2968/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.12.2001

 

BM für Inneres

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni und Genossinnen haben am 23.10.2001
unter der Nummer 2964/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
“Verlegung des LGK NÖ nach St. Polten" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Übersiedlung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich nach St. Polten
wird dann stattfinden, wenn nach Abschluss der derzeit laufenden Planungsmaßnahmen die
dienstbetrieblich funktionelle Unterbringung gewährleistet ist.

Zu Frage 2:

An der Erarbeitung eines zukunftsorientierten Raum- und Funktionsprogrammes wird derzeit

unter Einbindung aller Verantwortlichen gearbeitet.

Zu Frage 3:

Nein. Nach den derzeitigen Planungen verbleibt die Kriminalabteilung in Wien.

Die Übersiedlung der Organisationseinheiten wird so erfolgen, dass der Dienstbetrieb

bestmöglich aufrecht erhalten bleibt.

Zu Frage 4:

Auf die Beantwortung der Frage 3 wird verwiesen.


Zu Frage 5:

Es wird derzeit daran gearbeitet, für die Gendarmerie einen geschlossenen

Unterkunftsverband zu schaffen, um ua die Objektsicherung effizient gewährleisten zu

können.

Zu Frage 6:

Auf die Beantwortung der Fragen 2 und 5 wird verwiesen.

Zu Frage 7:

Die dem Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich in der Meidlinger Kaserne zur

Verfügung stehende Nutzfläche (Büroräumlichkeiten) - entsprechend ihrer Zweckbestimmung

- steht außer Verhältnis zu den Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsflächen (Gänge, Stiegen etc),

d.h., dass auch für Flächen Miete bezahlt wird, die einer dienstbetrieblichen Nutzung zugute

kommen.

Derzeit stehen in der Meidlinger Kaserne 22.914 m2 und in der Rennweg-Kaseme 6.488 m2
zur Verfügung. Die Gesamtkosten für beide Objekte betragen ATS 25,040.920,80.

Zu Frage 8:

Bezüglich der Mietkosten werden derzeit Verhandlungen geführt.

Zu Frage 9:

Ja. Es handelt sich um das 130.805 m2 große Grundstück in 3100 St. Polten, KG 19473 Hart,
EZ 505, das im Jahre 1994 über das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit von der
Österreichischen Bundesforste AG erworben wurde. Kaufpreis war ein Betrag von ATS
78,483.000.--, das entspricht einem Quadratmeterpreis von ATS 600.--

Die Frage, was mit diesem Grundstück nun geschehen soll, kann erst dann beantwortet
werden, wenn die Rahmenbedingungen zur Unterbringung im Landhaus des Amtes der
Niederösterreichischen Landesregierung endgültig geklärt sind.