2964/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.12.2001
Vizekanzlerin
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!
Die Abgeordneten Dr. Alexander Van der
Bellen und Genossen haben an mich eine
schriftliche Anfrage (3004/J) betreffend
“die Zukunft der Verwaltungsakademie des Bundes
(VAB)" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Von meinem Ressort
wird derzeit an einem Gesamtkonzept für die Aus- und Weiterbildung
im
Bundesdienst gearbeitet. Die Frage nach der künftigen Rolle und Stellung
der VAB in der
und
zur Bundesverwaltung steht mit der organisatorischen Umsetzung dieses Konzeptes
in
einem
engen Zusammenhang. Da diese Konzepterstellungsphase noch nicht abgeschlossen
wurde,
ist mir eine abschließende Beantwortung einzelner der gestellten Fragen
derzeit nicht
möglich.
Frage 1:
Wie kam es, dass die Pläne Ihres Ministeriums betreffend die Zukunft der VAB in derart
kurzer Zeit von “Ausgliederung" zu “Auflösung" umschlugen?
Frage 2:
Bitte schildern Sie die ursprünglichen Ausgliederungspläne und den Stand von deren
Umsetzung, bevor es zu einer Änderung der Pläne kam.
Zu den Fragen 1 und 2:
Der Beschluss der Bundesregierung über die Ausgliederung der Verwaltungsakademie des
Bundes hat den Anstoss zu einer umfassenden Untersuchung der Rahmenbedingungen und
zur Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes für die künftige Aus- und Weiterbildung im
Bundesdienst gegeben. Die vom Ministerrat vorgegebene Ausgliederung ist dabei aber nicht
Selbstzweck, sondern Mittel zur Erreichung der im Rahmen dieses Konzeptes angestrebten
Ziele.
In der Anfragebegründung wird aus dem
Ministerratsbeschluss vom 2. Oktober 2001
zutreffend zitiert, dass eine
“Auflösung der organisatorischen Struktur" vorgenommen werden
soll. Da selbstredend auch
Ausgliederungsmaßnahmen zu einer Auflösung der bisherigen
Struktur (als Dienststelle des
Bundes) führen, kann ich den von den anfragenden
Abgeordneten georteten Widerspruch
zwischen den beiden Beschlüssen des Ministerrates
nicht erkennen.
Frage 3:
Bitte erläutern Sie folgenden Widerspruch in der Darstellung, die Sie am 2.10.2001 im
Ministerrat präsentierten: einerseits soll eine “Dezentralisierung der Ausbildung Platz
greifen", andererseits sollen die “Ausbildungsaktivitäten gebündelt" werden und eine
Auflösung der VAB erfolgen.
Geht es Ihrer Meinung nach bei den Plänen betreffend eine Ausbildungsreform im
öffentlichen Dienst nunmehr um eine Dezentralisierung von Aufgaben oder um eine
Bündelung? Bitte beschreiben Sie Ihre diesbezüglichen Pläne konkret.
Zu Frage 3:
Auch der in dieser Frage behauptete Widerspruch besteht nicht:
Eine Dezentralisierung der Grundausbildung bedeutet, dass nicht
mehr eine zwingende
Zusammenfassung der Grundausbildung des Allgemeinen Verwaltungsdienstes in
Gestalt von
Regierungsverordnungen erfolgen, die auf die konkreten Ressortverwendungen nur
ungenügend
Bedacht nehmen, sondern dass jedes Ressort seine spezifischen
Ausbildungsanforderungen
selbst definiert, wie dies ausserhalb des Allgemeinen
Verwaltungsdienstes
längst geschieht. Gesetzlich soll nur mehr ein Rahmen mit
Ausbildungszielen
und -quantitäten festgelegt werden.
Ebenso ist aber auch
eine Bündelung der Bildungsaktivitäten der Verwaltungsakademie im
Sinne einer Konzentration auf wichtige Aus- und Weiterbildungsbereiche bzw.
Themenstellungen
in Anbetracht der allzu breiten - und auch vom Rechnungshof kritisierten
-
Angebotspalette dringend geboten.
Frage 4:
Ist vorgesehen, die (Aus-)Bildungsverantwortlichkeit ausschließlich bei den einzelnen
Ressorts anzusiedeln?
Wenn ja: Befürchten Sie nicht den Verlust eines einheitlichen Ausbildungsstandards im
öffentlichen Dienst?
Frage 7:
Auf welche Weise sollen die bislang von der V AB veranstalteten ressortübergreifenden
Weiterbildungskurse und Lehrgänge für Führungskräfte substituiert werden?
