2918/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.12.2001
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Maier, Genossinnen und Genossen haben am
18. Oktober 2001 unter der Nr. 2941/J an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
"Eurobargeldumstellung innerhalb des Ressorts" gerichtet. Diese
Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Einleitend
möchte ich hervorheben, dass die im Bundesministerium für
Landesverteidigung
seit 1997 getroffenen Vorbereitungs- und Umstellungsmaßnahmen im
Zusammenhang mit
der
Währungsumstellung planmäßig verlaufen und
größtenteils abgeschlossen sind, sodass
mit
einer reibungslosen Umstellung von Schilling auf Euro mit Stichtag 1.
Jänner 2002 zu
rechnen
ist.
Im Einzelnen
beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Ansprechpartner und Ressortkoordinatoren für die Währungsumstellung sind:
RL Mag. Christoph MOSER Anschrift: Bundesministerium für Landesverteidigung
Tel. Nr.: 515 95/217 20 Legislativabteilung A/Referat a
Fax Nr.: 515 95/170 13 Bundesamtsgebäude 3
e-mail:lega@bmlv.gv.at Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien
Bea Mag. Horst PICHLER Anschrift: Bundesministerium für Landesverteidigung
Tel. Nr.: 515 95/217 30 Legislativabteilung A/Referat a
Fax Nr.: 515 95/170 13 Bundesamtsgebäude 3
e-mail:lega@bmlv.gv.at Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien
Zu 2 bis 4:
Bisher sind keine derartigen Beschwerden
eingelangt bzw. an die Europreiskommission
weitergeleitet worden. Gegebenenfalls hätte eine Bearbeitung - je nach
Inhalt des
Anbringens - durch die Zentrale Auskunfts- und Bürgerservicestelle, die
Beschwerde-
abteilung oder durch die in Betracht
kommende Fachabteilung zu erfolgen.
Zu 5:
Nein; hiefür gab es in meinem Zuständigkeitsbereich bisher keinen Anlassfall.
Zu 6, 8, 9 und 11:
Wie schon erwähnt, wurden in meinem
Ressort alle legistischen und administrativen
Maßnahmen gesetzt, um eine
reibungslose Währungsumstellung zu gewährleisten.
Diesbezüglich verweise ich auch
auf den Aktionsplan des Bundes zur Euro-Umstellung aus
dem Jahr 1997, dessen Vorgaben - soweit sie meine Zuständigkeit
berühren - alle erfüllt
wurden. Aus verwaltungsökonomischen
Gründen musste auf eine einzelweise Aufzählung
sämtlicher Maßnahmen (einschließlich jener der nachgeordneten
Dienststellen) verzichtet
werden. Beispielhaft seien in diesem
Zusammenhang folgende Maßnahmen erwähnt:
Legistische Maßnahmen:
- Erlassung des Euro-Umstellungsgesetzes-Wehrrecht - EUWG, BGBl.I Nr. 87/2000
- Schaffung entsprechender
Übergangsbestimmungen im Militärbefugnisgesetz - MBG,
BGBl.I Nr. 86/2000,
und Heeresgebührengesetz 2001 - HGG 2001, BGBl.I Nr. 31/2001
- Änderungen in
den Verordnungen des Bundesministers für Landesverteidigung über die
Festsetzung der Pauschalvergütung für den verlängerten
Dienstplan und einer
pauschalierten
Aufwandsentschädigung für bestimmte Angehörige des Bundesheeres,
BGBl. Nr. 628/1995
idF BGBl. Nr. 739/1996, über das Tageskostgeld, BGBl. II
Nr.
151/2001, über die Bezüge der Anspruchsberechtigten, BGBl. II Nr. 152/2001,
sowie
über
den Krankentransport und die Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten, BGBl. II
Nr.
355/2000.
Administrative Maßnahmen:
- Anpassung der betroffenen EDV-Informationssysteme (zB Personalinformationssystem)
- Umstellung von Formblättern und Verträgen
- Umstellung des Zahlungsverkehrs
- Umstellung diverser interner Vorschriften.
Zu 7:
Nein, bisher
gab es keine derartigen Probleme.
Zu 10:
Eine realistische Einschätzung der
(Mehrkosten ist auf Grund der Vielfalt der gesetzten
Maßnahmen sowie auf Grund der
Tatsache, dass sie von den Ressortbediensteten großteils
im Rahmen ihres übrigen Aufgabenbereiches geleistet wurden, nicht
möglich.
Zu 12 und
13:
Entfällt.
Zu 14:
Nein; ich verweise
auf die diesbezüglichen Ausführungen des Bundesministers für
Finanzen
in
Beantwortung der Anfrage 2938/J.
Zu 15:
Die Bediensteten
wurden in Bezug auf die Währungsumstellung sowohl im Erlassweg
(Rechtsgrundlagen,
Zeitplan sowie Rundungs- und Umrechnungsregeln) als auch im Wege
des
ressorteigenen Intranets (Layout der Euro-Banknoten und Münzen,
“Handbuch zur
Währungsumstellung
der Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr -
Stuzza-Handbuch",
“Die Euro-Umstellung im öffentlichen Sektor" etc.) informiert.