2947/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.12.2001
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2982/J-NR/2001 betreffend unvollständige und
widersprüchliche Anfragebeantwortung 2098/AB vom 11.5.2001 betreffend
eigenartige Vorgänge in
Ihrem Ressort, die die Abgeordneten Dobnigg und Genossinnen am 23.10.2001 an
mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Ist es richtig, dass in die
bereits vorhandene Liftanlage eine Prioritätenschaltung eingebaut wurde,
die
den Mitarbeitern die Möglichkeit nehmen soll, zwischen der Tiefgarage und
dem Liftstock, in dem Ihr
Büro liegt, zuzusteigen, wenn ja, wie hoch waren die Kosten für
diesen Umbau und warum haben Sie
diesen Umstand in der Anfragebeantwortung vom 11.5.2001 nicht erwähnt?
Ist es richtig, dass bestehende
Türen in Ihren Büroräumlichkeiten und den Büros Ihrer
direkten
Mitarbeiter gepolstert und abgedichtet wurden, wenn ja, wie hoch waren die
Kosten für diese
Umgestaltung und aus welchen Gründen blieb dieses Vorgehen in der
Anfragebeantwortung vom
11.5.2001
unerwähnt?
Antwort:
Nein.
Frage 3:
Wie hoch waren die Kosten für
den Austausch der Türschlösser im Ministerbüro und warum wurde
dieser Auftrag ohne Kostenvoranschlag - der Anfragebeantwortung vom 11.5.2001
ist zu entnehmen,
dass Ihnen die Kosten
dieses Vorgehens unbekannt sind - vergeben?
Antwort:
Im Ministerbüro wurde das bisherige
Schließsystem beibehalten. Sollte im Zuge von Übersiedlungen
einzelner Mitarbeiter der Tausch von Zylindern notwendig werden, so werden
diese Arbeiten durch
den sich im Personalstand meines Ressorts befindlichen Hausarbeiter vorgenommen
werden.
Frage 4:
Ist es richtig, dass
Ihr früherer Kabinettchef, Herr Willi Berner, schriftlich seine
Arbeitsbereitschaft
bekundete und Sie trotzdem auf seine Mitarbeit über rund 3,5 Monate
verzichteten und wenn ja, wie
hoch sind die Kosten, die sich durch die Doppelbesoldung von zwei Kabinettchefs
im Zeitraum
Dezember 2000 bis März 2001 ergaben?
Antwort:
Der für den ehemaligen
Kabinettchef Herrn Willi Berner abgeschlossene Arbeitsleihvertrag wurde von
mir am 18.12.2000 entsprechend der gemäß Angestelltengesetz
vereinbarten Kündigungsfrist zum
31.3.2001
gekündigt.
Auf Grund verschiedener
Vorkommnisse und eines dadurch entstandenen Verlustes der
Vertrauensbasis musste auf eine weitere Mitarbeit von Herrn Willi Berner bis
zur Erreichung des
vertraglichen Endigungstermines verzichtet
werden. Gemäß der herrschenden Rechtsmeinung kann
der Dienstgeber auf die Erbringung der Dienstleistung auch bei
Erklärung der Leistungsbereitschaft
verzichten und begeht damit keine
Vertragsverletzung, solange er seiner Entgeltzahlungs-
verpflichtung nachkommt.
Ab 1.1.2001 erfolgte die Leitung
meines Kabinetts durch Herrn DI Jürgen Miko.
Für den Zeitraum 1.1.2001 bis 31.3.2001 mussten daher die finanziellen
vertraglichen Verpflichtungen
für beide Arbeitsleihverträge durch das Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie
erbracht werden. Über die genauen Kosten kann ich aus datenschutzrechtlichen
Gründen keine
Auskunft erteilen. Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass für
die Personalkosten die entsprechende
budgetäre Vorsorge getroffen wurde.
Frage 5:
Wurde im Zeitraum Dezember 2000
bis März 2001 eine neue Planstelle für den zweiten Kabinettchef,
DI Jürgen Miko, geschaffen und wenn ja, wie wurde diese Veränderung
des Stellenplanes
begründet?
Antwort:
Sowohl für Herrn DI
Jürgen Miko, wie auch für Herrn Willi Berner wurden Planstellen der
entsprechenden Wertigkeit gemäß dem Stellenplan des
Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2001
gebunden.
Frage 6:
Ist es richtig, dass vor dem
Arbeitsbeginn des Kabinettchef DI Jürgen Miko allen Kabinettsmitarbeitern
und den leitenden Beamten ein Dienstwagen zur Verfügung stand und nach Arbeitsbeginn
des neuen
Kabinettchefs dieser “Hausdienstwagen" ausschliesslich der
Verwendung von DI Jürgen Miko diente,
wenn ja, aus welchen Gründen wurde diese Vorgangweise gewählt?
Antwort:
Dieser
“Hausdienstwagen" diente auch nach dem Arbeitsbeginn des Kabinettchefs
dem gesamten
Ressort.
Frage 7:
Worin begründen sich Ihre
widersprüchlichen Aussagen hinsichtlich der Empfehlung an Ihre
Mitarbeiter, keine Stöckelschuhe zu tragen, die Sie einerseits in der ORF
Hörfunksendung “Frühstück
bei mir" am 26. August d.J.
bestätigten, aber andererseits in der Anfragebeantwortung vom 11.5.2001
dementierten?
Antwort:
In der Hörfunksendung
“Frühstück bei mir" war die Fragestellung eine andere, als
die in der
Anfragebeantwortung gestellte.
Frage 8:
Ist es richtig, dass aus dem
Büro des Generalsekretärs Rodler ein Laptop gestohlen wurde und
diesbezüglich Anzeige bei der Staatspolizei erstattet wurde, wenn ja,
warum wurde dieser Vorfall nicht
in der Anfragebeantwortung vom 11.5.2001 erwähnt und welche
Gegenmaßnahmen betreffend
Datensicherheit wurden von Ihnen diesbezüglich ergriffen?
Antwort:
Der Vorfall im Büro des
Generalsekretärs Dr. Rodler ereignete sich am 22.5.2001. Die
angesprochene Anfragebeantwortung 2098/AB erfolgte aber bereits am 10.5.2001.
Bereits vor diesem Vorfall wurden für den Bereich der Zentralleitung
meines Ressorts die
Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 zur Gewährleistung der
Datensicherheit umgesetzt.
Um weitere Diebstähle zu verhindern, werden bei der Neuanschaffung von
Laptops nur mehr noch
Geräte beschafft, die über eine mechanische Diebstahlssicherung
verfügen.