2932/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14.12.2001
Bundesministerium
für Verkehr,
Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 2945/J-NR/01 betreffend Eurobargeldumstellung
innerhalb des Ressorts, die der Abgeordneten Mag. Maier und Genossinnen am 18.
Oktober 2001
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Welche Personen sind in Ihrem
Bundesministerium (Ressort) Ansprechpartner für Euro-Anfragen
bzw. Beschwerden (Angabe von Namen, Adressen, Organisationseinheiten, Telephon,
und E-mail
Adressen)? Wer ist Koordinator für die Euroumstellung innerhalb des Ressorts?
Antwort:
Die Beantwortung von Anfragen bzw.
Beschwerden wird von den jeweiligen Fachabteilungen, die
auch die einzelnen Maßnahmen im Zuge der Umstellungsarbeiten gesetzt
haben, übernommen.
Eine Auflistung der sämtlichen Namen und Emailadressen ist daher nicht
zielführend. Anfragen
können
jedoch an die allgemeine Emailadresse, service@bmv.gv.at gerichtet
werden, diese
werden dann an die jeweilige Fachabteilung zur Beantwortung weitergeleitet. Die
Koordination der
Euroumstellung hinsichtlich aller Arbeitsgruppen wurde bis zu seiner
Pensionierung von Dr. Zant
durchgeführt.
Diese Aufgabe sowie die Leitung der Arbeitsgruppe öffentliche Verwaltung
wurde im
Sommer 2001 von Mag.
Brandl, dem Leiter der Gruppe Personal- Organisations- und EDV-
Angelegenheiten, übernommen. Die Arbeitsgruppe Legistik wird von der
Leiterin der Abteilung
Präs. 4, Fr. Dr. Raicher-Siegl, geleitet. Die Arbeitsgruppe
öffentliche Haushalte wird von der
Abteilung Präs. 4 und der Buchhaltung betreut. Das
WWU-Koordinierungsgremium wird von der
Leiterin der Gruppe H/A Frau Dr. Pösel geleitet. Die genannten Personen
stehen selbstverständlich
ebenfalls
als Ansprechpartner zur Verfügung.
Fragen 2 und 3:
Wie viele und welche Beschwerden
zur “Euro-Bargeldumstellung" hat Ihr Bundesministerium von
Bürgern sowie intern bislang erhalten?
Wie werden Anfragen bzw.
Beschwerden zur “Eurobargeldumstellung'' in Ihrem
Bundesministerium bearbeitet?
Antwort:
Anfragen und Beschwerden werden von der
jeweiligen Fachabteilung beantwortet. Bis zum
heutigen Datum sind keine Beschwerden zur “Euro-Bargeldumstellung"
in meinem Ressort
eingelangt.
Fragen 4 und 5:
Wie viele und welche
Beschwerden wurden bislang an die Europreiskommission weitergeleitet?
Wurden bei nun bekannt gewordenen Verstößen gegen das
Preisauszeichnungsgesetz, das
Eurowährungsangabengesetz oder anderer Rechtsmaterien Anzeigen erstattet?
Wen ja in wie vielen Fällen?
Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort:
Da keine
Beschwerden vorgebracht wurden, ist es auch zu keiner Weiterleitung an die
Europreiskommission gekommen. Hinsichtlich der Frage 5 darf ich auf das
Antwortschreiben (PA
2973/J) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit verweisen, in
dessen Bereich die
Zuständigkeit für die Preiskommission fällt.
Frage 6:
Wie und in welcher Form hat sich Ihr
Bundesministerium (samt nachgeordneten Dienststellen und
ausgegliederten Unternehmen) auf die Euroumstellung intern eingestellt und
welche Maßnahmen
vorgenommen
(z.B. Buchhaltung, EDV)?
Antwort:
Die Haushaltsverrechnung und die
Buchhaltung werden vom Bundesministerium für Finanzen
zentral betreut, die Besoldung wird mit 8. Dezember 2001 ebenfalls durch das
Bundesministerium
für Finanzen umgestellt. Eine Auflistung aller getroffenen Maßnahmen
ist im Detail nicht möglich.
