2957/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.12.2001

 

 


Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2995/J-NR/2001 betreffend Schließung von Post-
ämtern die die Abgeordneten Bauer und GenossInnen am 24. Oktober 2001 an mich gerichtet ha-
ben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Bei welchen Postämtern im Bezirk Voitsberg ist die Schließung fix?

Wie begründen Sie deren Schließung?

Wieviel Personal ist davon betroffen?

Wo werden diese Menschen untergebracht?

Antwort:

Derzeit ist noch nicht absehbar, welche Postämter tatsächlich von einer Schließung betroffen sein
werden. Darüberhinaus habe ich mit dem Vorstand der österreichischen Post AG vereinbart, dass
bis zur Erlassung der Post-Universaldienstverordnung keine Postgeschäftsstellen geschlossen
werden.

Weiters darf ich darauf hinweisen, dass - wie mir der Vorstand der österreichischen Post AG ver-
sichert - seinem Betriebsstellenkonzept wirtschaftliche Überlegungen, wie insbesondere die kos-
tendeckende Führung einer Geschäftsstelle aufgrund der Kunden nachfrage, zugrundeliegen.
Die Frage der weiteren Verwendung des Personals kann ich nicht beantworten, da Sozialmaß-
nahmen für die Mitarbeiter der Österreichischen Post AG nicht in meine Kompetenz fallen.

Frage 2:

Welche Postämter stehen noch in Verhandlung?

Wann sind diesbezüglich konkrete Ergebnisse zu erwarten?

Antwort:

Ich darf darauf hinweisen, dass diesbezügliche Gespräche der Post AG mit den Beteiligten noch
nicht abgeschlossen sind, sodass ich auch aus diesem Grund keine konkreten Angaben bezüglich
der Schließung einzelner Postämter geben kann.


Frage 3:

Wie stellen Sie sich die zukünftige Postzustellung im ländlichen Raum vor?

Welches Konzept haben Sie dafür ausgearbeitet?

Wie kommen vor allem ältere Menschen zu ihrer Postsendung?

Wie wird die Funktion des Briefträgers ersetzt?

Oder bleibt dieser im ländlichen Bereich erhalten?

Antwort:

Das geltende Postgesetz 1997 verpflichtet die österreichische Post AG, einen bundesweiten,
flächendeckenden Universaldienst aufrechtzuerhalten. Bereits durch diese gesetzliche
Vorschreibung ist die Versorgung mit Postdienstleistungen im Rahmen der
Universaldienstverpflichtung rechtlich garantiert.

Weiters habe ich schon mehrmals darauf hingewiesen, dass mir vor allem die Versorgung des
ländlichen Raumes mit Postdienstleistungen ein besonderes Anliegen ist. Die Funktion des
Zustellers wird erhalten bleiben.