2924/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.12.2001

 

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 


Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2977/J-NR/2001 betreffend Bundesbeschaffung
GmbH, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am 23. Oktober 2001 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Die in Ihrer Anfrage behaupteten Beispiele beruhen auf einem falschen Verständnis der Bundes-
beschaffung Ges.m.b.H. Mit Schreiben vom 6. Juli 2001 wurden die Landesschulräte mit einem
ergänzenden Schreiben der Bundesbeschaffung Ges.m.b.H. darüber informiert, wie der Erlass des
Bundesministers für Finanzen vom 28. Juni 2001 umzusetzen ist. Selbstverständlich können und
sollen die Schulen alle Veranlassungen treffen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich
sind.

Allerdings wurden die Schulen auch aufgefordert, vorerst den Abschluss von längerfristigen Ver-
trägen zu vermeiden, damit die gewünschten Bündelungseffekte und die damit verbundene Kosten-
senkung auch für die einzelne Schule realisiert werden können und längerfristige Verträge dem
nicht entgegenstehen.

Dies würde am Beispiel der Grafikkarte bedeuten, dass die Schule verpflichtet ist, alle Maßnahmen
zu setzten, die erforderlich sind um den Betrieb der Schule aufrecht zu halten und daher selbstver-
ständlich berechtigt ist, die erforderliche Nachbeschaffung durchzuführen.

Auf das beigeschlossene Informationsschreiben an die Landesschulräte bzw. das übermittelte
Schreiben der Bundesbeschaffung Ges.m.b.H. wird verwiesen.

Ad 2. und 4.:

Aufgrund des Bundesbeschaffungsgesetzes sind die Dienststellen des Bundes gehalten aus den von
der Bundesbeschaffung Ges.m.b.H. erstellten Verzeichnissen Waren und Dienstleistungen zu
beschaffen. In Zukunft wird es den Schulen möglich sein, erforderliche Leistungen aus einem
Katalog der BBG zu wählen und zu den besonders günstig verhandelten Konditionen der BBG zu
beschaffen. Dieses Verzeichnis wird im Wege des Internet zur Verfügung gestellt und damit ein
weiterer Schritt zur Verwaltungsvereinfachung mittels E-Procurment beschritten.


Bei Erstellung des Gesetzesentwurfes habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass bei Schulen
besondere Situationen bestehen. Darauf wurde im Gesetz durch einige Sonderbestimmungen
Bedacht genommen.

Für die einzelne Schule bestehen daher in Zukunft verschiedene Möglichkeiten:

a)  die erforderlichen Sach- oder Dienstleistungen sind in der Liste der BBG nicht enthalten, die
Schule deckt ihren Bedarf daher wie bisher

b)    die erforderlichen Sach- oder Dienstleistungen sind in der Liste der BBG enthalten, in diesem
Fall bestellt die Schule aus dem zwischen dem Anbieter und dem Bund bestehenden Rahmen-
vertrag

c)  die erforderlichen Sach- oder Dienstleistungen sind in der Liste der BBG enthalten, die Schule
hat aber ein günstigeres Angebot, beispielsweise durch ein kleines Unternehmen, das sich am
Verfahren aufgrund der großen Menge nicht beteiligt hat, so kann die Schule das kosten-
günstigere Angebot annehmen

Die Autonomie der Schule, die aus pädagogischer, budgetärer und Verwaltungsautonomie besteht,
bleibt nicht nur gewahrt, sondern wird durch die Serviceleistungen der Bundesbeschaffung
Ges.m.b.H. unterstützt, da der einzelnen Schule und den Entscheidungsträgern damit Leistungsver-
zeichnisse zur Verfugung stehen, die eine Hilfestellung bei der Definition des Bedarfes darstellen.
Außerdem steht ein Preisvergleich für verschiedene Leistungen zur Verfügung.

Ad 3.:

Offensichtlich wird auch hier der Text des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen missver-
standen. Es ist so, dass schon bisher für Dienstreisen mit den Österreichischen Bundesbahnen bzw.
mit Fluglinien Sonderkonditionen und Rahmenverträge vereinbart waren, deren sich die Bundes-
dienststellen bedienen konnten.

