2908/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.12.2001

 

BM für Finanzen

 

 


Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2926/J vom 12. Oktober 2001 der
Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl und Genossen, betreffend Dienstwagen, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:

Bevor ich auf die gestellten Fragen im einzelnen eingehe, möchte ich zur objektiven
Darstellung einzelner Ausgabenkategorien im Bundesministerium für Finanzen und der seit
Amtsantritt der neuen Bundesregierung erwirkten Einsparungen nachstehende Daten und
Fakten vorausschicken:

Die Entwicklung der Ausgaben der Finanzverwaltung (Kapitel 50) ergab für das Jahr 2000
eine Einsparung gegenüber dem Bundesvoranschlag in Höhe von ca. 707 Mio. S, für das
Jahr 2001 wird gegenüber dem Bundesvoranschlag ein Einsparungserfolg von rund
600 Mio. S erwartet.

Insbesondere bei den Repräsentationsausgaben der letzten Jahre wurde im
Bundesministerium für Finanzen noch nie so sparsam gestioniert wie seit meinem
Amtsantritt:


Rechnungsjahr                        ATS in Mio. S


 


                             1996       1,500

1997              1,692

1998              4,356

1999          3,425

2000          1,222

2001*            1,400
*) erwarteter Erfolg

Was die Auslandsdienstreisen betrifft, so möchte ich in Erinnerung rufen, dass - wie auch
aus der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2336/J vom 5. April 2001
ersichtlich ist - im Jahr 1998 die Reisekosten für das Büro meines Amtsvorgängers/des
Staatssekretärs 1,939 Mio. S (230 Reisetage) betragen haben. Im Jahr 1999 haben die
Reisekosten für das Büro meines Amtsvorgängers/des Staatssekretärs insgesamt
1,895 Mio. S (183 Reisetage) betragen. Demgegenüber hat die Gesamtsumme der
Dienstreisen für Mitarbeiterinnen meines Büros bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs
1,130 Mio. S (162 Reisetage) im Zeitraum Februar 2000 bis April 2001 betragen.

Im Jahr 1998 haben die Gesamtkosten für die Inanspruchnahme von Privatflugzeugen durch
Bundesminister Edlinger und Staatssekretär Ruttenstorfer 3,374.500 S betragen (vergleiche
Anfragenbeantwortung Nr. 5384/J vom 16. Dezember 1998). Zum Vergleich betrugen die
Kosten für Flugreisen mit Privatjets im Zeitraum von meinem Amtsantritt bis


September 2001 nur 480.000 S, da ich überwiegend meine Flugreisen mit Linienmaschinen
absolviere.

Lassen Sie mich auch kurz zu den Einsparungen aufgrund des Finanzreformprojektes 2001
als auch der Reform der Zollverwaltung 2001 Stellung nehmen:

Durch die Reform der Finanzverwaltung kann bei Vollumsetzung bis zum Jahr 2005 ein
Einsparungs- bzw. Mehrergebnispotential von rund 3,5 Mrd. S erwartet werden. Dabei sollen
Finanzämter unter dem Aspekt von Wirtschaftsräumen zusammengefasst werden und im
Verbund mehr Verantwortung und Aufgaben übernehmen. Außerdem werden neue
Geschäftsmodelle entwickelt, sodass es keine Einschränkung der Serviceleistung
gegenüber den Bürgern geben wird (z.B. One-stop-Shops bei den
Bezirkshauptmannschaften).

Bei der Reform der Zollverwaltung wird der Umsetzungszeitraum die Jahre 2002 bis 2005
umfassen. Kurzfristig werden Einsparungspotentiale von 150 Mio. S realisiert, mittel- bis
langfristig wird eine dauerhafte Einsparung in Höhe von 700 bis 800 Mio. S pro Jahr
dargestellt werden können. Die Reform der Zollverwaltung hat als oberstes Ziel, durch eine
Straffung und Verflachung von Hierarchien, durch eine grundlegende Modernisierung von
Verfahren und Prozessen sowie durch neue Strukturen kurz- und mittelfristige
Effizienzgewinne bei sinkendem Personaleinsatz zu ermöglichen. Gleichzeitig werden
bereits jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Erweiterung der Union personell,
organisatorisch und inhaltlich ohne systemische Brüche bewältigen zu können. Durch eine
Zusammenführung mit der Steuerverwaltung wird eine kohärente Abgabenverwaltung
geschaffen, die durch einen forcierten Ausbau der Betrugsbekämpfung die durch die
Globalisierung inhärent steigenden Abgabenrisken im Interesse des Standortes Österreich
gezielt bekämpfen wird können.

