2924/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14.12.2001
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2977/J-NR/2001 betreffend Bundesbeschaffung
GmbH, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am 23. Oktober
2001 an
mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Die in Ihrer Anfrage behaupteten Beispiele
beruhen auf einem falschen Verständnis der Bundes-
beschaffung
Ges.m.b.H. Mit Schreiben vom 6. Juli 2001 wurden die Landesschulräte mit
einem
ergänzenden
Schreiben der Bundesbeschaffung Ges.m.b.H. darüber informiert, wie der
Erlass des
Bundesministers
für Finanzen vom 28. Juni 2001 umzusetzen ist. Selbstverständlich
können und
sollen
die Schulen alle Veranlassungen treffen, die zur Aufrechterhaltung des
Betriebes erforderlich
sind.
Allerdings wurden
die Schulen auch aufgefordert, vorerst den Abschluss von längerfristigen
Ver-
trägen
zu vermeiden, damit die gewünschten Bündelungseffekte und die damit
verbundene Kosten-
senkung
auch für die einzelne Schule realisiert werden können und
längerfristige Verträge dem
nicht
entgegenstehen.
Dies würde am
Beispiel der Grafikkarte bedeuten, dass die Schule verpflichtet ist, alle
Maßnahmen
zu setzten, die erforderlich sind um den Betrieb der Schule aufrecht zu halten
und daher selbstver-
ständlich
berechtigt ist, die erforderliche Nachbeschaffung durchzuführen.
Auf das
beigeschlossene Informationsschreiben an die Landesschulräte bzw. das
übermittelte
Schreiben
der Bundesbeschaffung Ges.m.b.H. wird verwiesen.
Ad 2. und 4.:
Aufgrund des
Bundesbeschaffungsgesetzes sind die Dienststellen des Bundes gehalten aus den
von
der
Bundesbeschaffung Ges.m.b.H. erstellten Verzeichnissen Waren und
Dienstleistungen zu
beschaffen.
In Zukunft wird es den Schulen möglich sein, erforderliche Leistungen aus
einem
Katalog
der BBG zu wählen und zu den besonders günstig verhandelten
Konditionen der BBG zu
beschaffen.
Dieses Verzeichnis wird im Wege des Internet zur Verfügung gestellt und
damit ein
weiterer
Schritt zur Verwaltungsvereinfachung mittels E-Procurment beschritten.
Bei Erstellung des
Gesetzesentwurfes habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass bei Schulen
besondere
Situationen bestehen. Darauf wurde im Gesetz durch einige Sonderbestimmungen
Bedacht
genommen.
Für die einzelne Schule bestehen daher in Zukunft verschiedene Möglichkeiten:
a) die
erforderlichen Sach- oder Dienstleistungen sind in der Liste der BBG nicht
enthalten, die
Schule
deckt ihren Bedarf daher wie bisher
b)
die erforderlichen Sach- oder Dienstleistungen sind in der Liste der BBG
enthalten, in diesem
Fall
bestellt die Schule aus dem zwischen dem Anbieter und dem Bund bestehenden
Rahmen-
vertrag
c) die
erforderlichen Sach- oder Dienstleistungen sind in der Liste der BBG enthalten,
die Schule
hat
aber ein günstigeres Angebot, beispielsweise durch ein kleines
Unternehmen, das sich am
Verfahren
aufgrund der großen Menge nicht beteiligt hat, so kann die Schule das
kosten-
günstigere
Angebot annehmen
Die Autonomie der
Schule, die aus pädagogischer, budgetärer und Verwaltungsautonomie
besteht,
bleibt nicht nur
gewahrt, sondern wird durch die Serviceleistungen der Bundesbeschaffung
Ges.m.b.H. unterstützt, da der
einzelnen Schule und den Entscheidungsträgern damit Leistungsver-
zeichnisse zur Verfugung stehen, die
eine Hilfestellung bei der Definition des Bedarfes darstellen.
Außerdem steht ein
Preisvergleich für verschiedene Leistungen zur Verfügung.
Ad 3.:
Offensichtlich wird
auch hier der Text des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen
missver-
standen.
Es ist so, dass schon bisher für Dienstreisen mit den
Österreichischen Bundesbahnen bzw.
mit
Fluglinien Sonderkonditionen und Rahmenverträge vereinbart waren, deren
sich die Bundes-
dienststellen
bedienen konnten.