Diese Rahmenverträge wurden bisher durch das BMöLS verhandelt. Nunmehr wird diese Aufgabe
durch die BBG wahrgenommen. Eine Änderung in der Abwicklung ist dadurch nicht eingetreten.

Ad 5.:

Landesschulräte und Bundesschulen werden laufend zu den Fragestellungen, die sich aus der Tätig-
keit der Bundesbeschaffung Ges.m.b.H. ergeben, informiert. Für die Landesschulräte und Schulen
steht die Abteilung Z/6 als zentrale Koordinationsstelle für Informationen zur Verfügung.

(Beigeschlossen werden die Information vom 6.Juli 2001 bzw. die Information vom 1.10.2001 für
die Amtstagung der Landesschulratsdirektoren.)


BEILAGE 1

 

Landesschulrat für
Sehr geehrte_ __

das Bundesministerium für Finanzen hat mit Erlass vom 28.06.2001, GZ. 01 0101/3-11/1/01, im Zu-
sammenhang mit der gesetzlichen Neuregelung des Beschaffungswesen des Bundes eine Neufas-
sung des Finanziellen Wirkungsbereiches verfügt.

In Ergänzung dieser Festlegungen hat die Geschäftsführung der Bundesbeschaffungsges.m.b.H. ein
Schreiben mit der Bitte um Zusammenarbeit und näheren Erläuterungen übermittelt.

Ich darf Ihnen diese beiden Schriftstücke mit der Bitte um Kenntnisnahme zur weiteren Veranlassung
übermitteln.

Gleichzeitig darf ich das bereits übermittelte vorläufige Leistungsbild für die Beschaffungsgruppe
PC/Server den beiden Schreiben anschließen.


ergeht per Fax:

zur Weiterleitung an die beschaffenden Organe

Detailinformationen zum Rundschreiben GZ. 01 0101/3-II/1/01 vom 28. Juni 2001

Im oben angeführten Rundschreiben, das in Ergänzung zum Rundschreiben vom 9. Jänner
2001, GZ. 01 0101/1-II/1/01 "Einhaltung des finanziellen Wirkungsbereiches" bei
Beschaffungen, verfasst wurde, sind die durch die Verordnung vom 5. Juni 2001 der
Bundesbeschaffung GmbH zugewiesene Güter und Dienstleistungen aufgegliedert und
entsprechende Verhaltensweisen beschrieben.

Unbeschadet des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 28. Juni 2001,
GZ. 01 0101/3-II/1/01 wo die Einhaltung des "finanziellen Wirkungsbereiches" bei der
Beschaffung geregelt wird, legen wir nunmehr das Arbeitsprogramm der BBG vor.

Wir möchten damit Grundlagen für eine pragmatische Vorgangsweise in der
Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Bundesbeschaffungsgesellschaft schaffen.

1.   Strom

a.   Aktivitäten der BBG

Kündigung aller Einzelverträge durch die BBG zum 31.12.2001, selektive

Kündigung Rahmenverträge, Sicherstellung der Versorgung ab 1.1.2002.
b.   Aktivitäten Ressorts

Bitte keine bilateralen Vertragsverlängerungen oder Abschluss von neuen

Stromverträgen

2.   Erdgas und Wärme (inkl. Brennstoffe)
2.1 Erdgas /Wärme

a.  Aktivitäten BBG

Beschaffung durch die BBG ab Mitte 2002
b.  Aktivitäten Ressorts:

Bitte keinen Abschluss von Neuverträgen.

Bei anstehenden Vertragsverlängerungen auf keinen Fall über Ende 2002

hinaus kontrahieren.


2.2 Brennstoffe (Heizöl)
a.  Aktivitäten BBG

Vorbereitung der Beschaffung durch die BBG zweite Hälfte 2001.

Lieferungen ab erste Hälfte 2002.
b.   Aktivitäten Ressorts:

Beschaffung von Brennstoffen für die Heizperiode Winter 2001/2002 (bis

Ende März 2002) Bitte keine Bevorratung oder Vertragsverlängerung

darüber hinaus.

