2927/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14.12.2001
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2965/J-NR/2001 betreffend Frauenförderung in
universitären
Berufen, die die Abgeordneten Mag. Christine Lapp und Genossen am 23. Oktober
2001
an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Der Gestaltungsvorschlag
für die Regelung der vollen Rechtsfähigkeit der Universitäten
vom
August
2001 war bis Ende November 2001 in Begutachtung, so dass nach lebhafter
Diskussion
eine
Vielzahl von Stellungnahmen eingegangen ist. Im Punkt II des
Gestaltungsvorschlags ist
nicht
von “Leistungsverträgen", sondern von Leistungsvereinbarungen
zwischen dem
Bundesministerium
und den jeweiligen Universitäten die Rede. Als Kriterien, die in den
Leistungsvereinbarungen
Berücksichtigung finden sollen, sind auch “Gesellschaftliche
Zielsetzungen"
vorgesehen. Als Beispiel findet sich dazu auch “ein bestimmter Anteil von
Frauen
in
leitenden Positionen".
Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einmal
der konkrete Gesetzesvorschlag ausgearbeitet,
geschweige
denn vom Nationalrat beschlossen ist, kann die Frage, die bereits auf die - auf
Basis
des
neuen Universitätsgesetzes abzuschließenden - konkreten
Leistungsvereinbarungen Bezug
nimmt,
nicht seriös beantwortet werden.
Ad 2.:
Verhandlungen zum
Abschluss von Leistungsvereinbarungen sind frühestens nach dem
Inkrafttreten
des neuen Universitätsgesetzes möglich. Im Zeitplan für die
Universitätsreform ist
dafür
der 1. Oktober 2002 vorgesehen. Anwendung können die konkret ausgehandelten
Leistungsvereinbarungen
erst nach der vollständigen Implementierung des neuen Universitäts-
gesetzes
an der jeweiligen Universität finden.
Ad 3.:
Derzeit ist noch der ministerielle
Frauenförderungsplan (BGB1. II Nr. 94/2001) auf der Basis des
Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes
in Geltung. Nach dem Inkrafttreten des neuen Universitäts-
gesetzes
wird es dann zu den autonom wahrzunehmenden Aufgaben der Universitäten
zählen,
ihre
Ziele hinsichtlich des Frauenanteils in Spitzenpositionen zu definieren.
Ad 4.:
Seit den neunziger
Jahren gibt es rechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichbehandlung
von
Frauen und Männern an den Universitäten und Universitäten der
Künste (Frauen-
förderungsplan
im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur,
BGB1. II Nr. 94/2001, sowie §§ 39 und 40 UOG 93 und KUOG).
Daneben
bestehen verschiedene Sonderprogramme zur
Frauenförderung, um die wissen-
schaftlichen
Qualifizierungsphasen zwischen Erstabschluss und Habilitation zu fördern:
a.
Hertha Firnberg Nachwuchsstellen: Von den inzwischen 44 Hertha
Firnberg-Nachwuchs-
stellen werden 22 von Wissenschafterinnen technischer Universitäten bzw.
naturwissen-
schaftlicher
Fachrichtungen eingenommen.
b. “Programm
zum Abbau der Unterrepräsentation von Frauen an den
Universitäten": Das mit
Dezember
2000 an den drei Grazer Universitäten gestartete Programm umfasst eine
Reihe von
Personalentwicklungsmaßnahmen
sowie Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und
Familie.
c. “Mentoring-Programm" an der Universität Wien für Dissertantinnen und Habilitandinnen.
Beide zuletzt genannten Maßnahmen werden vom Ressort in Kooperation mit dem ESF
finanziert.
d.
Einrichtung eines universitäten Zentrums für Frauen- und
Geschlechterforschung an den
Salzburger Universitäten (Juni 2001) und Einrichtung einer Koordinationsstelle für Frauen-
und Geschlechterforschung an der Universität Klagenfurt (Oktober 2001) zur Stärkung der
frauenbezogenen Aktivitäten an den Universitäten.
