2912/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.12.2001

Bundeskanzler

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und GenossInnen haben am
12. Oktober 2001 unter der Nr. 2925/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Galerieförderung gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Den nachstehend angeführten Bundes- und Landesmuseen werden 2001 jeweils
1 Mio S. aus Kunstförderungsmitteln für Ankäufe von Kunstwerken lebender Künstler
aus laufenden Ausstellungen in österreichischen Galerien für zeitgenössische Kunst
zur Verfügung gestellt:

Ferdinandeum, Innsbruck

Neue Galerie Graz

Museum moderner Kunst - Stiftung Ludwig, Wien

Neue Galerie der Stadt Linz

Österreichische Galerie, Wien

Rupertinum, Salzburg

Kunsthaus, Bregenz

Zu Frage 2:

Zu den gleichen Bedingungen werden 2002 Mittel den nachstehend angeführten

Museen zur Verfügung gestellt werden:

Graphische Sammlung Albertina, Wien

Kärntner Landesgalerie, Klagenfurt

MAK, Wien

NÖ. Landesmuseum, St. Polten

OÖ. Landesgalerie, Linz

Burgenländische Landesgalerie, Eisenstadt


Zu Frage 3:

Es werden Förderungsverträge abgeschlossen. In diesen ist eine Berichtspflicht zum

31. März 2002 vorgesehen.

Zu den Frage 4 und 5:

Die Entscheidungsfindung ist eine innere Angelegenheit der Museen. Bei Bundes-
museen wird die jeweilige Museumsordnung Anwendung finden. In der Regel ist eine
Zusammenarbeit der Kuratoren des Museums mit der Geschäftsleitung vorgesehen.

Zu Frage 6:

Über die Durchführung der Ankäufe ist entsprechend den Förderungsverträgen bis

31. März 2002 zu berichten.

Zu den Fragen 7 bis 9:

Die Förderungsverträge sehen in den Richtlinien vor, daß ein Viertel der Förderungs-
mittel für Ankäufe von Kunstwerken von Künstlern der jüngeren Künstlergeneration
(unter 40 Jahren) zu verwenden ist.

Zu Frage 10:

Die “Galerieförderung" wurde von einem Subventionssystem auf ein Leistungssys-
tem umgestellt. Es kann daher seitens der EU der österreichischen Förderungspolitik
nicht mehr ein Vorwurf im Sinne des Artikel 87 des EG-Vertrages in der Fassung des
Amsterdamer Vertrages gemacht werden. Danach wären “staatliche Beihilfen, die
durch Begünstigung bestimmter Unternehmen .. den Wettbewerb verfälschen....mit
dem Gemeinsamen Markt unvereinbar."

Zu Frage 11:

Über das für Ankäufe in Galerien vorgesehene Budget hinaus gibt es für kommerziel-
le Galerien eine Bewerbungsmöglichkeit um Förderungen, die mit Beiratsempfehlung
vergeben werden. Ein bestimmter Budgetanteil ist hiefür nicht vorgesehen.