2961/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.12.2001
DAS ZUKUNFTSMINISTERIUM
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3033/J-NR/2001 betreffend Einsparungen auf dem
Rücken
behinderter Studierender, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald,
Freundinnen und
Freunde
am 7. November 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
ad 1.:
Die Antragstellung
zur Aufnahme Behinderter liegt im autonomen Wirkungsbereich der Univer-
sität. Sobald
ein diesbezüglicher Antrag gestellt wird, wird dieser vom
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur an das Bundesministerium für öffentliche
Leistung und Sport
mit der Bitte um Genehmigung zur Aufnahme
einer/eines Behinderten vorgelegt. Es liegt weiters
im autonomen Bereich der Universitäten, Behindertenbeauftragte auf freie
“reguläre Planstellen"
aufzunehmen und für den
entsprechenden Aufgabenbereich einzusetzen.
Ad 2.+3.:
Da die diesbezüglichen Antragstellungen
- wie bereits zu Frage l festgestellt - in den autonomen
Wirkungsbereich
der Universitäten fallen, können diese nur dazu angeregt werden,
solche Anträ-
ge
möglichst zeitgerecht einzubringen. Hier muss auf das grundsätzliche
Mitwirkungsrecht des
Bundesministeriums
für öffentliche Leistungen und Sport verwiesen werden.
Ad 4.:
Aus dem Budget der Universitäten.
Ad 5.:
Die tatsächlichen
Kosten sind abhängig von der jeweiligen gehaltsmäßigen
Einstufung der Be-
hindertenbeauftragten
und damit auch vom Dienst- und Lebensalter.
Ad 6.:
An
folgenden Universitäten gibt es Behindertenbeauftragte:
Karl-Franzens-Universität
Graz
Technische
Universität Graz
Universität
Klagenfurt
Montanuniversität
Leoben
Johannes-Kepler-Universität Linz
Paris-Lodron-Universität
Salzburg
Leopold-Franzens-Universität
Innsbruck
Universität
Wien
Technische
Universität Wien
Universität
für Bodenkultur Wien
Veterinärmedizinische
Universität Wien
Wirtschaftsuniversität Wien
Ad 7.:
Repräsentative Daten über den
Anteil der behinderten Studierenden an den österreichischen Uni-
versitäten
liegen nicht vor, da eine zahlenmäßige Erfassung nur bei
Studienbeihilfenbeziehern
erfolgt. Legt man diese Daten auf die Gesamtzahl der Studierenden um, so ist
von einem Anteil
von
etwa einem Prozent behinderter Studierender auszugehen.
Ad 8.:
Die Statistik-Vollerhebung unter allen
Absolventinnen und Absolventen, die durch die Statistik
Austria
durchgeführt wird (§ 33 Abs. 3 bis 5 UniStG), sieht keine Frage zu
Behinderungen vor,
daher
sind auch keine Daten über die Entwicklung der Zahl der behinderten
Absolventinnen und
Absolventen
verfügbar.
Ad 9.:
Abgesehen von den
vorgesehenen finanziellen Unterstützungen, die auch mit der Bundessozial-
behörde
durchzuführen ist, werden folgende Anstrengungen unternommen:
-
Durch die Initiative "Neue Medien in der Lehre an Universitäten und
FHS" werden Produkte
und Prozesse
entstehen, die es auch Studierenden mit Behinderungen und chronischen
Krankheiten erleichtern wird, ein Studium unabhängig vom Ort und Zeitpunkt
zu betreiben.
Ein Ziel dieser Initiative ist es, eine
Erleichterung beim Bildungszugang zu schaffen.
- Das
interuniversitäre Institut für Informationssysteme zur
Unterstützung sehgeschädigter
Studierender (Universität Linz
gemeinsam mit TU Wien) hat die Aufgaben, diese Studieren-
der in ihrem Studienfortgang
speziell zu unterstützen, soziale Integration während des Studi-
ums und nach Studienabschluss in die
Arbeitswelt sowie technische Weiterentwicklung von
Hilfsmitteln zu betreiben.
-
Das Forschungszentrum für Gebärdensprache an der Universität
Klagenfurt entwickelt unter
Zuhilfenahme
der neuen Medien Gebärdensprachkurse sowohl für
Gebärdensprachlehrerin-
nen
und Gebärdensprachlehrer als auch für Schulabgängerinnen und
Schulabgänger zur Inte-
gration in die
Arbeitswelt (speziell mit der Bundessozialbehörde in Kärnten). Dieses
For-
schungszentrum setzt sich auch mit
Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung, Wis-
senschaft und Kultur seit Jahren für die Anerkennung der
Gebärdensprache als eigene Spra-
che durch die Republik
Österreich - bisher allerdings ohne Erfolg - ein.
Ad 10.:
Der Initiative "Neue Medien in der
Lehre an Universitäten und Fachhochschulen" steht ein Ge-
samtbetrag von ATS
120 Mio. für die Laufzeit von 2000 bis 2003 zur Verfügung. Davon
wurde
in der ersten Antragsrunde ein Projekt, das
sich mit der österreichischen Gebärdensprache be-
schäftigt (“Sign-IT: Österreichische
Gebärdensprache - ein integriertes Medienlernsystem für
Studierende und Dolmetscherinnen"),
bewilligt (Finanzvolumen: ATS 4,6 Mio.). Zusätzlich wird
ein Projekt "Erstellung von
Grundlagen für den Einsatz der Österreichischen Gebärdensprache
in
der Gehörlosenbildung" in
Höhe von ATS 2,6 Mio. gefördert.
Ad 11. und 12.:
Gemäß § 19 Abs. 4 des
Studienförderungsgesetzes ist die Verlängerung der Anspruchsdauer
für
behinderte
Studierende unter Berücksichtigung der Behinderung durch Verordnung
festzulegen.
Die Verordnung des
Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Gewährung
von
Studienbeihilfe für behinderte Studierende, BGBl. II Nr. 262/1999, wurde unter Einbeziehung
von Experten des seinerzeitigen
Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie
der Behindertenbeauftragten der
Universitäten und der Österreichischen Hochschülerschaft ein-
vernehmlich erarbeitet. Darin sind
entsprechend dem realen Grad der Behinderung Überschrei-
tungen der Studienzeit von bis zu
vier Semestern je Studienabschnitt und Zuschläge zur Studien-
beihilfe bis zu 5.500,-- ATS vorgesehen.