2981/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.12.2001
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2970/J-NR/2001 betreffend angekündigter
Schließungen von Postämtern die die Abgeordneten Huber und
Genossinnen am 23. Oktober
2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Nach welchen Kriterien werden Postämter geschlossen?
Antwort:
Derzeit ist noch nicht absehbar,
welche Postämter tatsächlich von einer Schließung betroffen
sein
werden. Darüberhinaus habe ich mit dem Vorstand der österreichischen
Post AG vereinbart, dass
bis zur Erlassung der Post-Universaldienstverordnung keine
Postgeschäftsstellen geschlossen
werden.
Weiters darf ich darauf hinweisen,
dass - wie mir der Vorstand der österreichischen Post AG
versichert - seinem Betriebsstellenkonzept wirtschaftliche Überlegungen,
wie insbesondere die
kostendeckende Führung einer Geschäftsstelle aufgrund der
Kundennachfrage, zugrundeliegen.
Frage 2:
Welche
Parameter für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit der
Postämter
Kapfenberg-Hafendorf, Tragöß-Oberort, Etmißl, Au bei Aflenz,
Wegscheid, Gollrad, Seewiesen
und St. Lorenzen
wurden angelegt?
Antwort:
Wie ich bereits ausgeführt
habe, steht noch nicht fest, ob die genannten Postämter geschlossen
werden, da die Gespräche mit den Betroffenen noch nicht abgeschlossen
sind. Bezüglich der
wirtschaftlichen Kriterien darf auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen
werden.
Fragen 3, 4 und 5:
Sind Sie der Ansicht, dass durch die Schließung von kleineren Postämtern die Lebensqualität im
ländlichen Raum steigen wird?
Wenn ja: Wie können Sie das begründen?
Wenn nein: welche Maßnahmen haben Sie zur Erhaltung der Lebensqualität in den betroffenen
Gebieten vorgesehen?
Antwort:
Ich habe schon mehrfach darauf
hingewiesen, dass mir die Versorgung des ländlichen Raumes
mit Postdienstleistungen ein besonderes Anliegen ist. Daher bin ich auch
bemüht, im
Einvernehmen mit den Betroffenen Lösungen zu finden, die von allen
akzeptiert werden können.
Die Versorgung mit Postdienstleistungen stellt zweifellos einen wichtigen
Faktor für die
Lebensqualität im ländlichen Raum dar. Schon durch das Postgesetz
1997 besteht für
die
österreichische Post AG die Verpflichtung, einen bundesweiten, flächendeckenden
Universaldienst zu betreiben und
aufrechtzuerhalten. Die Versorgung mit postalischen
Universaldienstleistungen
kann aber sowohl durch Postämter oder durch Postagenturen oder
durch
“Landzusteller" erfolgen.
Fragen 6 und 7:
Haben Sie überlegt, welche
Auswirkungen die geplanten Schließungen auf den
Wirtschaftsstandort haben?
Wie sehen Ihre Pläne zur
Stärkung der Wirtschaftsstandorte Mariazellerland, Etmißl, Aflenz,
Seewiesen, St. Lorenz, Turnau und Tragöß aus?
Antwort:
Die Versorgung mit postalischen Universaldienstleistungen ist zweifellos von großer
wirtschaftlicher Bedeutung; sie ist bereits durch die Gesetzeslage garantiert. Durch die von mir zu
erlassende Universaldienstverordnung wird die Qualität der Postdienstleistungen im Interesse der
österreichischen Bürger und der österreichischen Wirtschaft deutlich verbessert. Dadurch werden
nicht nur die angeführten Wirtschaftsstandorte gestärkt, sondern die gesamte österreichische
Wirtschaft
Frage 8:
Gibt es Überlegungen Ihres
Ressorts, einer weiteren Ausdünnung des ländlichen Raumes
entgegenzuwirken?
Antwort:
Soferne mit
dieser Frage die Versorgung mit Postdienstleistungen angesprochen wird, plane
ich
die Erlassung der Post-Universaldienstverordnung. Im Vorfeld finden jetzt -
über meine Initiative -
Gespräche mit den Betroffenen statt, um einvernehmlich eine
flächendeckende Versorgung zu
erhalten.
Frage 9:
Was verstehen Sie unter der, von
Ihnen angekündigten flächendeckenden Nahversorgung mit
Postdiensten?
Antwort:
Grundlage hiefür ist das Postgesetz
1997 bzw. die entsprechende Richtlinie der EU, 97/67/EG. Im
Rahmen des Universaldienstes hat die Österreichische Post AG zu
gewährleisten, dass den Kunden ständig Postdienstleistungen
flächendeckend zu allgemein
erschwinglichen Preisen angeboten werden. Damit soll sichergestellt werden,
dass auch unter
Wettbewerbsbedingungen alle Regionen und letztlich auch alle Haushalte mit
Postdienstleistungen
im Rahmen des Universaldienstes versorgt werden, und zwar sogar dann, wenn dies
im Einzelfall
extrem
unwirtschaftlich wäre (z.B. Bergbauernhof).
Frage 10:
Können Sie die Qualität der flächendeckenden Postdienstleistungen weiterhin garantieren?
Antwort:
Grundsätzlich verpflichtet
das Postgesetz 1997 die Post AG zur Erhaltung einer
flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Versorgung mit
Postdienstleistungen im Rahmen des
Universaldienstes.
Außerdem ist mir die Verbesserung der Laufzeitqualtat bei den Postsendungen
ein besonderes Anliegen und ich werde dies
auch in der Post-Universaldienstverordnung
berücksichtigen.
Fragen 11, 12 und 13:
Welche Maßnahmen haben Sie für die betroffenen Mitarbeiter vorgesehen?
Welche Pläne haben Sie, um die drohenden Arbeitsplatzverluste für Vertragsbedienstete oder
befristete Dienstverhältnisse zu verhindern?
Haben Sie Überlegungen für Ersatzarbeitsplätze?
Antwort:
Da ich nicht die
Eigentümeranteile der Republik Österreich an der österreichischen
Post AG
verwalte und Sozialmaßnahmen für Mitarbeiter der Post AG nicht in
meine Kompetenz fallen, kann
ich diese Frage nicht beantworten.
Frage 14:
Wann wird die Universaldienstverordnung endlich erlassen?
Antwort:
Derzeit ist noch nicht absehbar, wann die
Post-Universaldienstverordnung erlassen wird. Dies vor
allem deshalb, da über meine Initiative die Österreichische Post AG
Gespräche mit den Vertretern
der Länder bzw. der Regionen über die Versorgung mit
Postdienstleistungen führt. Diese
Konsultationen sind noch nicht abgeschlossen, daher liegt mir auch noch kein
endgültiger Bericht
darüber vor. Doch hat mir Generaldirektor Weis bereits berichtet, dass bei
seinen Gesprächen und
Verhandlungen mit den Landeshauptleuten, Bürgermeistern und Regionalpolitikern
diese
Verständnis für wirtschaftlich notwendige Strukturmaßnahmen
bekundet haben.