2953/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.12.2001
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2988/J-NR/2001 betreffend Finanzierung des
Fachhochschul-Sektors,
die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Genossinnen und Ge-
nossen
am 23. Oktober 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Grundlage für die Finanzierung und den Ausbau des Fachhochschulsektors ist die “Ent-
wicklungs- und
Finanzierungsplanung für den FH-Bereich" (EW&F Plan), die am 22.
März 1994
von
der Bundesregierung beschlossen wurde. Die Beschlussfassung über das
Planungsdokument
für
die darauf folgenden fünf Jahre bis 2004/05 erfolgte im April 1999. Die
Grundsätze des Fi-
nanzierungsmodells und die Höhe der Bundesförderung werden darin
gegenüber dem ersten
EW&F
Plan unverändert beibehalten.
Das Mischfinanzierungsmodell sieht eine
studienplatzbezogene Mitfinanzierung des Bundes vor,
wonach
der Bund einen Studienplatz zu je nach Studienrichtung unterschiedlichen
Normkos-
tensätzen
jährlich fördert. Die Kosten der Studienplätze wurden auf Grund
der jährlichen Perso-
nalkosten
und der laufenden Betriebskosten unter Heranziehung der Erfahrungswerte aus dem
Schul-
und Universitätsbereich berechnet. Eine Übernahme von Bau- und
Investitionskosten
durch
den Bund war und ist nicht vorgesehen. Die im EW&F Plan festgehaltenen
Normkosten
für
einen Fachhochschul-Studienplatz bezogen sich daher ausschließlich auf
die jährlichen Per-
sonalkosten
und laufenden Betriebskosten.
Die den Normkosten
zugrunde liegende Entscheidung des Bundes für eine Mischkostenfinanzie-
rung
des Fachhochschul-Sektors sollte "Druck auf die übrigen
Interessenten an Fachhochschul-
Studiengängen - vor allem Länder, Gemeinden und Wirtschaft -
ausüben, sich an der Finanzie-
rung zu beteiligen" (EW&F Plan I). Daher
übernimmt der Bund nur 90 % der Normkosten eines
Studienplatzes.
Die
Kofinanzierungsmodelle sind je Fachhochschul-Standort sehr unterschiedlich.
Zusammen-
fassend
kann man jedoch feststellen, dass die Fachhochschul-Studiengänge neben der
laufenden
Bundesförderung
hauptsächlich von den - je nach Region unterschiedlich hohen -
finanziellen
Zuwendungen der Länder getragen
werden.
Aus einer Studie
über die Phase der Fachhochschul-Entwicklung von 1994/95 bis 1996/97 geht
hervor,
dass der Anteil des Landes an der Finanzierung der Fachhochschulen in
Vorarlberg und
der
Steiermark hoch ist (etwa gleich groß wie der Anteil der Bundesmittel).
In Kärnten, Oberös-
terreich, Salzburg und Burgenland liegt dieser Anteil in einem mittleren
Bereich (etwa ein Vier-
tel).
In Wien und Niederösterreich ist dieser Anteil unter 25 %, hier macht der
Anteil der Bundes-
förderung
den größten Anteil an der Finanzierung aus.
Für 1998 und 1999 ergibt sich aus einer
Gegenüberstellung der Finanzdaten gemäß den Rech-
nungsabschlüssen
der Erhalter folgendes Bild:
|
Jahr
|
Erhalter insgesamt
|
Bundesförderung
|
Andere Einnahmen
|
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1998
|
ausgewertete
Rechnungsabschlüsse von
|
475.777.393,--
|
212.843.532,--
|
|
1999
|
ausgewertete
Rechnungsabschlüsse von
|
633.557.884,--
|
367.100.867,-
|
Ad 2.:
Die Ausgaben
für die Bundesförderungen entsprechen den in den EW&F Plänen
I und II festge-
legten
Planzahlen:
|
Budgetjahr
|
Betrag/Budgetjahr
|
gemäß EW&F Plan
|
|
1994
|
23,75 Mio. ATS
|
gemäß EW&F Plan I
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1995
|
118,75 Mio. ATS
|
gemäß EW&F Plan I
|
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1996
|
285 Mio. ATS
|
gemäß EW&F Plan I
|
|
1997
|
475 Mio. ATS
|
gemäß EW&F Plan I
|
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1998
|
665 Mio. ATS
|
gemäß EW&F Plan I
|
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1999
|
855 Mio. ATS
|
gemäß EW&F Plan II
|
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2000
|
934 Mio. ATS
|
gemäß EW&F Plan II
|
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2001
|
1,100 Mrd. ATS
|
gemäß EW&F Plan II
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2002
|
1,297.Mrd. ATS
|
gemäß EW&F Plan II
|
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2003
|
1,516 Mrd. ATS
|
gemäß EW&F Plan II
|
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2004
|
1,733 Mrd. ATS
|
gemäß EW&F Plan II
|
Für die
Ausgaben des Fachhochschulrates werden jährlich rund ATS 7 bis 9 Mio. je
Budgetjahr
veranschlagt.
Die Jahresberichte die dem Parlament vorgelegt werden, geben über die
Mittelver-
wendung
Rechenschaft.
Ad 3.:
Die Bauinvestitionen sind dem
Bundesministerium aus den unter Punkt l angeführten Gründen
nicht bekannt. Aus der Normkostenanalyse ergibt sich ein indirekter Hinweis, da
sich aus der
Differenz zwischen der Gesamtsumme der Einnahmen und der Gesamtsumme der
laufenden
Kosten der Erhalter je Studiengang als
Differenzbetrag jene Summe ergibt, mit der im Regelfall
Investitionen getätigt bzw.
Reserven für Investitionszwecke gebildet werden.
Dieser Betrag beläuft sich für
1998 auf insgesamt ATS 98.797.497,-- und für 1999 auf
ATS 186.023.076,-.
Ad 4. und 5.:
Siehe hiezu die Ausführungen zu Frage 1.