Diese Rahmenverträge wurden bisher
durch das BMöLS verhandelt. Nunmehr wird diese Aufgabe
durch die BBG wahrgenommen. Eine Änderung in der Abwicklung ist dadurch
nicht eingetreten.
Ad 5.:
Landesschulräte und Bundesschulen werden
laufend zu den Fragestellungen, die sich aus der Tätig-
keit
der Bundesbeschaffung Ges.m.b.H. ergeben, informiert. Für die
Landesschulräte und Schulen
steht
die Abteilung Z/6 als zentrale Koordinationsstelle für Informationen zur
Verfügung.
(Beigeschlossen
werden die Information vom 6.Juli 2001 bzw. die Information vom 1.10.2001
für
die
Amtstagung der Landesschulratsdirektoren.)
BEILAGE 1
Landesschulrat
für
Sehr geehrte_ __
das Bundesministerium für
Finanzen hat mit Erlass vom 28.06.2001, GZ. 01 0101/3-11/1/01, im Zu-
sammenhang mit der gesetzlichen Neuregelung des Beschaffungswesen des Bundes
eine Neufas-
sung des Finanziellen Wirkungsbereiches verfügt.
In Ergänzung dieser
Festlegungen hat die Geschäftsführung der
Bundesbeschaffungsges.m.b.H. ein
Schreiben mit der
Bitte um Zusammenarbeit und näheren Erläuterungen übermittelt.
Ich darf Ihnen diese beiden
Schriftstücke mit der Bitte um Kenntnisnahme zur weiteren Veranlassung
übermitteln.
Gleichzeitig darf ich das bereits
übermittelte vorläufige Leistungsbild für die Beschaffungsgruppe
PC/Server den beiden Schreiben anschließen.
ergeht per Fax:
zur Weiterleitung an die beschaffenden Organe
Detailinformationen zum Rundschreiben GZ. 01 0101/3-II/1/01 vom 28. Juni 2001
Im oben angeführten
Rundschreiben, das in Ergänzung zum Rundschreiben vom 9. Jänner
2001, GZ. 01 0101/1-II/1/01
"Einhaltung des finanziellen Wirkungsbereiches" bei
Beschaffungen, verfasst wurde, sind die durch die Verordnung vom 5. Juni
2001 der
Bundesbeschaffung GmbH zugewiesene Güter und Dienstleistungen
aufgegliedert und
entsprechende Verhaltensweisen beschrieben.
Unbeschadet des Erlasses des
Bundesministeriums für Finanzen vom 28. Juni 2001,
GZ. 01 0101/3-II/1/01
wo die Einhaltung des "finanziellen Wirkungsbereiches" bei der
Beschaffung geregelt
wird, legen wir nunmehr das Arbeitsprogramm der BBG vor.
Wir möchten damit Grundlagen
für eine pragmatische Vorgangsweise in der
Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Bundesbeschaffungsgesellschaft schaffen.
1. Strom
a. Aktivitäten der BBG
Kündigung aller Einzelverträge durch die BBG zum 31.12.2001, selektive
Kündigung
Rahmenverträge, Sicherstellung der Versorgung ab 1.1.2002.
b. Aktivitäten Ressorts
Bitte keine bilateralen Vertragsverlängerungen oder Abschluss von neuen
Stromverträgen
2. Erdgas und Wärme (inkl. Brennstoffe)
2.1 Erdgas /Wärme
a. Aktivitäten BBG
Beschaffung
durch die BBG ab Mitte 2002
b.
Aktivitäten Ressorts:
Bitte keinen Abschluss von Neuverträgen.
Bei anstehenden Vertragsverlängerungen auf keinen Fall über Ende 2002
hinaus kontrahieren.
2.2 Brennstoffe (Heizöl)
a.
Aktivitäten BBG
Vorbereitung der Beschaffung durch die BBG zweite Hälfte 2001.
Lieferungen
ab erste Hälfte 2002.
b. Aktivitäten Ressorts:
Beschaffung von Brennstoffen für die Heizperiode Winter 2001/2002 (bis
Ende März 2002) Bitte keine Bevorratung oder Vertragsverlängerung
darüber hinaus.
3. Telekomleistungen
3.1. Telephonie Festnetz
a. Aktivitäten BBG
Endgültige
Vertragsgestaltung geplant bis 1.10.2001
b.
