2921/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.12.2001

 

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 


Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und GenossInnen betreffend Druck-
legung einer Schrift für die Aktion Leben, Nr. 2928/J
vom 15.10.01, wie folgt:

Frage 1-4:

Die Aktion Leben hat die Drucklegung der Broschüre “Das 1x1 der Empfängnis-
verhütung" nicht ausgeschrieben, sondern um die Förderung der Neuauflage - Über-
arbeitung und Druck - in meinem Ressort angesucht. Eine Bewerbung um einen
Druckauftrag für welche Auflagenhöhe auch immer hat es daher nicht gegeben und es
wurde auch keinerlei Zuschlag erteilt.

Da die Herausgabe und Verbreitung einer Verhütungs-lnformationsbroschüre ein
wichtiger Bestandteil der Prävention von ungewollten Schwangerschaften und von
Schwangerschaftsabbrüchen und damit im Aufgabenbereich des Ressorts ist, hat
meine Vorgängerin, Frau Bundesminister a.D. Dr. Elisabeth Sickl, eine Unterstützung
befürwortet. Die Aktion Leben Österreich betreibt eine nach dem Familienberatungs-
förderungsgesetz geförderte Familienberatungsstelle mit dem Schwerpunkt
Schwangerschaftskonfliktberatung. Als solche leistet sie wie auch andere Vereine und
Beratungsstellen im Interesse des Ressorts liegende Präventions- und Aufklärungs-
arbeit v.a. in Schulen.

Um den Bedarf der anderen von meinen Ressort geförderten Familienberatungs-
stellen an derartigen Informationsbroschüren zu decken, sollte die vergriffene
Broschüre des Ressorts durch das Produkt der Aktion Leben, eine sehr sachliche
Darstellung aller Verhütungsmittel und -methoden, ersetzt werden. Statt eine eigene
Broschüre für den Ressortbedarf herstellen zu lassen, wurde vereinbart, dass die
Broschüre der Aktion Leben in einer auch den Bedarf meines Ressorts für die
anderen Beratungsstellen deckenden Auflagenhöhe hergestellt werden kann.


10.000 Exemplare werden von meiner Fachabteilung für den Bedarf an diese
Familienberatungsstellen abgegeben, 40.000 Exemplare zur Distribution über das
Verteilungsnetz der Aktion Leben. Beide Schienen dienen dem selben Anliegen,
aufzuklären und damit ungewünschte Schwangerschaften hintanzuhalten.

Der Nutzen dieser Vorgangsweise für mein Ressort wurde mit einem Inserat für
Familienberatungsstellen auf der Seite 3 des Umschlages erhöht, weil die hohe
Auflage als guter Werbeträger für die geförderten Beratungsstellen dient.

Eine Co-Finanzierung im Wege einer Arbeitsgemeinschaft mit der Aktion-Leben für
eine Broschüre, mit der auch der Bedarf der Familienberatungsstellen befriedigt
wurde, steht mit den Grundsätzen der öffentlichen Verwaltung - Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit - im Einklang.

Denn damit konnte das Ressort eigene Entwicklungsarbeitskosten und bei niedriger
Auflage vergleichsweise höhere Produktionskosten ersparen. Da die Aktion Leben für
die Herstellung der Broschüre “Das 1 x 1 der Empfängnisverhütung", die mit 330.000,-
kalkuliert war, auf alle Fälle gefördert werden sollte, wurden die Gesamtkosten für den
Bund minimiert.

Frage 5:

Es werden folgende Kosten für die Herstellung der Broschüre kalkuliert:

Papierkosten:                    50.000,-

Betriebsmittelkosten:         140.069,- (Farbe, Strom, Betriebskosten, Reparaturkosten)

Da der Druck in kleinen Tranchen je nach Ressourcen der Hausdruckerei erfolgte,

können die Personalkosten nicht als Kosten veranschlagt werden; die Ausnützung

vorhandener Kapazitäten bedeutet eine besonders wirtschaftliche Vorgangsweise.

Frage 6:

Der Gesamtrahmen der Kosten für die Drucklegung der Broschüre belauft sich auf die
unter Pkt. 5 angeführten Kosten zusätzlich 4.692,- ATS für Reprokosten (inklusive
132,- Zustelldienst). Die kalkulierten Kosten für die Erstellung der Druckvorlage -
Recherche und Redaktion, Grafik, Design und Filme - in der Höhe von 130.000,- sind
bei der Aktion Leben angefallen und wurden nicht weiter gefördert.

Frage 7:

Es wurde kein Entgeld vereinbart.