3.   Telekomleistungen

3.1. Telephonie Festnetz

a.  Aktivitäten BBG

Endgültige Vertragsgestaltung geplant bis 1.10.2001
b.  Aktivitäten Ressorts:

Bitte keine Vertragsverlängerungen oder Abschluss von Neuverträgen

3.2. Mobiltelephonie

a.  Aktivitäten BBG

Endgültige Vertragsgestaltung geplant bis 1.10.2001
b.  Aktivitäten Ressorts:

Bitte keine Vertragsverlängerungen oder Abschluss von Neuverträgen

3.3.Datenkommunikation

a.   Aktivitäten BBG

Abschluss Rahmenvertrag CNA geplant bis 30.10.2001

Leistungen außerhalb des CNA Vertrages: Abschluss geplant bis 31.11.2001

b.  Aktivitäten Ressorts:

Bitte keine Vertragsverlängerungen oder Abschluss von Neuverträgen

3.4. Briefpost:

a.   Aktivitäten BBG

Abschluss Rahmenvertrag geplant bis 31.7.2001
b.  Aktivitäten Ressorts:

Bitte keine bilateralen Gespräche oder Abschluss von Neuverträgen.

3.5. Paketpost:

a.  Aktivitäten BBG

Aufnahme der Aktivitäten in der zweiten Hälfte 2001
b.  Aktivitäten Ressorts:

Bitte keine Vertragsverlängerungen oder Abschluss von Neuverträgen


4.   Reinigungsdienstleistungen Gebäude

4.1. Unterhalts- und Grundreinigung

a.   Aktivitäten BBG

Abschluss Neuverträge für 1. Staffel geplant bis 1.10.2001 (Objektliste gem.

Ausschreibung),

Kündigung der Altverträge durch die Ressorts in der KW38 oder KW39 nach

Aufforderung durch die BBG,

Abschluss Neuverträge für 2. Staffel geplant bis 31.12.2001 (Objektliste wird

noch erstellt)
b.  Aktivitäten Ressorts:

Bitte kein Abschluss von Neuverträgen.

Für die 2. Staffel: Bitte keine Verlängerung von Altverträgen über eine Laufzeit

bis zum 30.9.2002 hinaus

4.2. Glasreinigung:

a. Aktivitäten BBG

Keine Aktivitäten durch die BBG vor 2002
b.  Aktivitäten Ressorts:

Bitte kein Abschluss von Neuverträgen oder Verlängerung von Altverträgen

über eine Laufzeit bis zum 30.9.2002 hinaus

5.   Fuhrpark

5.1. Fahrzeuge, Teile von Fahrzeugen:

a.  Aktivitäten BBG

Beschaffung des für 2001 gemeldeten Bedarfs an handelsüblichen PKW, inkl.

solchen mit Sondereinbauten, Transportern, Motorrädern.

Für den Bedarf 2002 ist der Abschluss geplant bis zum 30.3.2002

5.2. Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Fahrzeugen
Fuhrparkdienstleistungen

a.  Aktivitäten BBG

Aktivitätsaufnahme durch die BBG in der zweiten Hälfte 2001
b.  Aktivitäten Ressorts

Bitte kein Abschluss von Neuverträgen oder Verlängerung von Altverträgen

über eine Laufzeit bis zum 31.3.2002 hinaus.

6.   Treibstoffe

a.  Aktivitäten BBG

Vorbereitung der Beschaffung durch die BBG in der zweiten Hälfte 2001.

