2995/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.12.2001
BM für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Günther KRAUTER und Genossinnen haben
am 24.10.2001 unter der Nummer 3001/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend "Schließung von Gendarmerieposten in der
Steiermark" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Dienststellenstrukturanpassung
innerhalb der Bundesgendarmerie hat zum Ziel,
bestmögliche Voraussetzungen für einen bedarfsorientierten,
effektiven und
effizienten Exekutivdienst unter Erhaltung der dazu erforderlichen
Bürgernähe zu
schaffen. Damit ist beabsichtigt, den Administrationsaufwand zu minimieren und
eine
Ressourcenbündelung für den unmittelbaren exekutiven
Außendienst
herbeizuführen. Die Erhöhung der Außendienstpräsenz
lässt auch ein Ansteigen des
Sicherheitsstandards erwarten
Zu Frage 3:
Nein - siehe auch Beantwortung der
Frage 1 und 2.
Zu Frage 4:
Zur Umsetzung des Stellenplanes 2001 werden keine Planstellen der
Basisexekutivdienststellen (Gendarmerieposten,
Grenzdienststellen,
Verkehrsabteilung-Außenstellen, Kriminalabteilung-Außenstellen)
herangezogen.
Die Einsparungsquoten für den Bereich
Bundesgendarmerie, die zur Erreichung des
Stellenplanes 2002 erforderlich sind, stehen noch nicht fest.
Zu Frage 5:
* GP Schirmitzbühel
* GP Breitenau oder GP Kirchdorf (Standortfrage offen)
* GP St. Oswald
* GP St. Martin
* GP Bad Garns
* GP Windschuh
* GP St. Radegund
* GP St. Oswald
* GP Gratkorn
* GP Stattegg
* GP Grafendorf
* GP Stubenberg (Sommerexpositur)
* GP Waldbach
* GP Ehrenhausen
* GP Arnfels
* GP Wald
* GP Stein
* GP Selzthal
* GP Stanz
* GP Mitterdorf
* GP Bad Radkersburg
* GP Bärnbach
* GP Puch
* GP Fischbach und
* GP Sinabelkirchen
Zu Frage 6:
Im Bundesministerium für
Inneres wurden keine 200 zusätzlichen Planstellen
geschaffen.