2938/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.12.2001

 

 


BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Mag. Maier und Genossinnen, Nr. 2944/J, wie folgt:

Frage 1:

Bei ressortbezogenen Anliegen erteilen die jeweiligen Anlaufstellen bzw. Fachberei-
che die erforderlichen Auskünfte. Für allgemeine Fragen steht mit der Euro-lnitiative
der Bundesregierung bereits eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung.

Ressortintern wird die Euroumstellung durch die Präsidialabteilung 4 sowie hinsicht-
lich der Öffentlichkeitsarbeit durch die Abteilung VII/2 des Bundesministeriums für
soziale Sicherheit und Generationen koordiniert, wobei zusätzlich für fast alle Sek-
tionen eigene Euro-Beauftragte installiert wurden.

Fragen 2 und 4:

Eine Nachfrage bei den Organisationseinheiten meines Ministeriums hat ergeben,
dass bisher - zumindest soweit dies nachvollziehbar ist - noch keine Beschwerden
zur Eurobargeldumstellung an das Bundesministerium herangetragen wurden.

Frage 3:

Sofern Anfragen und allfällige Beschwerden bestehen sollten, werden diese von der
jeweils zuständigen Fachabteilung bearbeitet oder - sofern das Anbringen die Zu-
ständigkeit anderer Behörden betrifft - an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Frage 5:

Hinsichtlich dieser Frage verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage Nr. 2973/J (Frage 3) durch den hierfür sachlich zuständigen Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit.


Frage 6:

Die Vorbereitung auf die Einführung des Euro erfolgt in meinem Ressort entspre-
chend dem Aktionsplan des Bundes, der in aktualisierter Form in der Broschüre des
Bundesministeriums für Finanzen “Die Euro-Umstellung im öffentlichen Sektor"
(http://www.bmf.gv.at/euro/_startframe.htm - Innerstaatliche Umstellung auf den
Euro) dargelegt ist.

In diesem Zusammenhang sind für mein Ressort folgende Maßnahmen zu nennen:

- Anpassung von EDV-Anwendungen im Bereich der Versorgungsgesetze, des
Pflegegeldes, der Vollziehung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, der
EDV-Zeitschriftenverwaltung, der EDV-Anwendungen für die Verrechnung von
Befunden bei der Bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersu-
chungsanstalt Linz sowie die Euro-Erweiterung der Preiskartei/Arzneimittel;

- Verarbeitung der aufgrund des Bundesgesetzes über die Dokumentation im
Gesundheitswesen ermittelten Daten im Wege der EDV auch in Euro;

- Anpassung im Rechnungswesen durch die Umstellung auf HV-SAP für den
Bund sowie durch die Änderung der Rechnungsvorschriften für die Sozialversi-
cherungsträger;

- Anpassung der Formulare;

- Anforderung der erforderlichen Euro-Bargeldbeträge für die Kassen;

- Umstellung der Frankiermaschinen und Portowaagen;

- Änderung der Weisungen für die Erstellung der statistischen Nachweisungen
für die Bereiche Krankenversicherung, Pensionsversicherung (Monatsstatistik,
Jahresstatistik), Unfallversicherung und gesamte Sozialversicherung.

Frage 7:

Nein.

Frage 8:

Seitens meines Ressorts wurden folgende (Sammel-) Novellen zur Vorbereitung der
Umstellung auf den Euro ausgearbeitet bzw. Beiträge zu nachstehenden legistischen
Maßnahmen erstellt:

-    Sozialversicherungs-Währungsumstellungs-Begleitgesetz (SV-WUBG),
BGBI. l Nr. 67/2001,

-    Versorgungsrecht-Änderungsgesetz 2002 (VRÄG 2002), BGBI. l Nr. 70/2001,

-    1. Euro-Umstellungsgesetz-Bund, BGBI. l Nr. 98/2001 und

-    2. Euro-Umstellungsgesetz-Bund, BGBI. l Nr. 136/2001, sowie

-    Novellen des Behinderteneinstellungsgesetzes und Bundesbehindertengeset-
zes, BGBI. l Nr. 60/2001, des Bundespflegegeldgesetzes, BGBI. l Nr. 69/2001,
des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und Bundesseniorengesetzes,
BGBI. l Nr. 68/2001, des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesund-
heitswesen, BGBI. l Nr. 5/2001, des Ärztegesetzes 1998, BGBI. l Nr. 110/2001,
des Dentistengesetzes, BGBI. l Nr. 45/1999, des Speisesalzgesetzes, BGBI. l
Nr. 115/1999, des Krankenanstaltengesetzes, BGBI. l Nr. 80/2000 und des
Hebammengesetzes, BGBI. l Nr. 116/1999.


Die Euroanpassung im Hinblick auf das Arzneibuchgesetz erfolgt im Zusammenhang
mit der derzeit in parlamentarischer Behandlung befindlichen Arzneimittelgesetzno-
velle.

Weiters wurden folgende Verordnungen angepasst:

-    Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 2. April 1948,
BGBI. Nr. 63/1948, betreffend die Befugnis zur Vornahme medizinisch-dia-
gnostischer Untersuchungen und die hiebei und bei Arbeiten mit Krankheitser-
regern zu beobachtenden Vorsichtmaßnahmen, BGBI.
II Nr. 361/2001;

-    Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom
11. Juni 1985, BGBI. Nr. 245/1985, mit der Gebühren für Impfungen nach den
internationalen Gesundheitsregelungen festgesetzt werden, BGBI.
II
Nr. 362/2001;

-    “Limit-Verordnung", nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBI. II
Nr. 26/2001.

