2964/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.12.2001

 

 


Vizekanzlerin

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!

Die Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen haben an mich eine
schriftliche Anfrage (3004/J) betreffend “die Zukunft der Verwaltungsakademie des Bundes
(VAB)" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Von meinem Ressort wird derzeit an einem Gesamtkonzept für die Aus- und Weiterbildung
im Bundesdienst gearbeitet. Die Frage nach der künftigen Rolle und Stellung der VAB in der
und zur Bundesverwaltung steht mit der organisatorischen Umsetzung dieses Konzeptes in
einem engen Zusammenhang. Da diese Konzepterstellungsphase noch nicht abgeschlossen
wurde, ist mir eine abschließende Beantwortung einzelner der gestellten Fragen derzeit nicht
möglich.

Frage 1:

Wie kam es, dass die Pläne Ihres Ministeriums betreffend die Zukunft der VAB in derart

kurzer Zeit von “Ausgliederung" zu “Auflösung" umschlugen?

Frage 2:

Bitte schildern  Sie die  ursprünglichen Ausgliederungspläne  und den  Stand von  deren

Umsetzung, bevor es zu einer Änderung der Pläne kam.


Zu den Fragen 1 und 2:

Der Beschluss der Bundesregierung über die Ausgliederung der Verwaltungsakademie des

Bundes hat den Anstoss zu einer umfassenden Untersuchung der Rahmenbedingungen und

zur Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes für die künftige Aus- und Weiterbildung im

Bundesdienst gegeben. Die vom Ministerrat vorgegebene Ausgliederung ist dabei aber nicht

Selbstzweck, sondern Mittel zur Erreichung der im Rahmen dieses Konzeptes angestrebten

Ziele.

In der Anfragebegründung wird aus dem Ministerratsbeschluss vom 2. Oktober 2001
zutreffend zitiert, dass eine “Auflösung der organisatorischen Struktur" vorgenommen werden
soll. Da selbstredend auch Ausgliederungsmaßnahmen zu einer Auflösung der bisherigen
Struktur (als Dienststelle des Bundes) führen, kann ich den von den anfragenden
Abgeordneten georteten Widerspruch zwischen den beiden Beschlüssen des Ministerrates
nicht erkennen.

Frage 3:

Bitte erläutern Sie folgenden Widerspruch in der Darstellung, die Sie am 2.10.2001 im

Ministerrat präsentierten:  einerseits soll eine “Dezentralisierung der Ausbildung Platz

greifen",   andererseits sollen  die  “Ausbildungsaktivitäten  gebündelt"  werden  und eine

Auflösung der VAB erfolgen.

Geht  es  Ihrer  Meinung  nach  bei  den  Plänen   betreffend  eine Ausbildungsreform   im

öffentlichen  Dienst  nunmehr  um   eine  Dezentralisierung  von  Aufgaben  oder  um   eine

Bündelung? Bitte beschreiben Sie Ihre diesbezüglichen Pläne konkret.

Zu Frage 3:

Auch der in dieser Frage behauptete Widerspruch besteht nicht:

Eine Dezentralisierung der Grundausbildung bedeutet, dass nicht mehr eine zwingende
Zusammenfassung der Grundausbildung des Allgemeinen Verwaltungsdienstes in Gestalt von
Regierungsverordnungen erfolgen, die auf die konkreten Ressortverwendungen nur


ungenügend Bedacht nehmen, sondern dass jedes Ressort seine spezifischen
Ausbildungsanforderungen selbst definiert, wie dies ausserhalb des Allgemeinen
Verwaltungsdienstes längst geschieht. Gesetzlich soll nur mehr ein Rahmen mit
Ausbildungszielen und -quantitäten festgelegt werden.

Ebenso ist aber auch eine Bündelung der Bildungsaktivitäten der Verwaltungsakademie im
Sinne einer Konzentration auf wichtige Aus- und Weiterbildungsbereiche bzw.
Themenstellungen in Anbetracht der allzu breiten - und auch vom Rechnungshof kritisierten
- Angebotspalette dringend geboten.

Frage 4:

Ist   vorgesehen,   die   (Aus-)Bildungsverantwortlichkeit  ausschließlich   bei   den   einzelnen

Ressorts anzusiedeln?

Wenn ja: Befürchten Sie nicht den  Verlust eines einheitlichen Ausbildungsstandards im

öffentlichen Dienst?

Frage 7:

Auf welche  Weise sollen die bislang von der V AB veranstalteten ressortübergreifenden

Weiterbildungskurse und Lehrgänge für Führungskräfte substituiert werden?

