2940/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.12.2001

 

 


Bundeskanzler

 

 

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossinnen haben am
18. Oktober 2001 unter der Nr. 2935/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend “Eurobargeldumstellung innerhalb des Ressorts" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Koordination für Maßnahmen im Rahmen der Euroumstellung erfolgt durch die
zuständigen Fachabteilungen der Präsidialsektion und des Verfassungsdienstes im
Zusammenwirken mit der ho. Buchhaltung sowohl im verwaltungstechnisch-
organisatorischem sowie auch legistisch-, verrechnungstechnischem und EDV-
Bereich jeweils auf Basis der einschlägigen Vorgaben des Bundesministeriums für
Finanzen.

Ansprechpartner für Euro-Anfragen bzw. Beschwerden sind die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Bürgerservice im Bundeskanzleramt sowie des Europatelefons
(0800 221 111).

Zu Frage 2:

Im Jahr 2001 wurden vom Europatelefon 350 Anrufe entgegengenommen. Weiters
wurden insgesamt ca. 100 E-Mails, Briefe und Faxe an mich bzw. an das
Bürgerservice gerichtet.


Zu Frage 3:
Die  Bearbeitung
erfolgt:


von  Anfragen   bzw.   Beschwerden  zur Euro-Bargeldumstellung


- Schriftliche Beantwortung
- Erteilung von Auskünften
- Zusendung von Informationsmaterial
- Vermittlung von Kontaktadressen
- Weiterleitung an die Europreiskommission


Zu Frage 4:

Bislang wurden 50 Beschwerden an die Europreiskommission weitergeleitet.

Zu Frage 5:

Ich verweise auch die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Wirtschaft und

Arbeit (2973/J).

Zu Frage 6:

Im Hinblick auf die Vielfältigkeit der Durchführungsmaßnahmen in den verschie-
densten Bereichen wie etwa auch EDV und Buchhaltung etc. ist eine detaillierte
Anführung der getroffenen Maßnahmen nicht möglich.

Im übrigen wird in diesem Zusammenhang auf das “Handbuch und den Aktionsplan
des Bundes zur Euroumstellung" (BMF, November 2000) verwiesen.

Zu Frage 7:

Bisher sind keine derartigen Probleme bekannt geworden.

Zu Frage 8:

Bezugnehmend auf die im Zusammenhang mit der Euroumstellung notwendigen
legistischen Maßnahmen wird auf die beiden Euro-Umstellungsgesetze-Bund
hingewiesen. Das 1. Euro-Umstellungsgesetz-Bund wurde mit BGBI. l Nr. 98/2001
bereits kundgemacht, das 2. Euro-Umstellungsgesetz-Bund, das auch die im
Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gelegenen Bundesgesetze umfaßt,
befindet sich derzeit in parlamentarischer Behandlung (vgl. 742 BlgNR 21. GP).

Zu Frage 9:

Die Umstellung des Formularwesens erfolgt nach Maßgabe der anfallenden Er-
fordernisse.

Zu Frage 10:

Hiezu ist derzeit keine realistische Schätzung möglich.

Zu Frage 11:

Im   Bereich   des   österreichischen   Staatsarchivs   wurden   folgende   Maßnahmen

vorgenommen:

1. Preislisten - Auspreisung in ATS und €

2. Verrechnung von Leistungs- und Lieferaufträgen in ATS und €

3. Übernahme von 12 EURO-Startpaketen am 27. November 2001


4. Beschaffung von EURO-Münzladen und EURO-Kassen

5. Installierung von Bankomatkassenterminals - Abwicklung von unbaren und
schecklosen Zahlungen (Bankomat- und Kreditkarten)

6. Aushang der EURO-Banknoten- und EURO-Münzenabbildungen

Seitens des “unabhängigen Bundesasylsenat", der gemäß § 1 UBASG (Art. 129c
B-VG) beim Bundeskanzleramt eingerichtet ist, wird mitgeteilt, daß mit Beginn
Jänner 2001 sämtliche Währungsangaben auf Bescheiden, Schriftstücken etc. in
beiden Einheiten, d.h. in Schilling (ATS) und Euro dargestellt sind.

Zu Frage 12:

Dazu wird folgendes bemerkt:

Handlungen von Unternehmensorganen können nicht Gegenstand parlamenta-
rischer Anfragen sein. Das Interpellationsrecht kann sich bei einer wirtschaftlichen'
Tätigkeit durch Organe einer selbständigen juristischen Person nur auf die Rechte
des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft)
und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die
Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern
bestellt wurden.

Gegenständliche Anfrage betrifft aber ausschließlich Handlungen von Unterneh-
mensorganen, sodaß zur Beantwortung der Anfrage die betreffenden Unternehmen
um Auskunft ersucht werden müßten. Das Einholen von Stellungnahmen der
Unternehmen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen, die ausschließlich die
Handlungen von Unternehmensorganen betreffen, liegt aber außerhalb der
politischen Verantwortung des zuständigen Ressortleiters und ist somit grundsätzlich
nicht vom Interpellationsrecht umfaßt.

Eine Sonderbestimmung im Bereich der Bundestheater enthält allerdings §13
Abs. 6 des Bundestheaterorganisationsgesetzes, BGBI. l Nr. 108/1998.

Gemäß dieser Bestimmung sind nämlich die Aufsichtsräte, die bei der Bundes-
theater-Holding GmbH vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und
vom Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten bestellt bzw.
entsandt werden sowie die Mitglieder des Aufsichtrates bei den Tochterge-
sellschaften, die vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom
Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten bestellt bzw. entsandt
werden, gegenüber dem Bundeskanzler bzw. gegenüber dem entsendenden
Bundesminister über die Beschlüsse des Aufsichtrates zur Auskunftserteilung
verpflichtet. Dies bedeutet, daß Aufträge, die von der Bundestheater-Holding GmbH
bzw. deren Tochtergesellschaften an Unternehmensberatungen bzw. sonstige
externe Berater im Rahmen von Reformmaßnahmen vergeben wurden, dann vom
Interpellationsrecht umfaßt sein könnten, wenn diese Aufträge der Mitwirkung des
Aufsichtsrates bedurften.


Wie mir mitgeteilt wird, hat der Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding GmbH in der
gegenständlichen Angelegenheit bei folgenden Maßnahmen mitgewirkt:
Die  Bühnengesellschaften  haben  die  Eintrittspreise  in  Euro  entsprechend  den
gesetzlichen Vorgaben durch Auf- und Abrundungen so gestaltet, daß es durch die
Euroumstellung innerhalb der Bundestheater zu keinen Mehreinnahmen kommt.

Die mit dem Kartenverkauf betraute Theaterservice GmbH hat sich im Rahmen der
Euroumstellung entschlossen, die bargeldlose Zahlungsmöglichkeit mittels
Bankomatkarte einzuführen, um den Zahlungsverkehr zu erleichtern und einen
Anreiz zur bargeldlosen Überweisung zu geben.

Zu Frage 13:
Keine.

Zu Frage 14:

Ich   verweise  auf die  Anfragebeantwortung  des  Bundesministers  für  Finanzen

(2938/J).

Zu Frage 15:

Informationen über Maßnahmen der Euroumstellung ergingen im Wege der
Beteilung der hiefür in Frage kommenden Organisationseinheiten mit den darauf
Bezug nehmenden Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen.