292/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 350/J betreffend die
Sanierung der Inntalautobahn, welche die Abgeordneten Schweisgut, Dr. Khol und Kollegen
am 9. Februar 2000 an mich richteten, stelle ich einleitend fest:
Angelegenheiten der Erhaltung von Autobahnen wurden auf Grund des
Infrastrukturfinanzierungsgesetzes 1997 mit Fruchtgenussvertrag in den
Verantwortungsbereich der Autobahnen - und Schnellstrassen - Finanzierungs -
Aktiengesellschaft übertragen. Aktivitäten im Zusammenhang mit den Fahrbahnschäden auf
der A 10 Inntal Autobahn werden daher direkt von der ASFINAG wahrgenommen. Eine von
der ASFINAG eingeholte Stellungnahme ergab folgendes:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Im Bereich Kirchbichl - Angath traten Schäden ab etwa 1997 auf, eine Belagserneuerung
erfolgte 1998. In den Abschnitten Langkampfen
und Staatsgrenze - Kufstein Süd traten
massive Fahrbahnschäden vorwiegend auf der Richtungsfahrbahn Innsbruck erst im Winter
1998/99, verursacht durch den vermehrten Ketteneinsatz der Schwerfahrzeuge, ein. Eine
endgültige Instandsetzung dieser Abschnitte ist in den Teilbereichen Kufstein Nord -
Kufstein Süd / Richtungsfahrbahn Staatsgrenze 1999 erfolgt; der Deckenaustausch auf der
Richtungsfahrbahn Innsbruck beider Abschnitte wird bis Juni 2000 fertiggestellt sein.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Da der Gesamtabschnitt Staatsgrenze - Wörgl Ost mit einer Betonfahrbahndecke definitiv
ausgebaut ist und lediglich eine bituminöse Fahrbahndecke in Form eines lärmmindernden
Drainasphalts vorliegt, erstreckten sich die Schäden im Wesentlichen auf den Deckbelag der
Fahrbahn.
Antwort zu den Punkten 3, 4 und 6 der Anfrage:
Abgesehen von der laufenden Instandsetzung örtlicher Schäden wurden seit 1995 folgende
Deckenerneuerungsbaulose abgewickelt, wobei der zeitlich letzte Instandsetzungsabschnitt
des in Rede stehenden Teilabschnittes der A 12 wird voraussichtlich 2001 realisiert werden.
1. Innbrücke Kufstein - Grenzbrücke Kiefersfelden, km 1,60 - km 0,28 Richtungsfahrbahn
Staatsgrenze
2. Raststelle Angath - Innbrücke Wörgl, km 14,4 - km 16,1 / beide Richtungsfahrbahnen
3. Staatsgrenze - Innbrücke Kufstein, km 0,2 - km 2,3 / Richtungsfahrbahn Innsbruck
4. Kufstein Nord - Kufstein Süd, km 1,6 - km 2,5 und km 3,5 - km 5,8 / beide
Richtungsfahrbahnen
5. Bereich Langkampfen, km 10,4 - km 14,4 / Richtungsfahrbahn Staatsgrenze,
Fräsarbeiten.
Die angeführten Maßnahmen stellen abschnittsweise Totalsanierungen dar.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Für den Ausführungszeitraum des Bauabschnittes Kufstein Nord - Kufstein Süd /
Richtungsfahrbahn Innsbruck wurde zum Zeitpunkt der Ausschreibung in Erwägung
gezogen, die Arbeiten unter teilweiser Ausnutzung der Sommermonate bereits 1999
abzuwickeln; diese Möglichkeit musste aufgrund der Tauerntunnelsperre noch vor Vergabe
der Maßnahmen verworfen werden, weshalb eine Fertigstellung der Arbeiten des genannten
Abschnittes mit 30. Juni 2000 terminisiert wurde. Die Abfräsung der Fahrbahndecke wurde
noch vor der Winterperiode 1999/2000 vorgenommen.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Nach dem Eintreten von Fahrbahnschäden durch extreme Wintereinflüsse wurden umgehend
Geschwindigkeitsbeschränkungen verfügt und örtliche Ausbrüche provisorisch
instandgesetzt. In Abschnitten mit ausgedehnten Fahrbahnschäden wurde die Abfräsung der
Fahrbahndecke kurzfristig durchgeführt. Ein erhöhtes Unfallrisiko war bei Einhaltung der
Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht gegeben.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
In den genannten Streckenabschnitten mit ausgedehnten Schäden wurde bzw. werden eine
Totalerneuerung der Fahrbahndecke einschließlich dem in diesem Bereich gelegenen
Brückeninstandsetzungen (insbes. Brückenfahrbahnübergänge) sowie allfällige örtliche
Instandsetzungen der darunter liegenden Betondecke vorgenommen, sodass nach Abschluss
eines Bauabschnittes ein generalsanierter
Zustand vorliegt.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Bei der Erneuerung der Belagsabschnitte wird aus Gründen eines bestmöglichen
Lärmschutzes sowie aus Gründen durchgehend gleicher Fahrbahnverhältnisse wiederum ein
lärmmindernder Drainasphalt eingebaut.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Lärmmindernde Drainasphalte bringen auch bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen Vorteile
für die Verkehrssicherheit, da bei dem häufig vorkommenden Fall nasser bzw. feuchter
Fahrbahnzustände eine Verringerung der Sprühfahnenbildung gegeben ist. Die
Aufwendungen im Winterdienst (Salzverbrauch) sind bei Drainbelägen höher als bei dichten
Fahrbahnbelägen.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Die Aufwendungen bis einschließlich 1999 betrugen rund S 31,0 Mio., die bevorstehenden
Instandsetzungen im Bereich Langkampfen / Richtungsfahrbahn Innsbruck und Staatsgrenze
werden weitere Aufwendungen in Höhe von rd. S 21,5 Mio. erfordern.