2976/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.12.2001

 

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 


Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Auf- und Aus-
bau von regionalen Zentren für Beschäftigung und geschützte Arbeit durch
die Nervenklinik Mauer, Nr. 2958/J, wie folgt:

Frage 1:

Nach den mir vorliegenden Informationen über den Ausbau des in den Wirkungsbe-
reich der Bundesländer fallenden bedürfnisgerechten Angebotes an Soziotherapie
und Rehabilitation im Rahmen der Beschäftigung und geschützten Arbeit für psy-
chisch kranke und psychisch behinderte Menschen ist noch kein flächendeckendes
Angebot seitens der Länder vorhanden. In der jüngsten mir vorliegenden Erhebung,
die im Jahr 2000 im Rahmen der Gesundheitsplanungsarbeiten der Strukturkommis-
sion durchgeführt wurde, wird festgestellt, dass österreichweit etwa die Hälfte des
errechneten Solls an Platzkapazitäten vorhanden ist, wobei große regionale Unter-
schiede im Ausbaugrad festzustellen sind. Grundsätzlich ist in allen Bundesländern
noch ein weiterer Ausbaubedarf gegeben, wobei dieser etwa in Oberösterreich oder
in Wien geringer ist als in den anderen Bundesländern.

Fragen 2 und 4 bis 8:

Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt der NÖ Landesnervenklinik (LNK) Mauer
liegt in der soziotherapeutischen Behandlung und Beschäftigungstherapie für psy-
chisch kranke Menschen. Primär zuständig für derartige Maßnahmen ist - wie be-
reits erwähnt - das Land.

Die LNK Mauer ist eine landesfondsfinanzierte Krankenanstalt. Die in diesem Kran-
kenhaus erbrachten Leistungen sind somit nach Maßgabe der Art. 15a-Verein-


barung über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstal-
tenfinanzierung von dem in Niederösterreich eingerichteten Landesfonds abzugelten.
Mit der Zahlung der Sozialversicherungsträger an den NÖ Landesfonds sind daher
auch alle Leistungen der LNK Mauer seitens der Sozialversicherungsträger zur Gän-
ze abgegolten. Daraus ergibt sich aber auch, dass es sich hier primär um Leistungen
der Krankenbehandlung handelt, und eine unmittelbare Leistungszuständigkeit für
die Unfall- und Pensionsversicherungsträger in diesem Zusammenhang nicht be-
steht. Diese Versicherungsträger sind dessen ungeachtet jedenfalls bestrebt, ihren
Verpflichtungen (auch) auf dem Gebiet der psychotherapeutischen Betreuung bzw.
der Rehabilitation von psychisch kranken Personen im Rahmen ihres Aufgabenbe-
reiches und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten bestmöglich nachzukom-
men. Eine über das Ausmaß der derzeitigen Finanzierungsanteile hinausgehende
Finanzierungszusage seitens der Sozialversicherung kann gegenwärtig jedoch nicht
in Aussicht genommen werden.

Für Maßnahmen, die unmittelbar zur Vorbereitung der Integration von Menschen mit
Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt geeignet sind, sind jedoch Förderungen aus
Mitteln der Behindertenmilliarde möglich. Die Prüfung bzw. allfällige Förderung die-
ser Maßnahmen wird vom Bundessozialamt Wien Niederösterreich Burgenland ge-
meinsam mit dem Land und dem Arbeitsmarktservice vorgenommen. Die LNK Mau-
er hat ein Konzept beim Bundessozialamt Wien Niederösterreich Burgenland einge-
reicht. Weiterführende Gespräche, insbesondere mit dem Land Niederösterreich und
dem Arbeitsmarktservice, sind noch ausständig. Die Ergebnisse dieser Gespräche
werden abzuwarten sein.

Frage 3:

Die Evaluierung des niederösterreichischen Psychiatrieplanes ist in Arbeit und soll
demnächst fertig gestellt werden.

Fragen 9 und 10:

Das dargestellte Modell des sozialpsychiatrischen Zentrums der LNK Mauer ist auf
Grund seines umfassenden therapeutischen Ansatzes als positiv und erfolgverspre-
chend für eine Wiedereingliederung chronisch psychisch kranker Menschen in das
Privat- und Arbeitsleben zu bewerten. Eine entsprechende Ausweitung des Angebo-
tes wäre daher grundsätzlich zu begrüßen. Es ist aber auch darauf hinzuweisen,
dass das Ziel einer bedarfsgerechten psychiatrischen Versorgung die dezentralisier-
te wohnortnahe Versorgung ist. Einrichtungen zur psychiatrischen Rehabilitation soll-
ten daher bevorzugt im außerstationären Bereich im Rahmen von Wohnprojekten
gemeindenah errichtet werden.