2912/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.12.2001
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und GenossInnen
haben am
12. Oktober 2001 unter der Nr. 2925/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend
Galerieförderung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Den nachstehend angeführten Bundes-
und Landesmuseen werden 2001 jeweils
1 Mio S. aus
Kunstförderungsmitteln für Ankäufe von Kunstwerken lebender
Künstler
aus laufenden Ausstellungen in österreichischen Galerien für
zeitgenössische Kunst
zur
Verfügung gestellt:
Ferdinandeum, Innsbruck
Neue Galerie Graz
Museum moderner Kunst - Stiftung Ludwig, Wien
Neue Galerie der Stadt Linz
Österreichische Galerie, Wien
Rupertinum, Salzburg
Kunsthaus, Bregenz
Zu Frage 2:
Zu den gleichen Bedingungen werden 2002 Mittel den nachstehend angeführten
Museen zur Verfügung gestellt werden:
Graphische Sammlung Albertina, Wien
Kärntner Landesgalerie, Klagenfurt
MAK, Wien
NÖ. Landesmuseum, St. Polten
OÖ. Landesgalerie, Linz
Burgenländische Landesgalerie, Eisenstadt
Zu Frage 3:
Es werden Förderungsverträge abgeschlossen. In diesen ist eine Berichtspflicht zum
31. März 2002 vorgesehen.
Zu den Frage 4 und 5:
Die Entscheidungsfindung ist eine innere Angelegenheit der Museen.
Bei Bundes-
museen wird die jeweilige Museumsordnung Anwendung finden. In der Regel ist
eine
Zusammenarbeit der Kuratoren des Museums mit der Geschäftsleitung
vorgesehen.
Zu Frage 6:
Über die Durchführung der Ankäufe ist entsprechend den Förderungsverträgen bis
31. März 2002 zu berichten.
Zu den Fragen 7 bis 9:
Die Förderungsverträge sehen in den Richtlinien vor,
daß ein Viertel der Förderungs-
mittel für Ankäufe von Kunstwerken von Künstlern der
jüngeren Künstlergeneration
(unter 40 Jahren) zu verwenden ist.
Zu Frage 10:
Die “Galerieförderung" wurde von einem
Subventionssystem auf ein Leistungssys-
tem umgestellt. Es kann daher seitens der EU der österreichischen
Förderungspolitik
nicht mehr ein Vorwurf im Sinne des Artikel 87 des EG-Vertrages in der Fassung
des
Amsterdamer Vertrages gemacht werden. Danach wären “staatliche
Beihilfen, die
durch Begünstigung bestimmter Unternehmen .. den Wettbewerb
verfälschen....mit
dem Gemeinsamen Markt unvereinbar."
Zu Frage 11:
Über das für Ankäufe in
Galerien vorgesehene Budget hinaus gibt es für kommerziel-
le Galerien eine Bewerbungsmöglichkeit um Förderungen, die mit
Beiratsempfehlung
vergeben werden. Ein bestimmter Budgetanteil ist hiefür nicht vorgesehen.