Durch die Einrichtung einer Bundesbeschaffung GmbH, in welcher das zersplitterte
Beschaffungswesen des Bundes zusammengefasst wird, ist bei einer
beschaffungsrelevanten Summe von rund 5,7 Mrd. S eine Einsparung bei den Preisen von
rund 570 Mio. S jährlich zu erreichen.

Was Personaleinsparungen betrifft, verweise ich darauf, dass die Bundesregierung zur
Erreichung des Nulldefizits unter anderem beschlossen hat, bis zum Jahr 2003 den


Personalstand des Bundes um 11.000 Planstellen - ohne ausgegliederte Unternehmungen
- zu senken.

Insgesamt wird die Reform der öffentlichen Verwaltung mehr Servicequalität bringen und
21 Mrd. S einsparen.

Und schließlich sei auch auf die budgetären Erfolge der Jahre 2000 und 2001 verwiesen:

Der Abgang des Bundes wird 2001 bei rd. 20 Mrd. S liegen und damit den Wert von maximal
0,75% des BIP nicht überschreiten, der laut österreichischem Stabilitätspakt 2001 dem
Bund für die Jahre des Nulldefizites zugestanden wird.

In den Jahren 2000 und 2001 wird damit der ursprünglich vorgesehene administrative
Budgetabgang des Bundes um insgesamt rd. 28 Mrd. S reduziert (2000: rd. 15,4 Mrd. S;
2001: rd. 12,8 Mrd. S). Damit ist auch eine nachhaltige Entlastung des Bundes bei
Zinszahlungen verbunden. Diese rd. 28 Mrd. S werden den Zinsaufwand des Bundes in
Zukunft dauerhaft um rd. 1,5 Mrd. S jährlich entlasten.

Vor diesem Hintergrund, beehre ich mich zu den Fragen im einzelnen folgendes
festzuhalten:

Zu 1.:

Ja, ich habe den neuen Dienstkraftwagen im August dieses Jahres übernommen.

Zu 2.:

Das ist richtig, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass der Listenpreis nicht mit dem
tatsächlichen Verkaufspreis (999.120 S inkl. der in der Beantwortung der Frage 3
dargelegten Sonderausstattung) ident ist.

Zu 3.:

An Sonderausstattung wurden ein Autotelefon, das Navigationssystem GPS und Sitzbezüge

in Leder beschafft.

Zu 4.:

Die Kosten belaufen sich auf 19.593 S für das Autotelefon, 58.337 S für das

Navigationssystem und 37.996 S für die Sitzbezüge aus Leder.


Zu 5.:

Es wurden keine Umlackierungen vorgenommen.

Zu 6., 7., 22. und 23.:

Gemäß § 9 Abs. 1 Bundesbezügegesetz, BGBI. l Nr. 64/1997, gebührt den Mitgliedern der

Bundesregierung ein Dienstwagen.

Für Mitglieder der Bundesregierung sind gemäß den Bestimmungen des Fahrzeugplanes
Personenkraftwagen der Kategorie
III vorgesehen. Das sind Kraftwagen nach eigener Wahl
ohne Typenbeschränkung mit einem Hubraum bis einschließlich 3 000 ccm Hubraum für
Kraftfahrzeugmodelle in der Ausführung mit Fremdzündungsmotor. Für die gleichen Modelle
in der Ausführung mit Selbstzündungsmotor können die jeweiligen Hubraumgrenzen um bis
zu 500 ccm überschritten werden.

Mit Ausnahme von Personenkraftwagen der Kategorie II (für österreichische Vertretungen im
Ausland) gibt es nach den Bestimmungen des Fahrzeugplanes in Verbindung mit der dazu
gültigen KFZ-Empfehlungsliste keine betragliche Begrenzung für die Anschaffung von
Dienstkraftwagen.

Die Anschaffung des in Rede stehenden Fahrzeugplanes entspricht somit den gesetzlichen
Bestimmungen.

Was die Relation der Listenpreise des aktuellen Dienstwagens - wie in der Einleitung zur
Anfrage zitiert - zu anderen von meinen Vorgängern gewählten Modellen anbelangt, so
verweise ich auf Punkt 16 dieser Anfrage.

Im übrigen weise ich darauf hin, dass allein durch den Umstieg von Benzin auf Diesel bei
einer durchschnittlichen Kilometerleistung von 70.000 km pro Jahr eine jährliche Ersparnis
von ca. 10.000 S an Treibstoffkosten erzielt wird.

Zu 8.:

Der Kaufpreis wurde vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert.

Ich darf hier auch anmerken, dass gemäß § 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz 1988, BGBI
Nr. 400, für die Nutzung eines firmeneigenen Kraftfahrzeuges als monatlicher Sachbezug


1,5% der Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges inkl. MWSt, maximal 7.000 S anzusetzen
ist.

Es wird mir somit ein Steuerhinzurechnungsbetrag zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage in
Höhe von 7.000 S angerechnet.

Zu 9.:

Der Dienstkraftwagen ist bei der Uniqa - Sachversicherungs AG versichert.

Zu 10.:

Die Versicherung umfasst eine Haftpflicht- sowie Teilkaskoversicherung (Diebstahl,

Parkschaden, Vandalismus und Wildschutz).

Zu 11.:

Die Versicherungsprämien belaufen sich im Jahr auf 15.931 S.

Zu 12.:

Die jährliche Kfz-Versicherungssteuer beträgt 1.752 S.

Zu 13.:

Gemäß EU Richtlinien 80/1268/EWG i.d.F. 93/116/EWG wurde der Treibstoffverbrauch von

der Firma Audi Porsche Austria GmbH & Co für den Stadtverkehr mit 13,8 l und für

Überlandfahrten mit 7,3 l angegeben. Das entspricht einem Durchschnittsverbrauch von

9,7 l.

Zu 14.:

Der jährliche Durchschnittswert wird nach derzeitigen Schätzungen an die 70.000 km

betragen, Spitzenwerte bis zu 80.000 km sind nicht ausgeschlossen.

Zu 15.:

Aufgrund der von der Firma Audi Porsche Austria GmbH & Co vorgelegten standardisierten
Aufstellung über die Wartungsintervallkosten eines Audi A8 werden jährliche Servicekosten
von durchschnittlich 5.500 S erwartet.


Zu 16.:

Ich gehe davon aus, dass ich mit diesem Dienstkraftwagen auf jeden Fall bis zum Ende
dieser Legislaturperiode fahren werde. Die Erfahrungen zeigen, dass die Finanzminister in
den letzten 30 Jahren im Durchschnitt alle zwei bis drei Jahre einen neuen Dienstwagen
beschaffen ließen. In den 70er Jahren wurde teilweise sogar jährlich ein Dienstwagen für
den Finanzminister beschafft, wie der nachstehenden tabellarischen Übersicht zu
entnehmen ist:

Jahr

 

Automarke

 

Minister/Staatssekretär

 

1970

 

Mercedes 280 SE

 

BM Androsch

 

1972

 

Mercedes 280 SEL

 

B M Androsch

 

1974

 

Mercedes 350 SL

 

BM Androsch

 

1975

 

Mercedes 350 SL

 

B M Androsch

 

1976

 

Mercedes 350 SL

 

BM Androsch

 

1979

 

Mercedes 280 SL

 

BM Androsch

 

1981

 

Audi 200 5T Automatik

 

BM Salcher

 

1983

 

Audi 200 5T

 

BM Salcher

 

1984

 

Mercedes 280 SE

 

BM Vranitzky

 

1987

 

BMW 730i

 

STS Ditz

 

1989

 

BMW 730i

 

BM Lacina

 

1991

 

BMW 730i

 

STS Stummvoll

 

1996

 

BMW 730

 

BM Klima (SGA Verkehr)

 

1997

 

BMW 730

 

BM Edlinger (SGA Verkehr)

 

1998

 

BMW 728

 

BM Edlinger

 

1998

 

Audi A8, 2,8 quattro

 

STS Ruttenstorfer

 

Hier möchte ich beispielsweise vergleichend erwähnen, dass der von Bundesminister
Androsch beschaffte Mercedes 350 SL nach Angaben der Firma Mercedes heute einem
Mercedes der S-Klasse, S-320, mit einem Listenpreis von 1,024.757 S (exklusive
Sonderausstattung) entspricht. Oder würde heute das Nachfolgemodell zum BMW 730
(Dienstwagen der Bundesminister Lacina, Klima und Edlinger) gekauft werden, so wäre dies
ein BMW 735i mit einem Listenpreis inklusive Österreich-Paket in Höhe von 1,143.480 S.
Auch eine unmittelbare Gegenüberstellung mit den Preisen des für meinen Amtsvorgänger
im Jahr 1998 angekauften BMW 728 ist aufschlussreich: der Listenpreis für diesen Wagen
betrug 963.662 S. Die Listenpreise für die angeschaffte Sonderausstattung beliefen sich auf
115.255 S.


