2945/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.12.2001
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2956/J-NR/2001
betreffend Schließung des Bahnhofes
St. Valentin für IC Züge, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen
und Freunde am 22.10.2001
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Vorweg wird von Seiten meines
Ressorts grundsätzlich festgestellt, dass das Unternehmen ÖBB
mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 hinsichtlich seines
Absatzbereiches, also des
Personen- und Güterverkehres, in die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen
worden ist.
Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt
daher die
Tarifgestaltung im Personen- und Güterverkehr sowie die Führung oder
Nicht-Führung von Zügen
der ausschließlichen Entscheidung des Managements der ÖBB (kaufmännischer
Bereich).
Einflussnahmen durch den
Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste
Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf
allgemeine verkehrspolitische
Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt
worden.
Ebenso unterliegt die Wahl von
Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien Entscheidung
des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen der
Geschäftsordnung des
Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und
Maßnahmen von der Zustimmung des
Aufsichtsrates abhängig machen kann. Ausnahmen sind - wie oben
erwähnt - nur in den sehr
eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung
und Weisung im Falle von
Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den
Weisungsgeber (=
Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu
bezahlen.
Die von mir
mit der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage befassten
Österreichischen
Bundesbahnen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG beantworteten die
gestellten Fragen
wie folgt:
Frage 1:
Wie hoch sind die Gesamtkosten des Umbaues des Bahnhof St. Valentin?
Antwort:
Laut
Auskunft der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG betragen die derzeit
erwarteten
Gesamtkosten für
den Umbau des Bahnhofes St. Valentin inklusive Eigenkosten, jedoch exklusive
Umsatzsteuer 74,54 Mio Euro bzw. 1.026 Mio S. Gemäß Auskunft der
österreichischen
Bundesbahnen betragen die für den Stellwerksumbau anfallenden
Errichtungskosten des
Hochbaus und die
Erstausstattung der Sicherungsanlagen S 305,7 Mio (S 261 Mio Sachaufwand
und S 44,7 Mio Eigenleistungen). Die Gesamtkosten für den Umbau des
Bahnhofes St. Valentin
betragen
somit S 1.331,7 Mio.
Fragen 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10 und 11:
Ist es üblich,
dass Bahnhöfe, die mit enormen finanziellen Aufwand in den letzten Jahren
umgebaut wurden jetzt für den IC-Verkehr im Fahrplan 2004/2005 geschlossen
werden?
Wenn ja: welche Bahnhöfe werden ebenfalls für den IC-Verkehr
geschlossen?
(Auflistung nach Name
des Bahnhofes und Bundesland)
Wenn nein: Warum wird
dann der Bahnhof St. Valentin geschlossen?
Mit welchem Kostenaufwand wurden die zur Schließung für den IC-Verkehr anstehenden
Bahnhöfe in den letzten 6 Jahren umgebaut?
(Auflistung nach Name des Bahnhofes und Kostenaufwand)
Welcher Bahnhof, außer St. Valentin wurde nicht nur mit Liftanlagen, sondern zusätzlich auch mit
Rampen ausgestattet?
(Auflistung nach Name des Bahnhofes und Bundesland)
Verstehen Sie unter “Umstellung der Reisegewohnheiten" eine Verlängerung der Reisezeit, bzw.
ein mehrmaliges Umsteigen?
Wenn ja: Wie begründen Sie dies?
Wenn nein: Was verstehen Sie sonst darunter?
Wenn das Umsteigen in Regionalzüge bereits in St. Polten bzw. in Amstetten etc. erfolgen soll, ist
dann sichergestellt, dass es zu keiner Verlängerung der Reisezeit kommt?
Wenn ja: Wie stellen Sie das sicher?
Wenn nein: Woraus ergibt sich dann die Nichtverlängerung der Reisezeit?
Werden diese Regionalzüge
dann auch nur in jenen Bahnhöfen anhalten, in denen jetzt auch nur
die IC-Züge
stoppen (z.B.: zwischen St. Polten und St. Valentin nur ein Aufenthalt in
Amstetten)?
Wie können Sie sicherstellen,
dass es einerseits zu keiner Verlängerung der Fahrzeit, und
anderseits auch zu keiner Erhöhung der Tarife durch diese geplante
Schikane der ÖBB für die
Kundinnen kommt?
Garantieren Sie, dass es für Kundinnen, die dann z.B.: an St. Valentin vorbei nach Linz und mit
dem Regionalzug wieder zurück über St. Valentin nach Garsten fahren, für diese zusätzliche
Strecke (St. Valentin - Linz - St. Valentin) zu keiner Fahrzeitverlängerung und auch zu keinen
Mehrkosten für diese “ungewollte" Fahrt kommt?
Wenn ja: Wie können Sie dies garantieren?
Wenn nein: Handelt es sich dann nach Ihrer Meinung auch noch immer “nur um eine Umstellung
der Reisegewohnheiten"?
Ist für Kundinnen mit
Mobilitätsbeeinträchtigung, die dann noch längere Strecken in
Regionalzüge
fahren müssen, sichergestellt, dass die Regionalzüge dann auch
über Großraumwagen mit
Behinderten-WC verfügen?
