292/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 350/J betreffend die

Sanierung der Inntalautobahn, welche die Abgeordneten Schweisgut, Dr. Khol und Kollegen

am 9. Februar 2000 an mich richteten, stelle ich einleitend fest:

 

Angelegenheiten der Erhaltung von Autobahnen wurden auf Grund des

Infrastrukturfinanzierungsgesetzes 1997 mit Fruchtgenussvertrag in den

Verantwortungsbereich der Autobahnen - und Schnellstrassen - Finanzierungs -

Aktiengesellschaft übertragen. Aktivitäten im Zusammenhang mit den Fahrbahnschäden auf

der A 10 Inntal Autobahn werden daher direkt von der ASFINAG wahrgenommen. Eine von

der ASFINAG eingeholte Stellungnahme ergab folgendes:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Im Bereich Kirchbichl - Angath traten Schäden ab etwa 1997 auf, eine Belagserneuerung

erfolgte 1998. In den Abschnitten Langkampfen und Staatsgrenze - Kufstein Süd traten

massive Fahrbahnschäden vorwiegend auf der Richtungsfahrbahn Innsbruck erst im Winter

1998/99, verursacht durch den vermehrten Ketteneinsatz der Schwerfahrzeuge, ein. Eine

endgültige Instandsetzung dieser Abschnitte ist in den Teilbereichen Kufstein Nord -

Kufstein Süd / Richtungsfahrbahn Staatsgrenze 1999 erfolgt; der Deckenaustausch auf der

Richtungsfahrbahn Innsbruck beider Abschnitte wird bis Juni 2000 fertiggestellt sein.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Da der Gesamtabschnitt Staatsgrenze - Wörgl Ost mit einer Betonfahrbahndecke definitiv

ausgebaut ist und lediglich eine bituminöse Fahrbahndecke in Form eines lärmmindernden

Drainasphalts vorliegt, erstreckten sich die Schäden im Wesentlichen auf den Deckbelag der

Fahrbahn.

 

Antwort zu den Punkten 3, 4 und 6 der Anfrage:

 

Abgesehen von der laufenden Instandsetzung örtlicher Schäden wurden seit 1995 folgende

Deckenerneuerungsbaulose abgewickelt, wobei der zeitlich letzte Instandsetzungsabschnitt

des in Rede stehenden Teilabschnittes der A 12 wird voraussichtlich 2001 realisiert werden.

 

1. Innbrücke Kufstein - Grenzbrücke Kiefersfelden, km 1,60 - km 0,28 Richtungsfahrbahn

    Staatsgrenze

2. Raststelle Angath - Innbrücke Wörgl, km 14,4 - km 16,1 / beide Richtungsfahrbahnen

3. Staatsgrenze - Innbrücke Kufstein, km 0,2 - km 2,3 / Richtungsfahrbahn Innsbruck

4. Kufstein Nord - Kufstein Süd, km 1,6 - km 2,5 und km 3,5 - km 5,8 / beide

    Richtungsfahrbahnen

5. Bereich Langkampfen, km 10,4 - km 14,4 / Richtungsfahrbahn Staatsgrenze,

    Fräsarbeiten.

Die angeführten Maßnahmen stellen abschnittsweise Totalsanierungen dar.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Für den Ausführungszeitraum des Bauabschnittes Kufstein Nord - Kufstein Süd /

Richtungsfahrbahn Innsbruck wurde zum Zeitpunkt der Ausschreibung in Erwägung

gezogen, die Arbeiten unter teilweiser Ausnutzung der Sommermonate bereits 1999

abzuwickeln; diese Möglichkeit musste aufgrund der Tauerntunnelsperre noch vor Vergabe

der Maßnahmen verworfen werden, weshalb eine Fertigstellung der Arbeiten des genannten

Abschnittes mit 30. Juni 2000 terminisiert wurde. Die Abfräsung der Fahrbahndecke wurde

noch vor der Winterperiode 1999/2000 vorgenommen.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Nach dem Eintreten von Fahrbahnschäden durch extreme Wintereinflüsse wurden umgehend

Geschwindigkeitsbeschränkungen verfügt und örtliche Ausbrüche provisorisch

instandgesetzt. In Abschnitten mit ausgedehnten Fahrbahnschäden wurde die Abfräsung der

Fahrbahndecke kurzfristig durchgeführt. Ein erhöhtes Unfallrisiko war bei Einhaltung der

Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht gegeben.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

In den genannten Streckenabschnitten mit ausgedehnten Schäden wurde bzw. werden eine

Totalerneuerung der Fahrbahndecke einschließlich dem in diesem Bereich gelegenen

Brückeninstandsetzungen (insbes. Brückenfahrbahnübergänge) sowie allfällige örtliche

Instandsetzungen der darunter liegenden Betondecke vorgenommen, sodass nach Abschluss

eines Bauabschnittes ein generalsanierter Zustand vorliegt.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Bei der Erneuerung der Belagsabschnitte wird aus Gründen eines bestmöglichen

Lärmschutzes sowie aus Gründen durchgehend gleicher Fahrbahnverhältnisse wiederum ein

lärmmindernder Drainasphalt eingebaut.

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Lärmmindernde Drainasphalte bringen auch bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen Vorteile

für die Verkehrssicherheit, da bei dem häufig vorkommenden Fall nasser bzw. feuchter

Fahrbahnzustände eine Verringerung der Sprühfahnenbildung gegeben ist. Die

Aufwendungen im Winterdienst (Salzverbrauch) sind bei Drainbelägen höher als bei dichten

Fahrbahnbelägen.

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Die Aufwendungen bis einschließlich 1999 betrugen rund S 31,0 Mio., die bevorstehenden

Instandsetzungen im Bereich Langkampfen / Richtungsfahrbahn Innsbruck und Staatsgrenze

werden weitere Aufwendungen in Höhe von rd. S 21,5 Mio. erfordern.