Aktivitäten Ressorts:
Bitte keine Vertragsverlängerungen oder Abschluss von Neuverträgen
3.2. Mobiltelephonie
a. Aktivitäten BBG
Endgültige
Vertragsgestaltung geplant bis 1.10.2001
b.
Aktivitäten Ressorts:
Bitte keine Vertragsverlängerungen oder Abschluss von Neuverträgen
3.3.Datenkommunikation
a. Aktivitäten BBG
Abschluss Rahmenvertrag CNA geplant bis 30.10.2001
Leistungen außerhalb des CNA Vertrages: Abschluss geplant bis 31.11.2001
b. Aktivitäten Ressorts:
Bitte keine Vertragsverlängerungen oder Abschluss von Neuverträgen
3.4. Briefpost:
a. Aktivitäten BBG
Abschluss
Rahmenvertrag geplant bis 31.7.2001
b.
Aktivitäten Ressorts:
Bitte keine bilateralen Gespräche oder Abschluss von Neuverträgen.
3.5. Paketpost:
a. Aktivitäten BBG
Aufnahme
der Aktivitäten in der zweiten Hälfte 2001
b.
Aktivitäten Ressorts:
Bitte keine Vertragsverlängerungen oder Abschluss von Neuverträgen
4. Reinigungsdienstleistungen Gebäude
4.1. Unterhalts- und Grundreinigung
a. Aktivitäten BBG
Abschluss Neuverträge für 1. Staffel geplant bis 1.10.2001 (Objektliste gem.
Ausschreibung),
Kündigung der Altverträge durch die Ressorts in der KW38 oder KW39 nach
Aufforderung durch die BBG,
Abschluss Neuverträge für 2. Staffel geplant bis 31.12.2001 (Objektliste wird
noch
erstellt)
b.
Aktivitäten Ressorts:
Bitte kein Abschluss von Neuverträgen.
Für die 2. Staffel: Bitte keine Verlängerung von Altverträgen über eine Laufzeit
bis zum 30.9.2002 hinaus
4.2. Glasreinigung:
a. Aktivitäten BBG
Keine
Aktivitäten durch die BBG vor 2002
b.
Aktivitäten Ressorts:
Bitte kein Abschluss von Neuverträgen oder Verlängerung von Altverträgen
über eine Laufzeit bis zum 30.9.2002 hinaus
5. Fuhrpark
5.1. Fahrzeuge, Teile von Fahrzeugen:
a. Aktivitäten BBG
Beschaffung des für 2001 gemeldeten Bedarfs an handelsüblichen PKW, inkl.
solchen mit Sondereinbauten, Transportern, Motorrädern.
Für den Bedarf 2002 ist der Abschluss geplant bis zum 30.3.2002
5.2. Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von
Fahrzeugen
Fuhrparkdienstleistungen
a. Aktivitäten BBG
Aktivitätsaufnahme
durch die BBG in der zweiten Hälfte 2001
b. Aktivitäten Ressorts
Bitte kein Abschluss von Neuverträgen oder Verlängerung von Altverträgen
über eine Laufzeit bis zum 31.3.2002 hinaus.
6. Treibstoffe
a. Aktivitäten BBG
Vorbereitung der Beschaffung durch die BBG in der zweiten Hälfte 2001.
Lieferungen
im ersten Halbjahr 2002.
b. Aktivitäten Ressorts
Bitte kein Abschluss von Neuverträgen oder Verlängerung von Altverträgen
über eine Laufzeit bis zum 31.3.2002 hinaus
7. Transporte
7.1. Personenbeförderung
a. Aktivitäten BBG
Aufnahme
der Aktivitäten in der zweiten Hälfte 2001
b. Aktivitäten Ressorts
Bitte kein Abschluss von Neuverträgen oder Verlängerung von Altverträgen
7.2. Güterbeförderung
a. Aktivitäten BBG
Aufnahme
der Aktivitäten in der zweiten Hälfte 2001
b. Aktivitäten Ressorts
Bitte kein Abschluss von Neuverträgen oder Verlängerung von Altverträgen
8. Güter und Dienstleistungen der Informationstechnologie
8.1. PCs und Server
a. Aktivitäten BBG
Beschaffung des für 2001 gemeldeten Bedarfs an Systemeinheiten, Servern,
Notebooks (Standardgeräte gem. Leistungsverzeichnis BBG); Abschluss
Rahmenvertrag
geplant bis 30.11.2001
b. Aktivitäten Ressorts
Alle nicht durch a. abdeckbaren Geräte des Bedarfs 2001 sind durch die
Ressorts zu beschaffen
8.2. ADV-Peripherie und sonstige Hardware (z.B. Druckerkabel,
Streamer,...)