Bezüglich der
technischen Studien wurde in den vergangenen zehn Jahren vor allem versucht,
das
traditionelle Studienwahlverhalten von Mädchen und jungen Frauen
aufzubrechen. Das
Projekt
“FIT- Frauen in die Technik" motiviert Mädchen und junge Frauen
dazu, ein technisches
oder
naturwissenschaftliches Studium in Angriff zu nehmen. Seit Oktober 2000 ist
“FIT-Frauen
in die Technik"
an allen Universitätsstandorten etabliert. Derzeit wird im Rahmen dieser
Maßnahme auch ein Mentoring-Programm
zwischen höhersemestrigen Studentinnen und
Studienanfängerinnen erprobt.
Ad 5.:
Folgende Kinderbetreuungseinrichtungen stehen den Angehörigen der nachstehenden
Universitäten derzeit zur Verfugung:
Universität
Wien: Studentenkindergarten Berggasse, Forschungskindergarten des Institutes
für
Psychologie,
Krabbelstube Spielkiste, AKH-Kindergarten, Betriebskindergarten des Bundes
“Einstein",
Betriebskindergarten an der WU-Wien, Krabbelstube Zwergerlgarten
Universität Graz: Universitätskindergarten in Graz,
Universitätskrabbelstube in Graz, Kinder-
garten
und Kleinkindergruppe an der Universität Graz
Universität Innsbruck: Kinderkrippe
studierender Eltern Innsbruck, Kindergarten an der
Universitätsklinik
Innsbruck
Universität
Salzburg: Uni-Krabbelstube “Freisaal" Salzburg,
Krabbelstube Uni Salzburg
Technische Universität Wien:
Krabbelstube an der Technischen
Universität Wien, TU-
Kindergarten
Universität für Bodenkultur Wien: Kindergruppe BOKU, Krabbelstube BOKU
Veterinärmedizinische Universität Wien: Kinderstube an der Veterinärmedizinischen Universität
Wien
Wirtschaftsuniversität Wien: Betriebskindergarten an der WU Wien
Universität Linz: Universitätskinderspielstube in Linz
Universität Klagenfurt: Uni-Kindergruppe Klagenfurt
Akademie der bildenden Künste Wien: Kindergruppe KAKADU, Kindergarten LULU
An folgenden
Universitäten steht den Universitätsangehörigen derzeit kein
Kinder-
betreuungsangebot zur Verfügung:
Technische Universität Graz, Montanuniversität Leoben,
Universität für angewandte Kunst
Wien, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,
Universität Mozarteum Salzburg,
Universität für Musik und
darstellende Kunst Graz, Universität für künstlerische und
industrielle
Gestaltung Linz
Die
Kinderbetreuungseinrichtungen an und im Umfeld der Universitäten werden in
der Regel von
privaten
Vereinen oder von professionellen Betreiberorganisationen (wie “Kinder in
Wien" oder
WIKI) betrieben. Manche Einrichtungen werden von den Universitäten durch
die Bereitstellung
oder
Finanzierung der notwendigen Infrastruktur unterstützt. Andere werden von
den lokalen
Hochschülerschaften
geführt oder finanziell unterstützt. Einige der genannten Kinderbe-
treuungseinrichtungen
haben keinen Konnex mit der Universität oder der Hochschülerschaft.
Ihr
Bezug
zur Universität besteht lediglich darin, dass sie als privat geführte
Kindergruppen die
Kinder
von Studierenden bevorzugt aufnehmen.