So wurden beispielsweise in meinem Ressort eine neue Kredit- und Bankomatkassa
angeschafft
und entsprechende Informationen im Kassaraum angebracht, um die Umstellung so
einfach wie
möglich zu gestalten. Weiters wurde der Bargeldbedarf für die Monate
Jänner und Februar
angefordert,
um allen Eventualitäten vorzubeugen. Alle Applikationen, die ATS Felder
enthalten,
wurden entsprechend adaptiert und teilweise bereits in Betrieb genommen.
Frage 7:
Gab bzw. gibt es “Europrobleme" mit Vertragspartnern (z.B. Lieferanten) Ihres
Bundesministeriums, von nachgeordneten Dienststellen bzw. von ausgegliederten
Unternehmungen (z.B. Preiserhöhungen)?
Wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen haben dabei Sie, nachgeordnete Dienststellen oder ausgegliederte
Unternehmen in jedem Einzelfall ergriffen?
Antwort:
Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind mir keine
“Europrobleme" mit den Vertragspartnern meines
Ressorts bekannt.
Frage 8:
Welche (notwendigen)
legistischen Maßnahmen bzw. sonstige Vollziehungsmaßnahmen zur
“Euroumstellung" wurden bereits gesetzt? Welche werden, wann noch
folgen (z.B. EDV,
Formularwesen)
Antwort:
Folgende Gesetze wurden bereits novelliert:
1. Innovations- und Technologiefondsgesetz
2. Forschungs- und Technologieförderungsgesetz
3.
Bundesgesetz über das österreichische Forschungs- und
Prüfungszentrum Arsenal
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
4. Bundesgesetz zur Übertragung der Donau Transport Entwicklungsgesellschaft m.b.H.
5. Umstellung der Tarife der Autobahnvignette mittels Verordnung
Zum Zwecke der Euro-Umstellung
wurden von meinem Ressort folgende Entwürfe von Gesetzen
und Verordnungen ausgearbeitet, die noch heuer in Kraft treten werden:
1. Euro-Umstellungsgesetz Patent-, Marken- und Musterrecht - EUG-PMM
2.
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovations- und Technologie,
mit der die
Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterverordnung geändert wird
3. Änderung des Bundesgesetzes über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997
4. Änderung des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes
5. Änderung des Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes
6. Änderung des Tiertransportgesetzes-Luft
7. Änderung des Gelegenheitsverkehre-Gesetzes 1996
8. Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960
9. Änderung des Tiertransportgesetzes-Straße
10. Änderung des Führerscheingesetzes
11. Änderung des Güterbeförderungsgesetzes 1995
12. Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967
13. Änderung der 3. KFG-Novelle
14. Änderung der 4. KFG-Novelle
15. Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes
16. Änderung des Containersicherheitsgesetzes
17. Änderung des Eisenbahngesetzes 1957
18. Änderung des Tiertransportgesetzes-Eisenbahn
19. Änderung des Hochleistungsstreckengesetzes
20. Änderung des Bundesgesetzes zur Errichtung einer “Brenner Eisenbahn GmbH"
21. Änderung des Schieneninfrastukturfinanzierungsgesetzes
22. Änderung des Bundesbahngesetzes 1992
23. Änderung des Eisenbahnbeförderungsgesetzes
24.
Änderung des Bundesgesetzes über die Ordnung des öffentlichen
Personennah- und
Regionalverkehrs
25. Änderung des Schifffahrtsgesetzes
26.
Änderung des Bundesgesetzes, mit dem das
Hafeneinrichtungen-Förderungsgesetz geändert
wird
27.
Änderung des Bundesgesetzes über den zwischenstaatlichen
Binnenschiffsverkehr auf
Wasserstraßen
28.
Änderung des Bundesgesetzes zur Erfüllung des Vertrages zwischen der
Republik Österreich
und der Bundesrepublik Deutschland über den Binnenschiffverkehr samt
Anlage und
Zusatzprotokoll
29.
Änderung des Bundesgesetzes zur Erfüllung des Vertrages zwischen der
Republik Österreich
und dem Königreich der Niederlande über den Binnenschiffverkehr
30. Änderung des Bundesgesetzes über die Seeschifffahrt
31.
