2993/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.12.2001

 

 


BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

Die Abgeordneten Edler und Genossen haben am 23. Oktober 2001 unter der Nr. 2979/J
an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Sicherheit in Wien auf-
grund permanenter Personaleinsparungen bei der Exekutive" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Es ist nicht richtig, dass in Wien bereits jetzt 500 Planstellen nicht besetzt sind.

Mit 1. Dezember 2001 wurden in Wien insgesamt 40 BewerberInnen in den Polizeidienst
aufgenommen. Fürs kommende Jahr sind weitere Neuaufnahmen beabsichtigt. Die ge-
naue Anzahl der Aufnahmen ist zur Zeit jedoch noch nicht quantifizierbar. Hinsichtlich ei-
nes Grundausbildungslehrganges für den Kriminaldienst sind die Planungsarbeiten im
Gange.

Durch die Reform soll es gelingen, dass mehr als 100 Exekutivbeamte aus den derzeitigen
Innendienstverwendungen den exekutiven Kernaufgaben rückgeführt werden.

Zu Frage 2:

Der Bundespolizeidirektion Wien sind negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit
nicht bekannt. Durch das in Rede stehende Reformvorhaben ist beabsichtigt, möglichst
viele Sicherheitswachebeamte, die zur Zeit Verwaltungstätigkeiten und handwerkliche
Agenden im Innendienst wahrnehmen, dem exekutiven Außendienst rückzuführen. Da die


Verkehrspolizei einen elementaren Bestandteil des exekutiven Außendienstes darstellt, ist
auch ein effizienzsteigernder Effekt für die Verkehrsüberwachung zu erwarten.

Zu Frage 3:

Eine Personalveränderung/Reduktion erfolgt aufgrund des Stellenplanes 2002. Die
entsprechende Planung ist derzeit für sämtliche Bundespolizeidirektionen bzw. im
konkreten Fall für die BPD Wien noch nicht abgeschlossen.

Zum Wiener Sicherheitsbüro ist auszuführen, dass durch die Polizeireform der
Kriminaldienst zur Gänze neu strukturiert wird. Nach dem vorliegenden Reformkonzept
sollen die kriminalpolizeilichen Aufgaben der Bundespolizeidirektion Wien in einem
Kriminalamt gebündelt werden, das sich in eine Kriminaldirektion für zentrale Ermittlungen,
eine Kriminaldirektion für dezentrale Ermittlungen (5 dezentrale Kriminalkommissariate)
und eine Kriminaldirektion für zentrale Assistenzdienste der Kriminalpolizei gliedert.

Die bisherige Struktur des Wiener Sicherheitsbüros ist im neuen Konzept nicht mehr
vorgesehen, so dass eine Aussage über Personalreduktion/-veränderungen in diesem
Bereich nicht möglich, ist.

Zu Frage 4:

Aufgrund des BFG 2001 beträgt der Sollstand für den Sicherheitwachdienst in Wien 5771.
Eine Aufteilung der stellenplanmäßigen Einsparung in Effektuierung des BFG 2001 auf die
jeweiligen Organisationseinheiten der Sicherheitswache der BPD Wien ist bis dato nicht
erfolgt, weshalb keine Iststandermittlung vorgenommen werden kann. Unabhängig von der
noch nicht erfolgten Aufteilung der stellenplanmäßigen Einsparung ist festzuhalten, dass
sich der Iststand durch Abkommandierungen, Karenzurlaube, Dienstzuteilungen,
Suspendierungen und Krankenstände täglich verändert.

Zu Frage 5:

Wenn man davon ausgeht, dass mit Sonderabteilungen "Kanzleiarbeiten, Personalwesen,
Schießplatzerhaltung, Lagerwesen, usw. gemeint waren, beantworte ich die Frage wie
folgt:

Wie bereits zur Frage 2 ausgeführt, ist im Reformkonzept vorgesehen, möglichst viele Si-
cherheitswachebeamte, die zur Zeit mit Verwaltungstätigkeiten und handwerklichen Agen-
den beschäftigt sind (Kanzleitätigkeiten, Personalwesen, Schießplatzerhaltungen, Lager-


wesen, Uniformwesen, Vermittlerdienste, etc.) durch Dienststellen-Zusammenlegungen
und Übernahme der Aufgaben durch Verwaltungsbedienstete wieder dem exekutiven Au-
ßendienst zuzuführen. Dadurch wird eine - im Vergleich zur früheren Praxis - tatsächliche
Erhöhung des Ist-Standes an Sicherheitswachebeamten in den Bezirken eintreten.

Zu Frage 6:

Das Reformkonzept der Bundespolizeidirektion Wien sieht nach derzeitigem Stand die
einheitliche Führung des Kriminaldienstes durch das Kriminalamt Wien als Abteilung der
Behörde vor. Das Konzept enthält folgende wesentliche Punkte:

-    Schaffung weniger Kriminaldienststellen (Kriminaldirektion 1 für zentrale Ermittlungen,
Kriminaldirektion 2 mit ihren 5 Kriminalkommissariaten für dezentrale Ermittlungen und
Kriminaldirektion 3 für zentrale Assistenzdienste der Kriminalpolizei.) Durch die
Konzentration auf wenige Standorte sollen die Nachteile des derzeitigen Systems, die
durch Aufsplitterung des Kriminaldienstes auf 29 Dienststellen bedingt sind, wie
Personalengpässe, mangelnder Überblick über die Kriminalitätslage und Defizite beim
Informationsaustausch, beseitigt werden.

-    Zusammenlegung der Dienst- und Fachaufsicht über alle Kriminalbeamten beim Leiter
des Kriminalamtes.

-    Schaffung von Fachgruppensystemen bei allen Kriminaldienststellen. Durch dieses
System ist für jeden Bereich (insbesondere Gewaltdelikte, Eigentumsdelikte,
Suchtmittelkriminalität, Prostitution, Menschenhandel, Schlepperei) eine spezifische
und fachbezogene Bearbeitung gewährleistet.

-    Erhöhung der Nachtdienstpräsenz des Kriminaldienstes.

-    Ständiger Informationsaustausch mit den Polizeikommissariaten in den Bezirken durch
Einrichtung einer diesbezüglichen Schnittstelle beim Sicherheitsreferenten des
Polizeikommissariates und den Kriminalsachbearbeitern der Sicherheitswache.

Zu Frage 7:

Zur Abfederung von allfälligen, sich für die Exekutivbeamten aus den mit 1.1.2002 in Kraft
tretenden dienstzeitrechtlichen Bestimmungen ergebenden Härten wurden entsprechende
Adaptierungen der Dienstpläne mit dem Ziel möglichster sozialer Ausgewogenheit vorge-
nommen. Insbesondere wurde hiebei auch sichergestellt, dass die finanzielle Abgeltung
von Überstunden im Sinne einer Akontierung weiterhin monatlich möglich sein wird.


Ziel ist es letztlich, die bundesfinanzgesetzlich vorgegebenen Einsparungsnotwendigkeiten
so umzusetzen, dass es zu keiner Leistungskürzung für die auch in Hinkunft zu erbringen-
den Tätigkeiten kommt.