2913/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.12.2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Muttonen und Genossinnen haben am
12. Oktober 2001 unter der Nr. 2923/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Artothek des Bundes gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur Frage 1:
Von der Artothek werden derzeit insgesamt ca. 25.400 Kunstwerke verwaltet.
Zur Frage 2:
Der investierte Gesamtbetrag der seit 1948 erworbenen Exponate beträgt ca.
190MioS.
Zur Frage 3:
Aus dem Ankaufsbudget werden nur Werke angekauft, deren Ankauf im
Sinne der
Kunstförderung vertretbar ist. Geringe, nicht ausgeschöpfte
Budgetmittel werden
insbesondere im Bereich von Kleinankäufen unter öS 5.000.- verwendet.
Zu den Fragen 4 und 5:
Das Budget für die Jahre 2001 und 2002 sieht jeweils einen Betrag von 7,497 MioS
pro Jahr für Förderankäufe vor.
Zur Frage 6:
Die Ankäufe sind im jährlichen Kunstbericht vollständig dokumentiert.
Zur Frage 7:
Die Förderankäufe in Wien werden wechselnd durch zwei hiefür eingesetzte
Kuratorinnen mit akademischer Qualifikation betreut.
Zur Frage 8:
Der 1998 im Kunstbericht genannte Beirat
für Ankäufe (exakter: die Ankaufsjurien in
allen Bundesländern) hat sich entsprechend dem in den Beiräten und
Jurien üblichen
Rotationsprinzip in den letzten Jahren teilweise verändert. Die derzeitige
Zusammen-
stellung ist der
Anlage zu entnehmen.
Zur Frage 9:
Die inhaltlichen Kriterien für den
Ankauf ergeben sich aus dem Kunstförderungsge-
setz. Nach § 1 leg.cit. ist das künstlerische Schaffen zu
fördern, § 3 sieht als eine der
Förderarten den Ankauf von Kunstwerken vor.
Zur Frage 10:
Der öffentliche Zugang zu den Ankäufen im jeweils
laufenden Kalenderjahr erfolgt
durch Präsentationen und Ausstellungen im In- und Ausland. Jährliche,
öffentliche
Präsentationen finden in den Bundesländern Tirol (Kunsthistorisches
Institut der
Universität
Innsbruck), Steiermark (Neue Galerie Graz), in Salzburg (Rupertinum)
und Kärnten (Berufsvereinigung der bildenden Künstler) statt. Die
Präsentationen
dienen auch immer der Auswahl von Leihgaben an Bundesdienststellen.
Außerdem
finden Überblickausstellungen, wie zuletzt zu den Ankäufen in
Niederösterreich 2000
(Nö.
Dokumentationszentrum und Palais Porcia Wien) und Burgenland 2001 (Lan-
desgalerie) statt. Im November 2001 findet eine Ausstellung der Artothek in der
Säu-
lenhalle im Parlament statt. Über Wunsch der Kulturinstitute bzw.
Kulturforen können
auch Ausstellungen zur Information über das zeitgenössische
Kunstschaffen in
Österreich zur
Verfügung gestellt werden.
Zur Frage 11:
Die Dokumentation der Ankäufe der
Artothek ist in der Vergangenheit unterschiedlich
vorgenommen worden. Die Entwicklung reicht dabei von Karteikarten bis zur
Compu-
tererfassung. Seit seinem Amtsantritt hat Staatssekretär Franz Morak ein
neues In-
ventarisierungssystem installiert. Derzeit ist mit Hilfe des neuen
Softwareprogramms
eine vollständige Datenkonvertierung der elektronischen Evidenzen und die
vollstän-
dige Neuerfassung des nur auf Papier verzeichneten Bestandes mit dem jeweiligen
Standort und digitaler Bild- bzw. Leihnehmererfassung in Arbeit. Diese Arbeit
ist be-
reits
weit vorangeschritten.
Zur Frage 12:
Die Dokumentation der Artothek ist als
betriebsinternes Inventar ebenso wie die In-
ventarführungen von Bundesmuseen nicht öffentlich zugänglich. Es
handelt sich um
eine interne Aufzeichnung für den Bundesbereich, wobei die Einrichtung
früher unter
dem Titel
“Inventarisierungsstelle der Bundeskunstförderung" firmierte.
Der Zugang
für Forschungszwecke ist grundsätzlich möglich. Eine
Öffnung des Verleihbetriebes
gegenüber Privatpersonen würde zu einer Beeinträchtigung der
Verkaufsmöglichkei-
ten der Künstler
und Künstlerinnen auf dem privaten Kunstmarkt führen und wurde
daher nie erwogen.
