2932/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.12.2001

 

 


Bundesministerium

für Verkehr,

Innovation und Technologie

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2945/J-NR/01 betreffend Eurobargeldumstellung
innerhalb des Ressorts, die der Abgeordneten Mag. Maier und Genossinnen am 18. Oktober 2001
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Welche Personen sind in Ihrem Bundesministerium (Ressort) Ansprechpartner für Euro-Anfragen
bzw. Beschwerden (Angabe von Namen, Adressen, Organisationseinheiten, Telephon, und E-mail
Adressen)? Wer ist Koordinator für die Euroumstellung innerhalb des Ressorts?

Antwort:

Die Beantwortung von Anfragen bzw. Beschwerden wird von den jeweiligen Fachabteilungen, die
auch die einzelnen Maßnahmen im Zuge der Umstellungsarbeiten gesetzt haben, übernommen.
Eine Auflistung der sämtlichen Namen und Emailadressen ist daher nicht zielführend. Anfragen
können jedoch an die allgemeine Emailadresse, service@bmv.gv.at gerichtet werden, diese
werden dann an die jeweilige Fachabteilung zur Beantwortung weitergeleitet. Die Koordination der
Euroumstellung hinsichtlich aller Arbeitsgruppen wurde bis zu seiner Pensionierung von Dr. Zant
durchgeführt. Diese Aufgabe sowie die Leitung der Arbeitsgruppe öffentliche Verwaltung wurde im
Sommer 2001 von Mag. Brandl, dem Leiter der Gruppe Personal- Organisations- und EDV-
Angelegenheiten, übernommen. Die Arbeitsgruppe Legistik wird von der Leiterin der Abteilung
Präs. 4, Fr. Dr. Raicher-Siegl, geleitet. Die Arbeitsgruppe öffentliche Haushalte wird von der
Abteilung Präs. 4 und der Buchhaltung betreut. Das WWU-Koordinierungsgremium wird von der
Leiterin der Gruppe H/A Frau Dr. Pösel geleitet. Die genannten Personen stehen selbstverständlich
ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.

Fragen 2 und 3:

Wie viele und welche Beschwerden zur “Euro-Bargeldumstellung" hat Ihr Bundesministerium von
Bürgern sowie intern bislang erhalten?

Wie werden Anfragen bzw. Beschwerden zur “Eurobargeldumstellung'' in Ihrem
Bundesministerium bearbeitet?


Antwort:

Anfragen und Beschwerden werden von der jeweiligen Fachabteilung beantwortet. Bis zum
heutigen Datum sind keine Beschwerden zur “Euro-Bargeldumstellung" in meinem Ressort
eingelangt.

Fragen 4 und 5:

Wie viele und welche Beschwerden wurden bislang an die Europreiskommission weitergeleitet?
Wurden bei nun bekannt gewordenen Verstößen gegen das Preisauszeichnungsgesetz, das
Eurowährungsangabengesetz oder anderer Rechtsmaterien Anzeigen erstattet?
Wen ja in wie vielen Fällen?
Wenn nein, weshalb nicht?

Antwort:

Da keine Beschwerden vorgebracht wurden, ist es auch zu keiner Weiterleitung an die
Europreiskommission gekommen. Hinsichtlich der Frage 5 darf ich auf das Antwortschreiben (PA
2973/J) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit verweisen, in dessen Bereich die
Zuständigkeit für die Preiskommission fällt.

Frage 6:

Wie und in welcher Form hat sich Ihr Bundesministerium (samt nachgeordneten Dienststellen und
ausgegliederten Unternehmen) auf die Euroumstellung intern eingestellt und welche Maßnahmen
vorgenommen (z.B. Buchhaltung, EDV)?

Antwort:

Die Haushaltsverrechnung und die Buchhaltung werden vom Bundesministerium für Finanzen
zentral betreut, die Besoldung wird mit 8. Dezember 2001 ebenfalls durch das Bundesministerium
für Finanzen umgestellt. Eine Auflistung aller getroffenen Maßnahmen ist im Detail nicht möglich.
So wurden beispielsweise in meinem Ressort eine neue Kredit- und Bankomatkassa angeschafft
und entsprechende Informationen im Kassaraum angebracht, um die Umstellung so einfach wie
möglich zu gestalten. Weiters wurde der Bargeldbedarf für die Monate Jänner und Februar
angefordert, um allen Eventualitäten vorzubeugen. Alle Applikationen, die ATS Felder enthalten,
wurden entsprechend adaptiert und teilweise bereits in Betrieb genommen.

