2916/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.12.2001

 

BM für Justiz

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genos-
sen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Eurobargeldumstellung
innerhalb des Ressorts" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Ansprechpartner für Euro-Anfragen bzw. Beschwerden von Verbrauchern darf ich

Ihnen folgende bekannt geben:

Mag. Robert Karl, Abt. VI 5, 01/7131730-4121, robert.karl@bmi.av.at. Radetzky-
straße2, 1031 Wien

Dr. Beate Blaschek, Abt. VI 3, 01/7131730-4761, beate.blaschek@.bmi.av.at.
Radetzkystraße 2, 1031 Wien

Koordinator innerhalb des Ressorts ist der Leiter der Präsidialsektion, Sektionschef
Dr. Wolfgang Fellner.

Zu 2 bis 4:

Ich verweise auf die detaillierte Beantwortung zu den Fragen 7. bis 17. der parla-
mentarischen Anfrage zur Zahl 2914/J-NR/2001. Das Bundesministerium für Justiz
hat bislang etwa 180 Anfragen und Beschwerden zur "Eurobargeldumstellung"
erhalten. Wenn die Grundlage der Beschwerde eine nicht nachvollziehbare Preispo-
litik darstellt, wird das betroffene Unternehmen dazu aufgefordert, die Gründe für die
Erhöhung schlüssig und nachvollziehbar darzustellen. Sollte das Ergebnis nicht
zufriedenstellend sein, wird die Beschwerde der Euro-Preiskommission zur weiteren
Behandlung übermittelt.


Bislang wurden 139 Beschwerden der Euro-Preiskommission weiter geleitet.

Zu 5:

In fünf Fällen von mangelhafter Preisauszeichnung wurde den Konsumenten
geraten, diese direkt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige zu
bringen. Bei gravierenden Verstößen erfolgt die Anzeige durch das Bundesministe-
rium für Justiz selbst. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 3 der
zur Zahl 2973/J-NR/2001 an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit gerichte-
ten parlamentarischen Anfrage.

Zu 6 und 11:

Die notwendigen Maßnahmen zur EURO-Umstellung wurden vom Bundesministe-
rium für Justiz rechtzeitig getroffen.

Die Versorgung der Rechnungsführungen und Kassen mit EURO-Bargeld in ausrei-
chender Menge wurde bereits in der ersten Jahreshälfte 2001 vom Bundesministe-
rium für Justiz im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Finanzen
organisiert. Die tatsächliche Auslieferung der angeforderten Banknoten und Münzen
an die einzelnen Dienststellen durch die PSK erfolgt ab 19.11.2001.

Zur Erleichterung der Zahlungen bei Dienststellen des Justizressorts wurden Imprin-
ter und für alle Gerichte mit größerem Zahlungsverkehr Bankomatkassen beschafft.
Durch den verstärkten Einsatz von unbaren Zahlungsarten soll bei den Kassen zum
Zeitpunkt der Einführung des EURO eine deutliche Entlastung durch eine Verringe-
rung der Manipulationen mit Bargeld bewirkt werden.

Die Änderungen in der Haushaltsverrechnung des Bundes wurden - auch für die
Dienststellen des Justizressorts - in zahlreichen Rundschreiben des Bundesministe-
riums für Finanzen geregelt und erläutert. Die notwendigen Ergänzungen für das
Justizressort wurden vom Bundesministerium für Justiz in Erlassform seinen
nachgeordneten Dienststellen mitgeteilt.

Für den Bereich der Verfahrensautomation Justiz, der automationsunterstützten
Registerführung und Verfahrensabwicklung der Gerichte, wurde im Rahmen des
Projektes "Redesign" sichergestellt, die Einführung der Euro-Währung problemlos zu
bewältigen. Mit der bundesweiten Aufnahme des Betriebes des Zivilverfahrens in
diesen Tagen stehen sowohl der Bereich des Straf- als auch des Zivilverfahrens auf
der neuen, "eurofähigen" Plattform zur Verfügung.


Das Bundesministerium für Justiz hat schließlich - unvorgreiflich der unabhängigen
Rechtsprechung - seine Rechtsauffassungen im Zusammenhang mit der Euro-Bar-
geldeinführung in einer Kurzinformation den Mitarbeitern elektronisch zur Verfügung
gestellt.

Zu 7:

Soweit mir bekannt sind bisher keine "Europrobleme" mit Vertragspartnern des

Bundesministeriums für Justiz aufgetreten.

Zu 8:

Die bereits mit 1. Jänner 1999 erforderlichen Umstellungen im Zivilrecht sind mit
dem 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz vorgenommen worden. Der Schwerpunkt dieses
Gesetzes liegt auf wirtschafts- und handelsrechtlichem Gebiet, womit die seinerzeit
notwendigen Vorkehrungen dafür getroffen worden sind, den Unternehmen die
Umstellung auf den Euro zu erleichtern. Darüber hinaus regelt das 1. Euro-Justiz-
Begleitgesetz aber auch einige wichtige allgemein-zivilrechtliche Belange, nämlich
die Ersetzung des Diskont- und Lombardzinssatzes durch den Basiszinssatz bzw.
den Referenzzinssatz, die schon erwähnte Währungsangabe von Schilling und Euro
in Verträgen, die Behandlung von Euro-Klagen und -Anträgen im Übergangszeit-
raum vom 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2001 sowie letztlich auch grundbuchs-
rechtliche Belange.