Zur Frage 13:
Bei den im Internet ersichtlichen
Exponaten handelt es sich um Werke, die in den
letzten Ausstellungen gezeigt wurden. Sie sind Teil der Gesamtpräsentation
der
Aktivitäten der Kunstsektion des Bundeskanzleramtes und daher im Umfang
der
Darstellungsmöglichkeit
beschränkt. Seitens der Artothek besteht Interesse, in Zu-
kunft Werke in größerem Umfang im Internet zu präsentieren.
Diese Aktivität hat je-
doch keine Priorität im Arbeitsplan der Artothek, solange die persönliche
Auswahl
durch Interessenten
das Anbot übersteigt und solange die Digitalisierung als Vorar-
beit für eine solche Präsentation noch nicht abgeschlossen ist.
Zur Frage 14:
In den Räumen der Artothek in Wien
erfolgt die Inventarisierung der Werke und die
Verwaltung des Leihverkehrs, in den Außenstellen (Tirol, Salzburg,
Kärnten und
Steiermark) werden die Werke direkt den Leihinteressenten präsentiert.
Zur Frage 15:
Seitens der Artothek besteht Interesse, in
allen Bundesländern Kontaktstellen zu
haben; dies ist aber vom Interesse allfälliger Kooperationspartner in den
Bundes-
ländern
abhängig.
Zur Frage 16:
Die Artothek beschäftigt eine Beamtin des gehobenen Dienstes,
die auch für andere
Agenden der zuständigen Fachabteilung M/1 herangezogen wird. Darüber
hinaus be-
stehen 2 Werkverträge mit Kuratorinnen; die Erfassung des Bestandes
mittels EDV,
die Datenkonvertierung, Digitalisierung und Standortkontrolle des Bestandes ist
als
Werkleistung vergeben, da es sich hier um eine einmalige Aktivität
handelt.
Zur Frage 17:
Die Artothek beschäftigt keine
Mitarbeiter bei den Außenstellen in den Bundeslän-
dern; die Tätigkeit werden angesichts des relativ geringen Umfangs von
anderen im
öffentlichen Dienst oder in Beschäftigung bei Kulturinstitutionen
stehenden Personen
auf (geringer) Honorarbasis erbracht.
Zur Frage 18:
Bei der Artothek handelt es sich um eine Einrichtung für
Bundesdienststellen. Grund-
sätzlich gelten daher die Vorschriften über den Parteienverkehr.
Allerdings ist die
Artothek grundsätzlich bereit, auch individuelle Besichtigungstermine
einzuräumen.
Zur Frage 19:
Über die Leihe von
Kunstwerken entscheidet der Leihnehmer auf Grund seiner per-
sönlichen
Auswahl in der Artothek.
Zur Frage 20:
Der Verleih war bisher unbefristet. Auf Anraten der
Rechtsabteilung des Bundes-
kanzleramtes hat die
Artothek beginnend 2001 nunmehr eine fünfjährige Befristung
der Ausleihe mit
einer Verlängerungsmöglichkeit eingeführt.
Zur Frage 21:
Eine Kostenbeteiligung ist in Hinblick auf den
Kunstvermittlungsauftrag laut Kunst-
förderungsgesetz sowie angesichts einer Gegenüberstellung von
Verwaltungsauf-
wand und
möglichen Einnahmen derzeit nicht vorgesehen. Auch hier kann erst der
Abschluß der Digitalisierung eine Basis für eine andere
Kostensituation liefern.
Beiräte für Kunstankäufe 2001
Wien:
Dr. Thomas Trümmer (W)
Dr. Brigitte Borchhardt-Birbaumer (W)
Prof. Walter Obholzer (W)
Dr. Wolfgang Drechsler
Dr. Wolfgang Hilger
NÖ
Prof. Angelica
Bäumer (NÖ)
Dr. Leopold Kogler
(NÖ)
Prof. Erich
Steininger
OÖ
Dr. Anneliese Geyer
(OÖ)
Mag. Martin
Hochleitner (OÖ)
Gerlinde Hofer (OÖ)
Helmut Loidl
(OÖ)
Salzburg
Hildegard Fraueneder (S)
Christiane Schaffenrath (S)
Dr. Margit Zuckriegl (S)
Steiermark
Dr. Gertrud Celedin
(ST)
Dr. Elisabeth Fiedler (ST)
Dr. Christa Steinle
(ST)
Kärnten
Mag. Werner Hofmeister (K)
Prof. Harry
Jeschofnig (K)
Willi Rainer (K)
Tirol
Klaus Bartl (T)
Univ.Prof. Dr. Christoph Bertsch (T)
Univ.Prof. Dr. Markus Neuwirth (T/Vertretung)
Dr. Sieglinde Hirn (T)
Vorarlberg
Dr. Marion Kotula-Studer (V)
Dr. Rudolf Sagmeister (V)
Burgenland
Dr. Gertraud Klimesch (B)
Dr. Gerold Schlag (B)