2974/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.12.2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Erwin
Niederwieser und Genossinnen haben am
23. Oktober 2001 unter der Nr. 2989/J-NR/2001 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Bedrohung des freien Journalismus -
Strafverfahren
gegen
Kurier-Redakteur in Italien gerichtet.
Die gegenständliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein. Mein Ressort hat sich jedoch sowohl im
Wege des örtlich zuständigen GK Mailand
als auch durch Kontakte mit dem Rechtsanwalt des Angeklagten in Innsbruck
über den
Stand des Verfahrens, das weiterhin beim LG Bozen anhängig ist, informiert
und wird
auch den weiteren Prozessverlauf aufmerksam verfolgen.
Zu Fragen 2, 5 und 6:
Die unabhängigen italienischen Gerichte
sind in Anwendung italienischen Rechts
gehalten,
die in internationalen Abkommen vereinbarten Menschenrechte zu achten.
Italien ist Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention, sodass
auch italienische
Verfahren
und Urteile einer Überprüfung durch den Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg unterliegen. Im übrigen ist
die Beurteilung von
Strafverfahren kein
Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich des
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 3:
Die Einleitung eines Strafverfahrens allein
stellt noch keinen Eingriff in die
Menschenrechte dar. Die Frage der Konformität mit der Europäischen
Menschenrechtskonvention stellt sich nicht, solange kein konkreter Eingriff in
Rechte
vorliegt, die sich aus dieser Konvention ergeben.
Zu Frage 4:
Nein.