2918/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13.12.2001

 

 


BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Genossinnen und Genossen haben am
18. Oktober 2001 unter der Nr. 2941/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Eurobargeldumstellung innerhalb des Ressorts" gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:

Einleitend möchte ich hervorheben, dass die im Bundesministerium für Landesverteidigung
seit 1997 getroffenen Vorbereitungs- und Umstellungsmaßnahmen im Zusammenhang mit
der Währungsumstellung planmäßig verlaufen und größtenteils abgeschlossen sind, sodass
mit einer reibungslosen Umstellung von Schilling auf Euro mit Stichtag 1. Jänner 2002 zu
rechnen ist.

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1:

Ansprechpartner und Ressortkoordinatoren für die Währungsumstellung sind:

RL Mag. Christoph MOSER               Anschrift: Bundesministerium für Landesverteidigung

Tel. Nr.: 515 95/217 20                           Legislativabteilung A/Referat a

Fax Nr.: 515 95/170 13                          Bundesamtsgebäude 3

e-mail:lega@bmlv.gv.at                          Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien


Bea Mag. Horst PICHLER                  Anschrift: Bundesministerium für Landesverteidigung

Tel. Nr.: 515 95/217 30                           Legislativabteilung A/Referat a

Fax Nr.: 515 95/170 13                          Bundesamtsgebäude 3

e-mail:lega@bmlv.gv.at                          Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien

Zu 2 bis 4:

Bisher sind keine derartigen Beschwerden eingelangt bzw. an die Europreiskommission
weitergeleitet worden. Gegebenenfalls hätte eine Bearbeitung - je nach Inhalt des
Anbringens - durch die Zentrale Auskunfts- und Bürgerservicestelle, die Beschwerde-
abteilung oder durch die in Betracht kommende Fachabteilung zu erfolgen.

Zu 5:

Nein; hiefür gab es in meinem Zuständigkeitsbereich bisher keinen Anlassfall.

Zu 6, 8, 9 und 11:

Wie schon erwähnt, wurden in meinem Ressort alle legistischen und administrativen
Maßnahmen gesetzt, um eine reibungslose Währungsumstellung zu gewährleisten.
Diesbezüglich verweise ich auch auf den Aktionsplan des Bundes zur Euro-Umstellung aus
dem Jahr 1997, dessen Vorgaben - soweit sie meine Zuständigkeit berühren - alle erfüllt
wurden. Aus verwaltungsökonomischen Gründen musste auf eine einzelweise Aufzählung
sämtlicher Maßnahmen (einschließlich jener der nachgeordneten Dienststellen) verzichtet
werden. Beispielhaft seien in diesem Zusammenhang folgende Maßnahmen erwähnt:
Legistische Maßnahmen:

- Erlassung des Euro-Umstellungsgesetzes-Wehrrecht - EUWG, BGBl.I Nr. 87/2000

- Schaffung entsprechender Übergangsbestimmungen im Militärbefugnisgesetz - MBG,
BGBl.I
Nr. 86/2000, und Heeresgebührengesetz 2001 - HGG 2001, BGBl.I Nr. 31/2001

- Änderungen in den Verordnungen des Bundesministers für Landesverteidigung über die
Festsetzung der Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan und einer
pauschalierten Aufwandsentschädigung für bestimmte Angehörige des Bundesheeres,
BGBl. Nr. 628/1995 idF BGBl. Nr. 739/1996, über das Tageskostgeld, BGBl. II
Nr. 151/2001, über die Bezüge der Anspruchsberechtigten, BGBl. II Nr. 152/2001, sowie
über den Krankentransport und die Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten, BGBl. II
Nr. 355/2000.


Administrative Maßnahmen:

- Anpassung der betroffenen EDV-Informationssysteme (zB Personalinformationssystem)

- Umstellung von Formblättern und Verträgen

- Umstellung des Zahlungsverkehrs

- Umstellung diverser interner Vorschriften.
Zu 7:

Nein, bisher gab es keine derartigen Probleme.
Zu 10:

Eine realistische Einschätzung der (Mehrkosten ist auf Grund der Vielfalt der gesetzten
Maßnahmen sowie auf Grund der Tatsache, dass sie von den Ressortbediensteten großteils
im Rahmen ihres übrigen Aufgabenbereiches geleistet wurden, nicht möglich.

Zu 12 und 13:
Entfällt.
Zu 14:

Nein; ich verweise auf die diesbezüglichen Ausführungen des Bundesministers für Finanzen
in Beantwortung der Anfrage 2938/J.

Zu 15:

Die Bediensteten wurden in Bezug auf die Währungsumstellung sowohl im Erlassweg
(Rechtsgrundlagen, Zeitplan sowie Rundungs- und Umrechnungsregeln) als auch im Wege
des ressorteigenen Intranets (Layout der Euro-Banknoten und Münzen, “Handbuch zur
Währungsumstellung der Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr -
Stuzza-Handbuch", “Die Euro-Umstellung im öffentlichen Sektor" etc.) informiert.