Änderung des Bundesgesetzes zur Erfüllung des Internationalen
Schiffsvermessungs-
Übereinkommens
32. Änderung des Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetzes
33. Änderung des Marchfeldkanalgesetzes
34. Änderung des Telekommunikationsgesetzes
35. Änderung des Amateurfunkgesetzes
36. Änderung des Funker-Zeugnisgesetzes
37. Änderung des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes
38. Änderung des Postgesetzes
39. Änderung des Bundesgesetzes über die Verkehrs-Arbeitsinspektion
40. Änderung des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes
41. Änderung des Innovations- und Technologiefondsgesetzes
42.
Änderung des Bundesgesetzes über die österreichische Forschungs-
und Prüfzentrum
Arsenal Gesellschaft mit beschränkter Haftung
43.
Änderung des Bundesgesetzes zur Übertragung der Donau Transport
Entwicklungsgesellschaft
m.b.H. an den Bund
44. Änderung der Verordnung über die Sitzungsgelder der Telekom-Control-Kommission
45. Änderung der Telekommunikationsgebührenverordnung,
46. Änderung der Funker-Zeugnisgebührenverordnung,
47. Änderung der Verordnung über die Vergütung für Prüfer und Schriftführer,
48. Änderung der Amateurfunkverordnung sowie der Femsprechentgeldzuschussverordnung
Frage 9:
Wann wurde bzw. wird das Formularwesen (z.B. Anträge) entsprechend umgestellt?
Antwort:
Die Formulare wurden, soweit
erforderlich, mit der Umstellung der Applikationen entsprechend
angepasst. Formulare wie Erlagscheine, Kassabücher, Auszahlungs- und
Einzahlungsbestätigungen stehen bereits in Euro zur Verfügung.
Spezielle Formulare, die nur
einzelne Fachabteilungen betreffen, wurden bzw. werden gerade umgestellt.
Frage 10:
Wie hoch werden die im Rahmen der
“Euroumstellung" anfallenden (Mehr)Kosten in Ihrem
Bundesministerium beziffert bzw. geschätzt?
Antwort:
Eine realistische
Einschätzung der Gesamtkosten der Umstellung ist zum jetzigen Zeitpunkt
nicht
möglich.
Frage 11:
Welche Maßnahmen zur
“Euroumstellung" wurden in den Ihrem Ressort zugehörigen
nachgeordneten Dienststellen vorgenommen (Auflistung der nachgeordneten
Dienststellen und
der einzelnen Maßnahmen)?
Antwort:
Den nachgeordneten Dienststellen
wurden die Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen
zur Veranlassung weitergeleitet. Eine Auflistung der einzelnen Maßnahmen
ist wegen der
zahlreichen Arbeiten nicht möglich. So wurde beispielsweise in der
nachgeordneten Dienststelle
Wasserstraßendirektion die Haushaltsverrechnung umgestellt, das
elektronische Kassabuch
upgedatet, Plakate und Broschüren verteilt, Startpakete der neuen
Währung für die Kassen
bestellt, Miet- und Pachtzinse gemäß EU-Richtlinien umgerechnet, PSK
Drucksorten bestellt sowie
Imprinter
für die Kassen angefordert.
Fragen 12 und 13:
Welche Maßnahmen zur
“Euroumstellung" wurden in den Ihrem Ressort zugeordneten
Unternehmen nach Art. 52 Abs. 2 BVG vorgenommen (Auflistung der Unternehmen und
der
einzelnen Maßnahmen)?
Welche Weisungen haben Sie oder
die bestellten Eigentümervertreter dazu erteilt (Auflistung auf
Unternehmen und
Maßnahmen)?
Antwort:
Ich darf darauf
hinweisen, dass die im Eigentum des Bundes stehenden Unternehmen bzw.
Unternehmen, die meinem Ressort nach Art. 52. Abs. 2 BVG zugeordnet sind, wie
z.B.:
Gesellschaft des Bundes für industriepolitische Maßnahmen GmbH
Donau Transport EntwicklungsgesellschaftmbH - via donau
Technologieimpulse Gesellschaft zur Planung und Entwicklung von Technologiezentren GmbH
Niederösterreichische GrenzlandförderungsgesellschaftmbH
Kärntner Betriebsansiedlungs- und BeteiligungsgesellschaftmbH
österreichisches Forschungszentrum Seibersdorf GmbH
österreichisches
Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal GmbH
der Preisauszeichnungspflicht unterliegen und sich daher auch an die
Bestimmungen des
Euroumstellungsgesetzes zu halten haben.