Folgende Kinderbetreuungseinrichtungen werden aktiv von einer Universität unterstützt:
Studentenkindergarten
Berggasse, Forschungskindergarten des Institutes für Psychologie,
Krabbelstube
Spielkiste, Universitätskindergarten in Graz,
Universitätskrabbelstube in Graz,
Kindergarten
an der Universitätsklinik Innsbruck, Uni-Krabbelstube
“Freisaal" Salzburg,
Kindergruppe KAKADU, Betriebskindergarten an der WU-Wien
Folgende
Kinderbetreuungseinrichtungen werden aktiv von einer lokalen Hochschüler-
schaft unterstützt:
Kindergarten und
Kleinkindergruppe an der Universität Graz, Kinderkrippe studierender
Eltern
Innsbruck,
Kinderstube an der Veterinärmedizinischen Universität Wien,
Krabbelstube an der
Technischen
Universität Wien, TU-Kindergarten, Kindergruppe BOKU, Krabbelstube BOKU,
Uni-Kindergruppe
Klagenfurt
Folgende
Kinderbetreuungseinrichtungen werden ohne Unterstützung durch die
Universität und die Hochschülerschaft betrieben:
AKH-Kindergarten, Betriebskindergarten
“Einstein" (Betriebskindergarten des Bundeskanzler-
amtes,
in dem auch Kinder von Bediensteten der Universität Wien aufgenommen
werden),
Krabbelstube
Zwergerlgarten, Universitätskinderspielstube in Linz, Krabbelstube Uni
Salzburg,
Kindergarten LULU
Ad 6.:
Die Sicherung eines
ausreichenden Kinderbetreuungsangebotes liegt in der Kompetenz der
Länder
und Gemeinden. Die Aufgabe des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur
besteht darin, dafür zu sorgen, dass auch der spezifische
Kinderbetreuungsbedarf von
Universitätsangehörigen
abgedeckt werden kann. Derzeit wird im Auftrag des Ressorts eine
Software
entwickelt, die den Universitäten die Durchführung von
online-unterstützten
Erhebungen
über den Kinderbetreuungsbedarf aller Universitätsangehörigen
ermöglichen soll. Im
Dezember
2001 werden die ersten Ergebnisse solcher Erhebungen an den Universitäten
Wien,
Graz
und Salzburg vorliegen. In den folgenden Semestern kann diese Software auch von
allen
anderen
Universitäten zur Durchführung von Erhebungen über den Bedarf an
Kinderbetreuungsangeboten
verwendet werden.
Parallel dazu wurde im
Frauenförderungsplan im Wirkungsbereich des Ressorts die Bestellung
von Kinderbetreuungsbeauftragten an allen Universitäten verankert, die
durch Kinderbüros, die
derzeit
in allen Universitätsstädten als interuniversitäre
Dienstleistungseinrichtungen installiert
werden,
unterstützt werden sollen. Aufgabe dieser Kinderbetreuungsbeauftragten und
Kinderbüros wird
es sein, ausgehend von den Ergebnissen bei den Erhebungen über den
Kinderbetreuungsbedarf flexible
Kinderbetreuungsangebote zu schaffen, also vor allem in jenen
Bereichen aktiv zu werden, die von
konventionellen Kinderbetreuungseinrichtungen nicht
abgedeckt werden.
Ad 7.:
Im Auftrag des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde die
Internetplattform
UNIKID für Universitätsangehörige mit Kindern entwickelt. Diese
Plattform
bietet
eine Vermittlungsbörse für wechselseitige Kinderbetreuungsdienste und
Informationen
über
andere Kinderbetreuungsangebote und Vermittlungsdienste. Bisher wurde UNIKID
für die
Universitäten
Wien und Graz adaptiert und kann unter www.univie.ac.at/unikid bzw. unter
www.kfunigraz.ac.at/unikid aufgerufen werden.
Für Studierende
sind eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der Subjektförderung
vorgesehen,
die
die Studierenden bei der Kinderbetreuung unterstützen:
Sozial bedürftige Studierende mit
Kindern erhalten nach Maßgabe der Bestimmungen des
Studienförderungsgesetzes eine um 226
€ (ATS 3.110,-- ) erhöhte Studienbeihilfe im Monat.
Dies gilt für sämtliche Studierende, die zur Pflege und
Erziehung mindestens eines Kindes
gesetzlich verpflichtet sind. Weiters nimmt der Gesetzgeber insofern auf die besondere
Mehrbelastung Rücksicht, als die
Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe entsprechend verlängert
werden kann. Auch die Altersgrenze zu Studienbeginn (30 Jahre)
erhöht sich, wenn vor
Studienbeginn Kinder gepflegt und erzogen
wurden.
