2976/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.12.2001
Ich beantworte die an mich
gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten
Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Auf- und Aus-
bau von regionalen Zentren für Beschäftigung und
geschützte Arbeit durch
die Nervenklinik Mauer, Nr. 2958/J, wie folgt:
Frage 1:
Nach den mir vorliegenden
Informationen über den Ausbau des in den Wirkungsbe-
reich der Bundesländer fallenden bedürfnisgerechten Angebotes an
Soziotherapie
und Rehabilitation im Rahmen der Beschäftigung und geschützten Arbeit
für psy-
chisch kranke und psychisch behinderte Menschen ist noch kein
flächendeckendes
Angebot seitens der
Länder vorhanden. In der jüngsten mir vorliegenden Erhebung,
die im Jahr 2000 im Rahmen der Gesundheitsplanungsarbeiten der Strukturkommis-
sion durchgeführt wurde, wird festgestellt, dass österreichweit etwa
die Hälfte des
errechneten Solls an Platzkapazitäten vorhanden ist, wobei große
regionale Unter-
schiede im Ausbaugrad festzustellen sind. Grundsätzlich ist in allen
Bundesländern
noch ein weiterer Ausbaubedarf gegeben, wobei dieser etwa in
Oberösterreich oder
in Wien geringer ist als in den anderen Bundesländern.
Fragen 2 und 4 bis 8:
Ein wesentlicher
Tätigkeitsschwerpunkt der NÖ Landesnervenklinik (LNK) Mauer
liegt in der soziotherapeutischen Behandlung und Beschäftigungstherapie
für psy-
chisch kranke Menschen. Primär zuständig für derartige
Maßnahmen ist - wie be-
reits erwähnt - das Land.
Die LNK Mauer ist eine
landesfondsfinanzierte Krankenanstalt. Die in diesem Kran-
kenhaus erbrachten Leistungen sind somit nach Maßgabe der Art.
15a-Verein-
barung über die
Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstal-
tenfinanzierung von
dem in Niederösterreich eingerichteten Landesfonds abzugelten.
Mit der Zahlung der Sozialversicherungsträger an den NÖ Landesfonds
sind daher
auch alle Leistungen der LNK Mauer seitens
der Sozialversicherungsträger zur Gän-
ze abgegolten. Daraus ergibt sich aber auch, dass es sich hier
primär um Leistungen
der Krankenbehandlung handelt, und eine unmittelbare
Leistungszuständigkeit für
die Unfall- und
Pensionsversicherungsträger in diesem Zusammenhang nicht be-
steht. Diese Versicherungsträger sind dessen ungeachtet jedenfalls
bestrebt, ihren
Verpflichtungen (auch) auf dem Gebiet der psychotherapeutischen Betreuung bzw.
der Rehabilitation von psychisch kranken
Personen im Rahmen ihres Aufgabenbe-
reiches und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten bestmöglich
nachzukom-
men. Eine über das Ausmaß der derzeitigen Finanzierungsanteile
hinausgehende
Finanzierungszusage seitens der Sozialversicherung kann gegenwärtig jedoch
nicht
in Aussicht genommen werden.
Für Maßnahmen, die
unmittelbar zur Vorbereitung der Integration von Menschen mit
Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt geeignet sind, sind jedoch
Förderungen aus
Mitteln der Behindertenmilliarde
möglich. Die Prüfung bzw. allfällige Förderung die-
ser Maßnahmen wird vom Bundessozialamt Wien Niederösterreich
Burgenland ge-
meinsam mit
dem Land und dem Arbeitsmarktservice vorgenommen. Die LNK Mau-
er hat ein Konzept beim Bundessozialamt Wien Niederösterreich Burgenland
einge-
reicht. Weiterführende Gespräche, insbesondere mit dem Land
Niederösterreich und
dem Arbeitsmarktservice, sind noch ausständig. Die Ergebnisse dieser Gespräche
werden abzuwarten
sein.
Frage 3:
Die Evaluierung des
niederösterreichischen Psychiatrieplanes ist in Arbeit und soll
demnächst fertig gestellt werden.
Fragen 9 und 10:
Das dargestellte Modell des
sozialpsychiatrischen Zentrums der LNK Mauer ist auf
Grund seines umfassenden therapeutischen
Ansatzes als positiv und erfolgverspre-
chend für eine Wiedereingliederung chronisch psychisch kranker
Menschen in das
Privat- und Arbeitsleben zu bewerten. Eine
entsprechende Ausweitung des Angebo-
tes wäre daher grundsätzlich zu begrüßen. Es ist
aber auch darauf hinzuweisen,
dass das Ziel einer bedarfsgerechten
psychiatrischen Versorgung die dezentralisier-
te wohnortnahe Versorgung ist. Einrichtungen zur psychiatrischen Rehabilitation
soll-
ten daher bevorzugt im außerstationären Bereich im Rahmen von
Wohnprojekten
gemeindenah errichtet werden.