2927/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.12.2001

 

BM für Bildung, Wissenschaft und Kunst

 

 


Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2965/J-NR/2001 betreffend Frauenförderung in
universitären Berufen, die die Abgeordneten Mag. Christine Lapp und Genossen am 23. Oktober
2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Der Gestaltungsvorschlag für die Regelung der vollen Rechtsfähigkeit der Universitäten vom
August 2001 war bis Ende November 2001 in Begutachtung, so dass nach lebhafter Diskussion
eine Vielzahl von Stellungnahmen eingegangen ist. Im Punkt II des Gestaltungsvorschlags ist
nicht von “Leistungsverträgen", sondern von Leistungsvereinbarungen zwischen dem
Bundesministerium und den jeweiligen Universitäten die Rede. Als Kriterien, die in den
Leistungsvereinbarungen Berücksichtigung finden sollen, sind auch “Gesellschaftliche
Zielsetzungen" vorgesehen. Als Beispiel findet sich dazu auch “ein bestimmter Anteil von Frauen
in leitenden Positionen".

Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einmal der konkrete Gesetzesvorschlag ausgearbeitet,
geschweige denn vom Nationalrat beschlossen ist, kann die Frage, die bereits auf die - auf Basis
des neuen Universitätsgesetzes abzuschließenden - konkreten Leistungsvereinbarungen Bezug
nimmt, nicht seriös beantwortet werden.


Ad 2.:

Verhandlungen zum Abschluss von Leistungsvereinbarungen sind frühestens nach dem
Inkrafttreten des neuen Universitätsgesetzes möglich. Im Zeitplan für die Universitätsreform ist
dafür der 1. Oktober 2002 vorgesehen. Anwendung können die konkret ausgehandelten
Leistungsvereinbarungen erst nach der vollständigen Implementierung des neuen Universitäts-
gesetzes an der jeweiligen Universität finden.

Ad 3.:

Derzeit ist noch der ministerielle Frauenförderungsplan (BGB1. II Nr. 94/2001) auf der Basis des
Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes in Geltung. Nach dem Inkrafttreten des neuen Universitäts-
gesetzes wird es dann zu den autonom wahrzunehmenden Aufgaben der Universitäten zählen,
ihre Ziele hinsichtlich des Frauenanteils in Spitzenpositionen zu definieren.

Ad 4.:

Seit den neunziger Jahren gibt es rechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichbehandlung
von Frauen und Männern an den Universitäten und Universitäten der Künste (Frauen-
förderungsplan im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur, BGB1. II Nr. 94/2001, sowie §§ 39 und 40 UOG 93 und KUOG).

Daneben  bestehen  verschiedene  Sonderprogramme  zur  Frauenförderung,  um  die  wissen-
schaftlichen Qualifizierungsphasen zwischen Erstabschluss und Habilitation zu fördern:
a. Hertha Firnberg Nachwuchsstellen: Von den inzwischen 44 Hertha Firnberg-Nachwuchs-
stellen werden 22 von Wissenschafterinnen technischer Universitäten bzw. naturwissen-
schaftlicher Fachrichtungen eingenommen.

b. “Programm zum Abbau der Unterrepräsentation von Frauen an den Universitäten": Das mit
Dezember 2000 an den drei Grazer Universitäten gestartete Programm umfasst eine Reihe von
Personalentwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und
Familie.


c. “Mentoring-Programm" an der Universität Wien für Dissertantinnen und Habilitandinnen.

Beide zuletzt genannten Maßnahmen werden vom Ressort in Kooperation mit dem ESF

finanziert.
d. Einrichtung eines universitäten Zentrums für Frauen- und Geschlechterforschung an den

Salzburger Universitäten (Juni 2001) und Einrichtung einer Koordinationsstelle für Frauen-

und Geschlechterforschung an der Universität Klagenfurt (Oktober 2001) zur Stärkung der

frauenbezogenen Aktivitäten an den Universitäten.

