2991/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.12.2001

 

 


Bundeskanzler

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Sima und GenossInnen haben am 24. Ok-
tober 2001 unter der Nr. 3015/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend aktueller Stand der Verhandlungen des Energiekapitels mit Tschechien
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte Ich wie folgt:

Eingangs verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 2882/J betreffend “Sicherheitsmängel KKW Temelin" vom 26. September 2001
durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt-
schaft.

Angesichts der Entwicklungen der vergangenen Wochen nehme Ich zu den Insge-
samt 36 Einzelfragen gesammelt Stellung.

Die fast ein Jahr andauernden Verhandlungen mit der Tschechischen Republik im
Rahmen des sogenannten “Melker Prozesses" zum KKW Temelin konnten am
29. November 2001 in Brüssel erfolgreich abgeschlossen werden. Das Ergebnis
dieser Verhandlungen, die “Schlußfolgerungen des Melker Prozesses und Follow-
Up", wurden vom zuständigen Ressortminister, Mag. Wilhelm Molterer, am 3. De-
zember 2001 an die Klubobleute der im Nationalrat vertretenen Parteien übermittelt.
der Zeitplan zur Umsetzung der Annexe I und
II dieser Vereinbarung, die sogenannte
“Road-Map", wurde am 10. Dezember 2001 an die Klubobleute persönlich überge-
ben.

Diese für beide Seiten verbindliche Vereinbarung machte es möglich, das Verhand-
lungskapitel “Energie" mit der Tschechischen Republik am 12. Dezember 2001 “vor-
läufig" abzuschließen und damit auch den Prozeß der Umsetzung der vereinbarten
Maßnahmen durch die Tschechische Republik sowohl hinsichtlich der Sicherheit als
auch der Umweltverträglichkeit des KKW Temelin einzuleiten. Mit den Erklärungen
des tschechischen Vizepremiers und Außenministers J. Kavan und der Bundesminis-
terin für auswärtige Angelegenheiten B. Ferrero-Waldner anläßlich der Tagung der
Beitrittskonferenz auf Ministerebene am 12. Dezember 2001 wurde die Verbindlich-


keit dieser Vereinbarung für beide Seiten nochmals unterstrichen. Damit wurde der
mit klaren Zielsetzungen und Terminen versehene Prozeß der Umsetzung der ver-
einbarten Maßnahmen definitiv begonnen. Ich füge hinzu, daß sich Österreich anläß-
lich des Rates Allgemeine Angelegenheiten am 10. Dezember 2001 ausdrücklich die
Möglichkeit vorbehalten hat, auf das Energiekapitel zurückzukommen, sollte die
Tschechische Republik wider Erwarten ihre Verpflichtungen nicht erfüllen.

Hinsichtlich der laufenden Information über den Verhandlungsstand rufe ich in Erin-
nerung, daß sich der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was-
serwirtschaft beginnend mit 25. Oktober 2001 mehrfach milden Klubobleuten der im
Nationalrat vertretenen Parteien getroffen und diese über den Verhandlungsstand in-
formiert hat. Darüber hinaus hat er am 5. November 2001 einen umfassenden Be-
richt zum “Melker Prozeß" vorgelegt.

Hinsichtlich der sogenannten .Null-Option" halte ich fest, daß diese ein von Öster-
reich mit Nachdruck eingebrachter Bestandteil des “Melker Prozesses" war. Insbe-
sondere verweise ich darauf, daß ich mich bereits am 6. September 2001, nur einen
Tag nachdem das Europäische Parlament die Europäische Kommission aufgefordert
hat, "eine internationale Konferenz einzuberufen, um über Ausstiegsmöglichkeiten
und Ausstiegskosten sowie über die Möglichkeit eines internationalen Ausstiegsan-
gebotes für Tschechien zu beraten", diesbezüglich schriftlich an Ministerpräsident
Zeman, Kommissionspräsident Prodi sowie an den gegenwärtigen Ratsvorsitzenden,
den belgischen Ministerpräsidenten Verhofstadt, gewandt habe. Kurz darauf hat Mi-
nisterpräsident Zeman unter Verweis auf die nationale Souveränität hinsichtlich
energiepolitischer Entscheidungen diese "Ausstiegskonferenz" abgelehnt.

Unbeschadet dessen werde ich, nicht zuletzt in Entsprechung einschlägiger Ent-
schließungen und Stellungnahmen des Nationalrates, am Ziel eines europaweiten
Ausstiegs aus der energetischen Nutzung der Kernenergie festhalten. Die Position
Österreichs wird es daher sein, unter Hinweis auf die Risken der Kernenergie
weiterhin jeden Ausstieg eines Landes aus der Kernenergie zu unterstützen und
gleichzeitig auf europäischer Ebene auch die Initiativen zur Schaffung einheitlicher
und hoher Sicherheitsstandards für noch in Betrieb befindliche Kernkraftwerke
fortzusetzen.

Beim Europäischen Rat von Laeken konnte Österreich einen ersten Erfolg verbu-
chen, da der Europäische Rat zusagte, “in der Union auch weiterhin ein hohes Maß
an nuklearer Sicherheit zu gewährleisten". Der Europäische Rat betonte .mit Nach-
druck, daß Schutz und Sicherheit von Kernkraftwerken überwacht werden müssen.
Er bittet um die regelmäßige Vorlage von Berichten der Atomenergieexperten der
Mitgliedstaaten, die in engem Kontakt mit der Kommission bleiben werden."