2920/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.12.2001
BUNDESMINISTER FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete
Anfrage der Abgeordneten Petrovic,
Freundinnen und
Freunde Nr. 2953/J wie folgt:
Grundsätzlich sowie zu den Fragenkomplexen A,B und C (1-4) ist folgendes zu
bemerken.
Der vollständige Titel der in Frage
stehenden männerpolitischen Enquete lautet im
Unterschied zur verkürzten Wiedergabe in der gegenständlichen
parlamentarischen
Anfrage: "Der gebrauchte Mann? Männliche Identität im
Wandel." Es ist unrichtig,
dass es im Rahmen der
Enquete keine Diskussionsmöglichkeit gab, um die
Referenten zu ihren
Darlegungen zu befragen. Im Anschluss an die Vorträge gab es
eine
Podiumsdiskussion, wobei das Publikum Fragen an die einzelnen Referenten
stellte, auch was deren Aussagen in den Referaten anlangte. Wer sich also
ernsthaft
der Sache widmete, konnte sich sehr wohl an der Diskussion beteiligen.
Der Sinn einer solchen Enquete kann es nicht sein, eine
ministeriell genehmigte
Einheitsmeinung zu einem bestimmten Thema vortragen zu lassen, sondern
durchaus auch kontroversiell angelegte Themen aus verschiedenen
wissenschaftlichen (Blickfeldern zu diskutieren. Gerade ein so junges Thema,
wie die
verstärkte Einbeziehung von männerpolitischen Fragestellungen in die
Geschlechterpolitik, bedarf der notwendigen Pluralität an
wissenschaftlichen
Positionen bzw. der Vielfalt an wissenschaftlichen Zugängen wie zB. aus
dem
Bereich
der Psychologie, der Soziologie, des Rechtes etc.
Die Meinung der ExpertInnen muss
aber keinesfalls mit meiner Meinung
übereinstimmen und unterliegt nicht der Vollziehung des Bundes. Es ist
daher nicht
meine/Aufgabe das Versäumnis der Antragstellerin der parl. Anfrage, Fragen
an die
Referentlnnen zu stellen, nunmehr wettzumachen oder gar Kommentare zu den
Referaten
zu verfassen.
zu Frage C 5:
Bei diesbezüglichen Anfragen wird auf folgende Datenquellen verwiesen:
den Gewaltbericht 2001, der einen Gesamtüberblick über sämtliche österreichische
Datenquellen gibt;
die polizeiliche Kriminalstatistik, die vom BM für Inneres herausgegeben wird;
die gerichtliche Kriminalstatistik, die von der Statistik Austria veröffentlicht wird;
die Statistik zum Gewaltschutzgesetz vom BM für Inneres;
österreichische Studien, die zum Teil auf Dunkelzifferschätzungen beruhen bzw.
kleine Stichproben erfassen - z.B. BMUJF (Hg.) Gewalt gegen Frauen, Wien 1991;
Fröschl/Löw: Über Liebe, Macht und Gewalt, Wien 1992; Haller et al.: Gewalt in der
Familie, Graz 1998;
die Statistik der österreichischen Frauenhäuser.
zu Frage C 6:
Ich bin der Auffassung, dass noch weiterer Bedarf an Einrichtungen, die auf den
Umgang mit der Problematik der Gewalt in der Familie spezialisiert sind, und an
Frauenhäusern besteht.
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Länder, für eine entsprechende Finanzierung dieser
Einrichtungen zu sorgen. Dennoch wird die Arbeit der Frauenhäuser darüber hinaus
Von mir jährlich durch die Zurverfügungstellung von Subventionsmitteln entsprechend
unterstützt. Frauenhäuser sollen jedoch auch durch andere Einrichtungen ergänzt
werden, z.B. durch Fluchtwohnungen, die in einem größeren Ausmaß bereit gestellt
werden sollen.
Die Unterstützung von Gewaltschutzmaßnahmen bzw. von Einrichtungen gegen
Gewalt an Frauen und Kindern war in den letzten Jahren und ist auch im laufenden
Jahr einer der Schwerpunkte im Bereich der Frauenangelegenheiten.
Im Jahr 2001 wurden dafür insgesamt rund 45% des Gesamtvolumens der
Budgetmittel für Frauenangelegenheiten aufgewendet.
Besondere Bedeutung bei der Gewaltbeendigung und –prävention kommt dem
weiteren Ausbau der Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie zu.
Daher habe ich, als ersten Schritt, gemeinsam mit dem BM für Inneres Schritte
Unternommen, diese im Bereich des Opferschutzes so wichtigen Einrichtungen
Längerfristig abzusichern.
In der Vergangenheit wurden diese Interventionsstellen je zur Hälfte aus dem Förderbudget des Bundesministeriums für Inneres und dem Förderbudget für
Frauenprojekte jeweils für ein Jahr finanziert.
Zur langfristigen Absicherung und Weiterentwicklung wurden, beginnend mit
1.1.2001, fünfjährige Auftragsverträge mit den 9 Interventionsstellen gegen Gewalt in
der Familie abgeschlossen. Damit erfolgt erstmals eine mehrjährige Absicherung der
Interventionsstellen im Vertrag, um eine kontinuierliche Arbeit im Bereich der
Gewaltprävention und –beendigung sicherzustellen.
Für das Jahr 2001 wurden zur
Finanzierung der Interventionsstellen, die nach wie vor
anteilig zwischen den beteiligten Ressorts erfolgt, ca. öS 34 Mio, somit
ca. öS 17 Mio
pro Ressort, zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2002 wird eine
Ausweitung der
finanziellen Mittel nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten
angestrebt.
zum Fragenkomplex D:
zu Frage 1: Der prov. AL der Abteilung VI/6.
zu Frage 2: Insgesamt wurden ATS 44.400,--
(exkl. MWst) Honorarkosten an die
ReferentInnen ausbezahlt. Inkludiert sind die Rechte für eine geplante
Publikation
der Beiträge durch das BMSG. Detailliertere Angaben können aus
Datenschutzgründen nicht gemacht werden.
zu Frage 3: ATS 347.616,86 (inkl. MWST)
zu den Fragen 4 und 5 : Wie aus dem Text des Einladungsfolders zur
männerpolitischen Enquete ersichtlich ist, war die Absicht eine Bestandsaufnahme
männerpolitischer Themenkreise der Öffentlichkeit vorzustellen, ohne jedoch den
Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Den Diskussionsprozess hinsichtlich der
Weiterentwicklung einer partnerschaftlich orientierten Geschlechterpolitik in Gang zu
Bringen, war wesentliches Ziel dieser Enquete. Die zahlreichen Gratulationen und insgesamt eine positive Resonanz bestätigen die Richtigkeit des Bemühens um eine
ganzheitlich orientierte Geschlechter-und Emanzipationspolitik.