Frage 8:

a) Die genannte Leistung konnte in der Leistungsabgeltungsverordnung des BMF
nicht vorgesehen gewesen sein, weil diese Verordnung erst am 1.1.2001 gültig wurde
und der Druck bereits im Dezember 2000 abgeschlossen war.

b) Die Hausdruckerei ist für die Herstellung von Druckwerken für den Ressortbedarf
eingerichtet und kann am Markt nicht als Bewerber auftreten und Entgelte für
erbrachte Leistungen gegenüber Dritten verlangen. Der Druck der betreffenden
Broschüre dient dem Hausbedarf im oben genannten Sinne.

Frage 9:

Es wurden 50.000 Exemplare produziert.


Frage 10:

Diese Frage könnte, wenn alle Broschüren um 20,- abgegeben würden, mit einer
einfachen Multiplikation beantwortet werden. Da es sich bei dem genannten Betrag
jedoch nicht um einen Preis, sondern um eine Einladung zu einer Spende handelt, die
oft nicht gegeben, manchmal zu höheren Spenden führt, die Spendeneinnahmen für
andere Broschüren nicht getrennt ausgewiesen werden können und 40.000 Exem-
plare den Bedarf mehrer Jahre decken werden, kann auf diese Frage keine Antwort
erfolgen.

Mit den Spendeneinnahmen wird die Herstellung jener Broschüren finanziert, für die
keine öffentlichen Förderungen beantragt wurden. Zu nennen wären folgende
Informations- und Bewusstseinsbildungsschriften der Aktion Leben: “Brücken bauen in
die Zukunft", “Gezeugt, geprüft, verwertet und verworfen" (Embryonenschutz), “ Was
Kinderseelen prägt" (Erkenntnisse der pränatalen Psychologie), “Wie aus einem
Pünktchen ein Anton wird" (Entstehung eines Kindes für Kinder erzählt), “Karriere als
Vater-wenn Männer Väter werden", alles Publikationen, die im Interesse des
Ressorts zur Bewusstseinsbildung beitragen.

Es ist in der Förderungspraxis üblich, dass Vereine für ihre Vereinstätigkeit, zu der
auch die Herausgabe von Publikationen (Zeitschriften, Journale etc.) gehören kann,
gefördert werden. Mit der Forderung an geförderte Vereine, Eigenmittel einzubringen,
ist es üblich geworden, all jene Leistungen, für die es einen Markt gibt, zur Gewinnung
von Einnahmen einzusetzen, d.h. auch, Publikationen zu verkaufen bzw. für Spenden
abzugeben.

Frage 11 :

a) Da in der Broschüre ein deutlicher Förderungshinweis gegeben ist, kann es sich
hier um keinen Versuch einer versteckten Subvention handeln.

b) Obwohl mir die Argumente der zuständigen Fachabteilung für die Vorgehensweise
bei der Förderung der Broschüre der Aktion Leben, die noch unter meiner Vorgängerin
in Form einer Arbeitsgemeinschaft abgewickelt wurde, aus den Gesichtspunkten der
Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sinnvoll erschienen, habe ich in
Hinblick auf die seit 1.1.2001 geltende Leistungsabgeltungsverordnung mit dem
Rundschreiben Nr. 8 vom August d.J. anordnen lassen, dass die Nutzung derartiger
Synergieeffekte durch Einbindung der Hausdruckerei des BMSG in geförderte
Projekte künftig unterlassen wird.

Frage 12:

Aus Mitteln der Förderungen für Familienberatungsstellen wird die Aktion Leben
Österreich mit 698.000,- (2000 und 2001) gefördert.

Aus allgemeinen Förderungsmitteln 2000: 425.000,- für Großplakataktion zum Thema
Beratung im Schwangerschaftskonflikt.

Für 2001 ist noch keine Förderung aus allgemeinen Förderungsmitteln zugesagt.
Es sind 425.000,- für die Plakataktion “Werbung für Schwangerschaftskonflikt-
beratung" vorgesehen. Weiters werde ich eine Fortbildungsveranstaltung für
Familienberaterinnen, Hebammen und Ärzte zum Thema “Familienplanung und
Geburt in anderen Kulturen" fördern. Über ein weiteres zur Förderung eingereichtes
Projekt ist noch keine Entscheidung gefallen.


Frage 13:

Präsident: Prim.Univ.Prof.Dr.Paul Aiginger

Vizepräsident: Dr. Johann Hager

2. Vizepräsident: Ursula Prader

Generalsekretär: Dr. Gertraude Steindl

Finanzreferent: Mag. Oliver Brück

Frage 14:

Der Verein dient der Bildung und Stärkung des Bewusstseins von der Unteilbarkeit
des Menschenrechtes auf das Leben und dem wirksamen Schutz des menschlichen
Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod, insbesondere durch konkrete
Hilfe sowie rechtspolitische, publizistische und karitative Aktionen. Die Tätigkeit des
Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet. Der Zweck des Vereins ist gemeinnützig.