2957/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.12.2001
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2995/J-NR/2001 betreffend Schließung von
Post-
ämtern die die Abgeordneten Bauer und GenossInnen am 24. Oktober 2001 an
mich gerichtet ha-
ben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Bei welchen Postämtern im Bezirk Voitsberg ist die Schließung fix?
Wie begründen Sie deren Schließung?
Wieviel Personal ist davon betroffen?
Wo werden diese Menschen untergebracht?
Antwort:
Derzeit ist noch nicht absehbar,
welche Postämter tatsächlich von einer Schließung betroffen
sein
werden. Darüberhinaus habe ich mit dem Vorstand der österreichischen
Post AG vereinbart, dass
bis zur Erlassung der Post-Universaldienstverordnung keine
Postgeschäftsstellen geschlossen
werden.
Weiters darf ich darauf hinweisen,
dass - wie mir der Vorstand der österreichischen Post AG ver-
sichert - seinem Betriebsstellenkonzept wirtschaftliche Überlegungen, wie
insbesondere die kos-
tendeckende Führung einer
Geschäftsstelle aufgrund der Kunden nachfrage, zugrundeliegen.
Die Frage der weiteren Verwendung des Personals kann ich nicht beantworten, da
Sozialmaß-
nahmen für die Mitarbeiter der Österreichischen Post AG nicht
in meine Kompetenz fallen.
Frage 2:
Welche Postämter stehen noch in Verhandlung?
Wann sind diesbezüglich konkrete Ergebnisse zu erwarten?
Antwort:
Ich darf darauf hinweisen, dass
diesbezügliche Gespräche der Post AG mit den Beteiligten noch
nicht abgeschlossen sind, sodass ich auch aus diesem Grund keine konkreten
Angaben bezüglich
der Schließung einzelner Postämter geben kann.
Frage 3:
Wie stellen Sie sich die zukünftige Postzustellung im ländlichen Raum vor?
Welches Konzept haben Sie dafür ausgearbeitet?
Wie kommen vor allem ältere Menschen zu ihrer Postsendung?
Wie wird die Funktion des Briefträgers ersetzt?
Oder bleibt dieser im ländlichen Bereich erhalten?
Antwort:
Das geltende Postgesetz 1997 verpflichtet
die österreichische Post AG, einen bundesweiten,
flächendeckenden Universaldienst aufrechtzuerhalten. Bereits durch diese
gesetzliche
Vorschreibung ist die Versorgung mit Postdienstleistungen im Rahmen der
Universaldienstverpflichtung rechtlich
garantiert.
Weiters habe ich schon mehrmals
darauf hingewiesen, dass mir vor allem die Versorgung des
ländlichen Raumes mit Postdienstleistungen ein besonderes Anliegen ist.
Die Funktion des
Zustellers wird erhalten bleiben.