2939/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.12.2001

 

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 


Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Mag. Maier und Genossinnen betreffend “rechtssetzende
Maßnahmen auf dem gewerblichen Sektor für das Tätowieren und Piercen durch
Nichtmediziner", Nr. 2932/J, wie folgt:

Frage 1:

Meine Haltung in dieser Frage hat sich nicht geändert. Im Hinblick auf die
mannigfachen Gesundheitsrisken, die mit Piercen und Tätowieren verbunden sind,
halte ich nach wie vor entsprechende Regelungen für geboten.

Frage 2:

Nach Beschlussfassung durch den Obersten Sanitätsrat am 12.5.2001 wurde die
Arbeit der Expertengruppe am 28.5.2001 dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit zwecks Umsetzung im Gewerberecht übermittelt.

Frage 3:

Ich verweise auf die Beilage.

Frage 4:

Nach den in der Präambel genannten Daten der Anfragebeantwortung war zu
diesem Zeitpunkt eine Beschlussfassung im Obersten Sanitätsrat nicht erfolgt.

Frage 5:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kam mit meinem Ressort auf
Beamtenebene überein, dass die rechtliche Umsetzung des Entwurfes im
Gewerberecht erfolgen solle. Die Einbindung des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit in die Arbeiten der Expertengruppe erfolgte im Laufe des Jahres 2000.


Fragen 6 und 7:

Im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit habe ich die Angelegenheit beim
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bereits urgiert. Die Schaffung
entsprechender Regelungen im Gewerberecht, d.h. die Umsetzung der
Expertenarbeit, erachte ich für die zielführende Lösung.