Lieferungen im ersten Halbjahr 2002.
b.   Aktivitäten Ressorts

Bitte kein Abschluss von Neuverträgen oder Verlängerung von Altverträgen

über eine Laufzeit bis zum 31.3.2002 hinaus


7.  Transporte

7.1. Personenbeförderung

a.  Aktivitäten BBG

Aufnahme der Aktivitäten in der zweiten Hälfte 2001
b.  Aktivitäten Ressorts

Bitte kein Abschluss von Neuverträgen oder Verlängerung von Altverträgen

7.2. Güterbeförderung

a.  Aktivitäten BBG

Aufnahme der Aktivitäten in der zweiten Hälfte 2001
b.   Aktivitäten Ressorts

Bitte kein Abschluss von Neuverträgen oder Verlängerung von Altverträgen

8.   Güter und Dienstleistungen der Informationstechnologie

8.1. PCs und Server

a.  Aktivitäten BBG

Beschaffung des für 2001 gemeldeten Bedarfs an Systemeinheiten, Servern,

Notebooks (Standardgeräte gem. Leistungsverzeichnis BBG); Abschluss

Rahmenvertrag geplant bis 30.11.2001
b.   Aktivitäten Ressorts

Alle nicht durch a. abdeckbaren Geräte des Bedarfs 2001 sind durch die

Ressorts zu beschaffen

8.2. ADV-Peripherie und sonstige Hardware (z.B. Druckerkabel,
Streamer,...)

a.   Aktivitäten BBG

Beschaffung des für 2001 gemeldeten Bedarfs an Bildschirmen, Druckern

(Standardgeräte gem. Leistungsverzeichnis BBG); Abschluss Rahmenvertrag

geplant bis 30.11.2001
b.  Aktivitäten Ressorts

Alle nicht durch a. abdeckbaren Geräte des Bedarfs 2001 sind durch die

Ressorts zu beschaffen

8.3. ADV-Instandhaltung

8.4. ADV Miete/Leasing

8.5. Software-Lizenzen

a.   Aktivitäten BBG

Aufnahme der Aktivitäten durch die BBG in der zweiten Hälfte 2001.
b.  Aktivitäten Ressorts

Bitte kein Abschluss von Neuverträgen oder Verlängerung von Altverträgen

über eine Laufzeit bis zum 30.6.2002 hinaus


Bundesbeschaffung und Bundesschulen

Durch das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz), BGB1. Nr. 39/2001 wurde eine Bundesbe-
schaffung Ges.m.b.H. (BBG) geschaffen.

Aufgabe dieser Gesellschaft ist es, nach bundesweiten Bedarfserhebungen gleichartige Be-
darfe in gemeinsamen Leistungsverzeichnissen zusammen zu fassen und im Wege von bun-
desvergabe- und eu-konformen Ausschreibungen zur Vergabe zu bringen.

Abgeschlossen werden so genannte Rahmenvereinbarungen, das einzelne Rechtsgeschäft
entsteht durch Leistungsabruf im Wege der einzelne Bundeseinrichtung (Schule, LSR/SSR,
Ministerium).

Da die Beschaffungsgesellschaft nicht in der Lage ist, binnen kürzester Zeit alle Produkte zu
erfassen und nachzufragen, wurde mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen vorerst
acht Bereiche definiert, in denen die Ausschreibung und Vergabe von Dienst- bzw. Liefer-
leistungen durch die Beschaffung Ges.m.b.H. erfolgen soll.

Welche Produkte sind nun von der ersten Beschaffungswelle erfasst ?

1. Strom

2. Erdgas und Wärme (inklusive Brennstoffe)

3. Telekomleistungen, Post und Datenleitungen:

a) Telefonie Festnetz

b) Telefonie Mobilnetz

c) Datenkommunikation

d) Briefpost

e) Paketpost

4. Reinigungsdienstleistungen für Gebäude

5. Fuhrpark:

a) Fahrzeuge, Teile von Fahrzeugen

b) Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Fahrzeugen

c) Fuhrparkdienstleistungen

6. Treibstoffe

7. Transporte:

a) Personenbeförderung

b) Güterbeförderung

8. Güter und Dienstleistungen der Informationstechnologie:

a) PC und Server

b) ADV-Peripherie und sonstige Hardware

c) ADV-Instandhaltung

d) ADV Miete/Leasing

e) Software-Lizenzen


Ad Strom

Für den Bereich elektrische Energie hat es bisher kein Vergabeverfahren gegeben, es bestand
ein Gebietsmonopol. Mit der totalen Liberalisierung des Marktes (1.Oktober 2001) müssten
die Schulen bzw. LSR/S SR eu-weite, offene Ausschreibungen durchführen. Da dies eine
Tätigkeit ist, die über die normale Einkaufstätigkeit von Schulen weit hinausgeht, ist die
Durchführung dieser Ausschreibungen durch die BBG zu begrüßen.

Ad Erdgas, Wärme, feste und flüssige Brennstoffe

Die Belieferung aus einem Rahmenvertrag wird erstmalig in der Heizperiode 2002/2003
erfolgen. Die Verbrauchsdaten pro Standort werden ohne zusätzliche Umfrage aus der
Energiedatenbank SAM der BBG zur Verfügung gestellt.

Achtung: sollte an einer Schule im Jahr 2000/2001 oder 2002 die Brennstoffart geändert wor-
den sein bzw. geändert werden, so wird um Mitteilung an Z/6 ersucht.