Frage 7:

Gab bzw. gibt es “Europrobleme" mit Vertragspartnern (z.B. Lieferanten) Ihres

Bundesministeriums, von nachgeordneten Dienststellen bzw. von ausgegliederten

Unternehmungen (z.B. Preiserhöhungen)?

Wenn ja, welche?

Welche Maßnahmen haben dabei Sie, nachgeordnete Dienststellen oder ausgegliederte

Unternehmen in jedem Einzelfall ergriffen?

Antwort:

Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind mir keine “Europrobleme" mit den Vertragspartnern meines
Ressorts bekannt.

Frage 8:

Welche (notwendigen) legistischen Maßnahmen bzw. sonstige Vollziehungsmaßnahmen zur
“Euroumstellung" wurden bereits gesetzt? Welche werden, wann noch folgen (z.B. EDV,


Formularwesen)

Antwort:

Folgende Gesetze wurden bereits novelliert:

1.   Innovations- und Technologiefondsgesetz

2.   Forschungs- und Technologieförderungsgesetz

3.   Bundesgesetz über das österreichische Forschungs- und Prüfungszentrum Arsenal
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

4.   Bundesgesetz zur Übertragung der Donau Transport Entwicklungsgesellschaft m.b.H.

5.   Umstellung der Tarife der Autobahnvignette mittels Verordnung

Zum Zwecke der Euro-Umstellung wurden von meinem Ressort folgende Entwürfe von Gesetzen
und Verordnungen ausgearbeitet, die noch heuer in Kraft treten werden:

1.   Euro-Umstellungsgesetz Patent-, Marken- und Musterrecht - EUG-PMM

2.  Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovations- und Technologie, mit der die
Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterverordnung geändert wird

3.  Änderung des Bundesgesetzes über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997

4.  Änderung des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes

5.  Änderung des Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes

6.  Änderung des Tiertransportgesetzes-Luft

7.  Änderung des Gelegenheitsverkehre-Gesetzes 1996

8.  Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960

9.  Änderung des Tiertransportgesetzes-Straße

10. Änderung des Führerscheingesetzes

11. Änderung des Güterbeförderungsgesetzes 1995

12. Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967

13. Änderung der 3. KFG-Novelle

14. Änderung der 4. KFG-Novelle

15. Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes

16. Änderung des Containersicherheitsgesetzes

17. Änderung des Eisenbahngesetzes 1957

18. Änderung des Tiertransportgesetzes-Eisenbahn

19. Änderung des Hochleistungsstreckengesetzes

20. Änderung des Bundesgesetzes zur Errichtung einer “Brenner Eisenbahn GmbH"

21. Änderung des Schieneninfrastukturfinanzierungsgesetzes

22. Änderung des Bundesbahngesetzes 1992

23. Änderung des Eisenbahnbeförderungsgesetzes

24. Änderung des Bundesgesetzes über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und
Regionalverkehrs

25. Änderung des Schifffahrtsgesetzes

26. Änderung des Bundesgesetzes, mit dem das Hafeneinrichtungen-Förderungsgesetz geändert
wird

27. Änderung des Bundesgesetzes über den zwischenstaatlichen Binnenschiffsverkehr auf
Wasserstraßen

28. Änderung des Bundesgesetzes zur Erfüllung des Vertrages zwischen der Republik Österreich
und der Bundesrepublik Deutschland über den Binnenschiffverkehr samt Anlage und
Zusatzprotokoll


29. Änderung des Bundesgesetzes zur Erfüllung des Vertrages zwischen der Republik Österreich
und dem Königreich der Niederlande über den Binnenschiffverkehr

30. Änderung des Bundesgesetzes über die Seeschifffahrt

31. Änderung des Bundesgesetzes zur Erfüllung des Internationalen Schiffsvermessungs-
Übereinkommens

