2980/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.12.2001

 

BM für auswärtige Angelegenheiten

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl und Genossinnen haben am
24. Oktober 2001 unter der Zahl 2999/J-NR/2001 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend den österreichischen Botschafter in Pakistan
eingebracht.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Beginnend mit 1. Oktober 2001 war die österreichische Botschaft Islamabad mit einem
sprunghaft ansteigenden Ansturm von Asylantragstellern konfrontiert. Der Andrang der
Antragsteller - Donnerstag, 4. Oktober ca. 1300, Freitag, 5. Oktober ca. 3000 - erlaubte
es nicht mehr, sie in den Schalterraum einzulassen. Anträge wurden durch das
Portierfenster, später aufgrund steigender Tumulte mit Hilfe der örtlichen Polizei
entgegengenommen. Der Polizeikommandant der Stadt Islamabad war selbst vor der
Botschaft anwesend, äußerte sich sehr besorgt über die Zustände und empfahl die
sofortige Schließung der Botschaft aus Sicherheitsgründen. Trotz dieser Warnung wurde
die Konsularabteilung offengehalten, da die Botschaft die Polizei davon überzeugen
konnte, daß eine plötzliche Sperre die bereits aufgebrachte Menschenmenge nicht mehr
beruhigen würde. Mit der endgültigen Entscheidung, die Konsularabteilung vorübergehend
zu schließen, wurde bis Montag, 8. Oktober, zugewartet.


Die Menschenmenge vor der Botschaft wurde mit friedlichen Mitteln ohne jede
Gewaltanwendung mittels einer Beamtenkette ohne Körperkontakt weggedrängt und
zerstreut. Kein Botschaftsangehöriger und, soweit seitens der Botschaft erfragbar, auch
sonst niemand in der ganzen Straße hat einen gewaltsamen Schlagstockeinsatz gesehen.
Die Behauptung der Gewaltanwendung wurde, soweit bekannt, von einem Journalisten
aufgestellt; auf seinen veröffentlichten Fotos von der Lage vor der Botschaft ist keine
Gewaltanwendung zu sehen.

Die vorübergehende Schließung der Konsularabteilung erfolgte zum Schutz der
Konsulatsmitarbeiter und nicht zuletzt zum Schutz der Asylwerber selbst. Es wurden ab
und auch während der vorübergehenden Schließung der Konsularabteilung bisher etwas
über 4000 Asylanträge entgegengenommen.

Zu Frage 2:

Nein.

Zu Frage 3 und 4:

Über Weisung des Bundesministerium für Inneres im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurde ein Informationsblatt verteilt,
das u.a. den Satz enthält “Gerüchte über eine direkte Aufnahme afghanischer
Staatsangehöriger von Pakistan nach Österreich sind unzutreffend".

Zu Frage 5:

Eine solche Aufforderung hat die Botschaft nicht erhalten. Hingegen hat der UNHCR in
Pakistan sein eigenes Flüchtlings-Vorprüfungsverfahren (pre-scanning Programme) sofort
nach dem 11. September dieses Jahres suspendiert.

Zu Frage 6:

Nein. Die Flüchtlingskonvention kennt keine Asylantragsstellung im Ausland; es gibt nur
ganz wenige Staaten, die diese Möglichkeit freiwillig und ohne jede Verpflichtung eröffnet
haben. Von allen EU-Staaten ist dies auch für Erst-Anträge kostenfrei und unverzüglich
nur bei österreichischen Botschaften möglich. Deshalb war auch die österreichische
Botschaft allein von einem Massenansturm betroffen.


Zu Frage 7:

Nein. Der Botschafter hat sich keiner Dienstpflichtverletzung schuldig gemacht, sondern
im Gegenteil angesichts der krisenhaften Entwicklung in der Region hervorragende Arbeit
geleistet.

Zu Frage 8:

Nein.

Zu Frage 8:

Ja.

Zu Frage 9:

Es hat keine derartige Äußerung gegeben. Seitens der Botschaft wurde immer klargestellt,
daß die Quelle des Gerüchts nicht bekannt ist und Asylwerber lediglich von
entsprechenden telefonischen Mitteilungen von Verwandten und Bekannten in Österreich
gesprochen haben.

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