2946/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.12.2001
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2957/J-NR/2001 betreffend geplante
Fahrpreiserhöhungen für Vorteilscardbenutzerlnnen, die die
Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen
und Freunde am 22. Oktober 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu
beantworten:
Von seiten des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie muss
grundsätzlich
festgestellt werden, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz
(BBG 92) ab
1.1.1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen- und
Güterverkehres, in die
wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der
zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen-
und Güterverkehr
sowie die Führung oder Nicht-Führung von Zügen der
ausschließlichen Entscheidung des
Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich).
Einflussnahmen durch den
Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste
Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf
allgemeine verkehrspolitische
Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt
worden.
Ebenso unterliegt die Wahl von
Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien Entscheidung
des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen der
Geschäftsordnung des
Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und
Maßnahmen von der Zustimmung des
Aufsichtsrates abhängig machen kann. Ausnahmen sind - wie oben
erwähnt - nur in den sehr
eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung
und Weisung im Falle von
Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den
Weisungsgeber
(= Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu
bezahlen.
Die von mir mit der gegenständlichen
Anfrage befassten Österreichischen Bundesbahnen
beantworteten die Fragen wie folgt:
Fragen 1, 2 und 3:
Stimmt es, dass Vorteilscardbenutzerlnnen ab nächstes Jahr 5 % Strafe dafür zahlen müssen, weil
sie den Kassenschalter NICHT benutzen, sondern ihre Fahrkarte beim Automat bzw. via Internet
kaufen?
Wenn ja: Wie begründet sich diese Maßnahme?
Stimmt es, dass Vorteilscardbenutzerlnnen seit 2.1.2001 dafür 5 % Strafe zahlen müssen, weil sie
den Kassenschalter benutzen?
Wenn ja: Wie lautet die Begründung, die zur Einführung dieser Strafzahlung führte?
Welche verkehrspolitische Logik
steckt hinter der Tatsache, dass Vorteilscardbesitzerlnnen (dies
sind Personen, die in der Regel sehr viel und weite Strecken mit der Bahn
fahren) seit 1.1.2001
nicht mehr, sondern weniger Ermäßigung dafür erhalten, weil sie
“noch immer" mit der Bahn
fahren, dies
zusätzlich sehr häufig und in der Regel auf weiten Strecken?
Antwort:
Die ÖBB sahen sich aus
wirtschaftlichen Gründen veranlasst, mit 01. 01. 2001 eine Reduktion des
Ermäßigungssatzes
der Vorteilscard von 50 % auf 45 % für alle ab 01.01. 2001 neu
ausgestellten
bzw. verlängerten Cards
durchzuführen.
Einen
Ermäßigungssatz von 50 % (45 % plus 5 % Bonus) gibt es für
Vorteilstickets, die im
automatisierten Verkauf erworben werden. Dazu zählen:
- bei
Fahrkartenautomaten gelöste Vorteilstickets,
- mittels Handyticketing gelöste Vorteilstickets,
- via Internet gekaufte Vorteilstickets.
Da der
automatisierte Verkauf weniger Vertriebskosten verursacht, können diese
Kostenvorteile an
die Kunden weitergegeben werden.
Es
erfolgt somit keine "Bestrafung" der Vorteilscard-Benützer.
Vielmehr erfolgt eine Differenzierung
der Vertriebswege.
Diese Vorgangsweise ist auch in anderen Unternehmen und Branchen üblich.
Blinde erhalten unabhängig von der Ausgabeart weiterhin 50 %
Ermäßigung.
Fragen 4, 5 und 6:
Wie viele der neuen Automaten, die seit 1.1.2001 bereits den Kunden angeboten werden, wurden
seit 1.1.2001 auf den Bahnhöfen aufgestellt?
(Auflistung nach Bahnhof und Anzahl der aufgestellten Automaten)
Wie viele der neu aufgestellten
Automaten wurden seit 1.1.2001 bereits installiert?
