2910/AB XXI.GP
Eingelangt am: 11.12.2001
Die Abgeordneten Mag. Johann Maier und
Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(2943/J) betreffend “Eurobargeldumstellung innerhalb des
Ressorts" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Welche Personen sind in Ihrem Bundesministerium (Ressort)
Ansprechpartner für Euro-
Anfragen bzw. Beschwerden (Angabe von
Namen, Adressen, Organisationseinheiten, Telefon
und E-mail Adressen)? Wer ist
Koordinator für die Euroumstellung innerhalb des Ressorts?
Frage 2:
Wie viele und welche Beschwerden zur “Eurobargeldumstellung" hat Ihr Bundesministerium
von Bürgern sowie intern bislang erhalten?
Frage 3:
Wie werden Anfragen bzw. Beschwerden zur “Eurobargeldumstellung" in Ihrem
Bundesministerium bearbeitet?
Zu den Fragen 1-3:
Entsprechend den Aufgaben meines Ressorts
beschränken sich Büro-Anfragen auf die
Besoldung
der Bundesbediensteten. Die wenigen Anfragen bisher wurden von den jeweiligen
Expertinnen
der Besoldungsmaterie beantwortet. Die Koordination der Euroumstellung für
den
gesamten Besoldungsbereich liegt bei jener Abteilung, die auch die Koordination
des
operativen
Personalwesens wahrnimmt.
Weiters möchte
ich darauf hinweisen, dass mehrere WWU-Arbeitsgruppen zur
Euroumstellung
eingerichtet wurden. In jener Arbeitsgruppe, die sich mit der öffentlichen
Verwaltung
beschäftigt, ist selbstverständlich auch eine Mitarbeiterin des BM
für öffentliche
Leistung
und Sport vertreten.
Frage 4:
Wie viele und welche Beschwerden wurden bislang an die Europreiskommission
weitergeleitet?
Zur Frage 4:
Mangels Beschwerden an das BM für öffentliche Leistung und Sport gab es keinen
Weiterleitungsbedarf an die Europreiskommission.
Frage 5:
Wurden bei nun bekannt gewordenen Verstössen gegen das Preisauszeichnungsgesetz, das
Eurowährungsangabengesetz oder anderer Rechtsmaterien Anzeigen erstattet? Wenn ja in
wie vielen Fällen?
Wenn nein, weshalb nicht?
Zur Frage 5:
Sämtliche Beträge in Bescheiden,
Verträgen, auf Informationen wie beispielsweise den
Gehaltszetteln werden seit 1. Jänner
1999 in Schilling und in Euro dargestellt. In diesem
Zeitraum gab es weder Anzeigen noch
Beschwerden.
Frage 6:
Wie und in welcher Form hat sich Ihr
Bundesministerium (samt nachgeordneten Dienststellen
und
ausgegliederten Unternehmen) auf die Euroumstellung intern eingestellt und
welche
Maßnahmen vorgenommen (zB
Buchhaltung, EDV)?
Zu Frage 6:
Das BM für Finanzen hat bereits 1997 einen Aktionsplan zur Währungsumstellung vorgelegt,
der im November 2000 in einer überarbeiteten Neufassung unter dem Titel “Die Euro-
Umstellung im öffentlichen Sektor" veröffentlicht wurde. In dieser Broschüre wird der
bisherige Stand der Vorbereitungen in Österreich sowie in den anderen Teilnehmerstaaten
dargestellt.
Im oben erwähnten Aktionsplan zur
Euroumstellung wurde der Umstellungsbedarf sowohl
legistisch als auch
technisch-organisatorisch detailliert festgelegt. Diesem Projektplan
entsprechend wurden im BM für öffentliche Leistung und Sport
die entsprechenden
umfassenden Maßnahmen jeweils zeitgerecht gesetzt. Das Projekt wird
einschließlich der
Nachbearbeitung mit Mitte 2002
abgeschlossen sein.
Frage 7:
Gab bzw. gibt es “Europrobleme" mit Vertragspartnern (zB Lieferanten) Ihres
Bundesministeriums, von nachgeordneten Dienststellen bzw. von ausgegliederten
Unternehmungen (zB Preiserhöhungen)?
Wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen haben dabei Sie, nachgeordnete Dienstellen oder ausgegliederte
Unternehmen in jedem Einzelfall ergriffen?
Zu Frage 7:
Bis dato sind diesbezüglich keine Probleme bekannt.