Bezüglich der technischen Studien wurde in den vergangenen zehn Jahren vor allem versucht,
das traditionelle Studienwahlverhalten von Mädchen und jungen Frauen aufzubrechen. Das
Projekt “FIT- Frauen in die Technik" motiviert Mädchen und junge Frauen dazu, ein technisches
oder naturwissenschaftliches Studium in Angriff zu nehmen. Seit Oktober 2000 ist “FIT-Frauen
in die Technik" an allen Universitätsstandorten etabliert. Derzeit wird im Rahmen dieser
Maßnahme auch ein Mentoring-Programm zwischen höhersemestrigen Studentinnen und
Studienanfängerinnen erprobt.

Ad 5.:

Folgende Kinderbetreuungseinrichtungen stehen den Angehörigen der nachstehenden

Universitäten derzeit zur Verfugung:

Universität Wien: Studentenkindergarten Berggasse, Forschungskindergarten des Institutes für
Psychologie, Krabbelstube Spielkiste, AKH-Kindergarten, Betriebskindergarten des Bundes
“Einstein", Betriebskindergarten an der WU-Wien, Krabbelstube Zwergerlgarten
Universität Graz: Universitätskindergarten in Graz, Universitätskrabbelstube in Graz, Kinder-
garten und Kleinkindergruppe an der Universität Graz

Universität Innsbruck: Kinderkrippe studierender Eltern Innsbruck, Kindergarten an der
Universitätsklinik Innsbruck

Universität Salzburg: Uni-Krabbelstube “Freisaal" Salzburg, Krabbelstube Uni Salzburg
Technische   Universität  Wien:   Krabbelstube   an   der  Technischen   Universität  Wien,   TU-
Kindergarten


Universität für Bodenkultur Wien: Kindergruppe BOKU, Krabbelstube BOKU

Veterinärmedizinische Universität Wien: Kinderstube an der Veterinärmedizinischen Universität

Wien

Wirtschaftsuniversität Wien: Betriebskindergarten an der WU Wien

Universität Linz: Universitätskinderspielstube in Linz

Universität Klagenfurt: Uni-Kindergruppe Klagenfurt

Akademie der bildenden Künste Wien: Kindergruppe KAKADU, Kindergarten LULU

An folgenden Universitäten steht den Universitätsangehörigen derzeit kein Kinder-
betreuungsangebot zur Verfügung:

Technische Universität Graz, Montanuniversität Leoben, Universität für angewandte Kunst
Wien, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Universität Mozarteum Salzburg,
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Universität für künstlerische und industrielle
Gestaltung Linz

Die Kinderbetreuungseinrichtungen an und im Umfeld der Universitäten werden in der Regel von
privaten Vereinen oder von professionellen Betreiberorganisationen (wie “Kinder in Wien" oder
WIKI) betrieben. Manche Einrichtungen werden von den Universitäten durch die Bereitstellung
oder Finanzierung der notwendigen Infrastruktur unterstützt. Andere werden von den lokalen
Hochschülerschaften geführt oder finanziell unterstützt. Einige der genannten Kinderbe-
treuungseinrichtungen haben keinen Konnex mit der Universität oder der Hochschülerschaft. Ihr
Bezug zur Universität besteht lediglich darin, dass sie als privat geführte Kindergruppen die
Kinder von Studierenden bevorzugt aufnehmen.

