2963/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.12.2001

 

 


DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Dobnigg, Genossinnen und Genossen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "das Justizzentrum Leoben"
gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 - 3:

Der Neubau eines Justizzentrums Leoben auf den Jeglitsch-Gründen ist ein in der
vergangenen Legislaturperiode eingeleitetes Bauvorhaben, gegen das es bis vor
Kurzem keine meinem Ressort bekannt gewordene Einwände gegeben hat. Die mir
nun vorliegenden Einwände und Alternatiworschläge müssen selbstverständlich
geprüft werden. Das Ergebnis der Prüfung kann ich nicht vorwegnehmen.

Zu 4:

Gemeinderatsbeschlüsse der Stadt Leoben zu diesem Vorhaben sind mir im Einzel-
nen nicht bekannt.

Zu 5:

Durch die oben angeführte Prüfung von Einwänden und Alternativen werden die

laufenden Planungsarbeiten für ein Justizzentrum Leoben nicht behindert oder

verzögert.

Zu 6 - 9:

Wie oben angeführt, kann das Ergebnis der Prüfung von Einwänden und

Alternativen nicht vorweggenommen werden.


Zu 10 bis 11:

Ich kenne den Alternatiworschlag des Abg.z.NR Mag. Dr. Udo Grollitsch, zu dem
eine schriftliche Stellungnahme des Präsidenten des Landesgerichtes Leoben
Dr. Ferst! vorliegt; sie wird bei der Entscheidung über die weitere Vorgangsweise
beachtet werden.

Zu 12:

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Justiz bestehen keine Sicherheitsbeden-
ken, die dem Bau entgegenstehen.

Zu 13 und 14:

Zur Zeit ist die Justizanstalt Leoben  im Zentrum der Stadt situiert und  von

Wohnhäusern umgeben. Bisher hat es keinerlei Anlassfälle gegeben, die zu einer

Verunsicherung    der Anrainer geführt hätten. Die Anstalt ist in der Umgebung

bestens integriert.

Zukünftig soll die Justizanstalt Leoben am Stadtrand situiert sein. In der Justizanstalt

Leoben werden Untersuchungshäftlinge und Strafgefangene mit Freiheitsstrafen bis

zu 18 Monaten angehalten.

Die Planung für den Neubau der Justizanstalt Leoben sieht dennoch - was die

Außensicherung betrifft - bauliche und technische Vorkehrungen auf dem Niveau

einer Hochsicherheitsanstalt vor.

Zu 15:
Nein.

Die Planungskosten belaufen sich auf insgesamt rund 60 - 70 Mio S. Die bisher
angefallenen Planungskosten wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit bzw. von der BIG bezahlt; die Höhe dieser Kosten ist mir nicht bekannt.