Ad Telekomleistungen, Post und Datenleitungen

Die Vergabe von Telekommunikationsdienstleistungen (Sprachtelefonie) unterliegen derzeit
nicht den Bestimmungen des Vergabegesetzes. Die LS/SSR werden bei Vorliegen neuer
Rahmenverträge über die entsprechenden Leistungen bzw. Gebühren verständigt. Der
LSR/SSR bzw. die Schule kann im Einzelfall feststellen, ob er diese Leistung von einem an-
deren Anbieter günstiger erbracht bekommt.

Portogebühren: LSR/SSR werden nach Vorliegen von Rahmenvereinbarungen informiert,
unter welchen Voraussetzungen sie an dieser Vereinbarung teilnehmen können.

Ad Reinigungsdienstleistungen für Gebäude

Die Ausschreibung von Reinigungsleistungen ist vorerst in einer Musterausschreibung für
Amtsgebäude in Wien erfolgt.

Ein Leistungsverzeichnis für Schulgebäude wurde erstellt (und wird den LSR/SSR zur Verfü-
gung gestellt). In der ersten Beschaffungswelle sind jedoch keine Schulgebäude bzw. Ge-
bäude der Unterrichtsverwaltung ausgeschrieben.

Die für eine Ausschreibung erforderlichen Flächenaufstellungen werden derzeit bei der Da-
tenerhebung SAM Fremdreinigung/Eigenreinigung mit erhoben.

Wichtig: es soll nur für jene Flächen eine Ausschreibung erfolgen, die bereits fremdgereinigt
werden.

Ad Fuhrpark

Der Bedarf ist jeweils auf Schul - bzw. LSR/SSR-Ebene zu erheben und an Z/6 weiter zu
melden.


Ad Güter und Dienstleistungen der Informationstechnologie

PC und Server:

Derzeit läuft eine Ausschreibung der BBG, die Kenndaten der ausgeschriebenen Geräte wur-
den den LSR/SSR bereits zur Verfugung gestellt.

Softwarelizenzen: Die Beschaffung Ges.m.b.H. hat einen neuen Rahmenvertrag mit Microsoft

abgeschlossen.

ACHTUNG: Die Edu-select bzw. Classroom-Lizenzen des BMBWK sind günstiger, daher

den Vertrag   NICHT WECHSELN.

Fragen zur Neuregelung des Vergabewesens

Frage 1:

Wann werden frühestens Ausschreibungsergebnisse und Rahmenverträge vorliegen?

Antwort

 

 

 

Überblick der Beschaffungsgruppen

 

 

 

 

 

Beschaffungsgruppe

Geschätztes Volumen

Geplanter Zuschlag

 

In Mio. ATS

 

IT-Hardware:

 

 

* Server (Hr. Podloucka)

 

93 Mio.

 

KW 46

 

* Systemeinheiten & Bildschirme

 

 

 

 

 

(Hr. Lindner)

 

95 Mio.

 

KW 48

 

* Drucker (Hr. Reschendeder)

 

18 Mio.

 

KW 49

 

* Notebook (Hr. Lindner)

 

9 Mio.

 

KW 02/2002

 

 

 

 

 

 

 

Software: (Nemec)

 

Wird untersucht

 

Jänner 2002

 

 

 

 

 

 

 

Reinigung: (Hr. Deninger)

 

28 Mio.

 

15.11.01

 

 

 

50 Mio.

 

15.01.02

 

Personenbeförderung:

 

110 Mio.

 

 

 

(Hr. Rescheneder)

 

 

 

 

 

Paketbeförderung :

 

50 Mio.

 

Jänner 02

 

(Hr. Rescheneder)

 

 

 

 

 

Telefonie: (Hr. Tischler)

 

 

 

 

 

* Mobil

 

40 Mio.

 

07.09.01

 

*Festnetz

 

250 Mio.

 

07.09.01

 

*Daten

 

230 Mio.

 

CNA BRZ + 2. Welle

 

KFZ-Autos 1. Welle (Jonke)

 

117 Mio.

 

15.10.01

 

Motorräder 1. Welle (Jonke)

 

15 Mio.

 

15.11.01

 

Treibstoffe 1 . Welle (Fr. Davies)

 

353 Mio.

 

30.11.01

 


Strom (Fr. Steiner)

 

417 Mio.

 

15.12.01

 

Heizöl (Fr. Davies)

 

50 Mio.

 

24.03.02

 

KFZ-Autos 2. Welle (Jonke)

 

175 Mio.

 

30.03.02

 

LKW 1. Welle (Jonke)

 

80 Mio.

 

12.04.02

 

Briefpost (Keck)

 

700 Mio.

 

2002

 

Fernwärme (Fr. Steiner)

 

? Mio.

