2969/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.12.2001

 

BM für Inneres

 


Die Abgeordneten zu Nationalrat Dr. Helene Partik-Pablé und Kollegen haben am 23. Oktober
2001 unter der Nr. 2975/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
“Bulent Ö., Mitglied des Menschenrechtsbeirates" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Herr Bulent Ö. war nie Mitglied des Menschenrechtsbeirates. Herr Bülent Ö. war allerdings
vom 31. August 2000 bis 31. Oktober 2001 Mitglied der Kommission “OLG Wien l" des
Menschenrechtsbeirates. Er wurde - wie alle nach der Ausschreibung für den Bereich des
Oberlandesgerichtssprengels Wien in die engere Auswahl genommenen Bewerber - am
22. Mai 2000 von den desiginierten Leitern der drei hiefür eingerichteten Kommissionen
angehört und vom designierten Leiter der Kommission “OLG Wien 1" gemäß § 15 Abs 2 der
Geschäftsordnung des Menschenrechtsbeirates, BGB1. Nr. 395/1999 als Mitglied dieser
Kommission vorgeschlagen. Nach eingehenden Beratungen hat der Menschenrechtsbeirat in
seiner Sitzung vom 6. Juni 2000 diesem Vorschlag folgend, Bülent Ö. zum Mitglied der
Kommission “OLG Wien l" bestellt.

Vor Abschluss des für die Tätigkeit von Bülent Ö. maßgeblichen Werkvertrages wurde - wie
für alle Mitglieder der Kommissionen - eine Sicherheitsüberprüfung gemäß § 55 des
Sicherheitspolizeigesetzes vorgenommen. Das Ergebnis dieser Sicherheitsüberprüfung hat
keine Anhaltspunkte ergeben, die die Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen eingeschränkt


hätte. Zusätzlich erfolgten Überprüfungen nach dem Strafregistergesetz und dem Schengener
Informationssystem.

Mit Datum vom 8. August 2001 hat das Landesgericht Mannheim einen internationalen
Haftbefehl gegen Bülent Ö. erlassen, worauf dieser am 12. September 2001 von der
Bundespolizeidirektion Wien festgenommen worden ist.

Aufgrund entsprechenden Beschlusses des Menschenrechtsbeirates bei dessen darauf
folgenden Sitzung ist mein Ministerium mit Schreiben vom 31. Oktober 2001 mit sofortiger
Wirkung von diesem Werkvertrag zurückgetreten.

Wie diese Darstellung zeigt, sind Auswahlverfahren und Sicherheitsüberprüfung sachgerecht
vorgenommen worden.