2970/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.12.2001

 

BM für Inneres

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Georg OBERHAIDINGER und Genossinnen
haben am 23.10.2001 unter der Nummer 2984/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "die Schließung des Gendarmeriepostens
Stadl-Paura" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:

Die Dienststellenstrukturanpassung innerhalb der Bundesgendarmerie hat zum Ziel,
bestmögliche Voraussetzungen für einen bedarfsorientierten, effektiven und
effizienten Exekutivdienst unter Erhaltung der dazu erforderlichen Bürgernähe zu
schaffen. Damit ist beabsichtigt, den Administrationsaufwand zu minimieren und eine
Ressourcenbündelung für den unmittelbaren exekutiven Außendienst
herbeizuführen.

Ausschlaggebend für die Zusammenlegung dieser beiden Dienststellen war
letztendlich die geringe Entfernung zwischen den einzelnen Standorten. Für den
Standort Lambach sprechen die in Summe günstigere Lage sowie die
unterkunftsspezifischen Gegebenheiten (relativ neues Gebäude,
Erweiterungsmöglichkeit, zusätzliche Gargagen).

Zu Frage 3:

In Anbetracht der nur wenige hundert Meter betragenden Distanz zwischen den GP
Stadl-Paura und Lambach sind die Auswirkungen auf die Sicherheitssituation von
lediglich marginaler Bedeutung.

Zu Frage 4:

Sämtliche in diesem Bereich verfügbaren Planstellen (11 vom Gendarmerieposten
Stadl-Paura und 14 vom Gendarmerieposten Lambach) werden der Folge-Dienst-
stelle, dem Gendarmerieposten Lambach, zusystemisiert werden.


Zu Frage 5:

Wesentlich im Zuge der Strukturmaßnahmen ist neben dem in der Antwort zu Frage
1 und 2 bezeichneten Ziel auch eine Qualitätssteigerung der Leistung Exekutivdienst.
Zusätzlich sind längerfristig Einsparungen in einem noch nicht konkretisierbaren
Ausmaß in den Bereichen

•   Unterkunftwesen (in der Umsetzungsphase Mehrkosten),

•   Dienststellenausstattung,

•   Raumpflegepersonal,

•   Kommunikation (EDV - Anlagen, -Arbeitsplätze und -leitungen, Anzahl der Server, Telefon, Funkmittel),

•   Kfz-Ausstattung und andere Einsatzmittel (bessere Auslastung),

•   Administration

zu erwarten.

Zu Frage 6:

Durch die Erhöhung der Außendienstpräsenz, die sich durch die gleichbleibende
Planstellenanzahl bei niedrigerem Administrationsaufwand zwangsläufig ergibt, ist
auch eine Anhebung des Sicherheitsstandards zu erwarten.

Zu Frage 7:

Mit dem Vollzug der Zusammenlegung ist als dienstrechtliche Maßnahme jedenfalls
die Versetzung der Bediensteten zu einer anderen Dienststelle, grundsätzlich zum
Gendarmerieposten Lambach, verbunden. Weitere dienstrechtliche Veränderungen
können sich auch durch neue Funktionen auf der Folge-Dienststelle ergeben, die im
Einzelnen noch nicht konkretisierbar sind. Zusätzliche Belastungen im Vergleich zur
derzeitigen Tätigkeit sind nicht zu erwarten.