2955/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.12.2001
DAS ZUKUNFTSMINISTERIUM
Bundesministerium
für
Bildung,
Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2959/J-NR/2001 betreffend Sprachgruppenzu-
sammenlegungen in Maturaklassen, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen
und
Freunde am 22. Oktober 2001 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1:
Die
durchschnittliche Größe von Sprachgruppen an Bundesschulen in
lebenden Fremdsprachen
beträgt im
Schuljahr 2001/02 14,7 Schüler/innen. In den vergangenen Schuljahren ist
keine
Änderung dieser Größe
erkennbar.
Die durchschnittliche
Größe von Sprachgruppen an Bundesschulen im Gegenstand Latein
beträgt
im Schuljahr 2001/02
16,5 Schüler/innen. Auch hier hat sich diese Größe in den
vergangenen
Jahren nicht verändert.
Nähere Details
(Aufschlüsselung nach Schultypen, Schulstufen und Bundesländern)
liegen dem
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur derzeit nicht vor.
Ad 2.:
Über die pädagogisch
zielführenden Maßnahmen ist im Sinne der Schulautonomie bei der
Erstellung der Lehrfächerverteilung
unter Einhaltung des rechtlichen Rahmens zu beraten. Der
rechtliche Rahmen (Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl.
Nr. 86/1981 i.d.g.F.)
lässt auch eine Auflösung von
Teilungen im Abschlussjahrgang zu. Aus pädagogischer Sicht ist
die Kontinuität zu beachten. Jedoch hat auch hier die Schule vor
Ort, wenn notwendig unter
Beiziehung der
zuständigen Schulaufsicht, entsprechende Abwägungen der Auswirkungen
vorzunehmen.
Ad 3. und 4.:
Wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen eine
Klassenzusammenlegung notwendig machen,
bedeutet
dies in jedem Fall einen erhöhten und intensiveren pädagogischen
Aufwand. Auch in
diesem
Fall ist abzuwägen, in welcher Art und Weise vorgegangen werden kann, wenn
aus
diversen
Gründen ohnedies ein Lehrerwechsel vorzunehmen ist
Ad 5.:
Aus pädagogischer und gruppendynamischer
Sicht ist es selbstverständlich wünschenswert,
pädagogische
Kriterien verstärkt zu berücksichtigen. In jedem Fall sind jedoch die
gesetzlichen
Rahmenbedingungen
zu beachten und die negativen Auswirkungen möglichst gering zu halten.