2960/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.12.2001
Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3014/J-NR/2001 betreffend 52 geplante Postämter-
Schließungen im Burgenland die die Abgeordneten Pfeffer und GenossInnen
am 24. Oktober 2001
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Welche zusätzlichen vier Gemeinden werden ihr Postamt verlieren?
Gibt es Pläne, wonach in weiteren burgenländischen Gemeinden das Postamt geschlossen
werden soll?
Antwort:
Derzeit ist noch nicht absehbar,
welche Postämter tatsächlich von einer Schließung betroffen
sein
werden. Darüberhinaus habe ich mit dem Vorstand der österreichischen
Post AG vereinbart, dass
bis zur Erlassung der Post-Universaldienstverordnung keine
Postgeschäftsstellen geschlossen
werden.
Frage 3:
Nach welchen Kriterien werden die oben genannten 48 (plus 4) Postämter geschlossen?
Antwort:
Wie ich bereits ausgeführt
habe, steht noch nicht fest, dass die genannten Postämter geschlossen
werden sollen, da die Gespräche mit den Betroffenen noch nicht
abgeschlossen sind.
Frage 4:
Auf welche Berechnung stützen
Sie sich bei der Schließung der oben genannten 48 (plus 4)
burgenländischen Postämter?
Antwort:
Wie mir der Vorstand der
Österreichischen Post AG berichtet hat, legt er seinem
Betriebsstellenkonzept wirtschaftliche Überlegungen, wie insbesondere die
kostendeckende
Führung einer Geschäftsstelle aufgrund der Kundennachfrage, zugrunde.
Frage 5:
Gibt es eine konkrete Liste, wo die Unwirtschaftlichkeit einzelner Postämter hervorgeht? Wenn ja:
a) Wann und in welchem Zeitraum wurden die Daten erhoben?
b) Welche Kriterien wurden bei der Datenerhebung angesetzt?
c)
Geht aus der Liste eindeutig hervor, dass genau jene 52 geplanten
Schließungen, die am
unwirtschaftlichsten Postämter sind?
d) Bitte um
Veröffentlichung dieser Liste.
Wenn nein - warum nicht?
Antwort:
Mir liegt keine konkrete Liste
vor. Die endgültige Fassung einer solchen Liste hängt vom Ausgang
der Gespräche mit den Betroffenen ab, die derzeit aber noch im Gange sind.
Fragen 6 und 7:
Wurde bei der Liste der
Postämter-Schließungen die Zahl der Gemeinde-EinwohnerInnen
berücksichtigt? - Wenn ja, ab welcher EinwohnerInnenzahl ist Ihrer Meinung
nach ein
Gemeindepostamt gerechtfertigt?
Warum wurde bei den
geplanten Postämter-Schließungen nicht der Umstand
berücksichtigt, dass
es sich auch um Fremdenverkehrsgemeinden handelt?
Antwort:
Ich weise nochmals darauf hin,
dass mir eine solche Liste nicht vorliegt. Die österreichische Post
AG geht als selbständiges Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes von
kommerziellen
Überlegungen aus.
Fragen 8 und 10:
Wie rechtfertigen Sie die
Tatsache, dass sich die Infrastruktur für EinwohnerInnen kleinerer
Gemeinden durch die Schließung von Postämtern weiter verschlechtern
wird?
Wie wollen Sie die Qualität flächendeckender Postdienstleistungen
gewähren?
Antwort:
Bereits das Postgesetz 1997
verpflichtet die österreichische Post AG, einen bundesweiten,
flächendeckenden Universaldienst aufrechtzuerhalten. Durch diese
gesetzliche Vorschreibung ist
die Versorgung mit Postdienstleistungen im Rahmen der
Universaldienstverpflichtung rechtlich
garantiert. Diese Verpflichtung kann durch Postämter, Post-Agenturen oder
den Landzusteller
erfüllt
werden.
Frage 9:
Wie beurteilen Sie den Vorschlag
einzelner, von einer Postamt-Schließung betroffener
Gemeinden, die Betriebs- und Mietkosten ihres Postamtes zu übernehmen?
Antwort:
Diesen Vorschlag beurteile ich sehr
positiv. Aus diesem Grund habe ich auch angeregt, dass
Gespräche auf
regionaler Ebene geführt werden, um Standorte zu erhalten.
Frage 11:
Welche konkreten Maßnahmen
sind für die betroffenen MitarbeiterInnen (Briefträgerinnen,
Postamtsleiterinnen) vorgesehen?
Antwort:
Diese Frage kann ich
nicht beantworten, da Sozialmaßnahmen für Mitarbeiter der
österreichischen Post AG nicht in meine Kompetenz fallen.