Frage 12:

Wie wollen Sie dafür sorgen, dass es - im Falle der tatsächlichen Auflösung der VAB -
weiterhin spezielle Weiterbildungsangebote für weibliche Bedienstete gibt, wie sie die VAB
anbietet und wie sie am privaten Bildungsmarkt nicht angeboten werden?

Frage 14:

Ist für die Zukunft ein Ersatz für den Aufstiegskurs vorgesehen?  Wie soll dieser genau

aussehen bzw. in welcher Form wird er stattfinden?


Zu den Fragen 4, 7. 12 und 14:

Wenn auch viele Führungskräfte in der Bundesverwaltung ihre Bildungsverantwortung nur
allzu gerne an die Verwaltungsakademie delegieren, sind schon jetzt die einzelnen Ressorts
auf Grund der den Bundesministern zukommenden Diensthoheit über ihre Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter für deren Aus- und Weiterbildung verantwortlich. Diese Verantwortung soll,
um die Aus- und Weiterbildung künftig besser am Bedarf der Ressorts zu orientieren, gestärkt
werden. Der Verlust eines einheitlichen Ausbildungsstandards ist nicht zu befürchten, da er
schon bisher praktisch nicht bestanden hat.

Auf der anderen Seite soll unter einem ressortübergreifenden gesamthaften Aspekt die Aus-
und Weiterbildung von Bundesbediensteten weiter von meinem Ressort gewährleistet werden.
Dies gilt insbesondere für die Führungskräfteausbildung, aber auch für spezielle
Weiterbildungsangebote.

Frage 5:

Mit   welchen   Budgetmitteln   sollen   Ihrer  Meinung   nach   die   einzelnen   Ressorts   die

Ausbildungsverantwortung wahrnehmen?

Frage 9:

Was geschieht mit dem derzeitigen Personal der VAB? Bitte beantworten Sie diese Frage für
jede/n einzelne/n Mitarbeiterin der VAB.

Frage 10:

Was geschieht mit den Budgetmitteln der VAB im Falle einer Auflösung?

Zu den Fragen 5, 9 und 10:

Haushalts- und Personal fragen hängen unmittelbar mit der organisationsrechtlichen Struktur
der jeweiligen Einrichtung zusammen, die derzeit aber noch nicht feststeht. Deshalb kann eine
Antwort nicht erfolgen.


Frage 6:

Wenn  von  der “Nutzbarmachung der Angebote des privaten Bildungsmarktes für den

Bundesdienst" die Rede ist: An welche Angebote denken Sie dabei konkret?

Zu Frage 6:

Der allgemeine Bildungsmarkt wird bereits jetzt in einem hohen Ausmaß für Aus- und
Fortbildungszwecke herangezogen. Wie möglicherweise nicht allgemein bekannt, ist der
Verwatungsakademie beschäftigte “Lehrkörper" nahezu ausschliesslich damit beschäftigt,
Lehrveranstaltungen zu organisieren; der Lehrkörper wird aber kaum zu einer operativen
Lehr- und Fortbildungstätigkeit herangezogen.

Frage 8:

Wird es weiterhin eine für alle Ressorts verbindliche Weiterbildung geben?

Zu Frage 8:

Es gibt derzeit keine für alle Ressorts verbindliche Weiterbildung, (siehe aber noch zu den

Fragen 4,7, 12 und 14).

Frage 11:

Ist der Beirat der Verwaltungsakademie über Ihre betreffenden Pläne informiert? Welchen

Standpunkt vertritt er dazu?

Zu Frage 11:

Der Beirat der Verwaltungsakademie als mein Beratungsorgan in Angelegenheiten des § 8
VAB-Gesetz hat bisher keine Stellungnahme zur Neuordnung der Ausbildung im
Bundessdienst abgegeben.

Frage 13:

Wird der derzeit laufende (XXIV.) Aufstiegskurs zu Ende geführt werden?

Zu Frage 13:
Ja.


Frage 15:

Welchen Zeitplan verfolgen Sie hinsichtlich der geplanten Auflösung der VAB?

Zu Frage 15:

Die Neuordnung der Ausbildung im Bundesdienst soll mit Herbst 2002 wirksam werden.

Frage 16:

Falls es tatsächlich zur Auflösung der VAB kommt: Welche Nutzung ist danach für das

Schloss Laudon vorgesehen?

Zu Frage 16:

Die Frage der Nutzung des Schlosses Laudon stellt sich unabhängig von einer Auflösung der
Verwaltungsakademie. Es ist jedenfalls sicherzustellen, dass vom Bund in Bestand
genommene Mietobjekte optimal ausgelastet werden, was derzeit bei den Gebäuden im Areal
des Schlosses Laudon nicht der Fall ist.