291/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 285/J - NR/2000 betreffend mangelnde Produkt -

neutralität bei öffentlichen Ausschreibungen im Softwarebereich, die die Abgeordneten DDr. Erwin

Niederwieser, Genossinnen und Genossen am 26. Jänner 2000 an mich richteten, wird wie folgt

beantwortet:

 

Ad 1.:

Das Konzept ist mir bekannt. Insbesondere im Zusammenhang mit Unix - Betriebssystemen wird es

in Schulen aber auch bei Schulbehörden zunehmend angewendet.

 

Ad 2.:

Ausschreibungen erfolgen prinzipiell produktneutral und unter Einhaltung der einschlägigen

Vergaberichtlinien. In einem Pflichtenheft werden dazu die entsprechenden Anforderungen

formuliert, sodass jeder Hersteller, der diese Anforderungen erfüllt Offerte legen kann.

 

Ad 3.:

Nach der Überstellung des operationalen Teiles der IT des Bundesministeriums für Unterricht und

kulturelle Angelegenheiten in die BRZ - GmbH Lind den Planen des Bundesministeriums für

Finanzen wird voraussichtlich künftig die BRZ - GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für

Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Softwareausschreibungen durchführen In diesem

Zusammenhang verweise ich auf die Beantwortung dieses Antragepunktes durch den Bundes -

minister für Finanzen.

Für das Kalenderjahr 2000 ist insbesondere die Neuausstattung der Oberstufennetze an den

allgemein bildenden höheren Schulen in Österreich geplant. Das Bundesministerium für Unterricht

und kulturelle Angelegenheiten arbeitete hiefür als Richtlinie einen Leistungskatalog für die

Schulbehörden aus, die Ausschreibung selbst soll jede Behörde unter Bedachtnahme auf regionale

Erfordernisse in ihrem Bereich durchführen.

 

Ad 4.:

Es gibt in meinem Ressort keine Bevorzugung von Softwareprodukten. Die Ausschreibungen

erfolgen uneingeschränkt im Einklang mit § 36 Bundesvergabegesetz und den einschlägigen

Bestimmungen der ÖNORM A 2050.

 

Ad 5.:

Das Konzept von Opensource kann durchaus zur Anwendung kommen, wenn die in der

Ausschreibung genannten Bedingungen erfüllt werden.