2963/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.12.2001
DER
BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl
Dobnigg, Genossinnen und Genossen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "das Justizzentrum
Leoben"
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 - 3:
Der Neubau eines Justizzentrums Leoben auf
den Jeglitsch-Gründen ist ein in der
vergangenen Legislaturperiode eingeleitetes Bauvorhaben, gegen das es bis vor
Kurzem keine meinem Ressort bekannt gewordene Einwände gegeben hat. Die
mir
nun vorliegenden Einwände und Alternatiworschläge müssen
selbstverständlich
geprüft werden. Das Ergebnis der Prüfung kann ich nicht vorwegnehmen.
Zu 4:
Gemeinderatsbeschlüsse der Stadt Leoben zu diesem Vorhaben
sind mir im Einzel-
nen nicht bekannt.
Zu 5:
Durch die oben angeführte Prüfung von Einwänden und Alternativen werden die
laufenden Planungsarbeiten für ein Justizzentrum Leoben nicht behindert oder
verzögert.
Zu 6 - 9:
Wie oben angeführt, kann das Ergebnis der Prüfung von Einwänden und
Alternativen nicht vorweggenommen werden.
Zu 10 bis 11:
Ich kenne den Alternatiworschlag des
Abg.z.NR Mag. Dr. Udo Grollitsch, zu dem
eine schriftliche
Stellungnahme des Präsidenten des Landesgerichtes Leoben
Dr. Ferst! vorliegt; sie wird bei der Entscheidung über die weitere
Vorgangsweise
beachtet
werden.
Zu 12:
Aus der Sicht des Bundesministeriums für Justiz bestehen
keine Sicherheitsbeden-
ken, die dem Bau entgegenstehen.
Zu 13 und 14:
Zur Zeit ist die Justizanstalt Leoben im Zentrum der Stadt situiert und von
Wohnhäusern umgeben. Bisher hat es keinerlei Anlassfälle gegeben, die zu einer
Verunsicherung der Anrainer geführt hätten. Die Anstalt ist in der Umgebung
bestens integriert.
Zukünftig soll die Justizanstalt Leoben am Stadtrand situiert sein. In der Justizanstalt
Leoben werden Untersuchungshäftlinge und Strafgefangene mit Freiheitsstrafen bis
zu 18 Monaten angehalten.
Die Planung für den Neubau der Justizanstalt Leoben sieht dennoch - was die
Außensicherung betrifft - bauliche und technische Vorkehrungen auf dem Niveau
einer Hochsicherheitsanstalt vor.
Zu 15:
Nein.
Die Planungskosten belaufen sich auf
insgesamt rund 60 - 70 Mio S. Die bisher
angefallenen
Planungskosten wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit bzw. von der BIG bezahlt; die Höhe dieser Kosten ist mir nicht
bekannt.