Die in Unternehmen üblichen
Maßnahmen zur Umstellung auf Euro erfolgen in allen zugeordneten
Unternehmen zeitgerecht. Es handelt sich hiebei insbesondere um die Umstellung
der
Buchhaftung und Lohnverrechnung, des Zahlungsverkehrs und der Rechnungslegung
sowie des
internen Berichtswesens - der Zeitpunkt der ausschließlichen Umstellung
auf EURO sowie die
Dauer der doppelten Währungsangaben (Schilling u. Euro) wurde von den
einzelnen Unternehmen
unterschiedlich - im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Fristen - gewählt.
Auch hinsichtlich der Handkassa wurden unterschiedliche Vorgangsweisen
getroffen: Einige
Unternehmen führen die Handkassa ab 1.1.2002 nur noch in Euro, einige
werden in der
Doppelbargeldphase bis 28.2.2002 je eine Schilling- und eine Eurohandkassa
haben, fast alle
Unternehmen haben bereits das Euro-Bargeld-Startpaket für Unternehmen
bestellt.
Das Stammkapital der Donau Transport EntwicklungsgesellschaftmbH - via donau
wurde bereits
mit Gründung der Gesellschaft im Jahr 1999 in Euro eingetragen. Die
Änderung des
Stammkapitals der Niederösterreichischen
GrenzlandförderungsgesellschaftmbH wird aller
Voraussicht nach noch in einer außerordentlichen Generalversammlung in
diesem Jahr
durchgeführt. Die Kärntner Betriebsansiedlungs- und
BeteiligungsgesellschaftmbH beabsichtigt,
die Umstellung des Stammkapitals auf Euro in der nächsten ordentlichen
Generalversammlung im
Jahr 2002 zu beschließen und im Anschluss daran beim Firmenbuch
einzureichen. Die Umstellung
des Stammkapitals auf Euro erfolgt bei den übrigen Gesellschaften entsprechend
den gesetzlichen
Bestimmungen, wobei derzeit noch keine konkreten Terminangaben gemacht werden können.
Die Tarife in Euro auf den
bestehenden Mautstrecken wurden mit Erlass meines Ressorts vom
16.10.2001 an die ASFINAG aufgetragen.
Frage 14:
Gab es eine Zusammenarbeit von
Ihrem Ressort mit Vertretern der EU-Kommission bzw.
Ressortministern anderer EU-Mitgliedstaaten?
Wenn ja, was wurde dabei vereinbart?
Antwort:
Im Zusammenhang mit der
Euro-Einführung gibt es seit Jahren eine enge Zusammenarbeit mit der
EU-Kommission, die sowohl monatliche Monitoring-Berichte als auch Mitteilungen
über den
aktuellen Stand der Vorbereitungen in den Teilnehmerstaaten erstellt, sowie mit
den
Finanzministern und den Notenbankgouverneuren anderer Teilnehmerstaaten, als
auch mit der
EZB. Die Zusammenarbeit findet in einer eigens dafür bei der EU-Kommission
eingerichteten
Arbeitsgruppe, im Rahmen des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in der
Euro-Gruppe und im
ECOFIN-Rat statt. Durch die systematische Befassung mit dem Thema in den
angeführten EU-
Gremien ist sichergestellt, dass die Vorbereitungen in den Mitgliedstaaten
einem laufenden
Monitoring unterliegen, sowie ein ständiger Informationsaustausch
über allfällige Probleme, aber
auch ein Austausch bester Praktiken erfolgt.
Frage 15:
In welcher Form und von wem wurden
bzw. werden die Mitarbeiterinnen Ihres
Bundesministeriums, der nachgeordneten Dienststellen sowie der ausgegliederten
Unternehmen
über die Euroumstellung informiert und geschult?
Antwort:
Für den Bereich des Rechnungswesen
wurden Mitteilungen und Informationen des
Bundesministeriums für Finanzen an die Mitarbeiter weitergeleitet (z.B.:
Broschüre: Die
Euroumstellung im öffentlichen Sektor, Auswirkungen auf die
Haushaltsverrechnung des Bundes).
Weites wurden speziell betroffene Bedienstete im Rechnungswesen zusätzlich
in speziellen
Sitzungen informiert.