a. Aktivitäten BBG
Beschaffung des für 2001 gemeldeten Bedarfs an Bildschirmen, Druckern
(Standardgeräte gem. Leistungsverzeichnis BBG); Abschluss Rahmenvertrag
geplant bis 30.11.2001
b.
Aktivitäten Ressorts
Alle nicht durch a. abdeckbaren Geräte des Bedarfs 2001 sind durch die
Ressorts zu beschaffen
8.3. ADV-Instandhaltung
8.4. ADV Miete/Leasing
8.5. Software-Lizenzen
a. Aktivitäten BBG
Aufnahme
der Aktivitäten durch die BBG in der zweiten Hälfte 2001.
b. Aktivitäten Ressorts
Bitte kein Abschluss von Neuverträgen oder Verlängerung von Altverträgen
über eine Laufzeit bis zum 30.6.2002 hinaus
Bundesbeschaffung und Bundesschulen
Durch das
Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung (BB-GmbH-Gesetz), BGB1. Nr. 39/2001 wurde eine Bundesbe-
schaffung Ges.m.b.H. (BBG) geschaffen.
Aufgabe dieser
Gesellschaft ist es, nach bundesweiten Bedarfserhebungen gleichartige Be-
darfe
in gemeinsamen Leistungsverzeichnissen zusammen zu fassen und im Wege von bun-
desvergabe-
und eu-konformen Ausschreibungen zur Vergabe zu bringen.
Abgeschlossen werden
so genannte Rahmenvereinbarungen, das einzelne Rechtsgeschäft
entsteht
durch Leistungsabruf im Wege der einzelne Bundeseinrichtung (Schule, LSR/SSR,
Ministerium).
Da die
Beschaffungsgesellschaft nicht in der Lage ist, binnen kürzester Zeit alle
Produkte zu
erfassen
und nachzufragen, wurde mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen
vorerst
acht
Bereiche definiert, in denen die Ausschreibung und Vergabe von Dienst- bzw.
Liefer-
leistungen
durch die Beschaffung Ges.m.b.H. erfolgen soll.
Welche Produkte sind nun von der ersten Beschaffungswelle erfasst ?
1. Strom
2. Erdgas und Wärme (inklusive Brennstoffe)
3. Telekomleistungen, Post und Datenleitungen:
a) Telefonie Festnetz
b) Telefonie Mobilnetz
c) Datenkommunikation
d) Briefpost
e) Paketpost
4. Reinigungsdienstleistungen für Gebäude
5. Fuhrpark:
a) Fahrzeuge, Teile von Fahrzeugen
b) Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Fahrzeugen
c) Fuhrparkdienstleistungen
6. Treibstoffe
7. Transporte:
a) Personenbeförderung
b) Güterbeförderung
8. Güter und Dienstleistungen der Informationstechnologie:
a) PC und Server
b) ADV-Peripherie und sonstige Hardware
c) ADV-Instandhaltung
d) ADV Miete/Leasing
e) Software-Lizenzen
Ad Strom
Für den Bereich
elektrische Energie hat es bisher kein Vergabeverfahren gegeben, es bestand
ein Gebietsmonopol.
Mit der totalen Liberalisierung des Marktes (1.Oktober 2001) müssten
die Schulen bzw. LSR/S SR eu-weite, offene Ausschreibungen durchführen. Da
dies eine
Tätigkeit ist, die über die normale Einkaufstätigkeit von
Schulen weit hinausgeht, ist die
Durchführung dieser Ausschreibungen
durch die BBG zu begrüßen.
Ad Erdgas, Wärme, feste und flüssige Brennstoffe
Die Belieferung aus einem Rahmenvertrag
wird erstmalig in der Heizperiode 2002/2003
erfolgen. Die Verbrauchsdaten pro Standort werden ohne zusätzliche Umfrage
aus der
Energiedatenbank SAM der BBG zur
Verfügung gestellt.
