2913/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.12.2001

 

Bundeskanzler

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und Genossinnen haben am
12. Oktober 2001 unter der Nr. 2923/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Artothek des Bundes gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zur Frage 1:

Von der Artothek werden derzeit insgesamt ca. 25.400 Kunstwerke verwaltet.

Zur Frage 2:

Der investierte Gesamtbetrag der seit 1948 erworbenen  Exponate beträgt ca.

190MioS.

Zur Frage 3:

Aus dem Ankaufsbudget werden nur Werke angekauft, deren Ankauf im Sinne der
Kunstförderung vertretbar ist. Geringe, nicht ausgeschöpfte Budgetmittel werden
insbesondere im Bereich von Kleinankäufen unter öS 5.000.- verwendet.

Zu den Fragen 4 und 5:

Das Budget für die Jahre 2001 und 2002 sieht jeweils einen Betrag von 7,497 MioS

pro Jahr für Förderankäufe vor.

Zur Frage 6:

Die Ankäufe sind im jährlichen Kunstbericht vollständig dokumentiert.

Zur Frage 7:

Die  Förderankäufe  in Wien  werden  wechselnd  durch  zwei   hiefür eingesetzte

Kuratorinnen mit akademischer Qualifikation betreut.


Zur Frage 8:

Der 1998 im Kunstbericht genannte Beirat für Ankäufe (exakter: die Ankaufsjurien in
allen Bundesländern) hat sich entsprechend dem in den Beiräten und Jurien üblichen
Rotationsprinzip in den letzten Jahren teilweise verändert. Die derzeitige Zusammen-
stellung ist der Anlage zu entnehmen.

Zur Frage 9:

Die inhaltlichen Kriterien für den Ankauf ergeben sich aus dem Kunstförderungsge-
setz. Nach § 1 leg.cit. ist das künstlerische Schaffen zu fördern, § 3 sieht als eine der
Förderarten den Ankauf von Kunstwerken vor.

Zur Frage 10:

Der öffentliche Zugang zu den Ankäufen im jeweils laufenden Kalenderjahr erfolgt
durch Präsentationen und Ausstellungen im In- und Ausland. Jährliche, öffentliche
Präsentationen finden in den Bundesländern Tirol (Kunsthistorisches Institut der
Universität Innsbruck), Steiermark (Neue Galerie Graz), in Salzburg (Rupertinum)
und Kärnten (Berufsvereinigung der bildenden Künstler) statt. Die Präsentationen
dienen auch immer der Auswahl von Leihgaben an Bundesdienststellen. Außerdem
finden Überblickausstellungen, wie zuletzt zu den Ankäufen in Niederösterreich 2000
(Nö. Dokumentationszentrum und Palais Porcia Wien) und Burgenland 2001 (Lan-
desgalerie) statt. Im November 2001 findet eine Ausstellung der Artothek in der Säu-
lenhalle im Parlament statt. Über Wunsch der Kulturinstitute bzw. Kulturforen können
auch Ausstellungen zur Information über das zeitgenössische Kunstschaffen in
Österreich zur Verfügung gestellt werden.

Zur Frage 11:

Die Dokumentation der Ankäufe der Artothek ist in der Vergangenheit unterschiedlich
vorgenommen worden. Die Entwicklung reicht dabei von Karteikarten bis zur Compu-
tererfassung. Seit seinem Amtsantritt hat Staatssekretär Franz Morak ein neues In-
ventarisierungssystem installiert. Derzeit ist mit Hilfe des neuen Softwareprogramms
eine vollständige Datenkonvertierung der elektronischen Evidenzen und die vollstän-
dige Neuerfassung des nur auf Papier verzeichneten Bestandes mit dem jeweiligen
Standort und digitaler Bild- bzw. Leihnehmererfassung in Arbeit. Diese Arbeit ist be-
reits weit vorangeschritten.

Zur Frage 12:

Die Dokumentation der Artothek ist als betriebsinternes Inventar ebenso wie die In-
ventarführungen von Bundesmuseen nicht öffentlich zugänglich. Es handelt sich um
eine interne Aufzeichnung für den Bundesbereich, wobei die Einrichtung früher unter
dem Titel “Inventarisierungsstelle der Bundeskunstförderung" firmierte. Der Zugang
für Forschungszwecke ist grundsätzlich möglich. Eine Öffnung des Verleihbetriebes
gegenüber Privatpersonen würde zu einer Beeinträchtigung der Verkaufsmöglichkei-
ten der Künstler und Künstlerinnen auf dem privaten Kunstmarkt führen und wurde
daher nie erwogen.


