2973/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.12.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Univ.
Prof. Dr. Alexander Van der Bellen, Freundinnen
und Freunde haben am 24. Oktober 2001 unter
der Nummer 3003/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend “die Förderung von
Auslandszivildienern" gerichtet.
Die vorliegende Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen l und 2:
Im Jahr 1997 wurden an den Verein Niemals Vergessen 591 040 S
ausbezahlt und
11 Zivildienstpflichtige entsendet, an die
Initiative Österreich-Mexiko 117 600 S ausbezahlt
und 2 Zivildienstpflichtige entsendet, an die Österreichischen
Friedensdienste 301 680 S
ausbezahlt und 8 Zivildienstpflichtige entsendet sowie an die Pfarre Frastanz
196 620 S
ausbezahlt und 5 Zivildienstpflichtige
entsendet.
Im Jahr 1998 wurden an den Verein Niemals
Vergessen 1 813 931,01 S ausbezahlt und 23
Zivildienstpflichtige
entsendet, an die Gesellschaft für Österreichisch-Arabische
Beziehungen
175
623 S ausbezahlt und 2 Zivildienstpflichtige entsendet, an die Österreichischen
Friedensdienste l 295
691,20 S ausbezahlt und 13 Zivildienstpflichtige entsendet, an die
Pfarre Frastanz 551 028,31 S ausbezahlt und
8 Zivildienstpflichtige entsendet, an den Verein
Gedenkdienst 2 801 549,20 S ausbezahlt und 18 Zivildienstpflichtige
entsendet, an den
Verein für Dienste im Ausland 57 099 S
ausbezahlt und 6 Zivildienstpflichtige entsendet, an
Jugend eine Welt 113 600 S
ausbezahlt und 2 Zivildienstpflichtige entsendet sowie an den
Verein Niemals Vergessen 3 186 927,15
S ausbezahlt und 27 Zivildienstpflichtige entsendet.
Im Jahr 1999 wurden an die Initiative
Österreich-Mexiko 55 372,80 S ausbezahlt und kein
Zivildienstpflichtiger entsendet, an die
Gesellschaft für Österreichisch-Arabische
Beziehungen 274 666,36 ausbezahlt und
5 Zivildienstpflichtige entsendet, an die
Österreichischen Friedensdienste l 681 317,78 S ausbezahlt und 16
Zivildienstpflichtige
entsendet, an den Verein Eine Welt 114 427 S ausbezahlt und l
Zivildienstpflichtiger
entsendet, an die Pfarre Frastanz l 907 900 S ausbezahlt und 17
Zivildienstpflichtige
entsendet, an den Verein Gedenkdienst l 922 699,83 S ausbezahlt und 21
Zivildienst-
pflichtige entsendet, an die Guatemala Initiative 732 237 S ausbezahlt und 4
Zivil-
dienstpflichtige entsendet, an den Verein
für Dienste im Ausland l 509 841 S ausbezahlt und
26 Zivildienstpflichtige entsendet, an Jugend eine Welt 778 646,32 S
ausbezahlt und
11 Zivildienstpflichtige entsendet, an die
Missionsschwestern vom Kostbaren Blut
153152,328 ausbezahlt und 3 Zivildienstpflichtige entsendet,
an die Österreichische
Vereinigung freier Bildungsstätten 320 182,74 S ausbezahlt und 3
Zivildienstpflichtige
entsendet, an die Informationsgruppe
Lateinamerika 55 557 S ausbezahlt und
l Zivildienstpflichtiger entsendet,
an das Hilfswerk Austria 133 330,60 S ausbezahlt und kein
Zivildienstpflichtiger entsendet, an
das Projekt Ladakh 55 557 S ausbezahlt und
1 Zivildienstpflichtiger entsendet sowie an Concordia Austria 48 968 S ausbezahlt und
2 Zivildienstpflichtige entsendet.
Im Jahr 2000 wurden an den Verein Niemals
Vergessen 2 629 714,68 S ausbezahlt und 18
Zivildienstpflichtige
entsendet, an die Gesellschaft für Österreichisch-Arabische
Beziehungen
303 937,16 S
ausbezahlt und 2 Zivildienstpflichtige entsendet, an die Österreichischen
Friedensdienste l 388 185,67 S ausbezahlt und 10 Zivildienstpflichtige
entsendet, an den
Verein Eine Welt 55 557 S ausbezahlt und 4 Zivildienstpflichtige entsendet, an
das
Friedensdorf International 285 654,56 S
ausbezahlt und 2 Zivildienstpflichtige entsendet, an
die Pfarre Frastanz 1710 836,23
S ausbezahlt und 20 Zivildienstpflichtige entsendet, an den
Verein Gedenkdienst 2 808 381,20 S
ausbezahlt und 23 Zivildienstpflichtige entsendet, an die
Guatemala Initiative 195 752,89 S
ausbezahlt und 2 Zivildienstpflichtige entsendet, an den
Verein für Dienste im Ausland 3 812 798,80 S ausbezahlt und 34
Zivildienstpflichtige
entsendet, an Jugend eine Welt 389 016 S
ausbezahlt und 11 Zivildienstpflichtige entsendet,
an die Missionsschwestern vom
Kostbaren Blut 188 860,30 S ausbezahlt und 2 Zivildienst-
pflichtige entsendet, an die
Österreichische Vereinigung freier Bildungsstätten 148 924,20 S
ausbezahlt und 6 Zivildienstpflichtige entsendet, an die
Informationsgruppe Lateinamerika
55 557 S ausbezahlt und 2
Zivildienstpflichtige entsendet, an das Projekt Ladakh 50 000 S
ausbezahlt und kein Zivildienstpflichtiger entsendet, an Concordia
Austria 152 122 S
ausbezahlt und 3
Zivildienstpflichtige entsendet sowie von der Caritas Feldkirch, VIDES, der
Österreichischen
Jungarbeiterbewegung und ILZ jeweils l Zivildienstpflichtiger entsendet.