Achtung: sollte an
einer Schule im Jahr 2000/2001 oder 2002 die Brennstoffart geändert wor-
den
sein bzw. geändert werden, so wird um Mitteilung an Z/6 ersucht.
Ad Telekomleistungen, Post und Datenleitungen
Die Vergabe von
Telekommunikationsdienstleistungen (Sprachtelefonie) unterliegen derzeit
nicht den
Bestimmungen des Vergabegesetzes. Die LS/SSR werden bei Vorliegen neuer
Rahmenverträge über die
entsprechenden Leistungen bzw. Gebühren verständigt. Der
LSR/SSR bzw. die Schule kann im Einzelfall feststellen, ob er diese Leistung
von einem an-
deren Anbieter günstiger
erbracht bekommt.
Portogebühren: LSR/SSR werden nach
Vorliegen von Rahmenvereinbarungen informiert,
unter welchen Voraussetzungen sie an dieser
Vereinbarung teilnehmen können.
Ad Reinigungsdienstleistungen für Gebäude
Die Ausschreibung von Reinigungsleistungen
ist vorerst in einer Musterausschreibung für
Amtsgebäude in Wien erfolgt.
Ein Leistungsverzeichnis für
Schulgebäude wurde erstellt (und wird den LSR/SSR zur Verfü-
gung gestellt). In
der ersten Beschaffungswelle sind jedoch keine Schulgebäude bzw. Ge-
bäude der Unterrichtsverwaltung
ausgeschrieben.
Die für eine Ausschreibung
erforderlichen Flächenaufstellungen werden derzeit bei der Da-
tenerhebung
SAM Fremdreinigung/Eigenreinigung mit erhoben.
Wichtig: es soll nur für
jene Flächen eine Ausschreibung erfolgen, die bereits fremdgereinigt
werden.
Ad Fuhrpark
Der Bedarf ist
jeweils auf Schul - bzw. LSR/SSR-Ebene zu erheben und an Z/6 weiter zu
melden.
Ad Güter und Dienstleistungen der Informationstechnologie
PC und Server:
Derzeit
läuft eine Ausschreibung der BBG, die Kenndaten der ausgeschriebenen
Geräte wur-
den
den LSR/SSR bereits zur Verfugung gestellt.
Softwarelizenzen: Die Beschaffung Ges.m.b.H. hat einen neuen Rahmenvertrag mit Microsoft
abgeschlossen.
ACHTUNG: Die Edu-select bzw. Classroom-Lizenzen des BMBWK sind günstiger, daher
den Vertrag NICHT WECHSELN.
Fragen zur Neuregelung des Vergabewesens
Frage 1:
Wann werden frühestens Ausschreibungsergebnisse und Rahmenverträge vorliegen?
Antwort
|
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Überblick der Beschaffungsgruppen |
|
|
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Beschaffungsgruppe |
Geschätztes Volumen |
Geplanter Zuschlag |
|
In Mio. ATS |
|
IT-Hardware: |
|
|
* Server (Hr. Podloucka)
|
93 Mio.
|
KW 46
|
* Systemeinheiten & Bildschirme
|
|
|
(Hr. Lindner)
|
95 Mio.
|
KW 48
|
* Drucker (Hr. Reschendeder)
|
18 Mio.
|
KW 49
|
* Notebook (Hr. Lindner)
|
9 Mio.
|
KW 02/2002
|
|
|
|
Software: (Nemec)
|
Wird untersucht
|
Jänner 2002
|
|
|
|
Reinigung: (Hr. Deninger)
|
28 Mio.
|
15.11.01
|
|
50 Mio.
|
15.01.02
|
Personenbeförderung:
|
110 Mio.
|
|
(Hr. Rescheneder)
|
|
|
Paketbeförderung :
|
50 Mio.
|
Jänner 02
|
(Hr. Rescheneder)
|
|
|
Telefonie: (Hr. Tischler)
|
|
|
* Mobil
|
40 Mio.
|
07.09.01
|
*Festnetz
|
250 Mio.
|
07.09.01
|
*Daten
|
230 Mio.
|
CNA BRZ + 2. Welle
|
KFZ-Autos 1. Welle (Jonke)
|
117 Mio.
|
15.10.01
|
Motorräder 1. Welle (Jonke)
|
15 Mio.
|
15.11.01
|
Treibstoffe 1 . Welle (Fr. Davies)
|
353 Mio.
|
30.11.01
|
Strom (Fr. Steiner)
|
417 Mio.
|
15.12.01
|
Heizöl (Fr. Davies)
|
50 Mio.
|
24.03.02
|
KFZ-Autos 2. Welle (Jonke)
|
175 Mio.
|
30.03.02
|
LKW 1. Welle (Jonke)
|
80 Mio.
|
12.04.02
|
Briefpost (Keck)
|
700 Mio.
|
2002
|
Fernwärme (Fr. Steiner)
|
? Mio.