32. Änderung des Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetzes

33. Änderung des Marchfeldkanalgesetzes

34. Änderung des Telekommunikationsgesetzes

35. Änderung des Amateurfunkgesetzes

36. Änderung des Funker-Zeugnisgesetzes

37. Änderung des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes

38. Änderung des Postgesetzes

39. Änderung des Bundesgesetzes über die Verkehrs-Arbeitsinspektion

40. Änderung des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes

41. Änderung des Innovations- und Technologiefondsgesetzes

42. Änderung des Bundesgesetzes über die österreichische Forschungs- und Prüfzentrum
Arsenal Gesellschaft mit beschränkter Haftung

43. Änderung des Bundesgesetzes zur Übertragung der Donau Transport
Entwicklungsgesellschaft m.b.H. an den Bund

44. Änderung der Verordnung über die Sitzungsgelder der Telekom-Control-Kommission

45. Änderung der Telekommunikationsgebührenverordnung,

46. Änderung der Funker-Zeugnisgebührenverordnung,

47. Änderung der Verordnung über die Vergütung für Prüfer und Schriftführer,

48. Änderung der Amateurfunkverordnung sowie der Femsprechentgeldzuschussverordnung

Frage 9:

Wann wurde bzw. wird das Formularwesen (z.B. Anträge) entsprechend umgestellt?

Antwort:

Die Formulare wurden, soweit erforderlich, mit der Umstellung der Applikationen entsprechend
angepasst. Formulare wie Erlagscheine, Kassabücher, Auszahlungs- und
Einzahlungsbestätigungen stehen bereits in Euro zur Verfügung. Spezielle Formulare, die nur
einzelne Fachabteilungen betreffen, wurden bzw. werden gerade umgestellt.

Frage 10:

Wie hoch werden die im Rahmen der “Euroumstellung" anfallenden (Mehr)Kosten in Ihrem
Bundesministerium beziffert bzw. geschätzt?

Antwort:

Eine realistische Einschätzung der Gesamtkosten der Umstellung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht
möglich.

Frage 11:

Welche Maßnahmen zur “Euroumstellung" wurden in den Ihrem Ressort zugehörigen
nachgeordneten Dienststellen vorgenommen (Auflistung der nachgeordneten Dienststellen und
der einzelnen Maßnahmen)?


Antwort:

Den nachgeordneten Dienststellen wurden die Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen
zur Veranlassung weitergeleitet. Eine Auflistung der einzelnen Maßnahmen ist wegen der
zahlreichen Arbeiten nicht möglich. So wurde beispielsweise in der nachgeordneten Dienststelle
Wasserstraßendirektion die Haushaltsverrechnung umgestellt, das elektronische Kassabuch
upgedatet, Plakate und Broschüren verteilt, Startpakete der neuen Währung für die Kassen
bestellt, Miet- und Pachtzinse gemäß EU-Richtlinien umgerechnet, PSK Drucksorten bestellt sowie
Imprinter für die Kassen angefordert.

Fragen 12 und 13:

Welche Maßnahmen zur “Euroumstellung" wurden in den Ihrem Ressort zugeordneten
Unternehmen nach Art. 52 Abs. 2 BVG vorgenommen (Auflistung der Unternehmen und der
einzelnen Maßnahmen)?

Welche Weisungen haben Sie oder die bestellten Eigentümervertreter dazu erteilt (Auflistung auf
Unternehmen und Maßnahmen)?

Antwort:

Ich darf darauf hinweisen, dass die im Eigentum des Bundes stehenden Unternehmen bzw.
Unternehmen, die meinem Ressort nach Art. 52. Abs. 2 BVG zugeordnet sind, wie z.B.:

Gesellschaft des Bundes für industriepolitische Maßnahmen GmbH

Donau Transport EntwicklungsgesellschaftmbH - via donau

Technologieimpulse Gesellschaft zur Planung und Entwicklung von Technologiezentren GmbH

Niederösterreichische GrenzlandförderungsgesellschaftmbH

Kärntner Betriebsansiedlungs- und BeteiligungsgesellschaftmbH

österreichisches Forschungszentrum Seibersdorf GmbH

österreichisches Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal GmbH
der Preisauszeichnungspflicht unterliegen und sich daher auch an die Bestimmungen des
Euroumstellungsgesetzes zu halten haben.

