2958/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.12.2001
Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3006/J-NR/2001 betreffend die Schließung von
Postämtern im Bezirk Leoben, die die Abgeordneten Dobnigg und GenossInnen
am 24. Oktober
2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Entspricht es Ihrem Wissensstand,
dass im Bezirk Leoben die Postämter Leoben - Waasen,
Leoben - Judendorf, Leoben - Hinterberg, St. Peter/Frst., Mautern, Timmersdorf,
Wald am
Schoberpass und Radmer geschlossen werden sollen?
Sollen eventuell weitere Postämter im Bezirk Leoben geschlossen werden?
Antwort:
Derzeit ist noch nicht absehbar,
welche Postämter tatsächlich von einer Schließung betroffen
sein
werden. Darüberhinaus habe ich mit dem Vorstand der österreichischen
Post AG vereinbart, dass
bis zur Erlassung der Post-Universaldienstverordnung keine
Postgeschäftsstellen geschlossen
werden.
Frage 3:
Nach welchen Kriterien und Parametern wurden die Schließungsbeschlüsse getroffen?
Antwort:
Wie mir der Vorstand der Österreichischen
Post AG berichtet hat, legt er seinem Betriebs-
stellenkonzept wirtschaftliche Überlegungen, wie insbesondere die
kostendeckende Führung einer
Geschäftsstelle aufgrund der Kundennachfrage, zugrunde.
Frage 4:
Welche Möglichkeiten gibt es
von Seiten der betroffenen Gemeinden die geplante Schließung des
örtlichen Postamtes zu verhindern?
Antwort:
Ich habe schon wiederholt festgestellt,
dass ich bei der österreichischen Post AG angeregt habe,
die beabsichtigte Schließung von Postämtern vorher mit den
betroffenen Gemeinden zu
besprechen und möglichst einvernehmliche Lösungen
herbeizuführen. Ich habe auch gegenüber
Herrn Generaldirektor Weis betont, dass diese Gespräche intensiv
weitergeführt und zu einem
erfolgreichen Abschluss gebracht werden müssen.
Weiters darf auf die Ausführungen zu Frage 3 verwiesen werden.
Fragen 5 und 6:
Können bei entsprechenden
Verhandlungen mit der Post, die politischen Verantwortungsträger mit
Unterstützung von ihrer Seite und der ihres Ministeriums rechnen?
Wenn ja, mit welcher?
Antwort:
Die Gespräche mit den
Ländern, Regionen und Gemeinden sind von mir initiiert worden und
werden von mir unterstützt. Ich bin daher sehr interessiert, dass die
Maßnahmen im
einvernehmlichen
Zusammenwirken getroffen werden.
Frage 7:
Sind die zahlreichen
Postamtsschließungen nicht Ausdruck einer verfehlten Politik der
Bundesregierung auf dem Postsektor “Stichwort: Sparprogramm", wenn
man beispielsweise
bedenkt, dass mit der heuer von der Post verlangten Sonderdividende das
Fortbestehen aller
Postämter für die nächsten 15 Jahre gesichert werden
könnte?
Antwort:
Die österreichische Post AG
ist gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes verpflichtet, nach
unternehmerischen Gesichtspunkten vorzugehen. Auf solche Entscheidungen habe
ich nach dem
Postgesetz 1997 keinen Einfluss. Weiters weise ich darauf hin, dass die
Eigentumsanteile der
Republik Österreich von der ÖIAG verwaltet werden und ich daher nicht
Eigentümervertreterin bin.
Frage 8:
Sehen Sie in der Schließung
von Postämtern und der damit verbundenen Fortsetzung der
Ausdünnung der
Infrastruktur, eine zusätzliche Gefährdung der Zukunft des
ländlichen Raums mit
weitreichenden Folgen für die Bevölkerungsstruktur?
Antwort:
Ich habe schon mehrfach darauf
hingewiesen, dass mir vor allem die Versorgung des ländlichen
Raumes mit Postdienstleistungen ein besonderes Anliegen ist. Daher bin ich auch
bemüht, im
Einvernehmen mit den Betroffenen Lösungen zu finden, die von allen
akzeptiert werden können.
Die Versorgung mit Postdienstleistungen ist zweifellos für die Bürger
und die Wirtschaft einer
Region von Bedeutung. Aufgrund des Postgesetzes 1997 besteht für die
österreichische Post AG
die Verpflichtung,
einen bundesweiten, flächendeckenden Universaldienst aufrechtzuerhalten.
Frage 9:
Wenn ja, welche Maßnahmen wollen Sie dagegen ergreifen?
Antwort:
Meiner Anregung ist es zu
verdanken, dass die österreichische Post AG Gespräche mit den
betroffenen Ländern, Regionen und Gemeinden über die Versorgung durch
Postämter bzw. durch
Post-Agenturen geführt hat und auch weiterhin führen wird. Weiters
verweise ich
auf die Ausführungen zur Frage 8.
Frage 10:
Wird es Ihrer Ansicht nach auch in
Zukunft in Österreich eine flächendeckende Nahversorgung mit
Postdiensten geben?
Antwort:
Das geltende Postgesetz 1997
verpflichtet die österreichische Post AG, einen bundesweiten,
flächendeckenden Universaldienst aufrechtzuerhalten. Bereits durch diese
gesetzliche
Vorschreibung ist die Versorgung mit Postdienstleistungen im Rahmen der
Universaldienstverpflichtung rechtlich
garantiert.
Frage 11:
Was verstehen Sie
unter flächendeckender Nahversorgung und durch welche Maßnahmen
Ihrerseits wollen Sie diese auch für die Zukunft sicherstellen?
Antwort:
Wie auch in der
Antwort zu Frage 10 erwähnt, ist bereits durch gesetzliche Vorschreibung
die
Versorgung mit Postdienstleistungen im Rahmen der Universaldienstverpflichtung
garantiert. Diese
Verpflichtung kann durch Postämter oder durch Post-Agenturen - aber auch
durch Landzusteller -
erfüllt
werden.
Fragen 12 und 13:
Welche
Unterstützungsmaßnahmen haben Sie für die betroffenen
MitarbeiterInnen vorgesehen?
Gibt es Überlegungen für Ersatzarbeitsplätze?
Antwort:
Diese Frage
kann ich nicht beantworten, da Sozialmaßnahmen für die Mitarbeiter
der
österreichischen
Post AG nicht in meine Kompetenz fallen. Die österreichische Post AG ist
ein
selbständiges
Unternehmen dessen Eigentumsanteile von der ÖIAG wahrgenommen werden.
Frage 14:
Wann kommt es endlich zur Erlassung der Universaldienstverordnung?
Antwort:
Derzeit ist noch nicht absehbar, wann die
Post-Universaldienstverordnung erlassen wird. Dies vor
allem deshalb, da über meine Initiative die österreichische Post AG
Gespräche mit den Vertretern
der Länder bzw. Regionen über die Versorgung mit Postdienstleistungen
führt. Diese
Konsultationen sind noch nicht abgeschlossen, daher liegt mir auch noch kein
endgültiger Bericht
darüber vor. Doch hat mir Generaldirektor Weis anlässlich eines
Gespräches am 23. Oktober
2001 berichtet, dass bei seinen Gesprächen und Verhandlungen mit den
Landeshauptleuten,
Bürgermeistern und Regionalpolitikern diese Verständnis für
wirtschaftliche notwendige
Strukturmaßnahmen bekundet haben.