296/AB XXI.GP

 

Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen vom 26. Jänner 2000, Nr. 270/J, betreffend

„Arena Geschädigte (EuGH - Urteil vom 15. Juni1999); Staatshaftung und Schadenersatz -

ansprüche“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

 

Gegenüber der Finanzprokuratur sind insgesamt Ansprüche von 3624 Geschädigten geltend

gemacht worden.

 

Zu 2.:

 

Sechs Arena - Geschädigte sind gegen die Republik Österreich mit Amts - bzw. Staats -

haftungsklagen beim Landesgericht Linz vorgegangen. Diese Verfahren wurden zur ge -

meinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden und bildeten das Ausgangsverfahren

für die in der Anfrage erwähnte Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Ge -

meinschaften.

 

Zu 3. und 4 .:

 

Die erwähnten Gerichtsverfahren wurden mittlerweile nach Abschluss eines außerge -

richtlichen Vergleiches durch Vereinbarung ewigen Ruhens beendet. Mit insgesamt

3612 Geschädigten wurde bereits ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen, die restlichen

Vergleichsverhandlungen stehen vor dem Abschluss.

Zu5.:

 

Bisher wurde ein Gesamtbetrag von S 22,627.400,55, darin enthalten S 4,920.000,-- an

Kosten inklusive Umsatzsteuer und Barauslagen, zur Auszahlung gebracht. Mit welchen

weiteren Kosten noch zu rechnen ist, hängt vom Ausgang der noch offenen Vergleichsver -

handlungen ab.

 

Zu 6. und 7.:

 

Die Finanzprokuratur hat innerhalb des Verjährungszeitraumes gegenüber

3614 Geschädigten auf den Einwand der Verjährung verzichtet. Bis auf die wenigen oben

genannten Fälle wurden alle diese Ansprüche bereits mit außergerichtlichem Vergleich be -

reinigt.

 

Zu 8.:

 

Nach Ablauf des Verjährungszeitraumes haben bisher weitere vier Geschädigte Ansprüche

geltend gemacht.

 

Zu 9. und 10.:

 

Für die Beantwortung dieser Fragen ist sachlich der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

zuständig, da die Grenzen des finanziellen Wirkungsbereiches, die ein Zusammenwirken mit

dem Bundesminister für Finanzen erforderlich machen würden, nicht überschritten sind. Wie

mir von der Prokuratur mitgeteilt wird, sind auch von diesen vier Fällen bereits zwei ver -

gleichsweise bereinigt.