Die in Unternehmen üblichen Maßnahmen zur Umstellung auf Euro erfolgen in allen zugeordneten
Unternehmen zeitgerecht. Es handelt sich hiebei insbesondere um die Umstellung der
Buchhaftung und Lohnverrechnung, des Zahlungsverkehrs und der Rechnungslegung sowie des
internen Berichtswesens - der Zeitpunkt der ausschließlichen Umstellung auf EURO sowie die
Dauer der doppelten Währungsangaben (Schilling u. Euro) wurde von den einzelnen Unternehmen
unterschiedlich - im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Fristen - gewählt.
Auch hinsichtlich der Handkassa wurden unterschiedliche Vorgangsweisen getroffen: Einige
Unternehmen führen die Handkassa ab 1.1.2002 nur noch in Euro, einige werden in der
Doppelbargeldphase bis 28.2.2002 je eine Schilling- und eine Eurohandkassa haben, fast alle
Unternehmen haben bereits das Euro-Bargeld-Startpaket für Unternehmen bestellt.
Das Stammkapital der Donau Transport EntwicklungsgesellschaftmbH - via donau wurde bereits
mit Gründung der Gesellschaft im Jahr 1999 in Euro eingetragen. Die Änderung des
Stammkapitals der Niederösterreichischen GrenzlandförderungsgesellschaftmbH wird aller
Voraussicht nach noch in einer außerordentlichen Generalversammlung in diesem Jahr
durchgeführt. Die Kärntner Betriebsansiedlungs- und BeteiligungsgesellschaftmbH beabsichtigt,
die Umstellung des Stammkapitals auf Euro in der nächsten ordentlichen Generalversammlung im
Jahr 2002 zu beschließen und im Anschluss daran beim Firmenbuch einzureichen. Die Umstellung
des Stammkapitals auf Euro erfolgt bei den übrigen Gesellschaften entsprechend den gesetzlichen


Bestimmungen, wobei derzeit noch keine konkreten Terminangaben gemacht werden können.

Die Tarife in Euro auf den bestehenden Mautstrecken wurden mit Erlass meines Ressorts vom
16.10.2001 an die ASFINAG aufgetragen.

Frage 14:

Gab es eine Zusammenarbeit von Ihrem Ressort mit Vertretern der EU-Kommission bzw.
Ressortministern anderer EU-Mitgliedstaaten?
Wenn ja, was wurde dabei vereinbart?

Antwort:

Im Zusammenhang mit der Euro-Einführung gibt es seit Jahren eine enge Zusammenarbeit mit der
EU-Kommission, die sowohl monatliche Monitoring-Berichte als auch Mitteilungen über den
aktuellen Stand der Vorbereitungen in den Teilnehmerstaaten erstellt, sowie mit den
Finanzministern und den Notenbankgouverneuren anderer Teilnehmerstaaten, als auch mit der
EZB. Die Zusammenarbeit findet in einer eigens dafür bei der EU-Kommission eingerichteten
Arbeitsgruppe, im Rahmen des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in der Euro-Gruppe und im
ECOFIN-Rat statt. Durch die systematische Befassung mit dem Thema in den angeführten EU-
Gremien ist sichergestellt, dass die Vorbereitungen in den Mitgliedstaaten einem laufenden
Monitoring unterliegen, sowie ein ständiger Informationsaustausch über allfällige Probleme, aber
auch ein Austausch bester Praktiken erfolgt.

Frage 15:

In welcher Form und von wem wurden bzw. werden die Mitarbeiterinnen Ihres
Bundesministeriums, der nachgeordneten Dienststellen sowie der ausgegliederten Unternehmen
über die Euroumstellung informiert und geschult?

Antwort:

Für den Bereich des Rechnungswesen wurden Mitteilungen und Informationen des
Bundesministeriums für Finanzen an die Mitarbeiter weitergeleitet (z.B.: Broschüre: Die
Euroumstellung im öffentlichen Sektor, Auswirkungen auf die Haushaltsverrechnung des Bundes).
Weites wurden speziell betroffene Bedienstete im Rechnungswesen zusätzlich in speziellen
Sitzungen informiert.