2982/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.12.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2980/J-NR/2001 betreffend der beabsichtigten
Schließungen von Postämtern die die Abgeordneten Schasching und
Genossinnen am
23. Oktober 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Was haben Sie unternommen um die bevorstehenden Schließungen abzuwehren?
Antwort:
Über meine
Initiative finden Gespräche der österreichischen Post AG mit
Vertretern der Länder,
der Regionen und der betroffenen Gemeinden statt. Weiters sollen in Zusammenarbeit
mit den
betroffenen Gemeinden Lösungen gefunden werden, um den jeweiligen Standort
möglichst zu
erhalten.
Fragen 2 und 3:
Können Sie als
Eigentumsvertreterin zusichern, dass bei über 700 Schließungen,
keine Mitarbeiter
entlassen werden?
Wieviele Mitarbeiterinnen sind von den Schließungen in Niederösterreich konkret betroffen?
Antwort:
Ich habe schon mehrfach darauf
hingewiesen, dass die Eigentumsrechte an der österreichischen
Post AG nicht von mir sondern von der ÖIAG wahrgenommen werden. Im übrigen
fallen
Sozialmaßnahmen
für Bedienstete der österreichischen Post AG nicht in meinen
Kompetenzbereich.
Frage 4:
Welche Maßnahmen setzt die
Republik Österreich als Mehrheitseigentümerin der Post AG, um
sicherzustellen, dass die Mitarbeiter auch nach den Schließungen einer
gleichwertigen
Beschäftigung (gleiche Bezahlung, gleiche Anzahl von Wochenstunden usw.)
nachgehen können?
Antwort:
Hier darf auf die Ausführungen zu den Fragen 2 und 3 verwiesen werden.
Fragen 5 und 6:
Welche Auswirkungen werden die
Schließungen auf die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der
kleinen Gemeinden in Niederösterreich haben?
Wie wollen Sie gewährleisten,
dass auch in Gemeinden, wo der Post AG kein Post-Partner zur
Verfügung steht (z.B. dort, wo der letzte Nahversorger bereits geschlossen
wurde) die wichtigsten
Postdienstleistungen erhalten bleiben?
Antwort:
Es ist davon auszugehen, dass die
flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen auch
dann bestehen bleibt, wenn es zu einer Schließung von örtlichen
Postämtern kommt.
Sollte kein Post-Partner zur
Verfügung stehen, werden die Post-Universaldienstleistungen vom
sogenannten "Landzusteller" sichergestellt. Dieser kann etwa als
"mobiles Postamt" verstanden
werden. Diese Form der Versorgung besteht bereits und hat sich bewährt.
Frage 7:
Welche Maßnahmen setzen Sie als
Infrastrukturministerin, um die Erreichbarkeit der Postämter
auch für ältere Menschen bzw. Menschen ohne ein eigenes Fahrzeug, zu
ermöglichen?
Antwort:
Das Problem der Erreichbarkeit von
Postämtern z.B. für ältere Menschen stellt sich nicht neu im
Zusammenhang mit der Post-Universaldienstverordnung. Außerdem kann die
individuelle
Erreichbarkeit nur bedingt als Beurteilungskriterium herangezogen werden.
Frage 8:
In welchem Verhältnis steht
für Sie eine verbesserte Wirtschaftlichkeit gegenüber einer sinkenden
Lebensqualität in ländlichen Regionen?
Antwort:
Ich habe schon mehrfach darauf
hingewiesen, dass mir vor allem die Versorgung des ländlichen
Raumes mit Postdienstleistungen ein besonderes Anliegen ist. Die Versorgung mit
Postdienstleistungen ist zweifellos für die Bürger und die Wirtschaft
einer Region von Bedeutung.
Auch besteht bereits aufgrund des Postgesetzes 1997 für die
österreichische Post AG die
Verpflichtung, einen bundesweiten flächendeckenden Universaldienst
aufrechtzuerhalten.
Frage 9:
Sind diese Rationalisierungsmaßnahmen der erste Schritt zur
Vorbereitung eines Verkaufes der
Post
AG?
Antwort:
Da ich nicht die
Eigentümeranteile der Republik Österreich an der
Österreichischen Post AG
verwalte, kann ich diese Frage nicht beantworten.
Frage 10:
Wird das Postamt a) Groß Sieming
b) Asperhofen
c) St Christophen
d) Innermanzing
e) Ollersbach
f) Kasten
g) Michelbach
h) Statzendorf
i) Getzersdorf
j) Kapelln
k) Wald
I) Loich
m) Schwarzenbach
n) St. Margarethen
o) St. Pölten-Hariand
p) St. Pölten-Radlberg
geschlossen?
Antwort:
Derzeit ist noch nicht absehbar, welche
Postämter tatsächlich von einer Schließung betroffen sein
werden. Darüberhinaus habe ich mit dem Vorstand der österreichischen
Post AG vereinbart, dass
bis zur Erlassung der Post-Universaldienstverordnung keine
Postgeschäftsstellen geschlossen
werden.
Durch die
Universaldienstverordnung werden die Dienstleistungen des Universaldienstes
näher
bestimmt. Die Festlegung von Standorten einzelner Postämter oder die
Schließung von
Postämtern im Detail ist nicht Gegenstand der Verordnung.