Die Höhe des
bisherigen Kostenersatzes pro Auslandsdiener entspricht jeweils den
Beträgen
in
den für das jeweilige Jahr geltenden Verordnungen betreffend der Höhe
des vom Bund für
einen
Zivildienstleistenden aufgewendeten Betrages.
Zu der Frage 3:
Die Behauptung, die Trägerorganisationen würden ab der
Gründung des Auslandsdienst
Fördervereins finanziell ausgehungert,
trifft nicht zu. Auf Grund der Übergangsbestimmung
des § 76b Abs. 7 des
Zivildienstgesetzes 1986 - ZDG wurden den Trägerorganisationen bis
Ende Oktober 2001 heuer bereits 12,7
Mio. S direkt angewiesen. Weitere 11 Mio. S hat der
Auslandsdienst Förderverein an Zuwendungen gemäß §
12b Abs. 9 ZDG erhalten. Die
eingesetzten Bundesmittel reichen aus, die in Absprache mit dem
Bundesministerium für
Inneres bzw. dem Auslandsdienst
Förderverein vorgenommenen Entsendungen im
vorgesehenen Ausmaß finanziell
abzugelten.
Zu der Frage 4:
Die Pauschale von 10
000 € wurde in den Vereinsgremien festgelegt und orientiert sich an der
Höchstgrenze von 10 100,93 € nach der Verordnung des Bundesministers
für Inneres, mit der
die Verordnung
betreffend die Höhe des im Jahr 1999 vom Bund für einen
Zivildienstleistenden durchschnittlich
aufgewendeten Betrages geändert wurde (BGB1. II
Nr.
402/2001).
Zu den Fragen 5 und 6:
Über die
tatsächlichen Kosten, die den Rechtsträgern von
Zivildiensteinrichtungen durch den
Einsatz zugewiesener
Zivildienstpflichtiger entstehen, werden ho. keine Aufzeichnungen
geführt und bestehen diesbezüglich
auch keine rechtlich durchsetzbaren Meldepflichten der
Rechtsträger, diese dem Bund
bekanntzugeben. Die Höhe der gesetzlichen Sozialversicherung
beträgt derzeit monatlich l 134 S pro Zivildienstleistenden, die
der Pauschalvergütung
2 406 S.
Die durchschnittlichen Kosten des Bundes
für einen Zivildienstleistenden pro Monat (Saldo
aus Ausgaben und Einnahmen) einschließlich der Sozialversicherung haben
im Jahr 1997
9189,628,
im Jahr 1998 8 875,54 S, im Jahr 1999 8
S und im Jahr 2000 5 976,40 S
betragen. Die
Höhe der Kosten des Bundes für einen Zivildienstleistenden im Jahr
2001 kann
erst
nach Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses 2001 ermittelt werden.
Zur Frage 7:
In der am 22. November 2001 beschlossenen
Novelle zum Bundesfinanzgesetz 2002 sind
11
Mio. Schilling bei dem neu eröffneten VA-Ansatz 1/11176 zur Förderung
des
Auslandsdienst
Fördervereines vorgesehen.
Zur Frage 8:
Der Auslandsdienst
ist nach den Bestimmungen des Zivildienstgesetzes 1986 als
“Ersatzdienst"
zum Zivildienst konzipiert. Wer zivildienstpflichtig ist und nachweist, dass er
einen ununterbrochenen 14monatigen Auslandsdienst auf einem anerkannten
Dienstplatz
abgeleistet
hat, ist exlege von der Ableistung des Zivildienstes befreit.
Die Anerkennung von
Trägerorganisationen, die konkreten Einsatzstellen und die jeweiligen
Dienstplätze
werden vom Bundesministerium für Inneres mit Bescheid genehmigt. Für
diese
Genehmigung
sind formale Kriterien maßgebend, bei deren Vorliegen die Genehmigung zu
erteilen
ist. Diese Genehmigung bewirkt lediglich, dass die Ableistung des Dienstes auf
diesem
genannten Dienstplatz die Befreiung vom inländischen Zivildienst zur Folge
hat.
Entsendungen
erfolgen ausschließlich durch die Trägerorganisationen auf der Basis
eines
zwischen
Organisation und Zivildienstpflichtigen geschlossenen privatrechtlichen Vertrages.
Das
Bundesministerium für Inneres hat keinerlei Einfluss auf die
durchgeführten
Entsendungen; Zeitpunkt, Ort und Anzahl unterliegen ausschließlich der
Verantwortung der
Trägerorganisation,
wobei die Entsendungen nur durch das Vorhandensein von anerkannten
Dienstplätzen
beschränkt werden.
Es besteht
somit kein Rechtsverhältnis zwischen dem Bundesministerium für
Inneres und
dem
Auslandsdiener.
Der Auslandsdienst
fand mit der Zivildienstgesetz-Novelle 1991 Aufnahme in das
Zivildienstgesetz
1986. Ursprünglich war überhaupt keine Kostenersatzbestimmung
enthalten.
Erst mit der ZDG-Novelle 1996 wurde eine Kostenersatzregelung geschaffen.
Gegen
diese hat der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes im
Begutachtungsverfahren
keinerlei
verfassungsrechtliche Bedenken erhoben.