2969/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.12.2001
Die Abgeordneten zu
Nationalrat Dr. Helene Partik-Pablé und Kollegen haben am 23. Oktober
2001
unter der Nr. 2975/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
“Bulent
Ö., Mitglied des Menschenrechtsbeirates" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Herr Bulent Ö.
war nie Mitglied des Menschenrechtsbeirates. Herr Bülent Ö. war
allerdings
vom
31. August 2000 bis 31. Oktober 2001 Mitglied der Kommission “OLG Wien
l" des
Menschenrechtsbeirates.
Er wurde - wie alle nach der Ausschreibung für den Bereich des
Oberlandesgerichtssprengels
Wien in die engere Auswahl genommenen Bewerber - am
22.
Mai 2000 von den desiginierten Leitern der drei hiefür eingerichteten
Kommissionen
angehört
und vom designierten Leiter der Kommission “OLG Wien 1"
gemäß § 15 Abs 2 der
Geschäftsordnung
des Menschenrechtsbeirates, BGB1. Nr. 395/1999 als Mitglied dieser
Kommission
vorgeschlagen. Nach eingehenden Beratungen hat der Menschenrechtsbeirat in
seiner
Sitzung vom 6. Juni 2000 diesem Vorschlag folgend, Bülent Ö. zum
Mitglied der
Kommission
“OLG Wien l" bestellt.
Vor Abschluss des für die
Tätigkeit von Bülent Ö. maßgeblichen Werkvertrages wurde -
wie
für
alle Mitglieder der Kommissionen - eine Sicherheitsüberprüfung
gemäß § 55 des
Sicherheitspolizeigesetzes
vorgenommen. Das Ergebnis dieser Sicherheitsüberprüfung hat
keine
Anhaltspunkte ergeben, die die Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen
eingeschränkt
hätte.
Zusätzlich erfolgten Überprüfungen nach dem Strafregistergesetz
und dem Schengener
Informationssystem.
Mit Datum vom 8.
August 2001 hat das Landesgericht Mannheim einen internationalen
Haftbefehl
gegen Bülent Ö. erlassen, worauf dieser am 12. September 2001 von der
Bundespolizeidirektion
Wien festgenommen worden ist.
Aufgrund
entsprechenden Beschlusses des Menschenrechtsbeirates bei dessen darauf
folgenden
Sitzung ist mein Ministerium mit Schreiben vom 31. Oktober 2001 mit sofortiger
Wirkung
von diesem Werkvertrag zurückgetreten.
Wie
diese Darstellung zeigt, sind Auswahlverfahren und
Sicherheitsüberprüfung sachgerecht
vorgenommen
worden.