Frage 8:
Welche (notwendigen) legistischen Maßnahmen bzw. sonstige Vollziehungsmaßnahmen zur
“Euroumstellung" wurden bereits gesetzt? Welche werden, wann noch folgen (zB EDV,
Formularwesen)
Zu Frage 8:
Sämtliche legistischen und koordinierenden
Umstellungsmaßnahmen wurden bereits
umgesetzt. Die Verfahrensumstellung in der EDV ist im Zeitplan und wird ab der
Jännerliquidation (dh im Dezember 2001) produktiv. Nach Abschluss der
Nachzahlungen für
das Jahr 2001 im Jahr 2002 ist die
Euroumstellung abgeschlossen.
Frage 9:
Wann wurde bzw. wird das Formularwesen (zB Anträge) entsprechend umgestellt?
Zu Frage 9:
Im Personalwesen sind Formulare in der klassischen, gedruckten Form nicht im Einsatz.
Frage 10:
Wie hoch werden die im Rahmen der “Euroumstellung" anfallenden (Mehr)Kosten in Ihrem
Bundesministerium beziffert bzw. geschätzt?
Zu Frage 10:
Die legistischen Maßnahmen wurden im Rahmen der
Dienstrechtsnovellen vorgenommen.
Damit sind keine gesondert auszuweisenden Kosten darstellbar. Die
Koordinationsaufgaben
wurden im Wesentlichen im herkömmlichen Rahmen wahrgenommen und sind
ebenfalls
nicht gesondert darstellbar. Die Umstellungskosten des EDV-Verfahrens fallen im
Bundesministerium für Finanzen an.
Frage 11:
Welche Maßnahmen zur “Euroumstellung" wurden in
den Ihrem Ressort zugehörigen
nachgeordneten Dienststellen vorgenommen (Auflistung
der nachgeordneten Dienststellen
und der einzelnen Maßnahmen)?
Zu Frage 11:
In den nachgeordneten Dienststellen meines Ressorts, der Verwaltungsakademie und dem
Haus des Sports, waren relevante Maßnahmen zur Euroumstellung nicht erforderlich.
Frage 12:
Welche Maßnahmen zur
“Euroumstellung" wurden in den Ihrem Ressort zugeordneten
Unternehmen nach Art. 52 Abs. 2 BVG
vorgenommen (Auflistung der Unternehmen und der
einzelnen Maßnahmen)?
Zu Frage 12:
Die Bundessporteinrichtungen GesmbH hat die Preise für die
von ihr angebotenen Leistungen
zB Nächtigung, Verpflegung, Sportanlagenbenützung zum Teil seit 1.
Jänner 1999 und
umfassend seit 1. Okt. 2001 sowohl in Schilling wie in Euro doppelt
ausgezeichnet.
Fräse 13:
Welche Weisungen haben Sie oder die bestellten Eigentümervertreter dazu erteilt (Auflistung
auf Unternehmen und Maßnahmen)?
Zu Frage 13:
Die Geschäftsführung hat verantwortungsvoll und
entsprechend der Euroverordnung der EU
die Preise von Schilling auf Euro korrekt umgerechnet. Eine entsprechende
Anordnung ist an
alle Standortleiter ergangen. Darüberhinaus haben die Standortleiter und
die Leiter
Rechnungswesen an einer Schulung durch die WKÖ teilgenommen. Die in
sonstigen Jahren
übliche Anpassung der Preise zu
Jahresbeginn wird zum Jahreswechsel 2001/02 unterbleiben.
Frage 14:
Gab es eine Zusammenarbeit von Ihrem Ressort mit Vertretern der EU-Kommission bzw.
Ressortministern anderer EU-Mitgliedstaaten?
Wenn ja, was wurde dabei vereinbart?
Zu Frage 14:
Diesbezüglich verweise ich auch die Ausführungen zur gleichlautenden Frage der
Parlamentarischen Anfrage 2938/J durch den zuständigen Bundesminister für Finanzen.
Frage 15:
In welcher Form und von wem wurden bzw.
werden die Mitarbeiterinnen Ihres
Bundesministeriums, der nachgeordneten Dienststellen sowie der
ausgegliederten
Unternehmen über die Euroumstellung informiert und geschult?
Zu Frage 15:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ressorts kennen die
Grundregeln der
Bundesregierung im Zusammenhang mit der Euroumstellung und haben
dementsprechend
besonders darauf geachtet, dass niemandem ein Nachteil aus der Umstellung auf
das neue
Zahlungsmittel erwächst. Im übrigen bedürfen meine
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit
ihren Qualifikationen und ihrem Verantwortungsbewußtsein keiner
gesonderten Information
oder Schulung hinsichtlich der Euroumstellung.