|
2002
|
Tankkarten (Frau Davies)
|
147 Mio.
|
15.05.02
|
Erdgas (Fr. Steiner)
|
110 Mio.
|
2002
|
|
2.164 Mio.
|
|
Frage 2:
Was geschieht, wenn
eine Schule einen Bedarf hat, der nicht von der Bundesbeschaffungs-
ges.m.b.H.
erfüllt werden kann?
Antwort:
Wenn durch die BBG kein geeignetes Produkt
angeboten wird, dann darf die Schule unter
Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen seinen Bedarf direkt ohne
Einbeziehung
der BBG decken.
Frage 3:
Was geschieht, wenn
ein Produkt oder eine Leistung von einem anderen Lieferanten günstiger
angeboten
wird?
Antwort:
Wenn eine durch die
BBG vergebene Leistung oder ein durch die BBG beschafftes Produkt
von
einem anderen Lieferanten bei gleicher Qualität und gleichen Konditionen
(zB. Dauer der
Gewährleistung)
günstiger angeboten wird, kann die Schule die Leistung oder Lieferung bei
dieser
Firma beziehen.
Für den Fall, dass eine Leistung von
einem Drittlieferanten billiger angeboten wird, ist die
Beschaffung Ges.m.b.H. im Wege des BMBWK
davon zu verständigen.
Frage 4:
Wie kann ich meinen Bedarf bekannt geben?
Antwort:
Die BBG erstellt so
genannte strukturierte Umfragen, die im Wege der jeweiligen Ressorts an
den Endverbraucher
gelangen. Die Schulen, LSR/SSR und Ministerium können dann die
Anzahl und Qualität der
gewünschten Produkte bekannt geben.
Sollte bei einer Dienststelle ein
Sonderbedarf gegeben sein, so wird der Nutzerbeirat der
BBG prüfen, ob in einer anderen
Dienststelle ein gleichartiger Bedarf gegeben ist. Wenn ein
solcher Bedarf festgestellt wird, dann werden auch derartige Nachfragen in die
Ausschrei-
bung aufgenommen.
Frage 5:
Wie soll in Hinkunft das Informationsmanagement zwischen Schule und BBG aussehen?
Antwort:
Das BMBWK wird eine Homepage
einrichten, auf der die jeweils letztgültigen Information
zur BBG bzw. zu einzelnen Ausschreibungen
bekannt gegeben werden.
Durch die Abteilung Z6 wird die
jeweilige Nachfrage auf Ressortebene koordiniert und an die
BBG weitergeleitet.
Frage 6:
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen
aus den Beschaffungsgruppen wegen ihrer
Dringlichkeit beschaffen muss und die BBG
noch nicht lieferfähig ist?
Antwort:
Das Kerngeschäft, also der klaglose
Ablauf des Unterrichtes hat oberste Priorität. Trotzdem
soll in einem solchen
Fall nur der unmittelbar heranstehende Bedarf gedeckt werden,
langfristige Bindungen sind zu vermeiden.
Frage 7:
Ein neu errichtetes Schulgebäude muss gereinigt werden, es
gibt noch keinen Anbieter der
BBG?
Antwort:
Wenn keine Ausschreibung der BBG
unmittelbar bevorsteht, so ist die Leistung gemäß
Standard-LV auszuschreiben und ein Vertrag
mit einer möglichst kurzen Kündigungsfrist zu
vereinbaren.
Rückfragen zu Einzelproblemen bitte mittels e-Mail: Helmut.Moser@BMBWK.GV.AT
Angeschlossene Unterlagen:
Text Bundesbeschaffungsgesetz
Text Verordnung zum Bundesbeschaffungsgesetz
Text Kenndaten Ausschreibung Server und PC
Text LV Reinigung Schulen
Text LV Reinigung Amtsgebäude