2960/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.12.2001

 

Bundesministerium für Verkehr,

Innovation und Technologie

 


Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3014/J-NR/2001 betreffend 52 geplante Postämter-
Schließungen im Burgenland die die Abgeordneten Pfeffer und GenossInnen am 24. Oktober 2001
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 und 2:

Welche zusätzlichen vier Gemeinden werden ihr Postamt verlieren?

Gibt es Pläne, wonach in weiteren burgenländischen Gemeinden das Postamt geschlossen

werden soll?

Antwort:

Derzeit ist noch nicht absehbar, welche Postämter tatsächlich von einer Schließung betroffen sein
werden. Darüberhinaus habe ich mit dem Vorstand der österreichischen Post AG vereinbart, dass
bis zur Erlassung der Post-Universaldienstverordnung keine Postgeschäftsstellen geschlossen
werden.

Frage 3:

Nach welchen Kriterien werden die oben genannten 48 (plus 4) Postämter geschlossen?

Antwort:

Wie ich bereits ausgeführt habe, steht noch nicht fest, dass die genannten Postämter geschlossen
werden sollen, da die Gespräche mit den Betroffenen noch nicht abgeschlossen sind.

Frage 4:

Auf welche Berechnung stützen Sie sich bei der Schließung der oben genannten 48 (plus 4)
burgenländischen Postämter?

Antwort:

Wie mir der Vorstand der Österreichischen Post AG berichtet hat, legt er seinem
Betriebsstellenkonzept wirtschaftliche Überlegungen, wie insbesondere die kostendeckende
Führung einer Geschäftsstelle aufgrund der Kundennachfrage, zugrunde.


Frage 5:

Gibt es eine konkrete Liste, wo die Unwirtschaftlichkeit einzelner Postämter hervorgeht? Wenn ja:

a)  Wann und in welchem Zeitraum wurden die Daten erhoben?

b)  Welche Kriterien wurden bei der Datenerhebung angesetzt?

c)  Geht aus der Liste eindeutig hervor, dass genau jene 52 geplanten Schließungen, die am
unwirtschaftlichsten Postämter sind?

d)  Bitte um Veröffentlichung dieser Liste.
Wenn nein - warum nicht?

Antwort:

Mir liegt keine konkrete Liste vor. Die endgültige Fassung einer solchen Liste hängt vom Ausgang
der Gespräche mit den Betroffenen ab, die derzeit aber noch im Gange sind.

Fragen 6 und 7:

Wurde bei der Liste der Postämter-Schließungen die Zahl der Gemeinde-EinwohnerInnen
berücksichtigt? - Wenn ja, ab welcher EinwohnerInnenzahl ist Ihrer Meinung nach ein
Gemeindepostamt gerechtfertigt?

Warum wurde bei den geplanten Postämter-Schließungen nicht der Umstand berücksichtigt, dass
es sich auch um Fremdenverkehrsgemeinden handelt?

Antwort:

Ich weise nochmals darauf hin, dass mir eine solche Liste nicht vorliegt. Die österreichische Post
AG geht als selbständiges Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes von kommerziellen
Überlegungen aus.

Fragen 8 und 10:

Wie rechtfertigen Sie die Tatsache, dass sich die Infrastruktur für EinwohnerInnen kleinerer
Gemeinden durch die Schließung von Postämtern weiter verschlechtern wird?
Wie wollen Sie die Qualität flächendeckender Postdienstleistungen gewähren?

Antwort:

Bereits das Postgesetz 1997 verpflichtet die österreichische Post AG, einen bundesweiten,
flächendeckenden Universaldienst aufrechtzuerhalten. Durch diese gesetzliche Vorschreibung ist
die Versorgung mit Postdienstleistungen im Rahmen der Universaldienstverpflichtung rechtlich
garantiert. Diese Verpflichtung kann durch Postämter, Post-Agenturen oder den Landzusteller
erfüllt werden.

Frage 9:

Wie beurteilen Sie den Vorschlag einzelner, von einer Postamt-Schließung betroffener
Gemeinden, die Betriebs- und Mietkosten ihres Postamtes zu übernehmen?

Antwort:

Diesen Vorschlag beurteile ich sehr positiv. Aus diesem Grund habe ich auch angeregt, dass
Gespräche auf regionaler Ebene geführt werden, um Standorte zu erhalten.


Frage 11:

Welche konkreten Maßnahmen sind für die betroffenen MitarbeiterInnen (Briefträgerinnen,
Postamtsleiterinnen) vorgesehen?

Antwort:

Diese Frage kann ich nicht beantworten, da Sozialmaßnahmen für Mitarbeiter der
österreichischen Post AG nicht in meine Kompetenz fallen.