2942/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.12.2001

 

 


Bundesminister für Finanzen

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Nikolaus Prinz und Kollegen
vom 23. Oktober 2001, Nr. 2986/J, betreffend Betriebsprüfungen durch die Finanzämter,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Die Rückstände ohne Insolvenzen, Aussetzung der Einbringung und Aussetzung der Ein-

hebung stellen sich per 2. November 2001 wie folgt dar:

 

 

Rückstand

 

davon:

 

Zahlungstermin
offen 1)

 

Hemmung² )

 

Rückstands-
ausweis 3)

 

Wien, Niederösterreich,
Burgenland

 

38.090.193.622

 

 

 

18.579.089.756

 

3.782.350.184

 

15.728.753.682

 

Oberösterreich

 

8.300.731.799

 

 

 

5.344.909.861

 

501.074.196

 

2.454.747.742

 

Kärnten

 

2.866.359.471

 

 

 

1.694.686.451

 

253.615.944

 

918.057.076

 

Steiermark

 

7.173.211.348

 

 

 

3.555.387.561

 

676.762.187

 

2.941.061.600

 

Tirol

 

5.255.533.817

 

 

 

3.186.246.306

 

414.767.343

 

1.654.520.168

 

Salzburg

 

6.754.047.196

 

 

 

3.785.989.543

 

1.215.073.550

 

1.752.984.103

 

Vorarlberg

 

2.633.762.262

 

 

 

1.906.434.409

 

151.213.469

 

576.114.384

 

Gesamt

 

71.073.839.515

 

 

 

38.052.743.887

 

6.994.856.873

 

26.026.238.755

 

1)Bei den offenen Zahlungsterminen handelt es sich um vorangemeldete, festgesetzte Ab-
gaben vor Eintritt der Fälligkeit (nicht vollstreckbar) und bereits fällige aber ebenfalls noch
nicht vollstreckbare Abgaben (z.B. Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen).


2) Die unter dem Titel "Hemmung" angeführten Rückstände sind Rückstände, bei denen die
Einbringung nach § 230 Bundesabgabenordnung gehemmt ist (z.B. offene Mahnungen,
offene Zahlungserleichterungsansuchen).

3) Unter der Rubrik "Rückstandsausweis" sind die fälligen, vollstreckbaren Rückstände an-
geführt.

Zu 2.:

Im Jahre 2000 wurde in den einzelnen Finanzlandesdirektionen folgende Anzahl an Be-
triebsprüfungen durchgeführt:

 

 

Betriebsprüfungen

 

Wien, Niederösterreich, Burgenland

 

10.071

 

Oberösterreich

 

4.382

 

Kärnten

 

1.781

 

Steiermark

 

3.954

 

Tirol

 

3.327

 

Salzburg

 

2.247

 

Vorarlberg

 

1.203

 

Österreich

 

26.965

 

Zu 3.:

Der zeitliche Abstand, ausgedrückt durch das Verhältnis der Anzahl der Betriebe zu den

durchgeführten Betriebsprüfungen, beträgt für das Jahr 2000:

 

 

Groß- u.
Größtbetriebe

 

Mittelbetriebe

 

Kleinbetriebe

 

Wien, Niederösterreich, Burgenland

 

5,6

 

8,7

 

16,7

 

Oberösterreich

 

4,5

 

7,7

 

16,4

 

Kärnten

 

4,4

 

7,5

 

15,5

 

Steiermark

 

4,9

 

7,0

 

12,9

 

Tirol

 

4,0

 

5,6

 

12,4

 

Salzburg

 

4,1

 

7,4

 

17,6

 

Vorarlberg

 

4,9

 

9,5

 

22,5

 

Österreich

 

4,9

 

7,7

 

15,7

 

Zu 4.:

Regionale Unterschiede sind primär durch externe Faktoren, wie z.B. die wirtschaftliche

Lage, bestimmt.


Zur Erzielung eines optimierten Ergebnisses werden bereits jetzt bei Bedarf Einbringungs-
organe in Nachbarfinanzämtern eingesetzt und andere Außendienstorgane, wie insbe-
sondere Beamte des Erhebungsdienstes, mit Einbringungsmaßnahmen betraut.

Außerdem wird im Rahmen der Reform der Finanzverwaltung bei der Gestaltung der Be-
hördenstruktur in den Wirtschaftsräumen auch auf eine bundesweit effiziente Einbringung
Bedacht genommen.