Diese Vergleiche zeigen, dass meine sozialdemokratischen Vorgänger bei der Wahl ihrer
Dienstwagen auf keinen Fall sparsamer waren, sondern, wie aus obiger Darstellung
ersichtlich, einen zumindest eben so hohen Standard an Kraftfahrzeugen, jedoch teilweise
anderer Marken mit nach heutiger Liste noch höheren Preisen, ganz selbstverständlich für
sich in Anspruch genommen haben.

Zu 17.:

Ich besitze einen Privat-PKW und benütze grundsätzlich diesen für meine privaten Fahrten.
Wie ich bereits zu Frage 8 ausgeführt habe, wird mir eine Pauschale Sachbezug in der Höhe
von 7.000 S monatlich zugerechnet. Ich bin daher berechtigt, den Dienstwagen fallweise
auch privat zu nutzen.

Zu 18.:

Ich bin grundsätzlich mit Chauffeur unterwegs.

Zu 19.:

Ich habe nicht angeordnet, dass die Bundesministerien bei Neubeschaffungen von
Dienstwägen nicht mehr als 800.000 S aufwenden dürfen. Die Anschaffung von
Dienstwagen in der Bundesverwaltung richtet sich entsprechend der jeweiligen budgetären
Lage nach den Bestimmungen des Fahrzeugplanes.

Zu 20. und 21.:

Die Anschaffung von Fahrzeugen fällt, unter Einhaltung der Bestimmungen des

Fahrzeugplanes, in die Eigenverantwortung jedes Ressorts.

Diese Fragen können daher auch nur durch das zuständige Bundesministerium für

öffentliche Leistung und Sport beantwortet werden.

Zu 24. und 25.:

Es ist mir nicht im Detail bekannt, welche Kraftfahrzeuge von Regierungsmitgliedern zu
welchen Preisen gekauft und verwendet werden, da mit Ausnahme jener Daten, die
aufgrund der Bestimmungen des Fahrzeugplanes erkennbar sind (z.B. Hubraum, Anzahl der
Planstellen), im Bundesministerium für Finanzen keinerlei Aufzeichnungen über die
Fahrzeuge geführt werden. Wie mir jedoch berichtet wird, fahre ich nicht den teuersten
Dienstwagen der Bundesregierung.


Zu 26.:

Aus wirtschaftlicher Sicht war der Zeitpunkt des Wechsels nach Expertenmeinung richtig,
weil nach drei Jahren und aufgrund der Kilometerleistung von 140.000 damit zu rechnen ist,
dass die Verschleißteile (Bremsen, Kupplung, Stoßdämpfer, Radaufhängung usw.) schon
sehr beansprucht sind und somit höhere Reparaturkosten zu erwarten wären. Die
Reparaturkosten für den Audi A8, S 8 2,8 quattro beliefen sich bis dato auf insgesamt
104.540 S. Eine starke Beanspruchung hat auch Auswirkungen auf die Sicherheit des
Fahrzeuges.

Zu 27.:

Der bisherige Dienstkraftwagen war ein Audi A8 S8 2,8 quattro.

Zu 28.:

Dieser Dienstkraftwagen wurde im November 1998 für Staatssekretär Dr. Wolfgang
Ruttenstorfer angeschafft. Der Listenpreis betrug 950.665 S. An Sonderausstattung wurden
damals zusätzlich eine Metalliclackierung, eine Mittelarmlehne, eine Standheizung und
Lüftung, ein Autotelefon, Alufelgen und eine Scheinwerferreinigungsanlage bestellt. Die
Gesamtpreise hierfür betrugen zusätzlich 74.581 S.

Zu 29.:

Laut Eurotax 10/2001 beträgt der vom Fachhandel erzielte durchschnittliche Verkaufserlös
aufbereitet mit Servicenachweis und Gewährleistungsanspruch für den Audi A8 S8 2,8
quattro Baujahr 1998 434.000 S inkl. MWSt.

Zu 30.:

Die haushaltsrechtlichen Vorschriften (Bundeshaushaltsgesetz und dazu die
Sachgüteraustauschrichtlinien) sehen vor einer allfälligen Veräußerung des
Dienstkraftwagens das Anbieten an andere Organe des Bundes vor. Im gegenständlichen
Fall war die Aufnahme in den eingeschränkten Sachgüteraustausch erforderlich. Das
Bundesministerium für Landesverteidigung hat für den Audi A8 S8 2,8 quattro Bedarf
angemeldet. Das Fahrzeug wird in den nächsten Tagen der anfordernden Dienststelle
übergeben werden.