2947/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.12.2001

 

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 


Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2982/J-NR/2001 betreffend unvollständige und
widersprüchliche Anfragebeantwortung 2098/AB vom 11.5.2001 betreffend eigenartige Vorgänge in
Ihrem Ressort, die die Abgeordneten Dobnigg und Genossinnen am 23.10.2001 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 und 2:

Ist es richtig, dass in die bereits vorhandene Liftanlage eine Prioritätenschaltung eingebaut wurde, die
den Mitarbeitern die Möglichkeit nehmen soll, zwischen der Tiefgarage und dem Liftstock, in dem Ihr
Büro liegt, zuzusteigen, wenn ja, wie hoch waren die Kosten für diesen Umbau und warum haben Sie
diesen Umstand in der Anfragebeantwortung vom 11.5.2001 nicht erwähnt?

Ist es richtig, dass bestehende Türen in Ihren Büroräumlichkeiten und den Büros Ihrer direkten
Mitarbeiter gepolstert und abgedichtet wurden, wenn ja, wie hoch waren die Kosten für diese
Umgestaltung und aus welchen Gründen blieb dieses Vorgehen in der Anfragebeantwortung vom
11.5.2001 unerwähnt?

Antwort:

Nein.

Frage 3:

Wie hoch waren die Kosten für den Austausch der Türschlösser im Ministerbüro und warum wurde
dieser Auftrag ohne Kostenvoranschlag - der Anfragebeantwortung vom 11.5.2001 ist zu entnehmen,
dass Ihnen die Kosten dieses Vorgehens unbekannt sind - vergeben?

Antwort:

Im Ministerbüro wurde das bisherige Schließsystem beibehalten. Sollte im Zuge von Übersiedlungen
einzelner Mitarbeiter der Tausch von Zylindern notwendig werden, so werden diese Arbeiten durch
den sich im Personalstand meines Ressorts befindlichen Hausarbeiter vorgenommen werden.


Frage 4:

Ist es richtig, dass Ihr früherer Kabinettchef, Herr Willi Berner, schriftlich seine Arbeitsbereitschaft
bekundete und Sie trotzdem auf seine Mitarbeit über rund 3,5 Monate verzichteten und wenn ja, wie
hoch sind die Kosten, die sich durch die Doppelbesoldung von zwei Kabinettchefs im Zeitraum
Dezember 2000 bis März 2001 ergaben?

Antwort:

Der für den ehemaligen Kabinettchef Herrn Willi Berner abgeschlossene Arbeitsleihvertrag wurde von
mir am 18.12.2000 entsprechend der gemäß Angestelltengesetz vereinbarten Kündigungsfrist zum
31.3.2001 gekündigt.

Auf Grund verschiedener Vorkommnisse und eines dadurch entstandenen Verlustes der
Vertrauensbasis musste auf eine weitere Mitarbeit von Herrn Willi Berner bis zur Erreichung des
vertraglichen Endigungstermines verzichtet werden. Gemäß der herrschenden Rechtsmeinung kann
der Dienstgeber auf die Erbringung der Dienstleistung auch bei Erklärung der Leistungsbereitschaft
verzichten und begeht damit keine Vertragsverletzung, solange er seiner Entgeltzahlungs-
verpflichtung nachkommt.

Ab 1.1.2001 erfolgte die Leitung meines Kabinetts durch Herrn DI Jürgen Miko.
Für den Zeitraum 1.1.2001 bis 31.3.2001 mussten daher die finanziellen vertraglichen Verpflichtungen
für beide Arbeitsleihverträge durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
erbracht werden. Über die genauen Kosten kann ich aus datenschutzrechtlichen Gründen keine
Auskunft erteilen. Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass für die Personalkosten die entsprechende
budgetäre Vorsorge getroffen wurde.

Frage 5:

Wurde im Zeitraum Dezember 2000 bis März 2001 eine neue Planstelle für den zweiten Kabinettchef,
DI Jürgen Miko, geschaffen und wenn ja, wie wurde diese Veränderung des Stellenplanes
begründet?

Antwort:

Sowohl für Herrn DI Jürgen Miko, wie auch für Herrn Willi Berner wurden Planstellen der
entsprechenden Wertigkeit gemäß dem Stellenplan des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2001
gebunden.

Frage 6:

Ist es richtig, dass vor dem Arbeitsbeginn des Kabinettchef DI Jürgen Miko allen Kabinettsmitarbeitern
und den leitenden Beamten ein Dienstwagen zur Verfügung stand und nach Arbeitsbeginn des neuen
Kabinettchefs dieser “Hausdienstwagen" ausschliesslich der Verwendung von DI Jürgen Miko diente,
wenn ja, aus welchen Gründen wurde diese Vorgangweise gewählt?

Antwort:

Dieser “Hausdienstwagen" diente auch nach dem Arbeitsbeginn des Kabinettchefs dem gesamten
Ressort.


Frage 7:

Worin begründen sich Ihre widersprüchlichen Aussagen hinsichtlich der Empfehlung an Ihre
Mitarbeiter, keine Stöckelschuhe zu tragen, die Sie einerseits in der ORF Hörfunksendung “Frühstück
bei mir" am 26. August d.J. bestätigten, aber andererseits in der Anfragebeantwortung vom 11.5.2001
dementierten?

Antwort:

In der Hörfunksendung “Frühstück bei mir" war die Fragestellung eine andere, als die in der
Anfragebeantwortung gestellte.

Frage 8:

Ist es richtig, dass aus dem Büro des Generalsekretärs Rodler ein Laptop gestohlen wurde und
diesbezüglich Anzeige bei der Staatspolizei erstattet wurde, wenn ja, warum wurde dieser Vorfall nicht
in der Anfragebeantwortung vom 11.5.2001 erwähnt und welche Gegenmaßnahmen betreffend
Datensicherheit wurden von Ihnen diesbezüglich ergriffen?

Antwort:

Der Vorfall im Büro des Generalsekretärs Dr. Rodler ereignete sich am 22.5.2001. Die
angesprochene Anfragebeantwortung 2098/AB erfolgte aber bereits am 10.5.2001.
Bereits vor diesem Vorfall wurden für den Bereich der Zentralleitung meines Ressorts die
Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 zur Gewährleistung der Datensicherheit umgesetzt.
Um weitere Diebstähle zu verhindern, werden bei der Neuanschaffung von Laptops nur mehr noch
Geräte beschafft, die über eine mechanische Diebstahlssicherung verfügen.