2980/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.12.2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Andrea Kuntzl und Genossinnen haben am
24. Oktober 2001 unter der Zahl 2999/J-NR/2001 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend den österreichischen Botschafter in Pakistan
eingebracht.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Beginnend mit 1. Oktober 2001 war
die österreichische Botschaft Islamabad mit einem
sprunghaft ansteigenden Ansturm von Asylantragstellern konfrontiert. Der
Andrang der
Antragsteller - Donnerstag, 4. Oktober ca. 1300, Freitag, 5. Oktober ca. 3000 -
erlaubte
es nicht mehr, sie in den Schalterraum einzulassen. Anträge wurden durch
das
Portierfenster, später aufgrund steigender Tumulte mit Hilfe der
örtlichen Polizei
entgegengenommen. Der Polizeikommandant der Stadt Islamabad war selbst vor der
Botschaft anwesend, äußerte sich sehr besorgt über die
Zustände und empfahl die
sofortige Schließung der Botschaft aus Sicherheitsgründen. Trotz
dieser Warnung wurde
die Konsularabteilung offengehalten, da die Botschaft die Polizei davon
überzeugen
konnte, daß eine plötzliche Sperre die bereits aufgebrachte
Menschenmenge nicht mehr
beruhigen würde. Mit der endgültigen Entscheidung, die
Konsularabteilung vorübergehend
zu
schließen, wurde bis Montag, 8. Oktober, zugewartet.
Die Menschenmenge vor
der Botschaft wurde mit friedlichen Mitteln ohne jede
Gewaltanwendung mittels einer Beamtenkette ohne Körperkontakt
weggedrängt und
zerstreut. Kein Botschaftsangehöriger und, soweit seitens der Botschaft erfragbar,
auch
sonst niemand in der ganzen Straße hat einen gewaltsamen
Schlagstockeinsatz gesehen.
Die Behauptung der Gewaltanwendung wurde, soweit bekannt, von einem
Journalisten
aufgestellt; auf seinen veröffentlichten Fotos von der Lage vor der
Botschaft ist keine
Gewaltanwendung zu sehen.
Die vorübergehende
Schließung der Konsularabteilung erfolgte zum Schutz der
Konsulatsmitarbeiter und nicht zuletzt zum Schutz der Asylwerber selbst. Es
wurden ab
und auch während der vorübergehenden Schließung der Konsularabteilung
bisher etwas
über 4000 Asylanträge entgegengenommen.
Zu Frage 2:
Nein.
Zu Frage 3 und 4:
Über Weisung des
Bundesministerium für Inneres im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurde ein
Informationsblatt verteilt,
das u.a. den Satz enthält “Gerüchte über eine direkte
Aufnahme afghanischer
Staatsangehöriger von Pakistan nach Österreich sind
unzutreffend".
Zu Frage 5:
Eine solche Aufforderung hat die
Botschaft nicht erhalten. Hingegen hat der UNHCR in
Pakistan sein eigenes Flüchtlings-Vorprüfungsverfahren (pre-scanning
Programme) sofort
nach dem 11. September dieses Jahres suspendiert.
Zu Frage 6:
Nein. Die Flüchtlingskonvention kennt
keine Asylantragsstellung im Ausland; es gibt nur
ganz wenige Staaten, die diese Möglichkeit freiwillig und ohne jede
Verpflichtung eröffnet
haben. Von allen EU-Staaten ist dies auch für Erst-Anträge kostenfrei
und unverzüglich
nur bei österreichischen Botschaften möglich. Deshalb war auch die
österreichische
Botschaft allein von einem Massenansturm betroffen.
Zu Frage 7:
Nein. Der Botschafter hat sich
keiner Dienstpflichtverletzung schuldig gemacht, sondern
im Gegenteil angesichts der krisenhaften Entwicklung in der Region
hervorragende Arbeit
geleistet.
Zu Frage 8:
Nein.
Zu Frage 8:
Ja.
Zu Frage 9:
Es hat keine derartige Äußerung
gegeben. Seitens der Botschaft wurde immer klargestellt,
daß die Quelle
des Gerüchts nicht bekannt ist und Asylwerber lediglich von
entsprechenden telefonischen Mitteilungen von Verwandten und Bekannten in
Österreich
gesprochen
haben.
/