2984/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.12.2001
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Brosz, Freundinnen und Freunde haben am
22. Oktober 2001 unter der Nr. 2960/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Bezügebegrenzungsgesetz/Abgeordneter zum Nationalrat
Günter
Kößl gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Da das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher
Funktionäre (Art. 1 des Bezügebegrenzungsgesetzes) ein Verfassungsgesetz ist, ist
der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt für Interpretationsfragen grundsätzlich
zuständig.
Zu Frage 2:
Eine solche Auskunft wurde vom Bundeskanzleramt nicht erteilt.