293/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Brosz, Freundinnen und Freunde haben am 26.1.2000
an meinen Vorgänger eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 297/J betreffend „Auswirkungen
der 20 % - igen Kürzung der Ermessensausgaben im Bereich der Jugendförderung“ gerichtet.
Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:
ad 1 bis 4
Bei der Planung des BVA 2000 wird von einer Kürzung von 15% der Ermessensausgaben
ausgegangen. Diese Kürzung erfolgt nicht linear. Die gegenständlichen Förderungen
erfolgen nach den „Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus
Bundesmitteln“. Die Höhe der zugesprochenen Mittel richtet sich nach der
Projektdarstellung, der Größe der Zielgruppe des Projekts sowie des Niveaus der ange -
strebten qualitativen Umsetzung. Die Budgeteinsparungen verlangen eine verstärkte Priori -
tätensetzung, wobei sich die Finanzierung der einzelnen Projekte auf einen längeren Zeit -
raum erstrecken kann.
Darüber hinaus darf auf das geplante Bundesjugendförderungsgesetz hingewiesen werden.
Demnach sollen größere Jugendorganisationen Rahmenverträge erhalten, die es ihnen er -
lauben, längerfristige Planungen vorzunehmen, was zu einer Effizienzsteigerung führen und
somit auch einen Teil der Budgetkürzungen
kompensieren kann.
Die Kürzung der Jugendförderungsmittel soll so gering wie möglich gehalten werden.
Die für das Jahr 1999 vorgegebene Bindung wurde insgesamt eingehalten.
ad 5
Zur längerfristigen Planbarkeit soll die bestehende Förderungsstruktur verändert werden. Es
wurde daher ein Entwurf für ein neues „Bundesjugendförderungsgesetz“ ausgearbeitet, des -
sen Begutachtungsverfahren bereits abgeschlossen werden konnte.