2984/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.12.2001

 

Bundeskanzler

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Brosz, Freundinnen und Freunde haben am
22. Oktober 2001 unter der Nr. 2960/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Bezügebegrenzungsgesetz/Abgeordneter zum Nationalrat
Günter Kößl gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Da das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher

Funktionäre (Art. 1 des Bezügebegrenzungsgesetzes) ein Verfassungsgesetz ist, ist

der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt für Interpretationsfragen grundsätzlich

zuständig.

Zu Frage 2:

Eine solche Auskunft wurde vom Bundeskanzleramt nicht erteilt.