2993/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.12.2001
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Die Abgeordneten Edler und Genossen haben
am 23. Oktober 2001 unter der Nr. 2979/J
an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Sicherheit in Wien
auf-
grund permanenter Personaleinsparungen bei der Exekutive" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Es ist nicht richtig, dass in Wien bereits jetzt 500 Planstellen nicht besetzt sind.
Mit 1. Dezember 2001 wurden in Wien
insgesamt 40 BewerberInnen in den Polizeidienst
aufgenommen. Fürs kommende Jahr sind weitere Neuaufnahmen beabsichtigt.
Die ge-
naue Anzahl der Aufnahmen ist zur Zeit jedoch noch nicht quantifizierbar.
Hinsichtlich ei-
nes Grundausbildungslehrganges für den Kriminaldienst sind die
Planungsarbeiten im
Gange.
Durch die Reform soll es gelingen, dass
mehr als 100 Exekutivbeamte aus den derzeitigen
Innendienstverwendungen den exekutiven Kernaufgaben rückgeführt
werden.
Zu Frage 2:
Der Bundespolizeidirektion Wien sind
negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit
nicht bekannt. Durch das in Rede stehende Reformvorhaben ist beabsichtigt,
möglichst
viele Sicherheitswachebeamte, die zur Zeit Verwaltungstätigkeiten und
handwerkliche
Agenden im Innendienst wahrnehmen, dem exekutiven Außendienst
rückzuführen. Da die
Verkehrspolizei einen elementaren
Bestandteil des exekutiven Außendienstes darstellt, ist
auch ein effizienzsteigernder Effekt für die Verkehrsüberwachung zu
erwarten.
Zu Frage 3:
Eine Personalveränderung/Reduktion
erfolgt aufgrund des Stellenplanes 2002. Die
entsprechende Planung ist derzeit für sämtliche
Bundespolizeidirektionen bzw. im
konkreten Fall für die BPD Wien noch nicht abgeschlossen.
Zum Wiener Sicherheitsbüro ist
auszuführen, dass durch die Polizeireform der
Kriminaldienst zur Gänze neu strukturiert wird. Nach dem vorliegenden
Reformkonzept
sollen die kriminalpolizeilichen Aufgaben der Bundespolizeidirektion Wien in
einem
Kriminalamt gebündelt werden, das sich in eine Kriminaldirektion für
zentrale Ermittlungen,
eine Kriminaldirektion für dezentrale Ermittlungen (5 dezentrale
Kriminalkommissariate)
und eine Kriminaldirektion für zentrale Assistenzdienste der
Kriminalpolizei gliedert.
Die bisherige Struktur des Wiener
Sicherheitsbüros ist im neuen Konzept nicht mehr
vorgesehen, so dass eine Aussage über
Personalreduktion/-veränderungen in diesem
Bereich nicht möglich, ist.
Zu Frage 4:
Aufgrund des BFG 2001 beträgt der
Sollstand für den Sicherheitwachdienst in Wien 5771.
Eine Aufteilung der stellenplanmäßigen Einsparung in Effektuierung
des BFG 2001 auf die
jeweiligen Organisationseinheiten der Sicherheitswache der BPD Wien ist bis
dato nicht
erfolgt, weshalb keine Iststandermittlung vorgenommen werden kann.
Unabhängig von der
noch nicht erfolgten Aufteilung der stellenplanmäßigen Einsparung
ist festzuhalten, dass
sich der Iststand durch Abkommandierungen, Karenzurlaube, Dienstzuteilungen,
Suspendierungen und Krankenstände täglich verändert.
Zu Frage 5:
Wenn man davon ausgeht, dass mit
Sonderabteilungen "Kanzleiarbeiten, Personalwesen,
Schießplatzerhaltung, Lagerwesen, usw. gemeint waren, beantworte ich die
Frage wie
folgt:
Wie bereits zur Frage 2 ausgeführt,
ist im Reformkonzept vorgesehen, möglichst viele Si-
cherheitswachebeamte, die zur Zeit mit Verwaltungstätigkeiten und
handwerklichen Agen-
den beschäftigt sind (Kanzleitätigkeiten, Personalwesen,
Schießplatzerhaltungen, Lager-
wesen, Uniformwesen, Vermittlerdienste,
etc.) durch Dienststellen-Zusammenlegungen
und Übernahme
der Aufgaben durch Verwaltungsbedienstete wieder dem exekutiven Au-
ßendienst zuzuführen. Dadurch wird eine - im Vergleich zur
früheren Praxis - tatsächliche
Erhöhung des Ist-Standes an Sicherheitswachebeamten in den Bezirken
eintreten.
Zu Frage 6:
Das Reformkonzept der Bundespolizeidirektion Wien sieht nach
derzeitigem Stand die
einheitliche Führung des Kriminaldienstes durch das Kriminalamt Wien als
Abteilung der
Behörde vor. Das Konzept enthält folgende wesentliche Punkte:
- Schaffung weniger
Kriminaldienststellen (Kriminaldirektion 1 für zentrale Ermittlungen,
Kriminaldirektion 2 mit ihren 5 Kriminalkommissariaten für dezentrale
Ermittlungen und
Kriminaldirektion 3 für zentrale Assistenzdienste der Kriminalpolizei.)
Durch die
Konzentration auf wenige Standorte sollen die Nachteile des derzeitigen
Systems, die
durch Aufsplitterung des Kriminaldienstes auf 29 Dienststellen bedingt sind,
wie
Personalengpässe, mangelnder Überblick über die
Kriminalitätslage und Defizite beim
Informationsaustausch,
beseitigt werden.
- Zusammenlegung der
Dienst- und Fachaufsicht über alle Kriminalbeamten beim Leiter
des Kriminalamtes.
- Schaffung von
Fachgruppensystemen bei allen Kriminaldienststellen. Durch dieses
System ist für jeden Bereich (insbesondere Gewaltdelikte,
Eigentumsdelikte,
Suchtmittelkriminalität, Prostitution, Menschenhandel, Schlepperei) eine
spezifische
und fachbezogene Bearbeitung gewährleistet.
- Erhöhung der Nachtdienstpräsenz des Kriminaldienstes.
- Ständiger
Informationsaustausch mit den Polizeikommissariaten in den Bezirken durch
Einrichtung einer diesbezüglichen Schnittstelle beim Sicherheitsreferenten
des
Polizeikommissariates und den Kriminalsachbearbeitern der Sicherheitswache.
Zu Frage 7:
Zur Abfederung von allfälligen, sich
für die Exekutivbeamten aus den mit 1.1.2002 in Kraft
tretenden dienstzeitrechtlichen Bestimmungen ergebenden Härten wurden
entsprechende
Adaptierungen der Dienstpläne mit dem Ziel möglichster sozialer
Ausgewogenheit vorge-
nommen. Insbesondere wurde hiebei auch sichergestellt, dass die finanzielle
Abgeltung
von Überstunden im Sinne einer Akontierung weiterhin monatlich
möglich sein wird.
Ziel ist es letztlich, die
bundesfinanzgesetzlich vorgegebenen Einsparungsnotwendigkeiten
so umzusetzen, dass es zu keiner Leistungskürzung für die auch in
Hinkunft zu erbringen-
den Tätigkeiten kommt.