2978/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.12.2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Ulrike Lunacek und Genossen haben am
22. Oktober 2001 unter der Zahl 2954/J-NR/2001 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend bei der österreichischen Botschaft in
Islamabad
eingebrachte
Asylanträge von afghanischen Asylwerberinnen und Schließung der
Konsularabteilung eingebracht.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Vom Beginn der
Bombardements bis zur vorübergehenden Schließung der
Konsularabteilung wurden keine Asylanträge eingebracht, da die
Schließung am Montag,
dem 8.10.,
unmittelbar nach den ersten Angriffen erfolgte. Zuvor waren am 4.10.2001
dem Bundesasylamt 71 Anträge weitergeleitet worden, und am 11.10.2001
weitere 2147.
Zu Frage 2:
In Abhängigkeit von der Kurierabfertigung beträgt die Wartezeit eine Woche.
Zu Frage 3:
Diese Frage betrifft
keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 4:
Die Schließung erfolgte auf
Weisung des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres aus
Sicherheitsgründen. Die pakistanische Polizei hatte bereits erklärt,
die Sicherheit
angesichts einsetzender Tumulte nicht länger garantieren zu können,
sodaß mit
Übergriffen bzw. einem harten Durchgreifen der Exekutive gerechnet werden
mußte. Der
Übergang auf eine schriftliche anstelle persönlicher Antragstellung
erfolgte also nicht
zuletzt zum Schutz der Asylwerber selbst.
Zu Frage 5:
Die Einbringung von
Asylanträgen wurde nicht verhindert, es wurde bloß die Gefahr von
Übergriffen bei Tumulten im Kampf um Antragsformulare beseitigt. Die
Botschaft hat
laufend, auch während der vorübergehenden Schließung der
Konsularabteilung, Anträge
entgegengenommen, bisher etwas über 4000.
Zu Frage 6:
Eine solche
Aufforderung hat die Botschaft nicht erhalten. Hingegen hat der UNHCR in
Pakistan sein eigenes Flüchtlings-Vorprüfungsverfahren (pre-scanning
Programme) sofort
nach dem 11. September dieses Jahres suspendiert.
Zu Frage 7:
Die Konsularabteilung wurde am 15.10.2001 wieder geöffnet.
Zu Frage 8:
Die Funktionsfähigkeit der Botschaft war und ist nicht beeinträchtigt.
Zu Fragen 9 und 10:
Die Genfer Flüchtlingskonvention 1951
kennt den Begriff des sicheren Drittstaats nicht.
Dieser Begriff wurde vielmehr in Lehre und Praxis entwickelt, um feststellen zu
können, ob
die Zurückschiebung eines Asylwerbers in einen anderen Staat, in dem er
sich vor der
Einreise in den Antragstaat
aufgehalten hat, gemäß Art. 33 Absatz 1 der Genfer
Flüchtlingskonvention zulässig ist, da er auch dort Schutz vor
Verfolgung finden kann. Bei
dem Konzept des sicheren Drittstaates handelt es sich also um eine Regelung
betreffend
die zwischenstaatliche Zuständigkeit für die Durchführung von
Asylverfahren. Im
innerstaatlichen Rechtsbereich ist die Drittstaatssicherheit in §4 AsylG.
1997 geregelt. Die
Entscheidung über Asylanträge ist kein Gegenstand der Vollziehung des
Bundes im
Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 11:
Ja.
Zu Frage 12:
Die Bundesregierung trägt
durch Kooperation und Finanzierung maßgeblich zur EU-
Afghanistanflüchtlingshilfe bei. Außerdem hat die Bundesregierung
eine Mio. US $ für
bilaterale Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Die Maßnahmen sollen
in der Region greifen
und den Flüchtlingen dort die rasche Heimkehr nach Afghanistan
ermöglichen.
Zu Frage 13:
Die Asylantragseinbringung durch
afghanische Flüchtlinge an den österreichischen
Botschaften im Ausland ist gewährleistet. Die Aufnahme und Versorgung von
Flüchtlingen
in Österreich ist kein Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich
des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.