In besonderen Härtefällen
können im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung Studien-
unterstützungen
an Studierende mit Kinderbetreuungsverpflichtungen vergeben werden, wenn
auf
Grund der Kinderbetreuung besondere Schwierigkeiten in Bezug auf den
Studienfortschritt
entstehen. Im Rahmen dieser Förderung
besteht auch die Möglichkeit von Zuschüssen zu Kosten
der
Kinderbetreuung, die wegen der Intensivierung der Studientätigkeit oder
wegen Absolvierung
eines
verpflichtend vorgeschriebenen Praktikums anfallen.
Das Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur vergibt außerdem Subventionen
an die
Österreichische Hochschülerschaft, die für Unterstützungen
von Studierenden mit
Kinderbetreuungspflichten vergeben werden.
Diese Form der Förderung erfolgt unter Beteiligung
auch der lokalen
Hochschülerschaften.
Mit der Novelle
BGBl. I Nr. 76/2000 zum Studienförderungsgesetz wurde die Förderung
von
Studierenden,
die sich in der Studienabschlussphase befinden ("Studienabschlussstipendien")
auf
eine
neue Rechtsgrundlage gestellt. Der Bezieherkreis wurde ausgeweitet, wobei
insbesondere
auf
Personen mit Kinderbetreuungspflichten Rücksicht genommen wird. Die auf
Grund des
Gesetzes
erlassenen Richtlinien nehmen hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen auf die
zeitliche Mehrbelastung von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung bzw.
Studium und
Kinderbetreuung
Rücksicht. Für Studierende mit Kinderbetreuungspflichten erhöht
sich das
Studienabschlussstipendium
um 218 € (ATS 3.000,--) monatlich.
Zudem können Studierende
mit Kinderbetreuungspflichten während ihrer Studienabschlussphase
oder
während eines Berufspraktikums Zuschüsse zur Finanzierung der
Kinderbetreuungskosten
erhalten,
und zwar unabhängig von der Form der Kinderbetreuung ( Kindergarten,
Tagesmutter,
etc.).
Ad 8.:
Seit Februar
2000 wurden 21 Hertha-Firnberg-Nachwuchsstellen vergeben.
(2000:13
Stellen, 2001: 8 Stellen)
Mit der Maßnahme wurde im Jahre 1998
begonnen. Seither sind insgesamt 44 Hertha-Firnberg-
Stellen
vergeben worden. Drei Wissenschafterinnen haben aus unterschiedlichen
Gründen die
Stelle
zurückgelegt. Eine wird erst im Jahr 2002 das Projekt beginnen. Derzeit
(2001) sind somit
40
Frauen an den Stellen tätig.
Der Gabriele
Possanner-Staatspreis und zwei gleichnamigen Förderungspreise für
wissen-
schaftliche
Leistungen, die der Geschlechterdemokratie förderlich sind, werden alle
zwei Jahre
vergeben
(erstmals 1997). Zuletzt wurden 2001 durch eine internationale Fachjury preiswürdige
Kandidatinnen
ermittelt. Die Verleihung dieser Anerkennung wird im Januar 2002 erfolgen.
Ad 9. bis 11.:
Diese Fragen sind in der beiliegenden
Tabelle “Entwicklung der Studierenden- und
Absolvent/inn/enzahlen ..." beantwortet (Beilage 1). Jene Frauen und
Männer, die in Österreich
erstmals
inskribiert haben, sind unter “Ordentliche Erstzugelassene" zu
finden (Frage 9). Jene
Personen, die in
einem Semester inskribiert haben, sind unter “Ordentliche
Studierende"
(Frage 10), die Absolvent/inn/en eines
Studienjahres unter “Studienabschlüsse" (Frage 11) zu
sehen. Es werden jeweils die Zahlen für Universitäten und
Universitäten der Künste sowie die
Gesamtsumme ausgewiesen.
Ad 12.:
Siehe Tabelle “Entwicklung der
Personalzahlen ..." (Beilage 2). Auch hier wird zwischen
Universitäten und Universitäten
der Künste unterschieden.
|
|
|
|