Zur Frage 13:

Bei den im Internet ersichtlichen Exponaten handelt es sich um Werke, die in den
letzten Ausstellungen gezeigt wurden. Sie sind Teil der Gesamtpräsentation der
Aktivitäten der Kunstsektion des Bundeskanzleramtes und daher im Umfang der
Darstellungsmöglichkeit beschränkt. Seitens der Artothek besteht Interesse, in Zu-
kunft Werke in größerem Umfang im Internet zu präsentieren. Diese Aktivität hat je-
doch keine Priorität im Arbeitsplan der Artothek, solange die persönliche Auswahl
durch Interessenten das Anbot übersteigt und solange die Digitalisierung als Vorar-
beit für eine solche Präsentation noch nicht abgeschlossen ist.

Zur Frage 14:

In den Räumen der Artothek in Wien erfolgt die Inventarisierung der Werke und die
Verwaltung des Leihverkehrs, in den Außenstellen (Tirol, Salzburg, Kärnten und
Steiermark) werden die Werke direkt den Leihinteressenten präsentiert.

Zur Frage 15:

Seitens der Artothek besteht Interesse, in allen Bundesländern Kontaktstellen zu
haben; dies ist aber vom Interesse allfälliger Kooperationspartner in den Bundes-
ländern abhängig.

Zur Frage 16:

Die Artothek beschäftigt eine Beamtin des gehobenen Dienstes, die auch für andere
Agenden der zuständigen Fachabteilung M/1 herangezogen wird. Darüber hinaus be-
stehen 2 Werkverträge mit Kuratorinnen; die Erfassung des Bestandes mittels EDV,
die Datenkonvertierung, Digitalisierung und Standortkontrolle des Bestandes ist als
Werkleistung vergeben, da es sich hier um eine einmalige Aktivität handelt.

Zur Frage 17:

Die Artothek beschäftigt keine Mitarbeiter bei den Außenstellen in den Bundeslän-
dern; die Tätigkeit werden angesichts des relativ geringen Umfangs von anderen im
öffentlichen Dienst oder in Beschäftigung bei Kulturinstitutionen stehenden Personen
auf (geringer) Honorarbasis erbracht.

Zur Frage 18:

Bei der Artothek handelt es sich um eine Einrichtung für Bundesdienststellen. Grund-
sätzlich gelten daher die Vorschriften über den Parteienverkehr. Allerdings ist die
Artothek grundsätzlich bereit, auch individuelle Besichtigungstermine einzuräumen.

Zur Frage 19:

Über die Leihe von Kunstwerken entscheidet der Leihnehmer auf Grund seiner per-
sönlichen Auswahl in der Artothek.


Zur Frage 20:

Der Verleih war bisher unbefristet. Auf Anraten der Rechtsabteilung des Bundes-
kanzleramtes hat die Artothek beginnend 2001 nunmehr eine fünfjährige Befristung
der Ausleihe mit einer Verlängerungsmöglichkeit eingeführt.

Zur Frage 21:

Eine Kostenbeteiligung ist in Hinblick auf den Kunstvermittlungsauftrag laut Kunst-
förderungsgesetz sowie angesichts einer Gegenüberstellung von Verwaltungsauf-
wand und möglichen Einnahmen derzeit nicht vorgesehen. Auch hier kann erst der
Abschluß der Digitalisierung eine Basis für eine andere Kostensituation liefern.


Beiräte für Kunstankäufe 2001

Wien:

Dr. Thomas Trümmer (W)

Dr. Brigitte Borchhardt-Birbaumer (W)

Prof. Walter Obholzer (W)

Dr. Wolfgang Drechsler

Dr. Wolfgang Hilger

Prof. Angelica Bäumer (NÖ)
Dr. Leopold Kogler (NÖ)
Prof. Erich Steininger

Dr. Anneliese Geyer (OÖ)
Mag. Martin Hochleitner (OÖ)
Gerlinde Hofer (OÖ)
Helmut Loidl (OÖ)

Salzburg

Hildegard Fraueneder (S)
Christiane Schaffenrath (S)
Dr. Margit Zuckriegl (S)

Steiermark

Dr. Gertrud Celedin (ST)
Dr. Elisabeth Fiedler (ST)
Dr. Christa Steinle (ST)

Kärnten

Mag. Werner Hofmeister (K)
Prof. Harry Jeschofnig (K)
Willi Rainer (K)

Tirol

Klaus Bartl (T)

Univ.Prof. Dr. Christoph Bertsch (T)

Univ.Prof. Dr. Markus Neuwirth (T/Vertretung)

Dr. Sieglinde Hirn (T)

Vorarlberg

Dr. Marion Kotula-Studer (V)

Dr. Rudolf Sagmeister (V)

Burgenland

Dr. Gertraud Klimesch (B)

Dr. Gerold Schlag (B)