(Auflistung nach Bahnhof und Anzahl der aufgestellten und installierten
Automaten)
Wie viele Bahnhöfe warten
seit 1.1.2001 noch immer auf die Aufstellung und Installierung der
Automaten?
(Auflistung
nach Bahnhof, Anzahl der Automaten, Zeitraum der Aufstellung, Zeitraum der
Installierung)
Antwort:
Es wurden 44 neue
Fahrausweisautomaten im Bereich Salzburg (in sämtlichen Bahnhöfen und
Haltestellen zwischen Schwarzach-St. Veit und Straßwalchen) bereits
aufgestellt und werden bis
Anfang November 2001 freigeschaltet. Weitere 245 Fahrausweisautomaten werden
voraussichtlich
noch im Jahr 2001 in Betrieb genommen. Der Rest auf insgesamt 710 neue
Fahrausweis-
automaten wird voraussichtlich bis Ende des 2. Quartals 2002 zur Aufstellung
gebracht.
Grundsätzlich
werden alle Strecken mit hoher Fahrgastfrequenz insbesondere im Nahbereich der
Landeshauptstädte lückenlos mit Fahrausweisautomaten ausgestattet.
Zusätzlich werden noch
105 Nebenbahntriebwagen mit mobilen Fahrausweisautomaten ausgerüstet.
Frage 7:
Welche Bahnhöfe und Ausstiegsstellen erhalten keine neuen Automaten?
(Auflistung nach Bahnhof und Begründung dafür, warum dort keine neuen Automaten aufgestellt
und installiert werden)
Antwort:
Für den Einsatz von
Fahrausweisautomaten sind insbesondere betriebswirtschaftliche
Überlegungen maßgeblich.
Frage 8:
Wie viele der neuen aufgestellten
und installierten Automaten sind so ausgestattet, dass sie auch
von blinden Menschen und Menschen im Rollstuhl barrierefrei benutzt werden
können?
(Auflistung nach Bahnhof, Anzahl der Automaten, Zeitraum der Aufstellung,
Zeitraum der
Installierung)
Antwort:
Sämtliche
Fahrausweisautomaten befinden sich in der Nähe der sonstigen
Verkaufsstellen bzw. in
Warteräumen. Die Fahrausweisautomaten sind von Rollstuhlfahrern
uneingeschränkt zu bedienen.
Die Bedienung durch blinde Personen ist - aufgrund der angewendeten Technologie
(Touchscreen-Bildschirm) - nur mit spezieller Hilfestellung möglich.
Fragen 9, 10 und 11:
Wie bewerten Sie die Tatsache, dass
Zugbegleiter aufgrund der Tatsache, dass es die neuen
Automaten auf den Bahnhöfen nicht gibt, dadurch mehr und nicht weniger
Arbeit haben?
Stimmt meine Annahme, dass das
neue Ticketsystem (Kartenkauf an den neuen Automaten) dazu
führen sollte, dass die Mitarbeiterinnen der ÖBB entlastet werden
sollten?
Inwiefern ist diese Entlastung durch dieses neue Automatensystem bereits realisiert worden?
Antwort:
Durch die beginnende
sukzessive Aufstellung und Inbetriebnahme der neuen Fahrausweis-
automaten (die Verzögerung der Aufstellung ist bei der Erzeugerfirma der
Fahrausweisautomaten
gelegen) wird sich der Arbeitsaufwand der Zugbegleiter entsprechend reduzieren.
Frage 12:
Ist geplant die Fahrkartenpreise im nächsten Jahr weiter zu erhöhen?
Wenn ja: Welche umweltpolitischen Vorteile bringt diese Erhöhung?
Wenn nein: Was können Sie konkret in Ihrem Ministerium dazu beitragen, damit es zu keinen
weiteren Erhöhungen der Fahrpreise, bzw. zu keinen weiteren Kürzungen der Ermäßigungen für
Vorteilscardbenutzerlnnen kommt?
Antwort:
Diesbezüglich sind seitens
der ÖBB zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Festlegungen
möglich.