2904/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.12.2001

Bundesministerium für Finanzen

 


Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Helmut Dietachmayr und
Genossen vom 11. Oktober 2001, Nr. 2908/J, betreffend politisch motivierter Personal-
austausch bei der WAG - Parteibuchwirtschaft der FPÖ, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Zu 1.:

Der Aufsichtsrat der WAG ist analog zur Neuordnung bei der BUWOG und den anderen
Wohnungsgesellschaften des Bundes reduziert worden und zwar von 7 Kapitalvertretern des
Alleingesellschafters Bund (zuzüglich 4 Betriebsratsmitglieder) auf 5 Kapitalvertreter des
Bundes (zuzüglich 3 Betriebsratsmitglieder). Diese Neuordnung war in der neuen Aufgaben-
stellung der Gesellschaft nach Wegfall der Gemeinnützigkeit begründet.

Eine der ausgeschiedenen Personen war der in der Anfrage mehrfach angeführte
Dr. Wiesinger, der unter einem meiner Amtsvorgänger erstmals bestellt worden ist. Obwohl
mir die Gründe für seine Bestellung naturgemäß nicht bekannt sind, gehe ich davon aus,
dass für seine Bestellung - er war und ist Funktionär im Revisionsverband der gemein-
nützigen Bauvereinigungen in Oberösterreich - rein sachliche Gründe maßgeblich waren. Mit
1. April 2001 ist jedoch der Gemeinnützigkeitsstatus der WAG gesetzlich weggefallen,
sodass ab diesem Zeitpunkt der unmittelbare Konnex zum gemeinnützigen Revisions-
verband nicht mehr gegeben war.


Zu 2.:

Kommerzialrat Plech ist bereits Vorsitzender des Aufsichtsrates der ebenfalls nicht mehr
gemeinnützigen BUWOG. Mit Rücksicht auf die gleich gearteten Problemstellungen hat sich
eine Gleichschaltung in der Vorsitzführung angeboten. Die spezielle Kompetenz als
Immobilienfachmann und die Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe in meinem Ressort betreffend
die Wohnungsverkäufe waren hierbei ebenfalls mitentscheidend.

Zu 3.:

Mit der Aufsichtsratsfunktion bei der WAG ist selbstverständlich kein persönlicher Vorteil für
die eigentliche Berufstätigkeit verbunden. Bei den laufenden Verfahren zum Verkauf der
Wohnungen an die Mieter bedient sich die WAG, wie im Übrigen auch die anderen Bundes-
wohnungsgesellschaften, keines Immobilienmaklers. Eine derartige Beauftragung ist auch
auf Grund der Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes überflüssig, da
dieses die einzuhaltenden Verfahren und die zu vereinbarenden Preise zwingend regelt.

Zu 4.:

Die Frage der persönlichen Bekanntschaft betrifft die Privatsphäre, die nicht Gegenstand
des Fragerechts ist. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich im Hinblick auf § 90
Geschäftsordnungsgesetz 1975 dazu nicht Stellung nehme.

Hinsichtlich der Bestellungsgründe verweise ich auf meine Ausführungen zu Punkt 2 der
vorliegenden Anfragebeantwortung.

Zu 5.:

Da die WAG eine 100%ige Gesellschaft des Bundes ist, waren und sind sämtliche Kapital-
vertreter Vertreter des Bundes. Für eine Vertretung des Landes Oberösterreich besteht
daher nach Meinung des Bundesministeriums für Finanzen keine wie immer geartete
Grundlage.

Zu 6.:

Ein Verkauf der Bundesbeteiligung an der WAG bedarf einer entsprechenden gesetzlichen
Grundlage, überdies sind das Privatisierungsgesetz und die einschlägigen EU-Richtlinien zu
beachten. Es ist mir daher derzeit nicht möglich, die Fragen nach einem konkreten Käufer
und nach einer etwaigen ausländischen Investorengruppe zu beantworten.


Zu 7.:

Eine etwaige Parteimitgliedschaft der genannten Persönlichkeiten ist nicht Gegenstand des
Fragerechts, sodass - wie unter Punkt 4 - auch diesbezüglich von einer Stellungnahme
abgesehen wird.

Im Übrigen hat der in der Anfrage angeführte Dr. Rockenschaub am 10. Oktober 2001 sein
Aufsichtsratsmandat zurückgelegt. Dr. Fadinger ist in einer weiteren Bundeswohnungs-
gesellschaft als Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat tätig und somit mit der gleich
gelagerten Problematik vertraut.

Zu 8.:

Der Aufsichtsrat der WAG besteht von der Kapitalseite aus 4 Personen, und zwar aus
2 Ressortangehörigen und 2 externen Experten als weitere Vertreter des Bundes. Hierzu
kommen 2 Betriebsratsmitglieder. Inwieweit bei dieser Konstellation von einer politischen
"Einfärbung" gesprochen werden kann, ist seitens des Bundesministeriums für Finanzen
nicht nachvollziehbar.

Zu 9.:

Unabhängig davon, dass die Fragestellung keinen sachlichen Hintergrund hat, sodass ich
auch mit Rücksicht auf die rein polemische Darstellung von einer Äußerung hiezu absehe,
ist auch hier darauf hinzuweisen, dass persönliche Interpretationen nicht Gegenstand des
Fragerechts sind.