2970/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.12.2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Georg
OBERHAIDINGER und Genossinnen
haben am 23.10.2001 unter der Nummer 2984/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "die Schließung des
Gendarmeriepostens
Stadl-Paura"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach
den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1
und 2:
Die
Dienststellenstrukturanpassung innerhalb der Bundesgendarmerie hat zum Ziel,
bestmögliche Voraussetzungen für einen bedarfsorientierten,
effektiven und
effizienten Exekutivdienst unter Erhaltung der dazu erforderlichen
Bürgernähe zu
schaffen. Damit ist beabsichtigt, den Administrationsaufwand zu minimieren und
eine
Ressourcenbündelung für den unmittelbaren exekutiven
Außendienst
herbeizuführen.
Ausschlaggebend für die
Zusammenlegung dieser beiden Dienststellen war
letztendlich die geringe Entfernung zwischen den einzelnen Standorten. Für
den
Standort Lambach sprechen die in Summe günstigere Lage sowie die
unterkunftsspezifischen Gegebenheiten (relativ neues Gebäude,
Erweiterungsmöglichkeit,
zusätzliche Gargagen).
Zu Frage 3:
In Anbetracht der nur wenige
hundert Meter betragenden Distanz zwischen den GP
Stadl-Paura und Lambach sind die Auswirkungen auf die Sicherheitssituation von
lediglich marginaler Bedeutung.
Zu Frage 4:
Sämtliche in diesem Bereich
verfügbaren Planstellen (11 vom Gendarmerieposten
Stadl-Paura und 14 vom Gendarmerieposten Lambach) werden der Folge-Dienst-
stelle,
dem Gendarmerieposten Lambach, zusystemisiert werden.
Zu Frage 5:
Wesentlich im Zuge der
Strukturmaßnahmen ist neben dem in der Antwort zu Frage
1 und 2 bezeichneten Ziel auch eine Qualitätssteigerung der Leistung
Exekutivdienst.
Zusätzlich sind längerfristig Einsparungen in einem noch nicht
konkretisierbaren
Ausmaß in den Bereichen
• Unterkunftwesen (in der Umsetzungsphase Mehrkosten),
• Dienststellenausstattung,
• Raumpflegepersonal,
• Kommunikation (EDV - Anlagen, -Arbeitsplätze und -leitungen, Anzahl der Server, Telefon, Funkmittel),
• Kfz-Ausstattung und andere Einsatzmittel (bessere Auslastung),
• Administration
zu erwarten.
Zu Frage 6:
Durch die Erhöhung der
Außendienstpräsenz, die sich durch die gleichbleibende
Planstellenanzahl bei niedrigerem Administrationsaufwand zwangsläufig
ergibt, ist
auch eine Anhebung des Sicherheitsstandards zu erwarten.
Zu Frage 7:
Mit dem Vollzug der Zusammenlegung ist als
dienstrechtliche Maßnahme jedenfalls
die Versetzung der Bediensteten zu einer anderen Dienststelle,
grundsätzlich zum
Gendarmerieposten
Lambach, verbunden. Weitere dienstrechtliche Veränderungen
können sich auch
durch neue Funktionen auf der Folge-Dienststelle ergeben, die im
Einzelnen noch nicht konkretisierbar sind. Zusätzliche Belastungen im
Vergleich zur
derzeitigen Tätigkeit sind nicht zu erwarten.