2945/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.12.2001

 

BM für Verkehr, Innovation und Technologie


Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2956/J-NR/2001 betreffend Schließung des Bahnhofes
St. Valentin für IC Züge, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 22.10.2001
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Vorweg wird von Seiten meines Ressorts grundsätzlich festgestellt, dass das Unternehmen ÖBB
mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des
Personen- und Güterverkehres, in die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist.
Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die
Tarifgestaltung im Personen- und Güterverkehr sowie die Führung oder Nicht-Führung von Zügen
der ausschließlichen Entscheidung des Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich).

Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste
Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine verkehrspolitische
Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt worden.

Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien Entscheidung
des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen der Geschäftsordnung des
Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des
Aufsichtsrates abhängig machen kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr
eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von
Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber (=
Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.

Die von mir mit der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage befassten Österreichischen
Bundesbahnen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG beantworteten die gestellten Fragen
wie folgt:

Frage 1:

Wie hoch sind die Gesamtkosten des Umbaues des Bahnhof St. Valentin?


Antwort:

Laut Auskunft der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG betragen die derzeit erwarteten
Gesamtkosten für den Umbau des Bahnhofes St. Valentin inklusive Eigenkosten, jedoch exklusive
Umsatzsteuer 74,54 Mio Euro bzw. 1.026 Mio S. Gemäß Auskunft der österreichischen
Bundesbahnen
betragen die für den Stellwerksumbau anfallenden Errichtungskosten des
Hochbaus und die Erstausstattung der Sicherungsanlagen S 305,7 Mio (S 261 Mio Sachaufwand
und S 44,7 Mio Eigenleistungen). Die Gesamtkosten für den Umbau des Bahnhofes St. Valentin
betragen somit S 1.331,7 Mio.

Fragen 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10 und 11:

Ist es üblich, dass Bahnhöfe, die mit enormen finanziellen Aufwand in den letzten Jahren
umgebaut wurden jetzt für den IC-Verkehr im Fahrplan 2004/2005 geschlossen werden?
Wenn ja: welche Bahnhöfe werden ebenfalls für den IC-Verkehr geschlossen?
(Auflistung nach Name des Bahnhofes und Bundesland)
Wenn nein: Warum wird dann der Bahnhof St. Valentin geschlossen?

Mit welchem Kostenaufwand wurden die zur Schließung für den IC-Verkehr anstehenden

Bahnhöfe in den letzten 6 Jahren umgebaut?

(Auflistung nach Name des Bahnhofes und Kostenaufwand)

Welcher Bahnhof, außer St. Valentin wurde nicht nur mit Liftanlagen, sondern zusätzlich auch mit

Rampen ausgestattet?

(Auflistung nach Name des Bahnhofes und Bundesland)

Verstehen Sie unter “Umstellung der Reisegewohnheiten" eine Verlängerung der Reisezeit, bzw.

ein mehrmaliges Umsteigen?

Wenn ja: Wie begründen Sie dies?

Wenn nein: Was verstehen Sie sonst darunter?

Wenn das Umsteigen in Regionalzüge bereits in St. Polten bzw. in Amstetten etc. erfolgen soll, ist

dann sichergestellt, dass es zu keiner Verlängerung der Reisezeit kommt?

Wenn ja: Wie stellen Sie das sicher?

Wenn nein: Woraus ergibt sich dann die Nichtverlängerung der Reisezeit?

Werden diese Regionalzüge dann auch nur in jenen Bahnhöfen anhalten, in denen jetzt auch nur
die IC-Züge stoppen (z.B.: zwischen St. Polten und St. Valentin nur ein Aufenthalt in Amstetten)?

Wie können Sie sicherstellen, dass es einerseits zu keiner Verlängerung der Fahrzeit, und
anderseits auch zu keiner Erhöhung der Tarife durch diese geplante Schikane der ÖBB für die
Kundinnen kommt?

Garantieren Sie, dass es für Kundinnen, die dann z.B.: an St. Valentin vorbei nach Linz und mit

dem Regionalzug wieder zurück über St. Valentin nach Garsten fahren, für diese zusätzliche

Strecke (St. Valentin - Linz - St. Valentin) zu keiner Fahrzeitverlängerung und auch zu keinen

Mehrkosten für diese “ungewollte" Fahrt kommt?

Wenn ja: Wie können Sie dies garantieren?

Wenn nein: Handelt es sich dann nach Ihrer Meinung auch noch immer “nur um eine Umstellung

der Reisegewohnheiten"?


Ist für Kundinnen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die dann noch längere Strecken in Regionalzüge
fahren müssen, sichergestellt, dass die Regionalzüge dann auch über Großraumwagen mit
Behinderten-WC verfügen?

Antwort:

Die ÖBB teilen hierzu mit, dass im Hinblick auf eine vom Reisepublikum gewünschte und für eine
Attraktivierung des IC-Verkehrs notwendige Reduktion der Gesamtreisezeiten generell zukünftig
weniger Systemhalte geplant sind.

