2955/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.12.2001

 

 


 

DAS ZUKUNFTSMINISTERIUM

Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2959/J-NR/2001 betreffend Sprachgruppenzu-
sammenlegungen in Maturaklassen, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und
Freunde am 22. Oktober 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1:

Die durchschnittliche Größe von Sprachgruppen an Bundesschulen in lebenden Fremdsprachen
beträgt im Schuljahr 2001/02 14,7 Schüler/innen. In den vergangenen Schuljahren ist keine
Änderung dieser Größe erkennbar.

Die durchschnittliche Größe von Sprachgruppen an Bundesschulen im Gegenstand Latein beträgt
im Schuljahr 2001/02 16,5 Schüler/innen. Auch hier hat sich diese Größe in den vergangenen
Jahren nicht verändert.

Nähere Details (Aufschlüsselung nach Schultypen, Schulstufen und Bundesländern) liegen dem
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur derzeit nicht vor.

Ad 2.:

Über die pädagogisch zielführenden Maßnahmen ist im Sinne der Schulautonomie bei der
Erstellung der Lehrfächerverteilung unter Einhaltung des rechtlichen Rahmens zu beraten. Der
rechtliche Rahmen (Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981 i.d.g.F.)
lässt auch eine Auflösung von Teilungen im Abschlussjahrgang zu. Aus pädagogischer Sicht ist
die Kontinuität zu beachten. Jedoch hat auch hier die Schule vor Ort, wenn notwendig unter

Beiziehung der zuständigen Schulaufsicht, entsprechende Abwägungen der Auswirkungen
vorzunehmen.


Ad 3. und 4.:

Wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen eine Klassenzusammenlegung notwendig machen,
bedeutet dies in jedem Fall einen erhöhten und intensiveren pädagogischen Aufwand. Auch in
diesem Fall ist abzuwägen, in welcher Art und Weise vorgegangen werden kann, wenn aus
diversen Gründen ohnedies ein Lehrerwechsel vorzunehmen ist

Ad 5.:

Aus pädagogischer und gruppendynamischer Sicht ist es selbstverständlich wünschenswert,
pädagogische Kriterien verstärkt zu berücksichtigen. In jedem Fall sind jedoch die gesetzlichen
Rahmenbedingungen zu beachten und die negativen Auswirkungen möglichst gering zu halten.