2906/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.12.1001

Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

 


Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser betref-
fend “Rückstände von Pestiziden in Lebensmitteln und Grenzwerte", Nr. 2955/J, wie folgt:

Frage 1;

Im Jahre 2000 wurde im Zuge des EU-koordinierten Überwachungsprogrammes, des nationalen
Monitorings und sonstigen Proben 942 Proben auf Pestizide untersucht.

EU Koordiniertes Überwachungsprogramm
(Erbsen, Gurken, Kraut, Reis)

 

50 Proben

 

nationales Überwachungsprogramm
(Äpfel, Birnen, Bummerl-/Eissalat, Grünkohl, Kartoffeln,
Kopfsalat)

 

497 Proben

 

sonstige untersuchte Proben

 

395 Proben

 

Frage 2;

Neun Proben aus dem EU-koordinierten Überwachungsprogramm wiesen Rückstände von Pestizi-
den bis zum jeweiligen Grenzwert auf:


Lebensmittel

 

Bundesland gezo-
gen

 

Herkunftsland

 

Wirkstoff(e)

 

Erbsen

 

Niederösterreich

 

Niederlande

 

Vinclozolin

 

Gurken

 

Wien

 

Spanien

 

Methamidophos, Procymidon

 

Gurken

 

Wien

 

Österreich

 

Procymidon

 

Gurken

 

Wien

 

Osterreich

 

Benomylgruppe (insg. als Car-
bendazim)

 

Gurken

 

Wien

 

Spanien

 

Endosulfan

 

Gurken

 

Wien

 

Spanien

 

Endosulfan

 

Gurken

 

Tirol

 

Osterreich

 

Pirimicarb

 

Kraut

 

Wien

 

Osterreich

 

Iprodion

 

Kraut

 

Wien

 

Osterreich

 

Iprodion

 

Weiters 139 Proben aus dem nationalen Monitoring:

Lebensmittel

 

Anzahl Proben

 

davon Anzahl

 

davon Anzahl Pro-

 

 

 

mit Rückstanden

 

Proben mit

 

ben mit mehreren

 

 

 

 

 

Höchstwert-

 

Wirkstoffen

 

 

 

 

 

überschreitung

 

 

 

Apfel

 

38

 

0

 

13

 

Birnen

 

31

 

1

 

10

 

Eissalat/Bummerlsalat

 

21

 

1

 

7

 

Grünkohl

 

7

 

1

 

2

 

Kartoffeln

 

12

 

1

 

0

 

Kopfsalat

 

44

 

10

 

13

 

Summe

 

153

 

14

 

45

 

Weitere Details sind der Auflistung der Anlage 1 “Nationales Überwachungsprogramm" zu ent-
nehmen
161 “sonstige" untersuchte Proben wiesen Pestizide bis zum jeweiligen Grenzwert auf:

Bundesanstalt

 

Anzahl Proben

 

davon Anzahl

 

davon Anzahl Pro-

 

 

 

mit Rückständen

 

Proben mit

 

ben mit mehreren

 

 

 

 

 

Höchstwert-

 

Wirkstoffen

 

 

 

 

 

Überschreitung

 

 

 

Wien

 

51

 

4

 

36

 

Innsbruck

 

126

 

34

 

48

 

Linz

 

13

 

0

 

2

 

Graz

 

10

 

1

 

1

 

Summe

 

200

 

39

 

87

 

Weitere Details sind der Auflistung der Anlage 2 “sonstige Proben" zu entnehmen.


 

Frage 3:

Folgende Proben wiesen Rückstände von Pestiziden über dem jeweiligen Grenzwert auf:

14 Proben aus dem nationalen Überwachungsprogramm
39 Proben aus den “sonstigen" untersuchten Proben

Nähere Details sind der Anlage l und 2 zu entnehmen, wobei Überschreitungen des Grenzwertes
fett markiert sind.

Frage 4:

Folgende Proben waren mit Rückständen von mehr als einem Pestizid belastet:

1 Probe aus dem EU-koordinierten Überwachungsprogramm:

Lebensmittel

 

Bundesland
gezogen

 

Herkunftsland

 

Wirkstoff(e)

 

Gurken

 

Wien

 

Spanien

 

Methamidophos, Procymidon

 

45       Proben aus dem nationalen Überwachungsprogramm
87        aus den “sonstigen" Proben

Nähere Details sind der Anlage 1 und 2 zu entnehmen.

Fragen 5 und 6;

Die Zulassung von Wirkstoffen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Angaben zur Herkunft der Proben (Importware, österreichische Erzeugnisse) sind der Anlage 1 und
2 bzw. der Beantwortung der Fragen 2 und 4 zu entnehmen.


Fragen 7, 8 und 10

Eine Meldung gemäß § 9 der Verordnung zur Änderung der Schädlingsbekämpfungsmittel-
Höchstwerteverordnung (BGBl. II Nr. 127/2001) ist bis jetzt nicht erfolgt. Auch liegen keine Infor-
mationen von anderen EU-Mitgliedstaaten vor.

Frage 9:

Für eine Beurteilung im Sinne des § 9 Abs. 1 sind neben der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung ins-
besondere Unterlagen und Daten im Sinne der Anhänge II und III der RL 91/414/EWG heranzuzie-
hen.

•    der vorgeschlagene Rückstands-Höchstwert (Importtoleranz) mit wissenschaftlicher Be-
gründung, gegebenenfalls samt dem einschlägigen geltenden Rechtstext des Ursprungsmit-
gliedsstaates

•    Basisangaben zum Wirkstoff (Identität; Spektren, Wirkungsweise, u.dgl.)

•    Informationen über die Anwendung des Wirkstoffes/Mittels (Kulturen, GAPs)

•    gesundheitlich relevante Werte: ADI, ArfD; ggf. Codex-MRL, MRLs in Drittstaaten

•    Rückstandsdefinition; Rückstandssituation in überwachten Feldversuchen und analytische
Methoden

•    Unterlagen/Zusammenfassung zum Metabolismus in der Pflanze

•    Toxikologische Information (insbesondere jene zur Ableitung des ADI)

•    Zusammenfassung und Bewertung des Rückstandsverhaltens

•    Zusammenfassender Bericht der toxikologischen Studien

•    Risikoabschätzung für den Verbraucher

Beilage:
Anlagen 1 und 2


Anlage 1 “nationales Überwachunqsprogramm"




 




 





 



 



 


Anlage 2: “sonstige Proben",  aufgeschlüsselt nach Untersuchungsanstalt



 



 


*) Das Ursprungsland war bei der Probenziehung durch die Lebensmittel-Aufsichtsbehörde nicht
eindeutig feststellbar.



 



 


*) Das Ursprungsland war bei der Probenziehung durch die Lebensrnittel-Aufsichtsbehörde nicht
eindeutig feststellbar.


*) Das Ursprungsland war bei der Probenziehung durch die Lebensrnittel-Aufsichtsbehörde nicht
eindeutig feststellbar.


*) Das Ursprungsland war bei der Probenziehung durch die Lebensmittel-Aufsichtsbehörde nicht
eindeutig feststellbar.



 


*) Das Ursprungsland war bei der Probenziehung durch die Lebensmittel-Aufsichtsbehörde nicht
eindeutig feststellbar.