2995/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.12.2001

 

BM für Inneres

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther KRAUTER und Genossinnen haben
am 24.10.2001 unter der Nummer 3001/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "Schließung von Gendarmerieposten in der Steiermark" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Dienststellenstrukturanpassung innerhalb der Bundesgendarmerie hat zum Ziel,
bestmögliche Voraussetzungen für einen bedarfsorientierten, effektiven und
effizienten Exekutivdienst unter Erhaltung der dazu erforderlichen Bürgernähe zu
schaffen. Damit ist beabsichtigt, den Administrationsaufwand zu minimieren und eine
Ressourcenbündelung für den unmittelbaren exekutiven Außendienst
herbeizuführen. Die Erhöhung der Außendienstpräsenz lässt auch ein Ansteigen des
Sicherheitsstandards erwarten

Zu Frage 3:

Nein - siehe auch Beantwortung der Frage 1 und 2.
Zu Frage 4:

Zur Umsetzung des Stellenplanes 2001 werden keine Planstellen der
Basisexekutivdienststellen             (Gendarmerieposten, Grenzdienststellen,
Verkehrsabteilung-Außenstellen, Kriminalabteilung-Außenstellen) herangezogen.

Die Einsparungsquoten für den Bereich Bundesgendarmerie, die zur Erreichung des
Stellenplanes 2002 erforderlich sind, stehen noch nicht fest.


Zu  Frage 5:

*   GP Schirmitzbühel

*   GP Breitenau oder GP Kirchdorf (Standortfrage offen)

*   GP St. Oswald

*   GP St. Martin

*   GP Bad Garns

*   GP Windschuh

*   GP St. Radegund

*   GP St. Oswald

*   GP Gratkorn

*   GP Stattegg

*   GP Grafendorf

*   GP Stubenberg (Sommerexpositur)

*   GP Waldbach

*   GP Ehrenhausen

*   GP Arnfels

*   GP Wald

*   GP Stein

*   GP Selzthal

*   GP Stanz

*   GP Mitterdorf

*   GP Bad Radkersburg

*   GP Bärnbach

*   GP Puch

*   GP Fischbach und

*   GP Sinabelkirchen

Zu Frage 6:

Im Bundesministerium für Inneres wurden keine 200 zusätzlichen Planstellen
geschaffen.