Für die nächsten Jahre (einschließlich Fahrplan 2005/2006) bestehen keine Absichten, eine
Änderung der Haltepolitik im IC-Verkehr - insbesondere auf der Westbahn - vorzunehmen. Dies
bedeutet konkret, dass die IC-Systemhalte im Bahnhof St. Valentin auch weiterhin aufrecht
bleiben.

Gegenwärtig werden ÖBB-intern Betriebskonzepte erarbeitet, die auf der Westbahn langfristig den
Einsatz von Zügen mit Neigetechnik vorsehen. Fahrplanmäßige Festlegungen sind den ÖBB
derzeit allerdings noch nicht möglich.

Frage 5:

Bis wann werden welche Bahnhöfe endlich mir dem Blindenleitsystem auf den Bahnsteigen

nachgerüstet?

(Auflistung nach Name des Bahnhofes und Zeitpunkt der Installation des Blindenleitsystemes)

Antwort:

Die ÖBB teilen hierzu mit, dass in Zusammenarbeit mit Blinden- und Sehbehinderten-
organisationen ein taktiles Bodenleitsystem für Bahnsteige entwickelt wurde. Der Einsatz dieses
Bodenleitsystemes erfolgt entsprechend den gemeinsam von ÖBB und Selbsthilfeorganisationen
festgelegten Normen. So ist etwa bei Randbahnsteigen, bei denen die Rückwand als Orientierung
nutzbar ist, diese entsprechend den Vorgaben der Selbsthilfeorganisationen einem
Bodenleitsystem vorzuziehen.

Die ÖBB wenden das taktile Bodenleitsystem bei allen Bahnsteigneubauten konsequent an. Bei
Umbauten wird dieses System so weit als möglich nachgerüstet.

Insbesondere ist die Realisierung nachstehender Vorhaben zu nennen:

Bf. Landeck; vsl. 2002

Bf. Vöcklamarkt; vsl. 2002

Bf. Stainach-lrdning; vsl. 2002

Bf. Baden; vsl. 2003

Bf. Jedlersdorf; vsl. 2003

Bf. Innsbruck Hbf.; vsl. 2003

Bf. Obersdorf-Pillichsdorf, vsl. 2004

Bf. Loosdorf; vsl. 2004

Bf. Timelkam; vsl. 2004

Bf. Kirchstetten; vsl. 2005

Bf. Linz Hbf.: vsl. 2005


Bf. Redl-Zipf; vsl. 2005

Bf. Leopoldau; vsl. 2006

Bf. Wien Nord; vsl. 2007

Bf. Stadlau (Knoten S 80, U 2); vsl. 2008

Bf. Wien Meidling (Bahnsteig 1 bereits realisiert; alle anderen Bahnsteige in den nächsten Jahren);

Fragen 12, 13 und 14:

Wie viele Großraumwagen mit Behinderten-WC gibt es derzeit auf den Regionalstrecken in
Österreich und auf welchen Bahnlinien verkehren diese?

(Auflistung nach Anzahl und Fahrtstrecke der bereits eingesetzten Waggons auf Regionalstrecken
nach Bundesland)

Wie viele Großraumwagen mit Behinderten-WC sind noch nötig, damit im Fahrplan 2004/2005 die
Garantie besteht, dass Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung dann auch z.B.: zwischen St.
Pölten/Amstetten und St. Valentin) in Regionalzügen eine Rollstuhltoilette benutzen können?

Zu Ihrer “Umstellung der Reisegewohnheiten" wurde, It. Ihren Aussagen bereits die entsprechende
Planung initiiert. Welche Persönlichkeiten der Selbstbestimmt Leben Bewegung Österreich, der
Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation sowie des Blinden- und Gehörlosen-
verbandes sind in diese Planung miteingebunden, um sicherzustellen, dass es für
mobilitätsbeeinträchtigte Menschen nicht zu weiteren Verschlechterungen bei der Benutzung der
ÖBB kommen wird?
(Auflistung nach Namen des Vereines und deren Vertreterinnen)

Antwort:

Die ÖBB teilen hierzu mit, dass rollstuhlgerechtes Wagenmaterial (Reisezugwagen mit
Behinderten-WC) primär im Fernverkehr eingesetzt wird.

Das aktuelle Fahrparkprogramm der ÖBB sieht für den Nahverkehr mittelfristig die Beschaffung
von neuen, behindertenfreundlichen Triebwagengarnituren (mit behindertengerechten WC) vor.
Der Einsatzbereich dieser Fahrbetriebsmittel wird in Verhandlungen mit den Bundesländern noch
speziell festgelegt.

Die ÖBB tragen der Mobilität behinderter Menschen seit Jahren Rechnung und richten insbesonders
ihre Fahrzeuge in Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen der Behinderten und dem
österreichischen Normungsinstitut auf die speziellen Erfordernisse dieser Kundengruppe aus. So
konnten zahlreiche Initiativen gesetzt und bestehende Einrichtungen an die Bedürfnisse der
Behinderten angepasst werden.