 

2002

 

Tankkarten (Frau Davies)

 

147 Mio.

 

15.05.02

 

Erdgas (Fr. Steiner)

 

110 Mio.

 

2002

 

 

 

2.164 Mio.

 

 

 

Frage 2:

Was geschieht, wenn eine Schule einen Bedarf hat, der nicht von der Bundesbeschaffungs-
ges.m.b.H. erfüllt werden kann?

Antwort:

Wenn durch die BBG kein geeignetes Produkt angeboten wird, dann darf die Schule unter
Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen seinen Bedarf direkt ohne Einbeziehung
der BBG decken.

Frage 3:

Was geschieht, wenn ein Produkt oder eine Leistung von einem anderen Lieferanten günstiger
angeboten wird?

Antwort:

Wenn eine durch die BBG vergebene Leistung oder ein durch die BBG beschafftes Produkt
von einem anderen Lieferanten bei gleicher Qualität und gleichen Konditionen (zB. Dauer der
Gewährleistung) günstiger angeboten wird, kann die Schule die Leistung oder Lieferung bei
dieser Firma beziehen.

Für den Fall, dass eine Leistung von einem Drittlieferanten billiger angeboten wird, ist die
Beschaffung Ges.m.b.H. im Wege des BMBWK davon zu verständigen.

Frage 4:

Wie kann ich meinen Bedarf bekannt geben?

Antwort:

Die BBG erstellt so genannte strukturierte Umfragen, die im Wege der jeweiligen Ressorts an
den Endverbraucher gelangen. Die Schulen, LSR/SSR und Ministerium können dann die
Anzahl und Qualität der gewünschten Produkte bekannt geben.

Sollte bei einer Dienststelle ein Sonderbedarf gegeben sein, so wird der Nutzerbeirat der
BBG prüfen, ob in einer anderen Dienststelle ein gleichartiger Bedarf gegeben ist. Wenn ein
solcher Bedarf festgestellt wird, dann werden auch derartige Nachfragen in die Ausschrei-
bung aufgenommen.

Frage 5:

Wie soll in Hinkunft das Informationsmanagement zwischen Schule und BBG aussehen?


Antwort:

Das BMBWK wird eine Homepage einrichten, auf der die jeweils letztgültigen  Information
zur BBG bzw. zu einzelnen Ausschreibungen bekannt gegeben werden.
Durch die Abteilung Z6 wird die jeweilige Nachfrage auf Ressortebene koordiniert und an die
BBG weitergeleitet.

Frage 6:

Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus den Beschaffungsgruppen wegen ihrer
Dringlichkeit beschaffen muss und die BBG noch nicht lieferfähig ist?

Antwort:

Das Kerngeschäft, also der klaglose Ablauf des Unterrichtes hat oberste Priorität. Trotzdem
soll in einem solchen Fall nur der unmittelbar heranstehende Bedarf gedeckt werden,
langfristige Bindungen sind zu vermeiden.

Frage 7:

Ein neu errichtetes Schulgebäude muss gereinigt werden, es gibt noch keinen Anbieter der
BBG?

Antwort:

Wenn keine Ausschreibung der BBG unmittelbar bevorsteht, so ist die Leistung gemäß
Standard-LV auszuschreiben und ein Vertrag mit einer möglichst kurzen Kündigungsfrist zu
vereinbaren.

Rückfragen zu Einzelproblemen bitte mittels e-Mail: Helmut.Moser@BMBWK.GV.AT

Angeschlossene Unterlagen:

Text Bundesbeschaffungsgesetz

Text Verordnung zum Bundesbeschaffungsgesetz

Text Kenndaten Ausschreibung Server und PC

Text LV Reinigung Schulen

Text LV Reinigung Amtsgebäude