2944/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.12.2001
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2952/J-NR/2001 betreffend EU Richtlinien zur
Personenbeförderung, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde am 22. Oktober
2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1, 2 und 3:
Sind Sie bereit, die neuen EU-Richtlinien für den Betrieb und die Anschaffung von Bussen
uneingeschränkt und zeitgerecht umzusetzen?
Wenn ja: Gibt es bereits eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Umsetzung dieser neuen EU-Richtlinien
beschäftigt?
Wenn nein: Warum nicht?
Sind in diese Arbeitsgruppe auch Menschen mit Behinderung eingebunden?
Wenn ja: Welche Vertreterinnen sind in der Arbeitsgruppe?
(Auflistung nach Name der Organisation und deren Vertretung)
Wenn nein: Warum nicht?
Sind in diese Arbeitsgruppe auch Ländervertretungen miteinbezogen?
Wenn ja: Welche Vertreterinnen sind in der Arbeitsgruppe?
(Auflistung nach Bundesland, Funktion und Name der Vertretung)
Wenn nein: Warum nicht?
Antwort:
Die Richtlinie
des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Vorschriften
für
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen
außer dem Fahrersitz und zur
Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und 97/27/EG, welche unmittelbar
vor der Veröffentlichung im
Amtsblatt der
Europäischen Union steht, sieht vor, dass Mitgliedsstaaten 24 Monate nach
Inkrafttreten der Richtlinie die EG-Typgenehmigung, die Zulassung, den Verkauf,
oder die
Inbetriebnahme von Neufahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als acht
Sitzplätzen
verweigern dürfen, wenn die Vorschriften dieser Richtlinie und ihrer
Anhänge nicht erfüllt sind.
Eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung
ist im jetzigen Stadium nicht vorgesehen, weil es sich bei der
gegenständlichen Richtlinie um eine Bauvorschrift handelt, die die
technischen Vorschriften für Busse
enthält. Sollte sich aber im Zuge der Gesetzesbegutachtung herausstellen,
dass diese Richtlinie
unterschiedlich interpretiert wird, kann eine Arbeitsgruppe installiert werden.
Frage 4:
Bis wann werden Sie dem Parlament
einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung
vorlegen?
Antwort:
Vorerst ist die
Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt abzuwarten. Die Umsetzung
wird
fristgerecht erfolgen.