2961/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.12.2001

 

 


DAS ZUKUNFTSMINISTERIUM

Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3033/J-NR/2001 betreffend Einsparungen auf dem
Rücken behinderter Studierender, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen und
Freunde am 7. November 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

ad 1.:

Die Antragstellung zur Aufnahme Behinderter liegt im autonomen Wirkungsbereich der Univer-
sität. Sobald ein diesbezüglicher Antrag gestellt wird, wird dieser vom Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur an das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport
mit der Bitte um Genehmigung zur Aufnahme einer/eines Behinderten vorgelegt. Es liegt weiters
im autonomen Bereich der Universitäten, Behindertenbeauftragte auf freie “reguläre Planstellen"
aufzunehmen und für den entsprechenden Aufgabenbereich einzusetzen.

Ad 2.+3.:

Da die diesbezüglichen Antragstellungen - wie bereits zu Frage l festgestellt - in den autonomen
Wirkungsbereich der Universitäten fallen, können diese nur dazu angeregt werden, solche Anträ-
ge möglichst zeitgerecht einzubringen. Hier muss auf das grundsätzliche Mitwirkungsrecht des
Bundesministeriums für öffentliche Leistungen und Sport verwiesen werden.

Ad 4.:

Aus dem Budget der Universitäten.


Ad 5.:

Die tatsächlichen Kosten sind abhängig von der jeweiligen gehaltsmäßigen Einstufung der Be-
hindertenbeauftragten und damit auch vom Dienst- und Lebensalter.

Ad 6.:

An folgenden Universitäten gibt es Behindertenbeauftragte:
Karl-Franzens-Universität Graz
Technische Universität Graz
Universität Klagenfurt
Montanuniversität Leoben
Johannes-Kepler-Universität Linz
Paris-Lodron-Universität Salzburg
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Universität Wien
Technische Universität Wien
Universität für Bodenkultur Wien
Veterinärmedizinische Universität Wien
Wirtschaftsuniversität Wien

Ad 7.:

Repräsentative Daten über den Anteil der behinderten Studierenden an den österreichischen Uni-
versitäten liegen nicht vor, da eine zahlenmäßige Erfassung nur bei Studienbeihilfenbeziehern
erfolgt. Legt man diese Daten auf die Gesamtzahl der Studierenden um, so ist von einem Anteil
von etwa einem Prozent behinderter Studierender auszugehen.

Ad 8.:

Die Statistik-Vollerhebung unter allen Absolventinnen und Absolventen, die durch die Statistik
Austria durchgeführt wird (§ 33 Abs. 3 bis 5 UniStG), sieht keine Frage zu Behinderungen vor,
daher sind auch keine Daten über die Entwicklung der Zahl der behinderten Absolventinnen und
Absolventen verfügbar.


Ad 9.:

Abgesehen von den vorgesehenen finanziellen Unterstützungen, die auch mit der Bundessozial-
behörde durchzuführen ist, werden folgende Anstrengungen unternommen:

-    Durch die Initiative "Neue Medien in der Lehre an Universitäten und FHS" werden Produkte
und Prozesse entstehen, die es auch Studierenden mit Behinderungen und chronischen
Krankheiten erleichtern wird, ein Studium unabhängig vom Ort und Zeitpunkt zu betreiben.
Ein Ziel dieser Initiative ist es, eine Erleichterung beim Bildungszugang zu schaffen.

-    Das interuniversitäre Institut für Informationssysteme zur Unterstützung sehgeschädigter
Studierender (Universität Linz gemeinsam mit TU Wien) hat die Aufgaben, diese Studieren-
der in ihrem Studienfortgang speziell zu unterstützen, soziale Integration während des Studi-
ums und nach Studienabschluss in die Arbeitswelt sowie technische Weiterentwicklung von
Hilfsmitteln zu betreiben.

-    Das Forschungszentrum für Gebärdensprache an der Universität Klagenfurt entwickelt unter
Zuhilfenahme der neuen Medien Gebärdensprachkurse sowohl für Gebärdensprachlehrerin-
nen und Gebärdensprachlehrer als auch für Schulabgängerinnen und Schulabgänger zur Inte-
gration in die Arbeitswelt (speziell mit der Bundessozialbehörde in Kärnten). Dieses For-
schungszentrum setzt sich auch mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung, Wis-
senschaft und Kultur seit Jahren für die Anerkennung der Gebärdensprache als eigene Spra-
che durch die Republik Österreich - bisher allerdings ohne Erfolg - ein.

Ad 10.:

Der Initiative "Neue Medien in der Lehre an Universitäten und Fachhochschulen" steht ein Ge-
samtbetrag von ATS 120 Mio. für die Laufzeit von 2000 bis 2003 zur Verfügung. Davon wurde
in der ersten Antragsrunde ein Projekt, das sich mit der österreichischen Gebärdensprache be-
schäftigt (“Sign-IT: Österreichische Gebärdensprache - ein integriertes Medienlernsystem für
Studierende und Dolmetscherinnen"), bewilligt (Finanzvolumen: ATS 4,6 Mio.). Zusätzlich wird
ein Projekt "Erstellung von Grundlagen für den Einsatz der Österreichischen Gebärdensprache in
der Gehörlosenbildung" in Höhe von ATS 2,6 Mio. gefördert.


Ad 11. und 12.:

Gemäß § 19 Abs. 4 des Studienförderungsgesetzes ist die Verlängerung der Anspruchsdauer für
behinderte Studierende unter Berücksichtigung der Behinderung durch Verordnung festzulegen.
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Gewährung von
Studienbeihilfe für behinderte Studierende, BGBl.
II Nr. 262/1999, wurde unter Einbeziehung
von Experten des seinerzeitigen Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie
der Behindertenbeauftragten der Universitäten und der Österreichischen Hochschülerschaft ein-
vernehmlich erarbeitet. Darin sind entsprechend dem realen Grad der Behinderung Überschrei-
tungen der Studienzeit von bis zu vier Semestern je Studienabschnitt und Zuschläge zur Studien-
beihilfe bis zu 5.500,-- ATS vorgesehen.