2974/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.12.2001

 

BM für auswärtige Angelegenheiten

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Erwin Niederwieser und Genossinnen haben am
23. Oktober 2001 unter der Nr. 2989/J-NR/2001 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Bedrohung des freien Journalismus - Strafverfahren
gegen Kurier-Redakteur in Italien gerichtet.

Die gegenständliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Nein. Mein Ressort hat sich jedoch sowohl im Wege des örtlich zuständigen GK Mailand
als auch durch Kontakte mit dem Rechtsanwalt des Angeklagten in Innsbruck über den
Stand des Verfahrens, das weiterhin beim LG Bozen anhängig ist, informiert und wird
auch den weiteren Prozessverlauf aufmerksam verfolgen.

Zu Fragen 2, 5 und 6:

Die unabhängigen italienischen Gerichte sind in Anwendung italienischen Rechts
gehalten, die in internationalen Abkommen vereinbarten Menschenrechte zu achten.
Italien ist Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention, sodass auch italienische
Verfahren und Urteile einer Überprüfung durch den Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg unterliegen. Im übrigen ist die Beurteilung von


Strafverfahren kein Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich des
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 3:

Die Einleitung eines Strafverfahrens allein stellt noch keinen Eingriff in die
Menschenrechte dar. Die Frage der Konformität mit der Europäischen
Menschenrechtskonvention stellt sich nicht, solange kein konkreter Eingriff in Rechte
vorliegt, die sich aus dieser Konvention ergeben.

Zu Frage 4:

Nein.