2915/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.12.2001

 

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossinnen haben am
12.10.2001 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2918/J betreffend “Kraftfahr-
zeugüberprüfung und Verwaltungsreform" gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt
zu beantworten:

ad 1

Maßnahmen, die zur Reduktion der verkehrsbedingten Umwelt- und Gesundheits-
belastung der Bevölkerung beitragen sind von hoher Priorität. Um eine tatsächliche
Reduktion der Belastungen zu gewährleisten, sind Kontrollen auch weiterhin
unumgänglich.

Ich kann jedoch darüber berichten, dass im Umweltministerrat mit der Fortschreibung
der europäischen Abgasgesetzgebung für Pkw auch bereits neue Regelungen zu
verpflichtenden On-Board-Diagnosesystemen in den Neufahrzeugen beschlossen
und diese in Österreich mit der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (46.
Novelle zur KDV 1967, BGBI
II Nr. 308/1999) auch bereits umgesetzt wurden. Durch
diese OBD-Systeme werden wesentliche Funktionen permanent überprüft und der
Fahrzeugnutzer rechtzeitig über das Auftreten einer Funktionsstörung informiert. Auf
Grund der Speicherung der aufgetretenen Fehlercodes können vorhandene Mängel
im Abgassystem auch jederzeit erkannt werden.


Diese Maßnahme dient der eigenen Sicherheit der Fahrzeugnutzer und dem
Umweltschutz, da natürlich z. B. die Funktion eines Katalysators damit laufend über-
wacht und nicht nur bei einer jährlichen Abgaskontrolle überprüft wird.

Auf Grund solcher innovativer Diagnosesysteme, des technologischen Fortschrittes
im Allgemeinen und des steigenden Qualitätsniveaus neuer Kraftfahrzeuge ist es
sicher auch berechtigt, das Intervall der §57a-Überprüfung bei Neufahrzeugen zu
verlängern. Eine erstmalige Überprüfung nach 5 Jahren - dies zeigte auch die bereits
geführte Diskussion dazu - ist aber jedenfalls zu lange.

ad 2

Meinem Ressort liegen keine eigenen Studien betreffend Auswirkungen auf die
Umwelt bei einer Verlängerung der Prüfungsintervalle vor. Derzeit ist von mir auch
nicht beabsichtigt, eine derartige Studie zu vergeben.

Bewertungen der Vorteile von On-Board-Diagnosesystemen wurden aber seitens der
Europäischen Kommission im Zuge der Bearbeitung der gegenständlichen EU-Richt-
linie durchgeführt.

ad 3

Eine Verlängerung des Intervalls bis zur erstmaligen Überprüfung auf 5 Jahre steht
nicht zur Diskussion und wurde auch nicht vom Nationalrat beschlossen. Die er-
wähnten On-Board-Diagnosesysteme sind jedenfalls geeignet, zum Umweltschutz
entsprechend beizutragen. Die umweltfreundlichere Gestaltung des motorisierten
Individualverkehrs erfordert aber ein Bündel an Maßnahmen. Umgesetzt wurden von
meinem Ressort beispielsweise bereits eine verpflichtende Verbrauchskennzeich-
nung für neue Pkw, die Verankerung fortschrittlicher Kraftstoffqualitäten und eine
Beimischungsmöglichkeit für Biodiesel. Und gerade Verbesserungen der Kraftstoff-
qualität hinsichtlich des Schwefelgehaltes werden derzeit auch im Umweltministerrat
verhandelt und von Österreich massiv unterstützt.