2915/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.12.2001
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Maier und Genossinnen haben am
12.10.2001 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2918/J betreffend
“Kraftfahr-
zeugüberprüfung und Verwaltungsreform" gerichtet. Ich beehre
mich, diese wie folgt
zu
beantworten:
ad 1
Maßnahmen, die zur Reduktion der
verkehrsbedingten Umwelt- und Gesundheits-
belastung der Bevölkerung beitragen sind von hoher Priorität. Um eine
tatsächliche
Reduktion der Belastungen zu gewährleisten, sind Kontrollen auch weiterhin
unumgänglich.
Ich kann jedoch darüber berichten,
dass im Umweltministerrat mit der Fortschreibung
der europäischen Abgasgesetzgebung für Pkw auch bereits neue
Regelungen zu
verpflichtenden On-Board-Diagnosesystemen in den Neufahrzeugen beschlossen
und diese in Österreich mit der
Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (46.
Novelle zur KDV 1967, BGBI II Nr.
308/1999) auch bereits umgesetzt wurden. Durch
diese OBD-Systeme werden wesentliche Funktionen permanent überprüft
und der
Fahrzeugnutzer rechtzeitig über das Auftreten einer Funktionsstörung
informiert. Auf
Grund der Speicherung der aufgetretenen Fehlercodes können vorhandene
Mängel
im Abgassystem auch jederzeit erkannt werden.
Diese Maßnahme dient der eigenen
Sicherheit der Fahrzeugnutzer und dem
Umweltschutz, da natürlich z. B. die Funktion eines Katalysators damit
laufend über-
wacht und nicht nur bei einer jährlichen Abgaskontrolle
überprüft wird.
Auf Grund solcher innovativer
Diagnosesysteme, des technologischen Fortschrittes
im Allgemeinen und des steigenden Qualitätsniveaus neuer Kraftfahrzeuge
ist es
sicher auch berechtigt, das Intervall der §57a-Überprüfung bei
Neufahrzeugen zu
verlängern. Eine erstmalige Überprüfung nach 5 Jahren - dies
zeigte auch die bereits
geführte Diskussion dazu - ist aber jedenfalls zu lange.
ad 2
Meinem Ressort liegen keine eigenen
Studien betreffend Auswirkungen auf die
Umwelt bei einer Verlängerung der Prüfungsintervalle vor. Derzeit ist
von mir auch
nicht beabsichtigt,
eine derartige Studie zu vergeben.
Bewertungen der Vorteile von
On-Board-Diagnosesystemen wurden aber seitens der
Europäischen Kommission im Zuge der Bearbeitung der gegenständlichen
EU-Richt-
linie durchgeführt.
ad 3
Eine Verlängerung des Intervalls bis
zur erstmaligen Überprüfung auf 5 Jahre steht
nicht zur Diskussion und wurde auch nicht vom Nationalrat beschlossen. Die er-
wähnten On-Board-Diagnosesysteme sind jedenfalls geeignet, zum
Umweltschutz
entsprechend beizutragen. Die umweltfreundlichere Gestaltung des motorisierten
Individualverkehrs erfordert aber ein Bündel an Maßnahmen. Umgesetzt
wurden von
meinem Ressort beispielsweise bereits eine verpflichtende Verbrauchskennzeich-
nung für neue Pkw, die Verankerung fortschrittlicher
Kraftstoffqualitäten und eine
Beimischungsmöglichkeit für Biodiesel. Und gerade Verbesserungen der
Kraftstoff-
qualität hinsichtlich des Schwefelgehaltes werden derzeit auch im
Umweltministerrat
verhandelt und von Österreich massiv unterstützt.