In der Folge sind im Genossenschaftsrecht mit dem Euro-Genossenschaftsgesetz
gesellschaftsrechtliche Vorkehrungen für die Euro-Umstellung getroffen worden.

Die Schilling-Beträge im Bereich des Zivilrechts sind mit dem in das 1. Euro-Umstel-
lungsgesetz - Bund eingebettete 2. Euro-Justiz-Begleitgesetz auf die neue Währung
umgestellt worden. Die Rechtsanwaltstarife sind mit der Euro-Rechtsanwalts-Tarif-
novelle, die Gerichtsgebühren mit der Euro-Gerichtsgebühren-Novelle umgestellt
worden.

Die Umstellung von in strafrechtlich relevanten Gesetzen enthaltenen Schilling-Be-
trägen erfolgte mit dem Strafrechtsänderungsgsetz 2001, BGBI. l Nr. 130/2001, das
mit 1.1.2002 in Kran tritt.

Die Novellen zur Anpassung der Geschäftsordnung für die Gerichte l. und II. Instanz
sowie der ADV-Form-Verordnung werden noch rechtzeitig im Bundesgesetzblatt
kundgemacht werden.


Weitere gesetzliche Maßnahmen erscheinen aus heutiger Sicht nicht erforderlich,
zumal - wie in der Einleitung der Anfrage ausgeführt wird - die wichtigsten zivilrecht-
lich relevanten Fragen in den Euro-Einführungsverordnungen geregelt werden.

Zu 9:

Die notwendigen Vorkehrungen zur Anpassung des Formularwesens wurden recht-
zeitig veranlasst.

Die Umstellung des Formularwesens erfolgt, erlassmäßig und wird bis zum 1. Jänner
2002 von der der Wirtschaftsverwaltung der Justizanstalt Stein unterstellten Drucke-
rei ausgeführt werden. Die entsprechenden Druckaufträge werden vom Bundesmini-
sterium für Justiz erteilt. Deren Durchführung erfolgt sukzessive und ist für den zivil-
rechtlichen Bereich bereits weitgehend abgeschlossen.

Für StPO-Formblätter ist auf den Erlass über die Bekanntgabe der Änderung und
auflassung von StPO-Formblättem, JABI.Nr. 34/2001, zu verweisen. Nach Punkt 3.
dieses Erlasses ist spätestens ab 1. Jänner 2002 in den noch verwendeten
Formblättern eine handschriftliche Korrektur von Schilling auf den Euro vorzuneh-
men. Die betreffenden Formblätter werden im Zuge der folgenden Nachdrucke
jeweils geändert.

Zu 10:

Die Kosten der Euroumstellungen fallen in allen Ausgabenbereichen an.  Das

Gesamtausmaß kann mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht ermittelt

werden.

Zu 12 und 13:

Das Bundesministerium für Justiz ist an keiner Unternehmung mit mindestens 50%
des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt. Von den verantwortlichen Organen
jener Rechtsträger, hinsichtlich derer die Meinung vertreten werden könnte, das eine
relevante Ingerenz des Bundesministeriums für Justiz im Sinne des Artikel 52 Abs. 2
B-VG vorliege (Verein für Bewährungshilfe und soziale Arbeit, Verein für Sachwalter-
schaft und Patientenanwaltschaft, Niederösterreichischer Landesverein für Sachwal-
terschaft, Institut für Sozialdienste - Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft,
Hilfswerk Salzburg, Verein für Sachwalterschaft, Center of Legal Competence sowie
der Verein für Konsumenteninformation) sind die entsprechenden Maßnahmen zu
setzen.


Zu 14:

Zu dieser Frage wird auf die Beantwortung der zur Zahl 2938/J-NR/2001 an den

Bundesminister für Finanzen gerichteten parlamentarischen Anfrage verwiesen.

Zu 15:

Das von der Österreichischen Nationalbank zur Verfügung gestellte Informationsma-
terial über EURO-Münzen und EURO-Banknoten sowie deren Sicherheitsmerkmale
wurde an die Dienststellen im Ressort zur Information weiter geleitet.

Zur besonderen Vorbereitung der Bediensteten in den Rechnungsführungen der
Gerichte werden im Dezember dieses Jahres Schulungen durchgeführt. Bei diesen
Schulungen wird auch das von der EZB in Zusammenarbeit mit der OeNB produ-
zierte Informationsvideo zum EURO-Bargeld eingesetzt. Weiters wurde für diese
Schulungen vom Bundesministerium für Justiz die Informationsbroschüre der
Wirtschaftskammer Österreichs "Der EURO an der Kassa" zur Verfügung gestellt.

Aus dem Kreis der Richterinnen und Richter der Landesgerichte wurden jeweils
"Euro-Beauftragte" eingesetzt, die als Informationsdrehscheibe für den Bereich der
Justizmitarbeiter mit entsprechenden Materialien ausgestattet wurden.

Schließlich wird auf die bei der Beantwortung der Fragen 6 und 11 näher darge-
stellte Informationsbroschüre für Mitarbeiter hingewiesen.