291/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 285/J - NR/2000 betreffend mangelnde Produkt -
neutralität bei öffentlichen Ausschreibungen im Softwarebereich, die die Abgeordneten DDr. Erwin
Niederwieser, Genossinnen und Genossen am 26. Jänner 2000 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Ad 1.:
Das Konzept ist mir bekannt. Insbesondere im Zusammenhang mit Unix - Betriebssystemen wird es
in Schulen aber auch bei Schulbehörden zunehmend angewendet.
Ad 2.:
Ausschreibungen erfolgen prinzipiell produktneutral und unter Einhaltung der einschlägigen
Vergaberichtlinien. In einem Pflichtenheft werden dazu die entsprechenden Anforderungen
formuliert, sodass jeder Hersteller, der diese Anforderungen erfüllt Offerte legen kann.
Ad 3.:
Nach der Überstellung des operationalen Teiles der IT des Bundesministeriums für Unterricht und
kulturelle Angelegenheiten in die BRZ - GmbH Lind den Planen des Bundesministeriums für
Finanzen wird voraussichtlich künftig die BRZ - GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Softwareausschreibungen durchführen In diesem
Zusammenhang verweise ich auf die Beantwortung dieses Antragepunktes durch den Bundes -
minister für
Finanzen.
Für das Kalenderjahr 2000 ist insbesondere die Neuausstattung der Oberstufennetze an den
allgemein bildenden höheren Schulen in Österreich geplant. Das Bundesministerium für Unterricht
und kulturelle Angelegenheiten arbeitete hiefür als Richtlinie einen Leistungskatalog für die
Schulbehörden aus, die Ausschreibung selbst soll jede Behörde unter Bedachtnahme auf regionale
Erfordernisse in ihrem Bereich durchführen.
Ad 4.:
Es gibt in meinem Ressort keine Bevorzugung von Softwareprodukten. Die Ausschreibungen
erfolgen uneingeschränkt im Einklang mit § 36 Bundesvergabegesetz und den einschlägigen
Bestimmungen der ÖNORM A 2050.
Ad 5.:
Das Konzept von Opensource kann durchaus zur Anwendung kommen, wenn die in der
Ausschreibung genannten Bedingungen erfüllt werden.