2946/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.12.2001

 

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 


Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2957/J-NR/2001 betreffend geplante
Fahrpreiserhöhungen für Vorteilscardbenutzerlnnen, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen
und Freunde am 22. Oktober 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:

Von seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie muss grundsätzlich
festgestellt werden, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab
1.1.1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen- und Güterverkehres, in die
wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen- und Güterverkehr
sowie die Führung oder Nicht-Führung von Zügen der ausschließlichen Entscheidung des
Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich).

Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste
Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine verkehrspolitische
Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt worden.

Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien Entscheidung
des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen der Geschäftsordnung des
Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des
Aufsichtsrates abhängig machen kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr
eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von
Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber
(= Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.


Die von mir mit der gegenständlichen Anfrage befassten Österreichischen Bundesbahnen
beantworteten die Fragen wie folgt:

Fragen 1, 2 und 3:

Stimmt es, dass Vorteilscardbenutzerlnnen ab nächstes Jahr 5 % Strafe dafür zahlen müssen, weil

sie den Kassenschalter NICHT benutzen, sondern ihre Fahrkarte beim Automat bzw. via Internet

kaufen?

Wenn ja: Wie begründet sich diese Maßnahme?

Stimmt es, dass Vorteilscardbenutzerlnnen seit 2.1.2001 dafür 5 % Strafe zahlen müssen, weil sie

den Kassenschalter benutzen?

Wenn ja: Wie lautet die Begründung, die zur Einführung dieser Strafzahlung führte?

Welche verkehrspolitische Logik steckt hinter der Tatsache, dass Vorteilscardbesitzerlnnen (dies
sind Personen, die in der Regel sehr viel und weite Strecken mit der Bahn fahren) seit 1.1.2001
nicht mehr, sondern weniger Ermäßigung dafür erhalten, weil sie “noch immer" mit der Bahn
fahren, dies zusätzlich sehr häufig und in der Regel auf weiten Strecken?

Antwort:

Die ÖBB sahen sich aus wirtschaftlichen Gründen veranlasst, mit 01. 01. 2001 eine Reduktion des
Ermäßigungssatzes der Vorteilscard von 50 % auf 45 % für alle ab 01.01. 2001 neu ausgestellten
bzw. verlängerten Cards durchzuführen.

Einen Ermäßigungssatz von 50 % (45 % plus 5 % Bonus) gibt es für Vorteilstickets, die im
automatisierten Verkauf erworben werden. Dazu zählen:

-     bei Fahrkartenautomaten gelöste Vorteilstickets,
-     mittels Handyticketing gelöste Vorteilstickets,
-     via Internet gekaufte Vorteilstickets.

Da der automatisierte Verkauf weniger Vertriebskosten verursacht, können diese Kostenvorteile an
die Kunden weitergegeben werden.

Es erfolgt somit keine "Bestrafung" der Vorteilscard-Benützer. Vielmehr erfolgt eine Differenzierung
der Vertriebswege. Diese Vorgangsweise ist auch in anderen Unternehmen und Branchen üblich.
Blinde erhalten unabhängig von der Ausgabeart weiterhin 50 % Ermäßigung.

Fragen 4, 5 und 6:

Wie viele der neuen Automaten, die seit 1.1.2001 bereits den Kunden angeboten werden, wurden

seit 1.1.2001 auf den Bahnhöfen aufgestellt?

(Auflistung nach Bahnhof und Anzahl der aufgestellten Automaten)

Wie viele der neu aufgestellten Automaten wurden seit 1.1.2001 bereits installiert?
(Auflistung nach Bahnhof und Anzahl der aufgestellten und installierten Automaten)

Wie viele Bahnhöfe warten seit 1.1.2001 noch immer auf die Aufstellung und Installierung der
Automaten?


(Auflistung nach Bahnhof, Anzahl der Automaten, Zeitraum der Aufstellung, Zeitraum der
Installierung)

Antwort:

Es wurden 44 neue Fahrausweisautomaten im Bereich Salzburg (in sämtlichen Bahnhöfen und
Haltestellen zwischen Schwarzach-St. Veit und Straßwalchen) bereits aufgestellt und werden bis
Anfang November 2001 freigeschaltet. Weitere 245 Fahrausweisautomaten werden voraussichtlich
noch im Jahr 2001 in Betrieb genommen. Der Rest auf insgesamt 710 neue Fahrausweis-
automaten wird voraussichtlich bis Ende des 2. Quartals 2002 zur Aufstellung gebracht.

Grundsätzlich werden alle Strecken mit hoher Fahrgastfrequenz insbesondere im Nahbereich der
Landeshauptstädte lückenlos mit Fahrausweisautomaten ausgestattet. Zusätzlich werden noch
105 Nebenbahntriebwagen mit mobilen Fahrausweisautomaten ausgerüstet.

Frage 7:

Welche Bahnhöfe und Ausstiegsstellen erhalten keine neuen Automaten?

(Auflistung nach Bahnhof und Begründung dafür, warum dort keine neuen Automaten aufgestellt

und installiert werden)

Antwort:

Für den Einsatz von Fahrausweisautomaten sind insbesondere betriebswirtschaftliche
Überlegungen maßgeblich.

Frage 8:

Wie viele der neuen aufgestellten und installierten Automaten sind so ausgestattet, dass sie auch
von blinden Menschen und Menschen im Rollstuhl barrierefrei benutzt werden können?
(Auflistung nach Bahnhof, Anzahl der Automaten, Zeitraum der Aufstellung, Zeitraum der
Installierung)

Antwort:

Sämtliche Fahrausweisautomaten befinden sich in der Nähe der sonstigen Verkaufsstellen bzw. in
Warteräumen. Die Fahrausweisautomaten sind von Rollstuhlfahrern uneingeschränkt zu bedienen.
Die Bedienung durch blinde Personen ist - aufgrund der angewendeten Technologie
(Touchscreen-Bildschirm) - nur mit spezieller Hilfestellung möglich.

Fragen 9, 10 und 11:

Wie bewerten Sie die Tatsache, dass Zugbegleiter aufgrund der Tatsache, dass es die neuen
Automaten auf den Bahnhöfen nicht gibt, dadurch mehr und nicht weniger Arbeit haben?

Stimmt meine Annahme, dass das neue Ticketsystem (Kartenkauf an den neuen Automaten) dazu
führen sollte, dass die Mitarbeiterinnen der ÖBB entlastet werden sollten?

Inwiefern ist diese Entlastung durch dieses neue Automatensystem bereits realisiert worden?

Antwort:

Durch die beginnende sukzessive Aufstellung und Inbetriebnahme der neuen Fahrausweis-
automaten (die Verzögerung der Aufstellung ist bei der Erzeugerfirma der Fahrausweisautomaten
gelegen) wird sich der Arbeitsaufwand der Zugbegleiter entsprechend reduzieren.


Frage 12:

Ist geplant die Fahrkartenpreise im nächsten Jahr weiter zu erhöhen?

Wenn ja: Welche umweltpolitischen Vorteile bringt diese Erhöhung?

Wenn nein: Was können Sie konkret in Ihrem Ministerium dazu beitragen, damit es zu keinen

weiteren Erhöhungen der Fahrpreise, bzw. zu keinen weiteren Kürzungen der Ermäßigungen für

Vorteilscardbenutzerlnnen kommt?

Antwort:

Diesbezüglich sind seitens der ÖBB zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Festlegungen
möglich.