2991/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.12.2001
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Sima
und GenossInnen haben am 24. Ok-
tober 2001 unter der
Nr. 3015/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend aktueller
Stand der Verhandlungen des Energiekapitels mit Tschechien
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte Ich wie folgt:
Eingangs verweise ich auf die Beantwortung
der parlamentarischen Anfrage
Nr. 2882/J betreffend “Sicherheitsmängel KKW Temelin" vom 26.
September 2001
durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt-
schaft.
Angesichts der Entwicklungen der
vergangenen Wochen nehme Ich zu den Insge-
samt 36 Einzelfragen
gesammelt Stellung.
Die fast ein Jahr andauernden Verhandlungen mit der Tschechischen
Republik im
Rahmen des sogenannten “Melker Prozesses" zum KKW Temelin konnten am
29. November 2001 in Brüssel erfolgreich abgeschlossen werden. Das
Ergebnis
dieser Verhandlungen, die “Schlußfolgerungen des Melker Prozesses
und Follow-
Up", wurden vom zuständigen Ressortminister, Mag. Wilhelm Molterer,
am 3. De-
zember 2001 an die Klubobleute der im Nationalrat vertretenen Parteien
übermittelt.
der Zeitplan zur Umsetzung der Annexe I und II dieser Vereinbarung, die sogenannte
“Road-Map", wurde am 10. Dezember 2001 an die Klubobleute
persönlich überge-
ben.
Diese für beide Seiten verbindliche
Vereinbarung machte es möglich, das Verhand-
lungskapitel “Energie" mit der Tschechischen Republik am 12.
Dezember 2001 “vor-
läufig" abzuschließen und damit auch den Prozeß der
Umsetzung der vereinbarten
Maßnahmen durch die Tschechische Republik sowohl hinsichtlich der
Sicherheit als
auch der Umweltverträglichkeit des KKW Temelin einzuleiten. Mit den
Erklärungen
des tschechischen Vizepremiers und Außenministers J. Kavan und der
Bundesminis-
terin für auswärtige Angelegenheiten B. Ferrero-Waldner
anläßlich der Tagung der
Beitrittskonferenz auf Ministerebene am 12. Dezember 2001 wurde die
Verbindlich-
keit dieser Vereinbarung für beide Seiten nochmals
unterstrichen. Damit wurde der
mit klaren
Zielsetzungen und Terminen versehene Prozeß der Umsetzung der ver-
einbarten Maßnahmen definitiv begonnen. Ich füge hinzu, daß
sich Österreich anläß-
lich des Rates Allgemeine Angelegenheiten am 10. Dezember 2001
ausdrücklich die
Möglichkeit vorbehalten hat, auf das Energiekapitel zurückzukommen,
sollte die
Tschechische Republik wider Erwarten ihre Verpflichtungen nicht erfüllen.
Hinsichtlich der laufenden Information
über den Verhandlungsstand rufe ich in Erin-
nerung, daß sich der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Was-
serwirtschaft
beginnend mit 25. Oktober 2001 mehrfach milden Klubobleuten der im
Nationalrat vertretenen Parteien getroffen und diese über den
Verhandlungsstand in-
formiert hat. Darüber hinaus hat er am 5. November 2001 einen umfassenden
Be-
richt zum “Melker Prozeß" vorgelegt.
Hinsichtlich der sogenannten
.Null-Option" halte ich fest, daß diese ein von Öster-
reich mit Nachdruck eingebrachter Bestandteil des “Melker Prozesses"
war. Insbe-
sondere verweise ich
darauf, daß ich mich bereits am 6. September 2001, nur einen
Tag nachdem das Europäische Parlament die Europäische Kommission
aufgefordert
hat, "eine
internationale Konferenz einzuberufen, um über Ausstiegsmöglichkeiten
und Ausstiegskosten sowie über die Möglichkeit eines internationalen
Ausstiegsan-
gebotes für Tschechien zu beraten", diesbezüglich schriftlich an
Ministerpräsident
Zeman, Kommissionspräsident Prodi sowie an den gegenwärtigen
Ratsvorsitzenden,
den belgischen Ministerpräsidenten Verhofstadt, gewandt habe. Kurz darauf
hat Mi-
nisterpräsident Zeman unter Verweis auf die nationale
Souveränität hinsichtlich
energiepolitischer Entscheidungen diese "Ausstiegskonferenz"
abgelehnt.
Unbeschadet dessen werde ich, nicht zuletzt in Entsprechung
einschlägiger Ent-
schließungen und Stellungnahmen des Nationalrates, am Ziel eines
europaweiten
Ausstiegs aus der energetischen Nutzung der Kernenergie festhalten. Die
Position
Österreichs wird es daher sein, unter Hinweis auf die Risken der
Kernenergie
weiterhin jeden Ausstieg eines Landes aus der Kernenergie zu unterstützen
und
gleichzeitig auf europäischer Ebene auch die Initiativen zur Schaffung
einheitlicher
und hoher Sicherheitsstandards für noch in Betrieb befindliche
Kernkraftwerke
fortzusetzen.
Beim Europäischen Rat von Laeken
konnte Österreich einen ersten Erfolg verbu-
chen, da der Europäische Rat zusagte, “in der Union auch weiterhin
ein hohes Maß
an nuklearer
Sicherheit zu gewährleisten". Der Europäische Rat betonte .mit
Nach-
druck, daß Schutz und Sicherheit von Kernkraftwerken überwacht
werden müssen.
Er bittet um die regelmäßige Vorlage von Berichten der
Atomenergieexperten der
Mitgliedstaaten, die in engem Kontakt mit der Kommission bleiben werden."