Frage 12:
Wie wollen Sie dafür sorgen, dass es
- im Falle der tatsächlichen Auflösung der VAB -
weiterhin spezielle Weiterbildungsangebote
für weibliche Bedienstete gibt, wie sie die VAB
anbietet und wie sie am privaten
Bildungsmarkt nicht angeboten werden?
Frage 14:
Ist für die Zukunft ein Ersatz für den Aufstiegskurs vorgesehen? Wie soll dieser genau
aussehen bzw. in welcher Form wird er stattfinden?
Zu den Fragen 4, 7. 12 und 14:
Wenn auch viele Führungskräfte
in der Bundesverwaltung ihre Bildungsverantwortung nur
allzu gerne an die Verwaltungsakademie
delegieren, sind schon jetzt die einzelnen Ressorts
auf Grund der den Bundesministern zukommenden Diensthoheit über
ihre Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter für deren Aus- und Weiterbildung verantwortlich. Diese
Verantwortung soll,
um die Aus- und Weiterbildung künftig
besser am Bedarf der Ressorts zu orientieren, gestärkt
werden. Der Verlust eines
einheitlichen Ausbildungsstandards ist nicht zu befürchten, da er
schon bisher praktisch nicht
bestanden hat.
Auf der anderen
Seite soll unter einem ressortübergreifenden gesamthaften Aspekt die Aus-
und
Weiterbildung von Bundesbediensteten weiter von meinem Ressort
gewährleistet werden.
Dies gilt
insbesondere für die Führungskräfteausbildung, aber auch
für spezielle
Weiterbildungsangebote.
Frage 5:
Mit welchen Budgetmitteln sollen Ihrer Meinung nach die einzelnen Ressorts die
Ausbildungsverantwortung wahrnehmen?
Frage 9:
Was geschieht mit
dem derzeitigen Personal der VAB? Bitte beantworten Sie diese Frage für
jede/n einzelne/n Mitarbeiterin der VAB.
Frage 10:
Was geschieht mit den Budgetmitteln der VAB im Falle einer Auflösung?
Zu den Fragen 5, 9 und 10:
Haushalts- und
Personal fragen hängen unmittelbar mit der organisationsrechtlichen
Struktur
der
jeweiligen Einrichtung zusammen, die derzeit aber noch nicht feststeht. Deshalb
kann eine
Antwort
nicht erfolgen.
Frage 6:
Wenn von der “Nutzbarmachung der Angebote des privaten Bildungsmarktes für den
Bundesdienst" die Rede ist: An welche Angebote denken Sie dabei konkret?
Zu Frage 6:
Der allgemeine Bildungsmarkt wird bereits
jetzt in einem hohen Ausmaß für Aus- und
Fortbildungszwecke herangezogen. Wie möglicherweise nicht allgemein
bekannt, ist der
Verwatungsakademie beschäftigte “Lehrkörper" nahezu
ausschliesslich damit beschäftigt,
Lehrveranstaltungen zu organisieren; der Lehrkörper wird aber kaum zu
einer operativen
Lehr- und Fortbildungstätigkeit
herangezogen.
Frage 8:
Wird es weiterhin eine für alle Ressorts verbindliche Weiterbildung geben?
Zu Frage 8:
Es gibt derzeit keine für alle Ressorts verbindliche Weiterbildung, (siehe aber noch zu den
Fragen 4,7, 12 und 14).
Frage 11:
Ist der Beirat der Verwaltungsakademie über Ihre betreffenden Pläne informiert? Welchen
Standpunkt vertritt er dazu?
Zu Frage 11:
Der Beirat der Verwaltungsakademie als
mein Beratungsorgan in Angelegenheiten des § 8
VAB-Gesetz hat bisher keine Stellungnahme
zur Neuordnung der Ausbildung im
Bundessdienst abgegeben.
Frage 13:
Wird der derzeit laufende (XXIV.) Aufstiegskurs zu Ende geführt werden?
Zu Frage 13:
Ja.
Frage 15:
Welchen Zeitplan verfolgen Sie hinsichtlich der geplanten Auflösung der VAB?
Zu Frage 15:
Die Neuordnung der Ausbildung im Bundesdienst soll mit Herbst 2002 wirksam werden.
Frage 16:
Falls es tatsächlich zur Auflösung der VAB kommt: Welche Nutzung ist danach für das
Schloss Laudon vorgesehen?
Zu Frage 16:
Die Frage der Nutzung des Schlosses Laudon stellt sich
unabhängig von einer Auflösung der
Verwaltungsakademie. Es ist jedenfalls sicherzustellen, dass vom Bund in
Bestand
genommene Mietobjekte optimal ausgelastet werden, was derzeit bei den
Gebäuden im Areal
des Schlosses Laudon nicht der Fall ist.