2982/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.12.2001

 

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 


Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2980/J-NR/2001 betreffend der beabsichtigten
Schließungen von Postämtern die die Abgeordneten Schasching und Genossinnen am
23. Oktober 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Was haben Sie unternommen um die bevorstehenden Schließungen abzuwehren?

Antwort:

Über meine Initiative finden Gespräche der österreichischen Post AG mit Vertretern der Länder,
der Regionen und der betroffenen Gemeinden statt. Weiters sollen in Zusammenarbeit mit den
betroffenen Gemeinden Lösungen gefunden werden, um den jeweiligen Standort möglichst zu
erhalten.

Fragen 2 und 3:

Können Sie als Eigentumsvertreterin zusichern, dass bei über 700 Schließungen, keine Mitarbeiter
entlassen werden?

Wieviele Mitarbeiterinnen sind von den Schließungen in Niederösterreich konkret betroffen?

Antwort:

Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Eigentumsrechte an der österreichischen
Post AG nicht von mir sondern von der ÖIAG wahrgenommen werden. Im übrigen fallen
Sozialmaßnahmen für Bedienstete der österreichischen Post AG nicht in meinen
Kompetenzbereich.

Frage 4:

Welche Maßnahmen setzt die Republik Österreich als Mehrheitseigentümerin der Post AG, um
sicherzustellen, dass die Mitarbeiter auch nach den Schließungen einer gleichwertigen
Beschäftigung (gleiche Bezahlung, gleiche Anzahl von Wochenstunden usw.) nachgehen können?

Antwort:

Hier darf auf die Ausführungen zu den Fragen 2 und 3 verwiesen werden.


Fragen 5 und 6:

Welche Auswirkungen werden die Schließungen auf die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der
kleinen Gemeinden in Niederösterreich haben?

Wie wollen Sie gewährleisten, dass auch in Gemeinden, wo der Post AG kein Post-Partner zur
Verfügung steht (z.B. dort, wo der letzte Nahversorger bereits geschlossen wurde) die wichtigsten
Postdienstleistungen erhalten bleiben?

Antwort:

Es ist davon auszugehen, dass die flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen auch
dann bestehen bleibt, wenn es zu einer Schließung von örtlichen Postämtern kommt.

Sollte kein Post-Partner zur Verfügung stehen, werden die Post-Universaldienstleistungen vom
sogenannten "Landzusteller" sichergestellt. Dieser kann etwa als "mobiles Postamt" verstanden
werden. Diese Form der Versorgung besteht bereits und hat sich bewährt.

Frage 7:

Welche Maßnahmen setzen Sie als Infrastrukturministerin, um die Erreichbarkeit der Postämter
auch für ältere Menschen bzw. Menschen ohne ein eigenes Fahrzeug, zu ermöglichen?

Antwort:

Das Problem der Erreichbarkeit von Postämtern z.B. für ältere Menschen stellt sich nicht neu im
Zusammenhang mit der Post-Universaldienstverordnung. Außerdem kann die individuelle
Erreichbarkeit nur bedingt als Beurteilungskriterium herangezogen werden.

Frage 8:

In welchem Verhältnis steht für Sie eine verbesserte Wirtschaftlichkeit gegenüber einer sinkenden
Lebensqualität in ländlichen Regionen?

Antwort:

Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass mir vor allem die Versorgung des ländlichen
Raumes mit Postdienstleistungen ein besonderes Anliegen ist. Die Versorgung mit
Postdienstleistungen ist zweifellos für die Bürger und die Wirtschaft einer Region von Bedeutung.
Auch besteht bereits aufgrund des Postgesetzes 1997 für die österreichische Post AG die
Verpflichtung, einen bundesweiten flächendeckenden Universaldienst aufrechtzuerhalten.

Frage 9:

Sind diese Rationalisierungsmaßnahmen der erste Schritt zur Vorbereitung eines Verkaufes der
Post AG?

Antwort:

Da ich nicht die Eigentümeranteile der Republik Österreich an der Österreichischen Post AG
verwalte, kann ich diese Frage nicht beantworten.

Frage 10:

Wird das Postamt     a) Groß Sieming

b) Asperhofen

c) St Christophen

d) Innermanzing

e) Ollersbach

f) Kasten


g) Michelbach

h) Statzendorf

i) Getzersdorf

j) Kapelln

k) Wald

I) Loich

m) Schwarzenbach

n) St. Margarethen

o) St. Pölten-Hariand

p) St. Pölten-Radlberg

geschlossen?

Antwort:

Derzeit ist noch nicht absehbar, welche Postämter tatsächlich von einer Schließung betroffen sein
werden. Darüberhinaus habe ich mit dem Vorstand der österreichischen Post AG vereinbart, dass
bis zur Erlassung der Post-Universaldienstverordnung keine Postgeschäftsstellen geschlossen
werden.

Durch die Universaldienstverordnung werden die Dienstleistungen des Universaldienstes näher
bestimmt. Die Festlegung von Standorten einzelner Postämter oder die Schließung von
Postämtern im Detail ist nicht Gegenstand der Verordnung.