2905/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.12.2001
Bundesministerium für Finanzen
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und
Genossen vom 31. Oktober 2001, Nr. 3022/J, betreffend Vorruhestandsmodell,
beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 6.:
Zu den in der vorliegenden Anfrage
angesprochenen Maßnahmen möchte ich vorerst darauf
hinweisen, dass das diesbezügliche Gesetz - obwohl es bereits
parlamentarisch behandelt
wurde - derzeit noch nicht in Kraft getreten ist.
Ich ersuche daher um
Verständnis, dass ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine
konkreten Aussagen zu den angeführten Fragen treffen kann.
Grundsätzlich ist aber bereits
jetzt festzuhalten, dass die Umsetzung des Vorruhestandsmodells im Zusammenhang
mit
der Festlegung des neuen Organisationsmodells in meinem Ressort und der
Neuausrichtung der Finanzverwaltung - unter Beachtung sozialer und
arbeitstechnischer
Kriterien - erfolgen wird.