2909/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.12.2001

 

 

BM für Inneres

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Dietachmayr und Genossinnen haben am

18. Oktober 2001 unter der Nr. 2946/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend "Polizeieinsatz gegen SLÖ-Obmann" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie
folgt:

Zu Frage1:

Hr. Zeihsel beschimpfte den einschreitenden Beamten als “Wurschtl" und schlug und stach
mit seinem Regenschirm auf den Beamten ein. Das Einschreiten des Beamten war
maßhaltend, da keine Festnahme ausgesprochen wurde und auch keine Anzeige wegen
Beleidigung erstattet wurde.

Zu Frage 2:
Siehe Antwort 1.

Zu Frage 3:

Die Anzeige gegen Hr. Zeihsel wegen versuchter Körperverletzung und Widerstandes gegen
die Staatsgewalt wurde von der Staatsanwaltschaft gemäß § 90 Abs. l StPO zurückgelegt.


Zu Frage 4:

Meine persönliche Meinung zu einer außerhalb des Vollzugsbereiches des
Bundesministerium für Inneres gelegenen Angelegenheit ist nicht Gegenstand der
Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage.

Zu Frage 5:

Das Einschreiten der Beamten war maßhaltend.

Zu Frage 6:

Im Rahmen von berufsbegleitenden Schulungen wird auf die Art. 10 und 11 der Konvention
zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten eingegangen.