Folgende Kinderbetreuungseinrichtungen werden aktiv von einer Universität unterstützt:

Studentenkindergarten Berggasse, Forschungskindergarten des Institutes für Psychologie,
Krabbelstube Spielkiste, Universitätskindergarten in Graz, Universitätskrabbelstube in Graz,
Kindergarten an der Universitätsklinik Innsbruck, Uni-Krabbelstube “Freisaal" Salzburg,
Kindergruppe KAKADU, Betriebskindergarten an der WU-Wien


Folgende Kinderbetreuungseinrichtungen werden aktiv von einer lokalen Hochschüler-
schaft unterstützt:

Kindergarten und Kleinkindergruppe an der Universität Graz, Kinderkrippe studierender Eltern
Innsbruck, Kinderstube an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Krabbelstube an der
Technischen Universität Wien, TU-Kindergarten, Kindergruppe BOKU, Krabbelstube BOKU,
Uni-Kindergruppe Klagenfurt

Folgende Kinderbetreuungseinrichtungen werden ohne Unterstützung durch die
Universität und die Hochschülerschaft betrieben:

AKH-Kindergarten, Betriebskindergarten “Einstein" (Betriebskindergarten des Bundeskanzler-
amtes, in dem auch Kinder von Bediensteten der Universität Wien aufgenommen werden),
Krabbelstube Zwergerlgarten, Universitätskinderspielstube in Linz, Krabbelstube Uni Salzburg,
Kindergarten LULU

Ad 6.:

Die Sicherung eines ausreichenden Kinderbetreuungsangebotes liegt in der Kompetenz der
Länder und Gemeinden. Die Aufgabe des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur besteht darin, dafür zu sorgen, dass auch der spezifische Kinderbetreuungsbedarf von
Universitätsangehörigen abgedeckt werden kann. Derzeit wird im Auftrag des Ressorts eine
Software entwickelt, die den Universitäten die Durchführung von online-unterstützten
Erhebungen über den Kinderbetreuungsbedarf aller Universitätsangehörigen ermöglichen soll. Im
Dezember 2001 werden die ersten Ergebnisse solcher Erhebungen an den Universitäten Wien,
Graz und Salzburg vorliegen. In den folgenden Semestern kann diese Software auch von allen
anderen Universitäten zur Durchführung von Erhebungen über den Bedarf an
Kinderbetreuungsangeboten verwendet werden.

Parallel dazu wurde im Frauenförderungsplan im Wirkungsbereich des Ressorts die Bestellung
von Kinderbetreuungsbeauftragten an allen Universitäten verankert, die durch Kinderbüros, die
derzeit in allen Universitätsstädten als interuniversitäre Dienstleistungseinrichtungen installiert


werden, unterstützt werden sollen. Aufgabe dieser Kinderbetreuungsbeauftragten und
Kinderbüros wird es sein, ausgehend von den Ergebnissen bei den Erhebungen über den
Kinderbetreuungsbedarf flexible Kinderbetreuungsangebote zu schaffen, also vor allem in jenen
Bereichen aktiv zu werden, die von konventionellen Kinderbetreuungseinrichtungen nicht
abgedeckt werden.

Ad 7.:

Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde die
Internetplattform UNIKID für Universitätsangehörige mit Kindern entwickelt. Diese Plattform
bietet eine Vermittlungsbörse für wechselseitige Kinderbetreuungsdienste und Informationen
über andere Kinderbetreuungsangebote und Vermittlungsdienste. Bisher wurde UNIKID für die
Universitäten Wien und Graz adaptiert und kann unter www.univie.ac.at/unikid bzw. unter
www.kfunigraz.ac.at/unikid aufgerufen werden.

Für Studierende sind eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der Subjektförderung vorgesehen,
die die Studierenden bei der Kinderbetreuung unterstützen:

Sozial bedürftige Studierende mit Kindern erhalten nach Maßgabe der Bestimmungen des
Studienförderungsgesetzes eine um 226 € (ATS 3.110,-- ) erhöhte Studienbeihilfe im Monat.
Dies gilt für sämtliche Studierende, die zur Pflege und Erziehung mindestens eines Kindes
gesetzlich verpflichtet sind. Weiters nimmt der Gesetzgeber insofern auf die besondere
Mehrbelastung Rücksicht, als die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe entsprechend verlängert
werden kann. Auch die Altersgrenze zu Studienbeginn (30 Jahre) erhöht sich, wenn vor
Studienbeginn Kinder gepflegt und erzogen wurden.

