2981/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.12.2001

 

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 


Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2970/J-NR/2001 betreffend angekündigter
Schließungen von Postämtern die die Abgeordneten Huber und Genossinnen am 23. Oktober
2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Nach welchen Kriterien werden Postämter geschlossen?

Antwort:

Derzeit ist noch nicht absehbar, welche Postämter tatsächlich von einer Schließung betroffen sein
werden. Darüberhinaus habe ich mit dem Vorstand der österreichischen Post AG vereinbart, dass
bis zur Erlassung der Post-Universaldienstverordnung keine Postgeschäftsstellen geschlossen
werden.

Weiters darf ich darauf hinweisen, dass - wie mir der Vorstand der österreichischen Post AG
versichert - seinem Betriebsstellenkonzept wirtschaftliche Überlegungen, wie insbesondere die
kostendeckende Führung einer Geschäftsstelle aufgrund der Kundennachfrage, zugrundeliegen.

Frage 2:

Welche Parameter für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit der Postämter
Kapfenberg-Hafendorf, Tragöß-Oberort, Etmißl, Au bei Aflenz, Wegscheid, Gollrad, Seewiesen
und St. Lorenzen wurden angelegt?

Antwort:

Wie ich bereits ausgeführt habe, steht noch nicht fest, ob die genannten Postämter geschlossen
werden, da die Gespräche mit den Betroffenen noch nicht abgeschlossen sind. Bezüglich der
wirtschaftlichen Kriterien darf auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen werden.

Fragen 3, 4 und 5:

Sind Sie der Ansicht, dass durch die Schließung von kleineren Postämtern die Lebensqualität im

ländlichen Raum steigen wird?

Wenn ja: Wie können Sie das begründen?

Wenn nein: welche Maßnahmen haben Sie zur Erhaltung der Lebensqualität in den betroffenen

Gebieten vorgesehen?


Antwort:

Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass mir die Versorgung des ländlichen Raumes
mit Postdienstleistungen ein besonderes Anliegen ist. Daher bin ich auch bemüht, im
Einvernehmen mit den Betroffenen Lösungen zu finden, die von allen akzeptiert werden können.
Die Versorgung mit Postdienstleistungen stellt zweifellos einen wichtigen Faktor für die
Lebensqualität im ländlichen Raum dar. Schon durch das Postgesetz 1997 besteht für
die österreichische Post AG die Verpflichtung, einen bundesweiten, flächendeckenden
Universaldienst zu betreiben und aufrechtzuerhalten. Die Versorgung mit postalischen
Universaldienstleistungen kann aber sowohl durch Postämter oder durch Postagenturen oder
durch “Landzusteller" erfolgen.

Fragen 6 und 7:

Haben Sie überlegt, welche Auswirkungen die geplanten Schließungen auf den
Wirtschaftsstandort haben?

Wie sehen Ihre Pläne zur Stärkung der Wirtschaftsstandorte Mariazellerland, Etmißl, Aflenz,
Seewiesen, St. Lorenz, Turnau und Tragöß aus?

Antwort:

Die Versorgung mit postalischen Universaldienstleistungen ist zweifellos von großer

wirtschaftlicher Bedeutung; sie ist bereits durch die Gesetzeslage garantiert. Durch die von mir zu

erlassende Universaldienstverordnung wird die Qualität der Postdienstleistungen im Interesse der

österreichischen Bürger und der österreichischen Wirtschaft deutlich verbessert. Dadurch werden

nicht nur die angeführten Wirtschaftsstandorte gestärkt, sondern die gesamte österreichische

Wirtschaft

Frage 8:

Gibt es Überlegungen Ihres Ressorts, einer weiteren Ausdünnung des ländlichen Raumes
entgegenzuwirken?

Antwort:

Soferne mit dieser Frage die Versorgung mit Postdienstleistungen angesprochen wird, plane ich
die Erlassung der Post-Universaldienstverordnung. Im Vorfeld finden jetzt - über meine Initiative -
Gespräche mit den Betroffenen statt, um einvernehmlich eine flächendeckende Versorgung zu
erhalten.

Frage 9:

Was verstehen Sie unter der, von Ihnen angekündigten flächendeckenden Nahversorgung mit
Postdiensten?

Antwort:

Grundlage hiefür ist das Postgesetz 1997 bzw. die entsprechende Richtlinie der EU, 97/67/EG. Im
Rahmen des Universaldienstes hat die Österreichische Post AG zu
gewährleisten, dass den Kunden ständig Postdienstleistungen flächendeckend zu allgemein
erschwinglichen Preisen angeboten werden. Damit soll sichergestellt werden, dass auch unter
Wettbewerbsbedingungen alle Regionen und letztlich auch alle Haushalte mit Postdienstleistungen
im Rahmen des Universaldienstes versorgt werden, und zwar sogar dann, wenn dies im Einzelfall
extrem unwirtschaftlich wäre (z.B. Bergbauernhof).


Frage 10:

Können Sie die Qualität der flächendeckenden Postdienstleistungen weiterhin garantieren?

Antwort:

Grundsätzlich verpflichtet das Postgesetz 1997 die Post AG zur Erhaltung einer
flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Versorgung mit Postdienstleistungen im Rahmen des
Universaldienstes. Außerdem ist mir die Verbesserung der Laufzeitqualtat bei den Postsendungen
ein besonderes Anliegen und ich werde dies auch in der Post-Universaldienstverordnung
berücksichtigen.

Fragen 11, 12 und 13:

Welche Maßnahmen haben Sie für die betroffenen Mitarbeiter vorgesehen?

Welche Pläne haben Sie, um die drohenden Arbeitsplatzverluste für Vertragsbedienstete oder

befristete Dienstverhältnisse zu verhindern?

Haben Sie Überlegungen für Ersatzarbeitsplätze?

Antwort:

Da ich nicht die Eigentümeranteile der Republik Österreich an der österreichischen Post AG
verwalte und Sozialmaßnahmen für Mitarbeiter der Post AG nicht in meine Kompetenz fallen, kann
ich diese Frage nicht beantworten.

Frage 14:

Wann wird die Universaldienstverordnung endlich erlassen?

Antwort:

Derzeit ist noch nicht absehbar, wann die Post-Universaldienstverordnung erlassen wird. Dies vor
allem deshalb, da über meine Initiative die Österreichische Post AG Gespräche mit den Vertretern
der Länder bzw. der Regionen über die Versorgung mit Postdienstleistungen führt. Diese
Konsultationen sind noch nicht abgeschlossen, daher liegt mir auch noch kein endgültiger Bericht
darüber vor. Doch hat mir Generaldirektor Weis bereits berichtet, dass bei seinen Gesprächen und
Verhandlungen mit den Landeshauptleuten, Bürgermeistern und Regionalpolitikern diese
Verständnis für wirtschaftlich notwendige Strukturmaßnahmen bekundet haben.