Antwort:
Die ÖBB teilen hierzu mit, dass im Hinblick auf eine vom
Reisepublikum gewünschte und für eine
Attraktivierung des IC-Verkehrs notwendige Reduktion der Gesamtreisezeiten
generell zukünftig
weniger
Systemhalte geplant sind.
Für die nächsten Jahre
(einschließlich Fahrplan 2005/2006) bestehen keine Absichten, eine
Änderung der Haltepolitik im IC-Verkehr - insbesondere auf der Westbahn -
vorzunehmen. Dies
bedeutet konkret, dass die IC-Systemhalte im Bahnhof St. Valentin auch
weiterhin aufrecht
bleiben.
Gegenwärtig werden
ÖBB-intern Betriebskonzepte erarbeitet, die auf der Westbahn langfristig
den
Einsatz von
Zügen mit Neigetechnik vorsehen. Fahrplanmäßige Festlegungen
sind den ÖBB
derzeit allerdings noch nicht möglich.
Frage 5:
Bis wann werden welche Bahnhöfe endlich mir dem Blindenleitsystem auf den Bahnsteigen
nachgerüstet?
(Auflistung nach Name des Bahnhofes und Zeitpunkt der Installation des Blindenleitsystemes)
Antwort:
Die ÖBB teilen hierzu mit, dass in Zusammenarbeit mit
Blinden- und Sehbehinderten-
organisationen ein taktiles Bodenleitsystem für Bahnsteige entwickelt wurde.
Der Einsatz dieses
Bodenleitsystemes erfolgt entsprechend den gemeinsam von ÖBB und
Selbsthilfeorganisationen
festgelegten Normen. So ist etwa bei Randbahnsteigen, bei denen die
Rückwand als Orientierung
nutzbar ist, diese entsprechend den Vorgaben der Selbsthilfeorganisationen
einem
Bodenleitsystem vorzuziehen.
Die ÖBB wenden das taktile
Bodenleitsystem bei allen Bahnsteigneubauten konsequent an. Bei
Umbauten wird dieses System so weit als möglich nachgerüstet.
Insbesondere ist die Realisierung nachstehender Vorhaben zu nennen:
Bf. Landeck; vsl. 2002
Bf. Vöcklamarkt; vsl. 2002
Bf. Stainach-lrdning; vsl. 2002
Bf. Baden; vsl. 2003
Bf. Jedlersdorf; vsl. 2003
Bf. Innsbruck Hbf.; vsl. 2003
Bf. Obersdorf-Pillichsdorf, vsl. 2004
Bf. Loosdorf; vsl. 2004
Bf. Timelkam; vsl. 2004
Bf. Kirchstetten; vsl. 2005
Bf. Linz Hbf.: vsl. 2005
Bf. Redl-Zipf; vsl. 2005
Bf. Leopoldau; vsl. 2006
Bf. Wien Nord; vsl. 2007
Bf. Stadlau (Knoten S 80, U 2); vsl. 2008
Bf. Wien Meidling (Bahnsteig 1 bereits realisiert; alle anderen Bahnsteige in den nächsten Jahren);
Fragen 12, 13 und 14:
Wie viele Großraumwagen mit
Behinderten-WC gibt es derzeit auf den Regionalstrecken in
Österreich und auf welchen Bahnlinien verkehren diese?
(Auflistung nach Anzahl und
Fahrtstrecke der bereits eingesetzten Waggons auf Regionalstrecken
nach Bundesland)
Wie viele
Großraumwagen mit Behinderten-WC sind noch nötig, damit im Fahrplan
2004/2005 die
Garantie besteht, dass Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung dann
auch z.B.: zwischen St.
Pölten/Amstetten und St. Valentin) in Regionalzügen eine
Rollstuhltoilette benutzen können?
Zu Ihrer “Umstellung der
Reisegewohnheiten" wurde, It. Ihren Aussagen bereits die entsprechende
Planung initiiert. Welche Persönlichkeiten der Selbstbestimmt Leben
Bewegung Österreich, der
Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation sowie des
Blinden- und Gehörlosen-
verbandes sind in diese Planung miteingebunden, um sicherzustellen, dass es
für
mobilitätsbeeinträchtigte Menschen nicht zu weiteren
Verschlechterungen bei der Benutzung der
ÖBB kommen wird?
(Auflistung nach Namen des Vereines und deren Vertreterinnen)
Antwort:
Die ÖBB teilen hierzu mit, dass rollstuhlgerechtes
Wagenmaterial (Reisezugwagen mit
Behinderten-WC) primär im Fernverkehr eingesetzt wird.
Das aktuelle Fahrparkprogramm der
ÖBB sieht für den Nahverkehr mittelfristig die Beschaffung
von neuen, behindertenfreundlichen Triebwagengarnituren (mit
behindertengerechten WC) vor.
Der Einsatzbereich dieser Fahrbetriebsmittel wird in Verhandlungen mit den
Bundesländern noch
speziell
festgelegt.
Die ÖBB tragen
der Mobilität behinderter Menschen seit Jahren Rechnung und richten
insbesonders
ihre Fahrzeuge in Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen der Behinderten
und dem
österreichischen Normungsinstitut auf die speziellen Erfordernisse dieser
Kundengruppe aus. So
konnten zahlreiche Initiativen gesetzt und bestehende Einrichtungen an die
Bedürfnisse der
Behinderten angepasst werden.