In besonderen Härtefällen können im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung Studien-
unterstützungen an Studierende mit Kinderbetreuungsverpflichtungen vergeben werden, wenn
auf Grund der Kinderbetreuung besondere Schwierigkeiten in Bezug auf den Studienfortschritt


entstehen. Im Rahmen dieser Förderung besteht auch die Möglichkeit von Zuschüssen zu Kosten
der Kinderbetreuung, die wegen der Intensivierung der Studientätigkeit oder wegen Absolvierung
eines verpflichtend vorgeschriebenen Praktikums anfallen.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vergibt außerdem Subventionen
an die Österreichische Hochschülerschaft, die für Unterstützungen von Studierenden mit
Kinderbetreuungspflichten vergeben werden. Diese Form der Förderung erfolgt unter Beteiligung
auch der lokalen Hochschülerschaften.

Mit der Novelle BGBl. I Nr. 76/2000 zum Studienförderungsgesetz wurde die Förderung von
Studierenden, die sich in der Studienabschlussphase befinden ("Studienabschlussstipendien") auf
eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Der Bezieherkreis wurde ausgeweitet, wobei insbesondere
auf Personen mit Kinderbetreuungspflichten Rücksicht genommen wird. Die auf Grund des
Gesetzes erlassenen Richtlinien nehmen hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen auf die
zeitliche Mehrbelastung von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung bzw. Studium und
Kinderbetreuung Rücksicht. Für Studierende mit Kinderbetreuungspflichten erhöht sich das
Studienabschlussstipendium um 218 € (ATS 3.000,--) monatlich.

Zudem können Studierende mit Kinderbetreuungspflichten während ihrer Studienabschlussphase
oder während eines Berufspraktikums Zuschüsse zur Finanzierung der Kinderbetreuungskosten
erhalten, und zwar unabhängig von der Form der Kinderbetreuung ( Kindergarten, Tagesmutter,
etc.).

Ad 8.:

Seit Februar 2000 wurden 21 Hertha-Firnberg-Nachwuchsstellen vergeben.
(2000:13 Stellen, 2001: 8 Stellen)

Mit der Maßnahme wurde im Jahre 1998 begonnen. Seither sind insgesamt 44 Hertha-Firnberg-
Stellen vergeben worden. Drei Wissenschafterinnen haben aus unterschiedlichen Gründen die


Stelle zurückgelegt. Eine wird erst im Jahr 2002 das Projekt beginnen. Derzeit (2001) sind somit
40 Frauen an den Stellen tätig.

Der Gabriele Possanner-Staatspreis und zwei gleichnamigen Förderungspreise für wissen-
schaftliche Leistungen, die der Geschlechterdemokratie förderlich sind, werden alle zwei Jahre
vergeben (erstmals 1997). Zuletzt wurden 2001 durch eine internationale Fachjury preiswürdige
Kandidatinnen ermittelt. Die Verleihung dieser Anerkennung wird im Januar 2002 erfolgen.

Ad 9. bis 11.:

Diese Fragen sind in der beiliegenden Tabelle “Entwicklung der Studierenden- und
Absolvent/inn/enzahlen ..." beantwortet (Beilage 1). Jene Frauen und Männer, die in Österreich
erstmals inskribiert haben, sind unter “Ordentliche Erstzugelassene" zu finden (Frage 9). Jene
Personen, die in einem Semester inskribiert haben, sind unter “Ordentliche Studierende"
(Frage 10), die Absolvent/inn/en eines Studienjahres unter “Studienabschlüsse" (Frage 11) zu
sehen. Es werden jeweils die Zahlen für Universitäten und Universitäten der Künste sowie die
Gesamtsumme ausgewiesen.

Ad 12.:

Siehe Tabelle “Entwicklung der Personalzahlen ..." (Beilage 2). Auch hier wird zwischen
Universitäten und Universitäten der Künste unterschieden.