2953/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.12.2001

 

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 


Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2988/J-NR/2001 betreffend Finanzierung des
Fachhochschul-Sektors, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Genossinnen und Ge-
nossen am 23. Oktober 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Grundlage  für die  Finanzierung  und  den Ausbau  des  Fachhochschulsektors  ist  die  “Ent-

wicklungs- und Finanzierungsplanung für den FH-Bereich" (EW&F Plan), die am 22. März 1994
von der Bundesregierung beschlossen wurde. Die Beschlussfassung über das Planungsdokument
für die darauf folgenden fünf Jahre bis 2004/05 erfolgte im April 1999. Die Grundsätze des Fi-
nanzierungsmodells und die Höhe der Bundesförderung werden darin gegenüber dem ersten
EW&F Plan unverändert beibehalten.

Das Mischfinanzierungsmodell sieht eine studienplatzbezogene Mitfinanzierung des Bundes vor,
wonach der Bund einen Studienplatz zu je nach Studienrichtung unterschiedlichen Normkos-
tensätzen jährlich fördert. Die Kosten der Studienplätze wurden auf Grund der jährlichen Perso-
nalkosten und der laufenden Betriebskosten unter Heranziehung der Erfahrungswerte aus dem
Schul- und Universitätsbereich berechnet. Eine Übernahme von Bau- und Investitionskosten
durch den Bund war und ist nicht vorgesehen. Die im EW&F Plan festgehaltenen Normkosten
für einen Fachhochschul-Studienplatz bezogen sich daher ausschließlich auf die jährlichen Per-
sonalkosten und laufenden Betriebskosten.


Die den Normkosten zugrunde liegende Entscheidung des Bundes für eine Mischkostenfinanzie-
rung des Fachhochschul-Sektors sollte "Druck auf die übrigen Interessenten an Fachhochschul-
Studiengängen - vor allem Länder, Gemeinden und Wirtschaft - ausüben, sich an der Finanzie-
rung zu beteiligen" (EW&F Plan I). Daher übernimmt der Bund nur 90 % der Normkosten eines
Studienplatzes.

Die Kofinanzierungsmodelle sind je Fachhochschul-Standort sehr unterschiedlich. Zusammen-
fassend kann man jedoch feststellen, dass die Fachhochschul-Studiengänge neben der laufenden
Bundesförderung hauptsächlich von den - je nach Region unterschiedlich hohen - finanziellen
Zuwendungen der Länder getragen werden.

Aus einer Studie über die Phase der Fachhochschul-Entwicklung von 1994/95 bis 1996/97 geht
hervor, dass der Anteil des Landes an der Finanzierung der Fachhochschulen in Vorarlberg und
der Steiermark hoch ist (etwa gleich groß wie der Anteil der Bundesmittel). In Kärnten, Oberös-
terreich, Salzburg und Burgenland liegt dieser Anteil in einem mittleren Bereich (etwa ein Vier-
tel). In Wien und Niederösterreich ist dieser Anteil unter 25 %, hier macht der Anteil der Bundes-
förderung den größten Anteil an der Finanzierung aus.

Für 1998 und 1999 ergibt sich aus einer Gegenüberstellung der Finanzdaten gemäß den Rech-
nungsabschlüssen der Erhalter folgendes Bild:

Jahr

 

Erhalter insgesamt

 

Bundesförderung

 

Andere Einnahmen

 

1998

 

ausgewertete Rechnungsabschlüsse von
insgesamt 14 Erhaltern

 

475.777.393,--

 

212.843.532,--

 

1999

 

ausgewertete Rechnungsabschlüsse von
insgesamt 15 Erhaltern

 

633.557.884,--

 

367.100.867,-

 

Ad 2.:

Die Ausgaben für die Bundesförderungen entsprechen den in den EW&F Plänen I und II festge-
legten Planzahlen:


Budgetjahr

 

Betrag/Budgetjahr

 

gemäß EW&F Plan

 

1994

 

23,75 Mio. ATS

 

gemäß EW&F Plan I

 

1995

 

118,75 Mio. ATS

 

gemäß EW&F Plan I

 

1996

 

285 Mio. ATS

 

gemäß EW&F Plan I

 

1997

 

475 Mio. ATS

 

gemäß EW&F Plan I

 

1998

 

665 Mio. ATS

 

gemäß EW&F Plan I

 

1999

 

855 Mio. ATS

 

gemäß EW&F Plan II

 

2000

 

934 Mio. ATS

 

gemäß EW&F Plan II

 

2001

 

1,100 Mrd. ATS

 

gemäß EW&F Plan II

 

2002

 

1,297.Mrd. ATS

 

gemäß EW&F Plan II

 

2003

 

1,516 Mrd. ATS

 

gemäß EW&F Plan II

 

2004

 

1,733 Mrd. ATS

 

gemäß EW&F Plan II

 

Für die Ausgaben des Fachhochschulrates werden jährlich rund ATS 7 bis 9 Mio. je Budgetjahr
veranschlagt. Die Jahresberichte die dem Parlament vorgelegt werden, geben über die Mittelver-
wendung Rechenschaft.

Ad 3.:

Die Bauinvestitionen sind dem Bundesministerium aus den unter Punkt l angeführten Gründen
nicht bekannt. Aus der Normkostenanalyse ergibt sich ein indirekter Hinweis, da sich aus der
Differenz zwischen der Gesamtsumme der Einnahmen und der Gesamtsumme der laufenden
Kosten der Erhalter je Studiengang als Differenzbetrag jene Summe ergibt, mit der im Regelfall
Investitionen getätigt bzw. Reserven für Investitionszwecke gebildet werden.

Dieser Betrag beläuft sich für 1998 auf insgesamt ATS 98.797.497,-- und für 1999 auf
ATS 186.023.076,-.

Ad 4. und 5.:

Siehe hiezu die Ausführungen zu Frage 1.