Darüber hinaus wurden Anpassungen im Rahmen der Arzneitaxe-Verordnung vor-
genommen. Die Anpassungen im Hinblick auf die Verordnung betreffend die
Höchstaufschläge im Arzneimittelgroßhandel, die Verordnung betreffend die Fest-
stellung der Länderbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, die Statistik-
verordnung für Fondskrankenanstalten und die Statistikverordnung für Nichtfonds-
krankenanstalten werden demnächst erfolgen.

Als sonstige Maßnahme zur Euroumstellung ist auch das Projekt “Keine Angst vor
dem EURO" zu erwähnen: Um speziell der Gruppe der Seniorinnen und Senioren
diese Währungsumstellung zu erleichtern, Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen
und ein Vertrautwerden mit dem Aussehen der Euro-Münzen und Euro-Scheine zu
ermöglichen, bietet das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
im Herbst 2001 und im Jänner und Februar 2002 Multiplikatorenausbildungen an.
Wesentlich ist, dass dieses Projekt Rücksicht darauf nimmt, dass Alter, Krankheit
oder psychische Beeinträchtigung kein Ausschließungsgrund für eine umfangreiche
Information zur Euro-Umstellung sind. Ziel dieses Projekts ist die Vermittlung der
neuen Währung für den praktischen Umgang im Alltag und die Erklärung der Umstel-
lung in entsprechender und an die Bedürfnisse der Senioren und Seniorinnen ange-
passter Form.

Die bei Frage 6 erwähnten Umsetzungsmaßnahmen des Bundesministeriums für
soziale Sicherheit und Generationen sind - abgesehen von kleineren Arbeitsschrit-
ten, die für die letztendliche Umstellung erforderlich sind - bereits abgeschlossen.

Frage 9:

Das Formularwesen wird laufend den aktuellen Anforderungen angepasst. Bereits im
Frühjahr 2001 wurde die Umstellung der meisten internen Formulare der Zentralstel-
le auf die doppelte Währungsangabe vorgenommen. In den anderen Bereichen ist
die Umstellung der Formulare auf den Euro bereits abgeschlossen.

Frage 10:

Die Gesamtkosten können aufgrund der Vielfältigkeit der unterschiedlichen Kosten-
posten nicht angegeben werden, dies insbesondere auch, weil die Zuordnung der
Aufwendungen zur Euro-Umstellung - etwa bei der auch aus anderen Gründen er-
forderlichen Adaptierung von Formularen oder EDV-Anwendungen - nicht klar getrof-
fen werden kann.


Die Kosten für die Euro-Umstellung der bei den Bundessozialämtern in Betrieb be-
findlichen elektronischen Applikationen - die auch die erwähnte Verwaltungsverein-
fachung umfassen - werden in diesem Jahr auf maximal 2,8 Mio. S (203.483,94 €)
und im nächsten Jahr auf maximal 1,4 Mio. S (101.741,97 €) geschätzt.

Für das bei Frage 8 angeführte Projekt “Keine Angst vor dem EURO" stehen maxi-
mal 1.232.730,- S oder 89.585,98 € zur Verfügung.

Frage 11:

In diesem Zusammenhang ist auf die Beantwortung der Frage 6 zu verweisen, weil
sich die meisten der dort genannten Maßnahmen - wie etwa die Umstellung des
Rechnungswesens - auch auf die nachgeordneten Dienststellen beziehen. Dabei
werden die Dienststellen laufend mit dem für die Euroumstellung notwendigen Infor-
mationen versorgt. Ergänzend ist noch anzuführen, dass die Umstellung der EDV-
Applikationen der Bundessozialämter zentral durch die Bundesrechenzentrum
GmbH erfolgte.

Fragen 12 und 13:

Derartige Unternehmen bestehen im Bereich meines Ressorts nicht.

Frage 14:

Die Abstimmung der Umstellungsmaßnahmen mit EU-Institutionen erfolgt durch das
Bundesministerium für Finanzen, so dass ich bezüglich dieser Frage auf die Beant-
wortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2938/J (Frage 14) verweise.

Frage 15:

Allgemeine Informationen über den Euro sind allen Mitarbeiter/innen des Ressorts
über die Mitarbeiterinnenzeitung “Insider" zugegangen. Fachspezifische Informatio-
nen sind entweder im Wege der Euro-Beauftragten der Sektionen oder in der Form
von Erlässen den betroffenen Mitarbeiter/innen zur Kenntnis gebracht worden, wobei
auch die einschlägigen Informationsmaterialien des Bundesministeriums für Finan-
zen - insbesondere die bereits erwähnte Umstellungsbroschüre - zur Verteilung ge-
langt sind.

Hinsichtlich der Umstellung des Rechnungswesens auf SAP wurden umfangreiche
Schulungen der Anwender durchgeführt. Bei diesen Schulungen handelt es sich na-
türlich nicht nur um Informationen zum Euro, sondern zu sämtlichen Anwendungsbe-
reichen des neuen Systems.