2909/AB XXI.GP
Eingelangt am: 11.12.2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dietachmayr und Genossinnen haben am
18. Oktober 2001 unter der Nr. 2946/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Polizeieinsatz gegen SLÖ-Obmann" gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie
folgt:
Zu Frage1:
Hr. Zeihsel
beschimpfte den einschreitenden Beamten als “Wurschtl" und schlug
und stach
mit
seinem Regenschirm auf den Beamten ein. Das Einschreiten des Beamten war
maßhaltend, da
keine Festnahme ausgesprochen wurde und auch keine Anzeige wegen
Beleidigung erstattet wurde.
Zu Frage 2:
Siehe Antwort 1.
Zu Frage 3:
Die Anzeige
gegen Hr. Zeihsel wegen versuchter Körperverletzung und Widerstandes gegen
die
Staatsgewalt wurde von der Staatsanwaltschaft gemäß § 90 Abs. l
StPO zurückgelegt.
Zu Frage 4:
Meine persönliche Meinung zu einer
außerhalb des Vollzugsbereiches des
Bundesministerium
für Inneres gelegenen Angelegenheit ist nicht Gegenstand der
Beantwortung
einer parlamentarischen Anfrage.
Zu Frage 5:
Das Einschreiten der Beamten war maßhaltend.
Zu Frage 6:
Im Rahmen von berufsbegleitenden Schulungen
wird auf die Art. 10 und 11 der Konvention
zum
Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten eingegangen.