2939/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.12.2001
Ich beantworte die an mich
gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Mag. Maier und Genossinnen betreffend “rechtssetzende
Maßnahmen auf dem gewerblichen Sektor für das Tätowieren und
Piercen durch
Nichtmediziner",
Nr. 2932/J, wie folgt:
Frage 1:
Meine Haltung in dieser Frage hat
sich nicht geändert. Im Hinblick auf die
mannigfachen Gesundheitsrisken, die mit Piercen und Tätowieren verbunden
sind,
halte ich nach wie vor entsprechende Regelungen für geboten.
Frage 2:
Nach Beschlussfassung durch den Obersten
Sanitätsrat am 12.5.2001 wurde die
Arbeit der Expertengruppe am 28.5.2001 dem Bundesministerium für
Wirtschaft und
Arbeit zwecks Umsetzung im Gewerberecht
übermittelt.
Frage 3:
Ich verweise auf die Beilage.
Frage 4:
Nach den in der Präambel
genannten Daten der Anfragebeantwortung war zu
diesem Zeitpunkt eine Beschlussfassung im Obersten Sanitätsrat nicht
erfolgt.
Frage 5:
Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit kam mit meinem Ressort auf
Beamtenebene überein, dass die rechtliche Umsetzung des Entwurfes im
Gewerberecht erfolgen solle. Die Einbindung des Bundesministeriums für
Wirtschaft
und Arbeit in die Arbeiten der Expertengruppe erfolgte im Laufe des Jahres
2000.
Fragen 6 und 7:
Im Hinblick auf die
fortgeschrittene Zeit habe ich die Angelegenheit beim
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bereits urgiert. Die Schaffung
entsprechender Regelungen im Gewerberecht, d.h. die Umsetzung der
Expertenarbeit, erachte ich für die zielführende Lösung.
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